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Nach Scheibentausch ohne Vignette fotografiert - Österreich

Hallo alle zusammen,
Ich stehe vor folgendem Problem.
Mein Vater fährt ca. 100.000km im Jahr und seit 20 Jahren tausende von km durch Österreich, da er geschäftlich sehr oft von Deutschland aus nach Ungarn fährt. Logischerweise hat er darum immer eine Jahresvignette geklebt.
Im September 2014 ist folgendes passiert:
- Das Auto wurde am 26.09.2014 in Deutschland zum Händler des Vertrauens gebracht, bei dem er seit x Jahren seine Autos und auch alle Firmenwagen bezieht. Dort wurde ihm die Frontscheibe gewechselt. Leider hat da wohl der durchführende Mechaniker nicht drauf geachtet, dass eine Vignette dran war und hat sie wohl gemeinsam mit der alten Scheibe entsorgt. Rechnung darüber ist vorhanden - aber nichts darüber vermerkt, dass eine Vignette dadurch mit entsorgt wurde.
- Am 19.10.2014, keinen Monat später, hat man Ihn in Wien auf der Stadtautobahn fotografiert, ohne gültige Vignette. Er hat ein Schreiben Anfang Juli bekommen, in dem er (oder eine bevollmächtigte Person) dazu aufgefordert wurde, sich bis 28.07.2015 zu rechtfertigen. Da ich selbst in Wien wohne, übernehme ich das.
Nun stehen wir aber vor dem eigentlichen Problem:
Die Rechnung über die 2014er Vignette ist nicht auffindbar, da die Firma meines Vaters seit Freitag für 2 Wochen geschlossen ist (Sommerpause) und sich die Buchhalterin irgendwo auf Bali oder am anderen Ende der Welt sonnt. Nun hat er zu Hause die Belege rausgesucht und diese von 2013 und 2015 gefunden, aber die 2014er kann er momentan einfach nicht finden.
Nun muss ich in 2 Tagen zum Magistrat und denen erklären, dass er seit 20 Jahren ständig die Jahresvignette kauft, sehr viel durch Österreich fährt und sicher auch sehr oft durch Kontrollen der Asfinag gefahren ist - jedoch jedes Mal ohne Probleme, da er ja immer die Vignette drauf hatte.
Plus ihm ist am 25.10.2014 beim Auto tanken und Waschen auf durchfahrt durch Österreich aufgefallen, dass er auf der neuen Scheibe gar keine Vignette mehr dran hatte. Also hatte er sich sofort eine 2 Monats-Vignette gekauft, damit er so weiter fahren kann bis er die 2015er Jahresvignette kaufen kann.
Ich denke die Behörden in Wien werden erfahrungsgemäß nicht unbedingt sehr freundlich sein oder Mitgefühl zeigen. Gibt es denn nicht eine Möglichkeit, dass man von der Asfinag, die ja sowieso Autos mit Kennzeichen fotografiert, das Nummernschild raussuchen lässt um so beweisen zu können, dass die 2015er Vignette am Auto irgendwann in 2015 geklebt war? Ich nehme stark an, dass er da sicher x-Fotos hat, die im Archiv der Asfinal gespeichert sein müssten. Schließlich haben die ja auch eine Aufbewahrungspflicht, oder??
Alternativ: Kann man da nicht den Händler irgendwie ins Spiel bringen? Ich meine die kennen Ihn als guten Kunden und informieren ihn nicht, dass sie die Vignette mit der Scheibe entsorgt haben? Ich meine das ist ja so wie wenn man einen Sitz aus dem Auto wechselt und die Handtasche der Frau, die auf dem Sitz lag, einfach mit entsorgt wird.... ?!?!
Was kann man denn in dem konkreten Fall am besdten tun?
Danke im Voraus :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@yambaaa schrieb am 28. Juli 2015 um 12:44:18 Uhr:


Also ich war heute beim Magistrat und habe den Fall von einer sehr netten Mitarbeiterin aufnehmen lassen. Ich habe ihr den kompletten Sachverhalt erklärt und wir haben es so nieger geschrieben. In einem Monat werden wir ca. eine Antwort bekommen, je nachdem was die Asfinag zu meiner Stellungnahme sagt.
Jedenfalls verstehe ich, dass man selbst schuld ist wenn man ohne Vignette fährt, ABER: Ein Händler im Süden Deutschlands (nicht Hamburg oder weit weg von Österreich), bei dem man über 15 Autos gekauft hat, der einen seit 20 Jahren kennt und der weiß, dass man viel in Österreich unterwegs ist sollte doch 1. nicht die alte Scheibe inklusive der Jahresvignette wegschmeißen und 2. zumindest den Kunden darüber informieren dass da eine Vignette an der alten Scheibe war - ob man die noch haben will oder er diese wegschmeißen kann. Ich glaube das ist für einem premium PKW-Händler nicht zu viel verlangt und sollte zum Service dazugehören!
Und jetzt heißt's abwarten!

Zu 1: Doch, gegen dieses Vorgehen ist nichts einzuwenden. Die Vignette ist so oder so wertlos, auch wenn sie von der defekten Scheibe halbwegs zerstörungsfrei abgelöst werden könnte. Man darf sie kein zweites Mal irgendwo kleben - wird richtig teuer, wenn man dabei erwischt wird. Um eine Ersatzvignette zu bekommen ist sie ebenfalls nutzlos, man braucht die Trägerfolie. Steht übrigens auch alles hinten auf der Trägerfolie drauf und man könnte das ja auch mal gelesen haben, wenn man sich seit 20 Jahren diese Dinger kauft...

Zu 2: Nun ja, wäre schön gewesen, wenn der noch gesagt hätte, man solle dann doch dran denken, dass man nun wieder eine Vignette braucht, stimmt. Du kannst es aber drehen und wenden, wie Du willst, verantwortlich dafür ist am Schluss ganz sicher nicht die Werkstatt. Auch hier könnte man ja von einem Kunden, der seit 20 Jahren nach Österreich fährt und es auch hinbekommt, immer zum Jahreswechsel die Vignette zu wechseln erwarten, dass ihm das eh klar ist.

Zum Rest: Vielleicht hat Dein Vater ja Glück und die Asfinag ist großzügig - sonst würde ich einfach zahlen, billiger wird es nämlich kaum mehr.

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Zitat:

@yambaaa schrieb am 26. Juli 2015 um 19:20:22 Uhr:



Was kann man denn in dem konkreten Fall am besdten tun?
Danke im Voraus :)

Jetzt bleibt nur noch die Quittung suchen.

Da bleibt nur die erfolgreiche Suche nach der Quittung, bzw dem restlichen Schnipsel der aufgeklebten Vignette. Ich lege den Schnipsel nach dem Aufkleben der Vignette ins Wartungheft, welches sich eh im Fahrzeug befindet. So habe ich jederzeit die Quittung griffbereit im Fahrzeug.

So ein Drama, und das wegen einer Nachzahlung die kommen wird.
Der Zeitaufwand steht doch in keinem Verhältnis mit der zu suchenden Quittung oder was auch immer.
Bezahle doch einfach die Strafgebühr, und gut ist.
Das Gute daran: Sowas passiert Dir nicht nochmal.
Gruß

Zitat:

@yambaaa schrieb am 26. Juli 2015 um 19:20:22 Uhr:



Alternativ: Kann man da nicht den Händler irgendwie ins Spiel bringen? Ich meine die kennen Ihn als guten Kunden und informieren ihn nicht, dass sie die Vignette mit der Scheibe entsorgt haben? Ich meine das ist ja so wie wenn man einen Sitz aus dem Auto wechselt und die Handtasche der Frau, die auf dem Sitz lag, einfach mit entsorgt wird.... ?!?!

Hast du schon mal versucht so ein Pickerl in einem Stück von der Scheibe zu bekommen?

Also ohne Quittung sehe ich schwarz.
Wobei selbst mit Quittung ist es ja kein Beweis.
Ich würde sagen, zahlen, sich kurz ärgern und ruhen lassen. Alles andere hat keinen Wert.
Was mich aber generell interessieren würde, wie läuft das in Österreich, wenn die Scheibe getauscht werden muss?
Wie kommt man an eine neue Vignette ohne diese neu kaufen zu müssen?

Es gibt Ersatzvignetten und man kann sich die Kosten erstatten lassen (siehe hier die FAQs: http://www.asfinag.at/maut/vignette/faq-und-downloads). Geht anscheinend alles, aber wohl kaum fast 1 Jahr später. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Zahlen und aus dem Fehler lernen!
Die Vignettenpflicht gibt es in Österreich seit 1997, also satte 18 Jahre. Da hätte man sich bei so viel Fahrpraxis ja mal mit dem Thema vertraut machen können. Klingt im Nachhinein etwas doof, ist mir schon klar. Aber ein ganz ähnliches Problem hätte man ja auch mit unserer hübschen Feinstaubplakette.
Btw, meine Frau und ich haben noch für ein ganzen Jahr eine Bahncard 25, die wir wahrscheinlich niemals brauchen werden. Außerdem haben ich 1,5 Jahre den Beitrag fpr ein Fitnessstudio gelatzt, ohne ein einziges Mal hinzugehen, weil ich in beiden Fällen den Kündigungstermin verpasst habe. Shit happens... :-(

@Jupp78

Zitat:

Bei Windschutzscheibenbruch (beispielsweise Steinschlag) erhalten Besitzer einer österreichischen Jahresvignette eine Ersatzvignette oder Kostenersatz. Sie benötigen hierfür:

  • Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung
  • Die abgelöste Jahresvignette samt unterem Vignettenabschnitt (= Trägerfolie)
  • Eine Kopie der Reparaturrechnung der Werkstatt für die ersetzte Windschutzscheibe (bitte achten Sie darauf, auch bei Firmenfahrzeugen den Fahrzeuglenker zu nennen!)
  • Das ausgefüllte und unterschriebene Formular für Vignettenersatz oder für Kostenersatz

(Quelle:

ASFINAG Vignette - FAQ

)

ich sag nur Österreich. Am besten so verhalten wie die asfinag das beschreibt. Ansonsten wirds teuer.

Zitat:

@yambaaa schrieb am 26. Juli 2015 um 19:20:22 Uhr:


Ich nehme stark an, dass er da sicher x-Fotos hat, die im Archiv der Asfinal gespeichert sein müssten. Schließlich haben die ja auch eine Aufbewahrungspflicht, oder??

Auch in Österreich gibt es Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung. Ich nehme an, dass die Fotos wieder gelöscht werden, wenn alles in Ordnung ist.

Was mich nur wundert, ist die Tatsache, dass die ASFINAG über ein halbes Jahr braucht, um den Bescheid zu verschicken.

In Deutschland haben wir ja eine 3-Monats-Verjährungsfrist beim Ermitteln des Fahrzeugführers. Möglicherweise gibt es so etwas in Österreich ebenfalls?

Das weiß am besten ein österreichischer Verkehrsrechtsanwalt.

Nach einem Scheibentausch muss allerdings in jedem Fall eine Ersatzvignette beschafft werden. Die alte darf man nicht ablösen und neu aufkleben, das nehmen die sehr genau.

Zitat:

@yambaaa schrieb am 26. Juli 2015 um 19:20:22 Uhr:


Ich denke die Behörden in Wien werden erfahrungsgemäß nicht unbedingt sehr freundlich sein oder Mitgefühl zeigen. Gibt es denn nicht eine Möglichkeit, dass man von der Asfinag, die ja sowieso Autos mit Kennzeichen fotografiert, das Nummernschild raussuchen lässt um so beweisen zu können, dass die 2015er Vignette am Auto irgendwann in 2015 geklebt war? Ich nehme stark an, dass er da sicher x-Fotos hat, die im Archiv der Asfinal gespeichert sein müssten. Schließlich haben die ja auch eine Aufbewahrungspflicht, oder??
Alternativ: Kann man da nicht den Händler irgendwie ins Spiel bringen? Ich meine die kennen Ihn als guten Kunden und informieren ihn nicht, dass sie die Vignette mit der Scheibe entsorgt haben? Ich meine das ist ja so wie wenn man einen Sitz aus dem Auto wechselt und die Handtasche der Frau, die auf dem Sitz lag, einfach mit entsorgt wird.... ?!?!
Was kann man denn in dem konkreten Fall am besdten tun?
Danke im Voraus :)

Die Asfinag soll nicht nach irgendwelchen Aufnahmen mit Vignette suchen, sondern nach den Antrag, das die Vignette im letzten Jahr getauscht wurde. Die Quittung und die Aussage der Werkstatt ist uninteressant. Wenn schon Unterlagen gesucht werden, dann braucht dein vater jetzt die Bestätigung, das eine Ersatzvignette ausgestellt wurde.

Wenn dein vater keinen Tausch beauftrag hat, braucht er sich über die Strafe nicht wundern.

Zitat:

@MvM schrieb am 27. Juli 2015 um 10:32:52 Uhr:


Wenn schon Unterlagen gesucht werden, dann braucht dein vater jetzt die Bestätigung, das eine Ersatzvignette ausgestellt wurde.
Wenn dein vater keinen Tausch beauftrag hat, braucht er sich über die Strafe nicht wundern.

Es gab keine Ersatzvignette, er hat sich irgendwann eine neue gekauft - steht doch alles da.

:rolleyes:

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist Dein Vater in Deutschland zu Hause und braucht die Vignette für regelmäßige Fahrten durch Österreich?
Wenn die Scheibe in einer Deutschen Werkstatt gewechselt wurde, kann man dieser nur einen geringen Vorwurf machen. Die haben vermutlich überhaupt nicht darauf geachtet, was das für Aufkleber an der Scheibe pappen.
Ich denke, den Schuh muss sich Dein Vater anziehen. Er hätte sich halt im Vorfeld informieren müssen, wie der Ablauf beim Scheibentausch geregelt ist (die Informationen sind ja einfach erhältlich) und vorher die Vignette ablösen oder die Werkstatt darum bitten müssen. Wenn jetzt auch noch die Quittung für die Ersatzvignette fehlt, ist das natürlich doppelt blöd gelaufen...
Allerdings muss man auch die Asfinag fragen, warum sie so endlose Bearbeitungszeiten haben. Als Privatmensch hätte ich nach so langer Zeit Quittung und Trägerfolie auch schon längst entsorgt, wer rechnet nach über einem 3/4 Jahr noch damit, dass da noch was kommt? Wenn man Verschwörungstheoretiker wäre, könnte man hier fast Berechnung unterstellen...
Zum Glück reiche ich meine Quittungen bei meinem Arbeitgeber mit den Reisekosten ein, dort werden sie vermutlich archiviert bis in alle Ewigkeit.

Zitat:

@einTraumtaenzer schrieb am 27. Juli 2015 um 01:37:01 Uhr:


Die alte darf man nicht ablösen und neu aufkleben, das nehmen die sehr genau.

Es ist auch gar nicht möglich, die alte Vignette zerstörungsfrei abzubekommen.

Und auch eine neue Vignette muss zwingend wie vorgeschrieben verklebt sein. Es gab ja mal ne Zeit, da hat sich wer gedacht, die mit Tesa-Film zu befestigen. Das findet die Asfinag gar nicht lustig.

Im vorliegenden Fall denk ich, dass er wohl die Strafgebühr zahlen muss. Selbst, wenn er nachweislich eine Vignette gekauft hat, war sie nicht auf der Frontscheibe verklebt.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 27. Juli 2015 um 16:18:14 Uhr:


Im vorliegenden Fall denk ich, dass er wohl die Strafgebühr zahlen muss. Selbst, wenn er nachweislich eine Vignette gekauft hat, war sie nicht auf der Frontscheibe verklebt.

Er ist ja tatsächlich ohne Vignette gefahren. Ihm ist ja erst nach mehr als einem Monat aufgefallen, dass die Vignette mit der alten Frontscheibe entsorgt worden ist, erst dann hat er eine neue gekauft.

Ist zwar bitter, aber: von vorne bis hinten selbst schuld...

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