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Nach Überholvorgang geblitzt worden!

Themenstarteram 4. November 2013 um 21:15

Hallo liebe Community,

ich wurde heute mit ca 30 zu viel geblitzt Auserorts.

Situation : Wir fahren aus einem Ort heraus wo 30 war (vor mir ein Mercedes, dann ich, dann ein Arbeitskollege). Aus dem Ort heraus war ein 50 Schild der Mercedes fuhr noch eine gewisse Zeit (ca 400-500m) 40km/h schnell nagut denke ich alles gut einsehbar also gib ihm. Ich setze zum Überholen an und als ich schon meine Nase auf gleicher höhe vielleicht etwas weiter hatte gibt er auch Gas und beschleunigt auf ca 60 (die ungefähre Geschwindigkeit des anderen weiß ich von meinem Arbeitskollegen der alles mit angesehen hat und auch bestätigen könnte).

Weil mein Arbeitskollege bereits aufgeschlossen hat und in etwas ferne bereits Gegenverkehr zu sehen war nehme ich den Schwung mit und gebe auch Gas und komme auch vorbei. Ich schere ein und .... BAAAAAAAAAAM .... ein roter Blitz und geblitzt der Blick auf den Tacho 80. (nochmals erlaubt war 50)

Also ich befinde mich im 3. Jahr meiner Probezeit und hab mal wegen einem Rotlichtverstoß 4 Punkte bekommen.

Die Frage: Bin ich jetzt Schuld und hätte vom Gas gehen müssen und einscheren (wo ich vielleicht garnicht so einfach wieder reingekommen wäre) oder war es richtig gehandelt und ich sollte versuchen rechtlich dagegen vorzugehen.

Andere Sache ich habe weder Gesicht noch Nummernschild des Autos und habe da die einzige Hoffnung das es auf dem Blitzerfoto mit drauf ist und man darauf alles wichtige erkennt.

Danke schonmal für die Antwort(en),

MFG TexMex

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von TexMex406

Die Frage: Bin ich jetzt Schuld...

seit wann legitimiert ein überholvorgang das überschreiten der zulässigen höchstgeschwindigkeit?

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Zitat:

Original geschrieben von TexMex406

Die Frage: Bin ich jetzt Schuld...

seit wann legitimiert ein überholvorgang das überschreiten der zulässigen höchstgeschwindigkeit?

Du hättest an der Stelle gar nicht überholen sollen/können/dürfen. Wenn der Vordermann 40 fährt (wo 50 erlaubt), kannst Du ja gar nicht mit ausreichend Geschwindigkeitsdifferenz überholen, weil auch beim Überholen die Tempolimits einzuhalten sind. Möglicherweise hatte der Vordermann einen Grund, nicht sofort auf 50 zu beschleunigen, weil er vielleicht eine besondere Verkehrslage erkannte.

Ich denke, da brauchst Du nicht auf die Mitschuld anderer zu bauen. Den Bock haste alleine geschossen.

 

Noch ein Klugscheißer-Tipp: Die Verlängerung der Probezeit hätte Dich dazu motivieren sollen, im Straßenverkehr etwas umsichtiger zu agieren. Hat leider nicht funktioniert.

am 4. November 2013 um 21:28

bei sowas hat du immer die arschkarte gezogen.

Themenstarteram 4. November 2013 um 21:32

Zitat:

Original geschrieben von brazzident

Du hast eindeutig ein falsches Verhalten an den Tag gelegt. Erst Mist bauen dann versuchen rechtlich dagegen vorzugehen, das ist dreist!

Stopp das kann ich so aber nicht stehen lassen.

Ich meine 10km/h bei 50 sind 20% schneller, außerdem darf wenn du überholt wirst nicht beschleunigt werden, das überholen habe ich auch singnalisiert. Außerdem habe ich wie gesagt einige Zeit gewartet und bin auch schon bestimmt 1km hinter diesem Auto hergefahren und er hat niemals stark beschleunigt und auch auf der Landstraße vor dem Ort ist er sehr langsam gefahren, jedoch gabs dort nicht die Möglichkeit des gefahrenlosen Überholen. Wie kann es da bitte sein, dass er so plötzlich stark beschleunigt zufällig wenn ich direkt neben ihm bin. -.-

am 4. November 2013 um 21:35

Zitat:

Stopp das kann ich so aber nicht stehen lassen.

Ich meine 10km/h bei 50 sind 20% schneller, außerdem darf wenn du überholt wirst nicht beschleunigt werden, das überholen habe ich auch singnalisiert. Außerdem habe ich wie gesagt einige Zeit gewartet und bin auch schon bestimmt 1km hinter diesem Auto hergefahren und er hat niemals stark beschleunigt und auch auf der Landstraße vor dem Ort ist er sehr langsam gefahren, jedoch gabs dort nicht die Möglichkeit des gefahrenlosen Überholen. Wie kann es da bitte sein, dass er so plötzlich stark beschleunigt zufällig wenn ich direkt neben ihm bin. -.-

Dein Frust ist nachvollziehbar aber rechtlich belanglos.;)

Der Überholende darf sehr wohl beschleunigen, nur darf er den

Überholer nicht am Überholvorgang behindern.:D

Und das er am Ortsausgang Gas gibt ist doch auch recht wahrscheinlich.:cool:

Abgesehen das er dich vielleicht gar nicht bemerkt hat:?:eek:

Der Drops ist gelutscht nimms wie ein Mann und

verbuch es unter Lehrgeld.:)

Themenstarteram 4. November 2013 um 21:39

http://www.juraforum.de/gesetze/stvo/5-ueberholen

Sollte diese Seite korrekte Informationen beinhalten ( Punkt 6 ) ja irgendwie schon ?

Was mich erst mal interessieren würde ob vielleicht ggf. auch nicht Überholverbot gegeben war?

Wenn Außerorts eine Strecke auf 50 limititert wird dann sind dort besondere Umstände, ich denke man hätte eh nicht überholen dürfen.

Themenstarteram 4. November 2013 um 21:43

Soweit ich weiß ist dort kein Überholverbot, aber ich werde es morgen noch einmal kontrollieren und kann dir die Frage dann beantworten. Sollte es Überholverbot gewesen sein bin ich natürlich glücklich, wenn ich deswegen keinen auf den Deckel bekomme!

Zitat:

Original geschrieben von TexMex406

Ich setze zum Überholen an und als ich schon meine Nase auf gleicher höhe vielleicht etwas weiter hatte gibt er auch Gas und beschleunigt auf ca 60 (die ungefähre Geschwindigkeit des anderen weiß ich von meinem Arbeitskollegen der alles mit angesehen hat und auch bestätigen könnte).

Weil mein Arbeitskollege bereits aufgeschlossen hat und in etwas ferne bereits Gegenverkehr zu sehen war nehme ich den Schwung mit und gebe auch Gas und komme auch vorbei. Ich schere ein und .... BAAAAAAAAAAM .... ein roter Blitz und geblitzt der Blick auf den Tacho 80. (nochmals erlaubt war 50)

Tja, der hat dich dann mal so richtig schön auflaufen lassen. Vermutlich hat ihn seine Blitzer-App gewarnt.

Ist jetzt nicht so unbedingt die feine Art aber Fakt ist nun einmal, dass DU an dem Blitzer 80 drauf hattest und nicht der hinter dir.

Zitat:

Original geschrieben von TexMex406

 

Die Frage: Bin ich jetzt Schuld und hätte vom Gas gehen müssen und einscheren (wo ich vielleicht garnicht so einfach wieder reingekommen wäre) oder war es richtig gehandelt und ich sollte versuchen rechtlich dagegen vorzugehen.

Andere Sache ich habe weder Gesicht noch Nummernschild des Autos und habe da die einzige Hoffnung das es auf dem Blitzerfoto mit drauf ist und man darauf alles wichtige erkennt.

Was sollte man denn da wichtiges erkennen?

Das einer hinter dir war, ist klar. Ob und wie Du den überholt hast und ob er evtl. dabei beschleunigt hat, wäre ein eigener Tatbestand, der jedoch nichts damit zu tun hat, dass Du 30 km/h zu schnell warst.

Vermutlich wird man es eher als eine Art Uneinsichtigkeit und Rechtfertigung auslegen, ich würde das auf keinen Fall anführen. Bringt eher Nachteile.

Da es außerorts war, wird es bei 30 km/h wohl auf 80€ und 3 Punkte ohne ein Fahrverbot hinaus laufen. Wenn Du noch in der Probezeit bist, wird diese um 2 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet werden.

@TE

Dann schau dir die Strecke nochmal genau an, ich gehe von einem Überholverbot aus...

Themenstarteram 4. November 2013 um 21:59

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer

Zitat:

Original geschrieben von TexMex406

Ich setze zum Überholen an und als ich schon meine Nase auf gleicher höhe vielleicht etwas weiter hatte gibt er auch Gas und beschleunigt auf ca 60 (die ungefähre Geschwindigkeit des anderen weiß ich von meinem Arbeitskollegen der alles mit angesehen hat und auch bestätigen könnte).

Weil mein Arbeitskollege bereits aufgeschlossen hat und in etwas ferne bereits Gegenverkehr zu sehen war nehme ich den Schwung mit und gebe auch Gas und komme auch vorbei. Ich schere ein und .... BAAAAAAAAAAM .... ein roter Blitz und geblitzt der Blick auf den Tacho 80. (nochmals erlaubt war 50)

Tja, der hat dich dann mal so richtig schön auflaufen lassen. Vermutlich hat ihn seine Blitzer-App gewarnt.

Ist jetzt nicht so unbedingt die feine Art aber Fakt ist nun einmal, dass DU an dem Blitzer 80 drauf hattest und nicht der hinter dir.

 

Was sollte man denn da wichtiges erkennen?

Das einer hinter dir war, ist klar. Ob und wie Du den überholt hast und ob er evtl. dabei beschleunigt hat, wäre ein eigener Tatbestand, der jedoch nichts damit zu tun hat, dass Du 30 km/h zu schnell warst.

Vermutlich wird man es eher als eine Art Uneinsichtigkeit und Rechtfertigung auslegen, ich würde das auf keinen Fall anführen. Bringt eher Nachteile.

Da es außerorts war, wird es bei 30 km/h wohl auf 80€ und 3 Punkte ohne ein Fahrverbot hinaus laufen. Wenn Du noch in der Probezeit bist, wird diese um 2 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet werden.

Nicht Böse gemeint: Aber hätten Sie richtig gelesen wüssten Sie, dass ich bereits ein Aufbauseminar hatte und meine Probezeit bereits verlängert wurde.

Ich habe auch die Befürchtung, dass man mir es so auslegen könnte. Ich will ja auch nicht meine Fehler auf andere schieben, nur fand ich das nicht in Ordnung.

Und zu dem Foto : Ich will darauf nicht erkennen wie schnell der andere gefahren ist oder so sondern nur Nummernschild und Gesicht und wie wahrscheinlich jeder weiß sind die Fotos die diese Geräte machen weitaus besser, als das was man geschickt bekommt.

Ehe Du rechtlich dagegen vorgehst - überlege ganz genau, unter welcher Argumentation. Wenn es unglücklich läuft ("Herr Richter, ich wollte überholen und der Andere hat beschleunigt, deshalb musste ich ein wenig schneller fahren") dann wird Dir nämlich Vorsatz unterstellt und das Strafmaß erhöht. 

 

Du solltest nicht MT, sondern lieber einen Rechtskundigen befragen - wenn dann der Bescheid kommt.

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