- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- nach Unfall, gleich den Anwalt??
nach Unfall, gleich den Anwalt??
Meine Gattin und ich fahren seit über 25 Jahren "Ohne selbstverschuldeten Unfall" Auto.
- Wir konnten es aber nicht verhindern etliche male in Unfälle verwickelt zu werden.
- Jedes mal wendete ich mich erst an die gegnerische Vericherung und tat alles mir selbst mögliche um "ohne finanziellen Schaden" zu einem Abschluss zu kommen.
- Nie ging die gegnerische Versicherung auf meine (unsere) Forderungen ein.
- Immer musste ich letztendlich einen Anwalt zu hilfe nehmen und immer kostete es die Versicherung danach "mehr".
- Nun ist es wieder passiert, Schaden, nahé 5000 Eu. ich habe mir einen Termin bei enem Anwalt gemacht und danach von der gegnerischen Vers. einen Fragebogen erhalte.
- Da ich den Termin jedoch schon hatte, habe ich den Fall dem
Anwalt übergeben, nun frage ich mich, muss ich den Anwalt selber Zahlen ???
Währe dankbar für Antwort
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von beachi
nein, den anwalt zahlt die gegn. versicherung. dein anwalt wird schon versuchen,
das maximalste für dich rauszuholen..
.... den dir zustehenden Schadenersatz für dich zu erhalten.
Ähnliche Themen
17 Antworten
nein, den anwalt zahlt die gegn. versicherung. dein anwalt wird schon versuchen, das maximalste für dich rauszuholen..
Zitat:
Original geschrieben von beachi
nein, den anwalt zahlt die gegn. versicherung. dein anwalt wird schon versuchen,
das maximalste für dich rauszuholen..
.... den dir zustehenden Schadenersatz für dich zu erhalten.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Zitat:
Original geschrieben von beachi
nein, den anwalt zahlt die gegn. versicherung. dein anwalt wird schon versuchen,
das maximalste für dich rauszuholen..
.... den dir zustehenden Schadenersatz für dich zu erhalten.
Für einen Brief an die Versicherung das maximal zu kassieren und den Mandanten dann im Regen stehen
zu lassen.
Genau wie bei den Versicherungen in der Teppichetage (also nicht die Mitarbeiter an der Front):
Verbrecher in Nadelsreifen !
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Für einen Brief an die Versicherung das maximal zu kassieren und den Mandanten dann im Regen stehen
zu lassen.
Hat da ein Sachverständiger etwa negative Erfahrungen mit der Gilde "Kämpfer für das Recht" gemacht?
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Hat da ein Sachverständiger etwa negative Erfahrungen mit der Gilde "Kämpfer für das Recht" gemacht?
nein, der nicht, aber die Mandantin des "Kämpfer für das Recht" weil der nicht für "Pippi Beträge" tätig wird.
Ich habe mein Geld bekommen.
Am besten alle* in einen Sack und Knüppel drauf, man trifft garantiert den richtigen.
*= Vorstände der Versicherungen
*= Rechtsanwälte "spezialisierter" Kanzleien
Zu Erst, danke für eure hilfreichen Antworten.
Will nun aber auch ein wenig genauer auf den Fall eingehen.
- Bei meinem Fahrzeug handelt es sich um ein Wohnmobil Luna III mit Hubdach auf Basis eines MB100D. Habe es 1993 neu erworben. Da der Kostenvoranschlag der MB- Werkstadt 4T eu. ist
war ich verunsichert, ob der Restwert des Fahrzeuges nicht geringer ist, ich habe nie darüber nachgedacht, es zu verkaufen. Demnach würde die Versicherung nur den Restwert bezahlen und das kann ich nicht akzeptieren.
Der RA hat mir einen Gutachter geschickt, und die Reparatur in der MB-Werkstat kommt tatsächlich nicht in Frage. Es wurde eine Werkstadt gefunden die die Reparatur im Rahmen des Restwertes erledigen soll.
Wie die Schadensregulierung finanziell für mich ausgehen wird, weiss ich noch nicht, da ich beim Unfall auch einen Fahrradträger mit 2 Fahrrädern an der AHK hatte, die sind auch total beschädigt.
den Ärger den man bei einem solchen Unfall hat vergütet einem so wieso keiner.
Nochmals Dank und Grüss
Ich denke, die wenigsten Geschädigten wollen sich nach so einer Sache auch noch Streß und Ärger aufhalsen und da ist es schon verständlich, daß man sich die Arbeit oder zumindest einen Teil davon von einem RA abnehmen läßt.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Am besten alle* in einen Sack und Knüppel drauf, man trifft garantiert den richtigen.
*= Vorstände der Versicherungen
Es interessiert mich schon, wie viele Vorstände Du persönlich gut genug kennst, um ihnen Prügel androhen zu können.
Ihr müsst ja echt dicke miteinander sein.
Also wenn Du mal wieder in München bist und mit den Jungs ein Bier trinkst, dann grüß doch bitte recht schön...
Zitat:
Original geschrieben von luna-93
Der RA hat mir einen Gutachter geschickt,
Nein, ich schreib nix dazu...nein, ich setz mich auf meine Finger und schreib nix...
tu es, tu es, tu es....
Zitat:
Original geschrieben von luna-93
- Nie ging die gegnerische Versicherung auf meine (unsere) Forderungen ein.
- Immer musste ich letztendlich einen Anwalt zu hilfe nehmen und immer kostete es die Versicherung danach "mehr".
da gibts doch einige hier im forum die das bezweifeln....btw was sich der anwalt dabei für summen in die taschen stopft das interesiert mich nicht die bohne. den die kosten müssen ja auch von der gegnerischen versicherung getragen werden. und wen sich der für einen brief 500€ genemigt dann is das nicht mein problem.
das grosse problem ist das eben die ganzen kosten die so unnötig entstehen nichtmal mit der eigenen abg übereinstimmt und somit ALLE die kosten tragen müssen indem die beiträge erhöht werden müssen. sich bei einem fall der so klar und so schuldig ist wie man nur sein kann (unfall mit einem PARKENDEN auto mit anschliessender fahrerflucht vor den augen der polizei) und einem schaden der ins lächerliche geht nämlich unter 1000€ solch einen affen zu machen nur um sich dann zu wundern wen man zum anwalt rennt....sorry lieber versicherungsmitarbeiter....da müsst ihr euch nicht wundern.
oder so sprüche wie "ich soll vom schaden bilder machen"....entschuldigung...das is doch nur unnütze arbeotsbeschaffungsmassnahmen und ein grund mehr die auszahlung weiter nach hinten zu schieben. ein schaden wurde vom versicherungsnehmer gemeldet, es wurde ein kostenvoranschlag eingereicht...warum soll ich bilder machen? wen die bilder wollen dann sollen die vorbeikommen oder einen gutachten schicken....ach ja beides kostet ja geld und der gegnerische "kunde" der macht das ja alles umsonst...
oder die sog. verbringungspauschale. sorry was für blöde sachen lässt man sich den noch einfallen? wird demnächst eine lackierung mit spraydosen bevorzugt weil das eine werkstatt in schwarz afrika erfolgrein praktiziert? dürfen keine neuen schrauben genommen werden weil die alten dehnschrauben noch klasse wiederverwendet werden können nur weils eine werkstatt in anatolien seit jahren schon so macht?
es müssten sich mal beide seiten (ok die andere mehr) an die nase fassen WAS sie da den für einen krempel veranstalten. kennt ihr die olle ergo (wars glaub) werbung von wegen "ich kann euch nicht verstehen!" und DA kann ich leute schon verstehen die zum anwalt rennen nur um ihr recht durchzusetzen.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Zitat:
Original geschrieben von luna-93
Der RA hat mir einen Gutachter geschickt,
Nein, ich schreib nix dazu...nein, ich setz mich auf meine Finger und schreib nix...
Ich auch nicht... aber wenn Versicherungen Geschädigte auf *Partnerwerkstätten* verweißen... auch, ich wollte ja nicht
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
...kann ich leute schon verstehen die zum anwalt rennen nur um ihr recht durchzusetzen.
Ich mache das grundsätzlich, um mir Arbeit vom Hals zu halten, die ich mir nicht selbst eingebrockt habe.
.... den dir zustehenden Schadenersatz für dich zu erhalten.
Also, Damit währe ich schon zufrieden. die Frage ist, was genau steht mir zu???
- Die Reparaturkosten der Werkstadt? scheint zu funktionieren.
- Den Gutachter, - Sein Honorar hat der Anwalt (angeblich) mir überwiesen, habe ich gleich weiter überwiesen.
- Nun meine grosse Frage, was steht mir als Ausfallentschädigung zu ??
Ein Anruf meines Anwaltes hat mich verunsichert, offenbar wollte er mich davon überzeugen, dass ich keinen Anspruch auf Ausfallentschädigung habe. ! !
Das Fahrzeug war 16 Tage in der Werkstadt, 5-6 Tage hatte der Gutachter dafür vorgesehen.
Der Anwalt stellte Fragen wie: - ist es das einzige Fahrzeug? (Ja) Sie sind ja Rentner ? (quasi, ich muss ja nicht zur Arbeit fahren). Für Wohnmobile wird grundsätzlich keine Ausfallentschädigung gezahlt..!! Für dieses Fahrzeug gibt es keine Tabellen. !!, Altes Fahrzeug.!!
-- Mit der gegnerischen Vericherung hat mein AW ausgemacht, für 6 Tage eine Ausfallentschädigung zu zahlen.....(für den Corsa meiner Gattin war sie doppelt so hoch)
Mein Frage: Hat jemand eine Ahnug was ein Fairer Tagessatz für ein solches Fahrzeug wie meines währe??? ---Sonder KFZ Wohnmobil --
MB100D Luna III Kleinbus.
-Nochmals Dank für Eure Beiträge, Antworten.