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nach Totalschaden zähe Versicherungsregulierung

Themenstarteram 30. Oktober 2012 um 12:40

Unser Auto erlitt Anfang September bei einem unverschuldeten Unfall einen wirtschaftlichen Totalschaden. Die gegnerische Versicherung hat bisher 2 Zahlungen geleistet, offen sind jedoch noch:

1. Vom Wiederbeschaffungswert 3.300 EUR lt. Gutachten (erstellt von einem alteingesessenen und anerkannten Sachverständigenbüro hier am Ort) hat die Versicherung 500 EUR "abgezogen", weil der WBW lt. Gutachten zu hoch sei (das hätten ihre eigenen Recherchen ergeben).

2. Zu der Mietwagenrechnung (Mietdauer 12 Tage), die vor über 3 Wochen über unseren Anwalt an die Versicherung geleitet wurde, liegt überhaupt noch keine Stellungnahme vor, geschweige denn wurde gezahlt.

Leider haben wir keine Rechtsschutzversicherung (sonst würde ich unseren Anwalt jetzt auffordern, eine letzte Zahlungsfrist zu setzen und anschließend - gegebenfalls - sofort zu klagen).

Ist es ungewöhnlich, daß sich eine Versicherung (wie in unserem Fall) wochenlang in Schweigen hüllt?

Die ganze Angelegenheit war in den letzten Wochen eh stressig und nervenaufreibend (unverschuldet in so eine Sch...sache zu geraten) und auf eine "Never ending story" haben wir weißgott keinen Bock.....

Beste Antwort im Thema

Warum wir uns damit beschäftigen sollen wenn doch ein Rechtsverdreher (schon beauftragt) welcher übrigens von uns allen bezahlt wird seinen Job nicht oder falsch macht verstehe ich leider nicht denn genau diese Person ist dein Ansprechpartner, meine Meinung...

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Moin,

 

viele Versicherer sind durch Arbeitsplatzabbau kronisch im Bearbeitungsrückstand, weshalb eine Bearbeitung länger dauert.

 

Hat Dein RAW schon Einspruch zu den WBW lt. Gutachten geschrieben ?

 

Themenstarteram 30. Oktober 2012 um 12:53

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

viele Versicherer sind durch Arbeitsplatzabbau kronisch im Bearbeitungsrückstand, weshalb eine Bearbeitung länger dauert.

Hat Dein RAW schon Einspruch zu den WBW lt. Gutachten geschrieben ?

Er hat sofort Einspruch eingelegt, nachdem diese eine Abrechnung der Versicherung kam mit besagten 500 EUR "Differenz". Er hatte der Versicherung auch eine Zahlungsfrist für diese 500 EUR gesetzt - leider ohne Erfolg, das Geld kam nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Moin,

viele Versicherer sind durch Arbeitsplatzabbau kronisch im Bearbeitungsrückstand, weshalb eine Bearbeitung länger dauert.

das mag durchaus stimmen...ABER warum wird der vorgang den überhaupt bearbeitet? da ja offensichtlich summen gestrichen wurden hat den vorgang ja ein sachbearbeiter in der hand gehabt. somit sollte doch auch in der selben akte die aufforderung den mietwagen zu zahlen liegen. oder denke ich zu einfach? ;)

Zitat:

Original geschrieben von RoveringP6

Leider haben wir keine Rechtsschutzversicherung (sonst würde ich unseren Anwalt jetzt auffordern, eine letzte Zahlungsfrist zu setzen und anschließend - gegebenfalls - sofort zu klagen).

Du brauchst keine Rechtsschutzversicherung, deinen RA hat in dem Fall die gegnerische Versicherung zu zahlen, nachdem sie die Schadensregulierung offensichtlich mutwillig verschleppt.

Falls die Versicherung auch davon unbeeindruckt bleibt, kann sich dein RA hilfsweise auch direkt an den Versicherungsnehmer wenden.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

viele Versicherer sind durch Arbeitsplatzabbau kronisch im Bearbeitungsrückstand, weshalb eine Bearbeitung länger dauert.

Kokolores.

Dieses Verhalten ist in aller Regel Vorsatz. Und 1 x darf geraten werden, warum.

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

Zitat:

Original geschrieben von RoveringP6

Leider haben wir keine Rechtsschutzversicherung (sonst würde ich unseren Anwalt jetzt auffordern, eine letzte Zahlungsfrist zu setzen und anschließend - gegebenfalls - sofort zu klagen).

Du brauchst keine Rechtsschutzversicherung, deinen RA hat in dem Fall die gegnerische Versicherung zu zahlen, nachdem sie die Schadensregulierung offensichtlich mutwillig verschleppt.

 

Falls die Versicherung auch davon unbeeindruckt bleibt, kann sich dein RA hilfsweise auch direkt an den Versicherungsnehmer wenden.

 

Dann dürfte die Regulierung noch länger dauern, da der VN dieses Schreiben an die Vers. weiterleiten muß.

Zitat:

 

Warum wir uns damit beschäftigen sollen wenn doch ein Rechtsverdreher (schon beauftragt) welcher übrigens von uns allen bezahlt wird seinen Job nicht oder falsch macht verstehe ich leider nicht denn genau diese Person ist dein Ansprechpartner, meine Meinung...

Das stimmt, ein Außendienstmitarbeiter könnte die Bearbeitung verkürzen, wenn keine anderen Faktoren vorliegen.

 

Themenstarteram 30. Oktober 2012 um 16:27

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Warum wir uns damit beschäftigen sollen wenn doch ein Rechtsverdreher (schon beauftragt) welcher übrigens von uns allen bezahlt wird seinen Job nicht oder falsch macht verstehe ich leider nicht denn genau diese Person ist dein Ansprechpartner, meine Meinung...

Entschuldigung, daß ich hier überhaupt etwas geschrieben habe.....

Mir ging es nur darum zu erfahren, ob es "nicht unüblich" ist, wenn es - nach anfänglich zügiger Bearbeitung - bei einer Versicherung auch mal zu einem wochenlangen "Schweigen im Walde" kommen kann, warum auch immer.

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Warum wir uns damit beschäftigen sollen wenn doch ein Rechtsverdreher (schon beauftragt) welcher übrigens von uns allen bezahlt wird seinen Job nicht oder falsch macht verstehe ich leider nicht denn genau diese Person ist dein Ansprechpartner, meine Meinung...

Warum machen wir das Versicherungsforum nicht zu?

Nur einen Beitrag einstellen: Bei Problemen geht zu einem Rechtsverdreher ( die Bezeichnung übernehme ich mal von dir, obwohl sie nicht sehr sachlich ist) der von uns allen bezahlt wird.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Warum wir uns damit beschäftigen sollen wenn doch ein Rechtsverdreher (schon beauftragt) welcher übrigens von uns allen bezahlt wird seinen Job nicht oder falsch macht verstehe ich leider nicht denn genau diese Person ist dein Ansprechpartner, meine Meinung...

Warum machen wir das Versicherungsforum nicht zu?

Nur einen Beitrag einstellen: Bei Problemen geht zu einem Rechtsverdreher ( die Bezeichnung übernehme ich mal von dir, obwohl sie nicht sehr sachlich ist) der von uns allen bezahlt wird.

...genau diese Frage stell mal unseren Anwaltskleffern hier im Forum :D

Da ist "wie von Geisterhand" so ein Individuum im Boot und wie wunder, es geht nicht besser/schneller/unkomplizierter oder was auch immer (wie diese Anwaltskleffer hier gern von sich geben) ;)

Nun meine Frage an dich, wozu noch fragen wenn denn ein Anwalt bereits aktiv und mit verlaub erster Ansprechpartner ist (sein sollte) und unser Geld kostet ;)

Ob es daran liegt, dass jemand (der Geschädigte) keinen Cent für diesen zahlen muss (denk mal nach), wer weiss ob er auch fragen würde wenn er diesen selber zahlen müsste und die "Erwartungshaltung" dann eine andere wäre (ist ja dann immerhin meine Kohle, oder) :confused:

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

 

Nun meine Frage an dich, wozu noch fragen wenn denn ein Anwalt bereits aktiv und mit verlaub erster Ansprechpartner ist (sein sollte) und unser Geld kostet ;)

Das beantworte ich dir gerne. ;)

Kann nicht jeder so ein abgezocktes Arschloch, mit einer fast unbegrenzten innerer Ruhe sein wie ich.

Fragst du einen Anwalt, bist du natürlich im Recht und hast je nach Lage der Dinge, immer Chancen bis sehr gute Chancen. Ein Anwalt ist halt ein Berufsoptimist.

Wenn man nun hypernervös ist und die fehlenden 500€ wirklich zum Glück fehlen, ist es doch schön zu lesen:

Jung, bleib locker manche Gesellschaften legen es drauf an Zeit zu schinden. Zu 99,9% wirst die Kohle bekommen. Nicht heute, nicht nächsten Monat, aber bis Ende des Jahres hast du die Kohle.

Oder im umgekehrten Fall:Vergess die 500€ die siehst du im Leben nicht.

Klar ist ein Forum keine Garantie, aber der "Druck" ist raus. Der TE weiß in welche Richtung die Reise geht.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Wenn man nun hypernervös ist und die fehlenden 500€ wirklich zum Glück fehlen ...

Die 500 EUR fehlen nicht "zum Glück" sondern zum im Gutachten ausgewiesenem WBW.

Versicherungen die so willkürlich und ohne Rechtsgrundlage Ersatzleistungen kürzen treiben i.Ü. die Schadensummen nach oben denn sie zwingen den Geschädigten geradezu zur Inanspruchnahme eines RA.

Aber vermutlich ist das Absicht, damit neben Versicherungen, Gutachtern, Werkstätten. Autovermietern und den sonstigen Profiteuren am täglichen großen und kleinen Blechverbiegen auch die RAe nicht zu kurz kommen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

... Anwaltskleffern ...

Was fürn Ding ?

Zitat:

Original geschrieben von Göölf

 

Versicherungen die so willkürlich und ohne Rechtsgrundlage Ersatzleistungen kürzen treiben i.Ü. die Schadensummen nach oben denn sie zwingen den Geschädigten geradezu zur Inanspruchnahme eines RA.

Daher gewinnen diese Rechtsanwälte dann auch durch die Bank ihre Prozesse.

 

O.

am 30. Oktober 2012 um 19:29

Zitat:

Original geschrieben von RoveringP6

(...)

2. Zu der Mietwagenrechnung (Mietdauer 12 Tage), die vor über 3 Wochen über unseren Anwalt an die Versicherung geleitet wurde, liegt überhaupt noch keine Stellungnahme vor, geschweige denn wurde gezahlt.

Leider haben wir keine Rechtsschutzversicherung (sonst würde ich unseren Anwalt jetzt auffordern, eine letzte Zahlungsfrist zu setzen und anschließend - gegebenfalls - sofort zu klagen).

(...)

Ich habe die gesamten Antworten überflogen und auf die schnelle nichts gefunden, was meine Verwunderung beantwortet:

Offensichtlich habt Ihr bereits einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Eurer Interessen beauftragt, der auch schon in dieser Schadensangelegenheit tätig war. Weshalb fangt Ihr jetzt an, Euch um Eure nicht vorhandene Rechtschutzversicherung Gedanken zu machen? Bzw. weshalb fordert Ihr jetzt nicht einfach Euren Anwalt auf, bei den offenen Punkten Druck zu machen?

Eure gegenwärtigen Probleme mit der Versicherung gehören m. E. noch ganz originär zur Schadensabwicklung, so dass die gegnerische Versicherung die Rechtsanwaltsgebühren zu bezahlen hat bzw. die jetzt noch ausstehende Arbeitsleistung des Anwalts ist in dem Honorar enthalten, welches er von der gegnerischen Versicherung erhält.

Also: Wo ist eigentlich jetzt das Problem mit der Bezahlung des Rechtsanwalts? Genau für solche Streitfragen hat man dann doch einen Rechtsanwalt, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss. Sonst könnte man sich die ganze Anwaltsgeschichte auch schenken.

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