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Nach Unfall gleich zum Anwalt ?

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 5. April 2005 um 5:30

Meine Frau hatte gestern einen klitzekleinen Unfall mit unserem Golf.

Sie wurde soweit nach rechts abgedrängt (von einem Bus) das sie an einen parkenden Wagen gekommen ist. Dabei wurde unsere Beifahrertür leicht zerkratzt. Man muss schon genau hinsehen, aber dann sieht man das die Klarlackschicht angegriffen ist. Und eine kleine Delle ist auch zu sehen. Beim geparkten Wagen ist der Spiegel umgeknickt, liess sich aber zurückklappen.

Ob der kaputt war ??? Keine Ahnung. Der Halter war nicht aufzutreiben. Ber man kennt das ja, wahrscheinlich muss die ganze Seite erneuert werden ;-)

Der Busfahrer ist einfach weitergefahren und muss ermittelt werden.

Soll ich direkt zum Anwalt oder erst mal abwarten ?

Gruss

Fox

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15 Antworten

meiner Meinung nach, bei sowas lieber einmal zu oft als zu wenig zum Anwalt. Würde ich schon machen, hat in solchen Fällen bestimmt jede Menge Erfahrung, sonst bleibt man selbst auf dem Schaden sitzen

am 5. April 2005 um 6:00

Für den Busfahrer steht ja in jedem Fall eine Fahrerflucht im Raum. Da würde ich schon einen Anwalt einschalten.

am 5. April 2005 um 6:10

Zitat:

Original geschrieben von petterson298

Für den Busfahrer steht ja in jedem Fall eine Fahrerflucht im Raum. Da würde ich schon einen Anwalt einschalten.

Oder auch für die Unfallverursacherin :

Zitat:

Beim geparkten Wagen ist der Spiegel umgeknickt, liess sich aber zurückklappen.

Ob der kaputt war ??? Keine Ahnung. Der Halter war nicht aufzutreiben. Ber man kennt das ja, wahrscheinlich muss die ganze Seite erneuert werden ;-)

Themenstarteram 5. April 2005 um 6:11

Zitat:

Original geschrieben von OPAmitTDI

Oder auch für die Unfallverursacherin :

Ne ne...

Die Polizei hat sie sofort gerufen.

Aber wie das meistens so spielt, da gib es immer jede Menge verdeckter Schäden die auf den ersten Blick nicht gleich zu erkennen waren ....

am 5. April 2005 um 6:15

Zitat:

Original geschrieben von FoxMulder1970

Aber wie das meistens so spielt, da gib es immer jede Menge verdeckter Schäden die auf den ersten Blick nicht gleich zu erkennen waren ....

Kenne ich. Da wird aus aus einem angeknickten Nummernschild schnell mal ein 3000 Euro Schaden ...

um unnötige anwaltskosten zu sparen würde ich erstmal abwarten. mal sehen: vielleicht macht die gegnerische versicherung keinerlei probleme. toi-toi-toi!

grüßles

also erstmal abwarten und ohne Anwalt probieren..!

es wird so oft unnötig ein Anwalt konsultiert...und da wundern sich alle, dass die Rechtschutzversicherungen alle so teuer werden...

ich wünsch dir /euch auf jeden Fall viel Glück....

war deine Frau allein im Auto?

am 5. April 2005 um 7:59

Ich würde dir direkt zum Anwalt raten.

Gerade bei so einer Busfirma ist es für dich schon schwierig genug einen Ansprechpartner zu finden.

Den Anwalt würde ich auch deswegen direkt einschalten, damit er den Schriftverkehr von Anfang an führt und nicht erst nachdem du den ersten Brief bekommst wo die Versicherung dir mitteilt " wir zahlen nicht "

Er hat auch Akteneinsicht bei der Polizei, das kann wichtig werden wegen der Fahrerflucht.

Also wenn du im Rechtsschutz bist und kein Risiko durch den Anwalt hast......... geh zu ihm.......

am 5. April 2005 um 8:04

Moin,

da es drei Beteiligte sind, der Busfahrer "flüchtig" und der zweite Geschädigte sich nicht direkt äußern konnte, würde ich direkt zum Anwalt gehen und nichts weiter zu der Geschichte sagen --> dafür zahle ich die teure Rechtsschutz ja.

...ich kann mir eine einfachere Konstellation vorstellen...

Greetz

Themenstarteram 5. April 2005 um 8:26

Meine Frau war allein im Auto. Aber es gab Zeugen.

Ich schätze es läuft darauf hinaus das jeder (ausser dem Parkenden) auf seinen Kosten sitzen bleibt.

Da der Bus ohne Feindberührung war, kommt der sicher am besten weg.

Leider muss ich den Rest der Woche auf Dienstreise und kann mich um nix kümmern.

Mal sehen was die vom ADAC bis zum Ende der Woche sagen werden.

Gruss

Fox

am 5. April 2005 um 8:29

Sollte es keine unabhängigen Zeugen geben, die diesen beschriebenen Hergang bestätigen können, wird es schwierig für dich werden, den Unabwendbarkeitsbeweis zu führen. Das würde bedeuten, dass du zumindest aus der Betriebsgefahr heraus haftest und damit also auf einem Teil des Schadens sitzen bleibst.

Solltest du eine Rechtschutzversicherung haben, nutze sie. Wenn nicht, tut es zunächst vielleicht auch ein Beratungsgespräch. Ist günstiger, geht nicht nach Streitwert. Sei vorsichtig mit allen Dingen, die Geld kosten (Gutachten, Mietwagen, Anwalt etc.), da bei einer Haftungsteilung auch diese Kosten gequotet werden.

Selbst, wenn die Polizei den Busfahrer als Unfallverursacher betrachtet, muss dir klar sein, dass dies nur unter strafrechtlichen Gesichtspunkten erfolgt. Bei den Versicherungen gilt Zivilrecht und da gibt es eben nicht nur schuld oder unschuld, sondern eben auch Mitverschulden. Viel Erfolg!

war vielleicht vorhin etwas übereilt..in dem Fall würd ich auch zum Anwalt gehen....!

Denkt dran, bei Bagatellschäden (falls es ein solcher sein sollte) werden Anwaltskosten sowie Gutacherkosten in der Regel nicht ersetzt! Bagatellschäden liegen laut Definition der Amtsgerichte im Bereich zwischen € 500-750. Auch bei der Schadensteilung (Mitverschulden) bleibt man auf einem Teil der RA-Gebühren selber sitzen. Mein Rat: Nur zum Anwalt bei Rechtschutzversicherung oder wenn der Schädiger im Fall eines größeren Schadens unzweideutig feststeht und Dich kein Mitverschulden trifft.

Wenn Du bei der komischen Konstellation überhaupt eine Chance haben willst, dann brauchst Du sicher einen Anwalt.

Es wird sehr schwer sein, eine Schuld des Busfahrers nachzuweisen. Um das hier zu diskutieren fehlen diverse Fakten.

Wenn der Schaden gering ist würde ich mir das Theater sparen.

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