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Nach Unfall Querlenkerbruch

BMW 3er E91

Hallo Gemeinde,
nun hat es auch mich erwischt. Vor ca. zwei Wochen hat mir jemand die Vorfahrt genommen und ich konnte trotz Vollbremsung und Ausweichen einen Aufprall nicht mehr verhindern. Es ist niemand zu Schaden gekommen, da der Aufprall auch nicht stark war, jedoch stark genug um den Querlenker vorne links zu brechen.
Da der Unfall an meinem Zweitwohnsitz passiert ist, habe ich den Wagen erstmal zu BMW schleppen lassen, um ein Gutachten erstellen zu lassen. Ich war dann doch etwas überrascht, dass Reparaturkosten von 10.000€ veranschlagt wurden und der Wagen damit einen witschaftlicher Totalschaden hat.
Beim Sachverständigen nachgefragt, meinte dieser, dass man bei einem solchen Aufprall nach Herstellerempfehlung Achsträger und Lenkgetriebe inkl. Lenksäule wechselt.
Das finde ich dann doch etwas heftig und sehe das nicht als zeitwertgerechte Reparatur.
Wie sind eure Erfahrungen bei solch einem Unfall? Ist es notwendig Achsträger und Lenkgetriebe zu wechseln? Mein Plan war es erstmal selbst den Querlenker zu tauschen und das Lenkgetriebe auf Funktion zu prüfen und die Achse vermessen zu lassen. Sollte beides passen, wollte ich die VA revidieren (außer eben den Achsträger). Die Schönheitsreparaturen wollte ich durch gebrauchte Frontschürze + Smartrepair beheben lassen. In Summe bekomme ich Wohl 3400€ von der gegnerischen Versicherung.
Das Fahrzeug ist ein E91, 325d, M57TU2, Bj 07/2007.
Anbei noch drei Bilder:

20180523-203646
20180523-204410
20180523-204419
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16 Antworten

Wenn doch der Schaden auf 10000 geschätzt wird, warum bekommst du dann nur 3400 von der gegnerischen Versicherung?

Ich würde den Wagen komplett reparieren lassen, nach Herstellervorgabe (man hat einen gewissen Spielraum über Fahrzeugrestwert) und mit den Fahrzeugnutzungsausfall ausbezahlen lassen.

Zitat:

@Marekowski schrieb am 4. Juni 2018 um 11:33:12 Uhr:



Beim Sachverständigen nachgefragt, meinte dieser, dass man bei einem solchen Aufprall nach Herstellerempfehlung Achsträger und Lenkgetriebe inkl. Lenksäule wechselt.
Das finde ich dann doch etwas heftig und sehe das nicht als zeitwertgerechte Reparatur.

Wenn der Sachverständige (deshalb auch die Bezeichnung) das so einschätzt, dann wird das hinsichtlich der Fahrzeugsicherheit wohl seine Richtigkeit haben. Daran wird sich auch nichts ändern, wenn Du das hier im Forum in Zweifel stellst.

Pimblhuber, das ist nicht die Meinung des Sachverstänigen sondern von BMW selbst "Herstellerempfehlung" ;).
Wie hoch ist der Wiederbeschaffungswert vom Auto, sind es die angegebenen 3400,- € ?.

@bremer27
"Hat der Gutachter die Reparaturkosten zwischen 100 und 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts angesetzt, übernimmt der Versicherer die tatsächlichen Reparaturkosten. Vorausgesetzt, Sie fahren Ihren Unfallwagen nach der Instandsetzung noch mindestens sechs Monate."
(Quelle)

Hier noch ein paar Worte dazu:
Bei einem Unfallfahrzeug liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, wenn die Reparaturkosten höher geschätzt werden als der Wiederbeschaffungswert des Autos!
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden muss die Kfz-Versicherung die Reparatur nicht zahlen. Stattdessen erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts!
Eine Ausnahme davon ermöglicht die 130-Prozent-Regelung!
(Quelle)

Mahlzeit,

der Wagen hat einen Wiederbeschaffungswert von 6900€ und einen Restwert von 3500€. Also bleiben noch 3400€, wenn ich den Wagen wieder mitnehme.

Ich möchte das Gutachten nicht anzweifeln, es ging mir nur um die Punkte "soll nach Herstellervorschrift gewechselt werden". Daher fragte ich, ob jemand einen ähnlichen Schaden hatte und was dazu sagen kann ;)

Gruß Mark

Hallo Mark,
vorne Links hatte meine Freundin vor 2 Wochen mit ihrem E46 Cabrio einen Unfall.
War heftiger als dein Unfall, ungebremst mit 50 in einen rein der ihr die Vorfahrt genommen hat.
Wiederbeschaffungswert 7.900,- / Restwert 1.200,- / Reparatur 14.000,- + 3.300,- € für Kosten welche noch nicht ersichtlich sind.
Totalschaden in jeglicher Hinsicht :D.
Gruß
Dirk

Zitat:

@Joebli schrieb am 4. Juni 2018 um 15:00:52 Uhr:


Pimblhuber, das ist nicht die Meinung des Sachverstänigen sondern von BMW selbst "Herstellerempfehlung" ;).

Ich habe es schon richtig gelesen.

;)

Wenn das BMW so empfiehlt, dann wird das wohl seinen Grund haben. Und der Sachverständige wird in diesem Fall nichts Gegensätzliches behaupten.

:cool:

Was ich damit sagen wollte, ist, dass dem TE niemand seine Entscheidung über die weitere Vorgehensweise abnehmen kann.

:D

In einer anderen Werkstatt reparieren lassen. Gebrauchter Vorderachsträger mit Premium Aftermarket Teilen. Kriegt man schon hin für 3400€. Lenkgetriebe ein Überholtes holen.

Zitat:

der Wagen hat einen Wiederbeschaffungswert von 6900€ und einen Restwert von 3500€. Also bleiben noch 3400€, wenn ich den Wagen wieder mitnehme.

Stimmt so nicht, 130% von 6900 hast du gut. Hol dir einen Anwalt und lass es bei einer günstigeren Werkstatt machen.

Hi,
leider hat der Gutachter nicht pro Kunde, sondern eher pro eigene Tasche begutachtet.
Das ist in der Branche häufig der Fall, wobei einige Arbeiten sehr fraglich sind.
Das Lenkgetriebe würde ich persönlich in deinem Falle aber mit ersetzten, da eine optische Prüfung nichts bringt und sollte da doch ein Zähnchen im Lenkgetriebe Schaden genommen haben, dann kann es passieren, dass die Lenkung während der Fahrt klemmt und du im günstigsten Fall nur Hecke auf Hecke zu machst. Das unschöne kann sich jeder selber ausmalen.
Wenn dem Gutachten deine Interessen wichtig gewesen wären, hätte er als erstes den Stundensatz von einer Freienwerkstatt (je nach Lage zwischen 40-80€ statt BMW stundensatz a lá Carte 100- 150€) genommen und hätte den Preis drastisch reduziert, gleiches gilt für die Ersatzteil Beschaffung, sodass er Ersatzteile aus dem Aftermarkt aufführen könnte statt OE-Teile, welche ebenfalls gleiche Qualität liefern und hätte die Rechnung nahe Beschaffungswert setzten können.
So macht der Gutachter seine Tasche voll und du verlierst.
Hau den Gutachter an, dass er den Wert unter Wiederbeschaffung ansetzten soll.
Und solltest du das Lenkgetriebe weiter nutzen wollen, hätte ich für den Querlenker ebenfalls einen Reparaturvorschlag (joke)

Rein im Kopf überschlagen müsste es etwa so gehen:
Querlenker pro Stück 60€ => 240€
Spurstange pro Stück 30€ => 60€
Lenkgetriebe 400€
Stossdämpfer 60€ => 120€
Staubschutzkit 20€
Domlager 40€ => 80€
Radträger links => 100€
Radlager links => 40€
Federn 40€ => 80€
Vorderachsträger 100€
Dazu noch einige Schrauben und Kleinteile, macht vielleicht nochmals 100€.
Alles Lemförder Qualitätsteile oder Gebrauchte vom Schrottplatz.

Was kommen den da an Empfehlungen ohne überhaupt zu wissen, was da abgegangen ist?
Ist das etwa ein Vollkasko Schaden?! Da ist nix mit 130%, nix mit Anwalt gezahlt und auch nicht irgendwas.
Ich frage, da Recht haben und Recht bekommen zwei paar Schuhe sind, Versicherungen drehen das auch gerne noch, selbst die Aussagen bei der Polizei falls überhaupt vor Ort sind anfechtbar im Sinne von Schockmoment.
Wenn nicht, warum hast du dir diesen Gutachter ausgesucht, warum kein Anwalt? Ich meine jetzt ist es eh zu spät, aber bei einem Haftpflichtschaden hast du freie Gutachterwahl und mir kommt der Restwert etwas arg hoch vor.
Wenn du das Auto woanders reparierst, wirst du die Rechnung vorlegen müssen, um da noch die Mehrwertsteuer zu erhalten. Dazu kommen noch diverse Abzüge, die zu befürchten sind.
Ich würd mich ja freuen, das er ihn totgerechnet hat. Sowas is für den geübten a gmahde Wiesn, mit Gebrauchtteilen aber Zeitintensiv und vor allem bei der Versicherung die ganzen Rechnungen etc einreichen.. nunja.
Ich hatte übrigens auch erst einen Haftpflichtschaden, wenigstens war die Schuldfrage einfach, weil ich nicht da war. Aber ohne Anwalt hätte ich mit Sicherheit nicht die Summen erreicht, die für ein neues Auto notwendig gewesen wären. (Fahrzeug war total, 900km drauf 3 Wochen alt, Schaden 23.000, 130% Regel hätte man auch anwenden können)
Das fing schon beim Restwert an, bei welcher die Versicherung dann den Wagen selbst noch mal in eine Börse gestellt hatte und da ein über 2000€ höherer Restwert als im Gutachten raus kam. Fahrzeug wurde bereits veräußert, Ende Gelände, thats the choice.
Ich muss aber dazu sagen.. ich habe beim Thema Anwalt auch erst aus eigenen Fehlern lernen müssen.
Jeder Gutachter wird versuchen, das Fahrzeug über die 130% zu bringen, es sei den du kannst dem Glaubhaft versichern da ein Stück drunter zu bleiben. Das Problem ist, wenn du doch drüber kommst, zahlt die Versicherung überhaupt nichts über den 100% des Gesamtwertes, dazu gibt es auch einige Gerichtsurteile.

Das ist ein Haftpflichtschaden! Da kann er 130% über Wiederbeschaffung reparieren lassen. Macht aber keinen Sinn. Ich würde die 3400€ mitnehmen und die Reparatur in eigene Hand/Planung nehmen. Am Ende bleibt noch etwas übrig, was den geminderten Verkaufspreis später ausgleicht.

Das steht nirgendwo dass das 100% ein Haftpflichtschaden ist!
Hast du überhaupt eine Ahnung, wie viele Schäden trotz vermeintlich eindeutiger Schuldfrage doch noch gedreht werden?
So oder so, da es eh keine Antworten mehr gab, hat sich das ganze wohl erledigt.

Nabend,

kurz zum Unfallhergang:

Ich war auf einer Vorfahrtstraße unterwegs und plötzlich stand das gegnerische Fahrzeug vor mir aus einer Vorfahrt achten Straße. Der Gegner hat die Schuld eingeräumt, mir gegenüber und der Polizei. Das Ganze wird über einen Anwalt abgewickelt. Dieser hat fachlich genauere Kenntnis darüber, wie man was geltend macht, gerade bei einem Totalschaden.

Gruß
Mark

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