Nach Unfall - Steuergerät auslesen - für Beweis
Komme gerade aus dem Krankenhaus. Hatte am Montag einen Unfall mit einem LKW.
Ich fuhr auf der Rechten (dritten) Spur. LKW auf der Mittleren. Leicht versetzt hinter mir.
LKW wollte die nächste Ausfahrt nehmen und fuhr auf die rechte (meine) Spur. Dabei hat er mich wohl übersehen bzw. ich muss in seinem Toten winkel gefahren sein. Als er auf die rechte Spur fuhr hat er mein Heck nach rechts geschoben, was meinen 5er um 180 Grad zum drehen brachte. Die Fahrt endete entgegen der Fahrtrichtung auf der linken Spur mit der Beifahrerseite in der Fahrbahnbegrenzung.
Eigentlich ist die Schuldfrage eindeutig... Polizei hat auch alles aufgenommen. Der Unfallverursacher hat zumindest in meiner Gegenwart nichts bestritten. Allerdings hat keiner der anderen Fahrer angehalten und könnte jetzt als Zeuge aussagen.
Ein Freund meinte jetzt zu mir, der Gegner oder die gegnerische Versicherung könnte behaupten ich hätte ihn rechts überholt. Dies ließe sich leicht widerlegen, indem ich beweisen könnte, wie schnell ich gefahren bin. Gibt es eine Möglichkeit das aus dem Steuergerät aus zu lesen?
Die Geschwindigkeit des LKWs sollte ja mit Tachoscheibe easy sein...
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@strohy83 schrieb am 22. April 2015 um 22:37:02 Uhr:
Komme gerade aus dem Krankenhaus. Hatte am Montag einen Unfall mit einem LKW.
Ich fuhr auf der Rechten (dritten) Spur. LKW auf der Mittleren. Leicht versetzt hinter mir.
LKW wollte die nächste Ausfahrt nehmen und fuhr auf die rechte (meine) Spur. Dabei hat er mich wohl übersehen bzw. ich muss in seinem Toten winkel gefahren sein. Als er auf die rechte Spur fuhr hat er mein Heck nach rechts geschoben, was meinen 5er um 180 Grad zum drehen brachte. Die Fahrt endete entgegen der Fahrtrichtung auf der linken Spur mit der Beifahrerseite in der Fahrbahnbegrenzung.
Eigentlich ist die Schuldfrage eindeutig... Polizei hat auch alles aufgenommen. Der Unfallverursacher hat zumindest in meiner Gegenwart nichts bestritten. Allerdings hat keiner der anderen Fahrer angehalten und könnte jetzt als Zeuge aussagen.
Ein Freund meinte jetzt zu mir, der Gegner oder die gegnerische Versicherung könnte behaupten ich hätte ihn rechts überholt. Dies ließe sich leicht widerlegen, indem ich beweisen könnte, wie schnell ich gefahren bin. Gibt es eine Möglichkeit das aus dem Steuergerät aus zu lesen?
Die Geschwindigkeit des LKWs sollte ja mit Tachoscheibe easy sein...
Die Polizeibeamten sind der größte Beweis denn sie haben den Unfallhergang sachlich ermittelt und gelten als glaubwürdige Zeugen vor Gericht.. jederzeit und überall
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24 Antworten
Mußt mal die INPA Jünger fragen .... nix ist unmöglich aber wissen tue ich dazu nichts konkretes dazu.
In einem Thread hatte ein User mal was am Rande erwähnt das er n "Knopf" im Proggi gefunden hätte mit div. Werten .... aber wie gesagt nix konkretes hinterlassen.
Wenns kein UDS ist, sind die Daten sowieso nicht zulässig als Beweismittel.
Fehler werden mit km Stand und Geschwindigkeit bzw Motordrehzahl abgespeichert. Wenn jetzt eine Lampe vor dem dreher zerbrochen ist, könnte man das vielleicht sehen. Je nach dem wie träge die Fehlermeldung sind.
Zitat:
@strohy83 schrieb am 22. April 2015 um 22:37:02 Uhr:
Komme gerade aus dem Krankenhaus. Hatte am Montag einen Unfall mit einem LKW.
Ich fuhr auf der Rechten (dritten) Spur. LKW auf der Mittleren. Leicht versetzt hinter mir.
LKW wollte die nächste Ausfahrt nehmen und fuhr auf die rechte (meine) Spur. Dabei hat er mich wohl übersehen bzw. ich muss in seinem Toten winkel gefahren sein. Als er auf die rechte Spur fuhr hat er mein Heck nach rechts geschoben, was meinen 5er um 180 Grad zum drehen brachte. Die Fahrt endete entgegen der Fahrtrichtung auf der linken Spur mit der Beifahrerseite in der Fahrbahnbegrenzung.
Eigentlich ist die Schuldfrage eindeutig... Polizei hat auch alles aufgenommen. Der Unfallverursacher hat zumindest in meiner Gegenwart nichts bestritten. Allerdings hat keiner der anderen Fahrer angehalten und könnte jetzt als Zeuge aussagen.
Ein Freund meinte jetzt zu mir, der Gegner oder die gegnerische Versicherung könnte behaupten ich hätte ihn rechts überholt. Dies ließe sich leicht widerlegen, indem ich beweisen könnte, wie schnell ich gefahren bin. Gibt es eine Möglichkeit das aus dem Steuergerät aus zu lesen?
Die Geschwindigkeit des LKWs sollte ja mit Tachoscheibe easy sein...
Die Polizeibeamten sind der größte Beweis denn sie haben den Unfallhergang sachlich ermittelt und gelten als glaubwürdige Zeugen vor Gericht.. jederzeit und überall
Zitat:
@Dixie1865 schrieb am 23. April 2015 um 01:23:36 Uhr:
Zitat:
@strohy83 schrieb am 22. April 2015 um 22:37:02 Uhr:
Komme gerade aus dem Krankenhaus. Hatte am Montag einen Unfall mit einem LKW.
Ich fuhr auf der Rechten (dritten) Spur. LKW auf der Mittleren. Leicht versetzt hinter mir.
LKW wollte die nächste Ausfahrt nehmen und fuhr auf die rechte (meine) Spur. Dabei hat er mich wohl übersehen bzw. ich muss in seinem Toten winkel gefahren sein. Als er auf die rechte Spur fuhr hat er mein Heck nach rechts geschoben, was meinen 5er um 180 Grad zum drehen brachte. Die Fahrt endete entgegen der Fahrtrichtung auf der linken Spur mit der Beifahrerseite in der Fahrbahnbegrenzung.
Eigentlich ist die Schuldfrage eindeutig... Polizei hat auch alles aufgenommen. Der Unfallverursacher hat zumindest in meiner Gegenwart nichts bestritten. Allerdings hat keiner der anderen Fahrer angehalten und könnte jetzt als Zeuge aussagen.
Ein Freund meinte jetzt zu mir, der Gegner oder die gegnerische Versicherung könnte behaupten ich hätte ihn rechts überholt. Dies ließe sich leicht widerlegen, indem ich beweisen könnte, wie schnell ich gefahren bin. Gibt es eine Möglichkeit das aus dem Steuergerät aus zu lesen?
Die Geschwindigkeit des LKWs sollte ja mit Tachoscheibe easy sein...
Die Polizeibeamten sind der größte Beweis denn sie haben den Unfallhergang sachlich ermittelt und gelten als glaubwürdige Zeugen vor Gericht.. jederzeit und überall
hoffentlich...
aber sie können auch nicht sicher wissen dass ich NICHT rechts überholt habe...
Bei meinem letzten Unfall hat mit der Polizist eindeutig gesagt Er sei nur da um den Unfall Hergang auf zunehmen und nicht den schuldigen zu finden. Das klärt angeblich die Versicherung.
So sagte er mir das damals.
Weiß da wer was genaues wozu die wi**er da sind?
Ach ja und mein Tipp mach dein gutachten und mach alles über den Anwalt. Wen du möchtest kannst du mir ne pn schreiben und ich klär dich auf wie du glücklich aus der Situation und ohne minus Raus kommst. Gruß leo :-)
was nützt es denn, zu wissen, wie schnell Du gefahren bist? Zusätzlich müsste man auch die Geschwindigkeit des LKW ermitteln. Glaube nicht, dass man auf der Tachoscheibe erkennen kann, wie schnell der LKW genau in dieser Sekunde war.
Zitat:
@strohy83 schrieb am 22. April 2015 um 22:37:02 Uhr:
Ein Freund meinte jetzt zu mir, der Gegner oder die gegnerische Versicherung könnte behaupten ich hätte ihn rechts überholt.
Wenn der Unfallgegner dies behaupten sollte, dann läge es doch wohl an ihm, zu beweisen, dass Du rechts überholt hättest. Und nicht an Dir, dass Du beweisen müsstest, dass Du nicht rechts überholt hättest ...
Und wenn die Polizei bei der Unfallaufnahme keinen Anhaltspunkt für einen Fehler Deinerseits gehabt hat, dürfte eine gegenteilige Beweisführung für den Unfallgegner schwierig sein.
Gruß
Der Chaosmanager
Hab ein Update von der Polizei bekommen,
die Beweisaufnahme war wohl eindeutig und die Schuld trägt zu 100% der Unfallgegner...
Mal was anderes (rein interessehalber): Wie kommt denn überhaupt die Fahrsituation zustande daß auf einer dreispurigen Autobahn (nehme ich jetzt mal an, da du von "dritter Spur" redest) ein PKW rechts fährt und links davon auf der Mittelspur ein LKW?
Zitat:
@BigMäc schrieb am 23. April 2015 um 17:55:07 Uhr:
Mal was anderes (rein interessehalber): Wie kommt denn überhaupt die Fahrsituation zustande daß auf einer dreispurigen Autobahn (nehme ich jetzt mal an, da du von "dritter Spur" redest) ein PKW rechts fährt und links davon auf der Mittelspur ein LKW?
Z. B. wenn man der PKW-Fahrer vorausschauend fährt und sich wegen einer Abfahrt bereits rechtzeitig auf der rechten Spur einsortiert hat ... auch bei dichtem Verkehr kommt es durchaus häufiger vor, dass LKW die mittlere Fahrspur nutzen ...
So absonderlich finde ich diese Fahrsitution nicht ...
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@BigMäc schrieb am 23. April 2015 um 17:55:07 Uhr:
Mal was anderes (rein interessehalber): Wie kommt denn überhaupt die Fahrsituation zustande daß auf einer dreispurigen Autobahn (nehme ich jetzt mal an, da du von "dritter Spur" redest) ein PKW rechts fährt und links davon auf der Mittelspur ein LKW?
Ich kam von einer anderen Autobahn - bin auf die 3. Spur aufgefahren und musste die übernächste Ausfahrt schon wieder raus. Nachdem sowieso 80 war, bin ich auf der rechten Spur geblieben...
Der LKW hat sich wohl ein Elefantenrennen erlaubt und hat mich beim zurückfahren "übersehen"...
...die restliche Situation war Chancenlos...
Zitat:
@strohy83 schrieb am 23. April 2015 um 16:48:57 Uhr:
Hab ein Update von der Polizei bekommen,
die Beweisaufnahme war wohl eindeutig und die Schuld trägt zu 100% der Unfallgegner...
Verlass dich nicht darauf. Egal wie sehr Du 100% haben möchtest, kann ich dir aus Erfahrung sagen,dass es trotz das die Gegenpartei gegenüber der Polizei äußert, das er Schuld hat, das Bußgeld gezahlt hat und die Sache selbst nach Gutachten völlig eindeutig ist, es dennoch zu einer Gerichtsverhandlung kommen kann.
Sobald die Gegnerische Versicherung auch nur ein Hauch von Teilschuld bei dir erwähnt, kannste es Knicken. Habe jetzt im mai selbst erst ein Gerichtstermin, wo mir jemand reingefahren ist, obwohl ich stand. Er hat alles zugegeben, auch vor der Polizei seine Schuld eingestanden, es Wurde ein Gutachten der Beschädigung erstellt und die Versicherung sagt ich habe zu 50% Schuld --> Gerichtsverfahren.
Na mal gucken was dabei rauskommt, aber ich bin zuversichtlich. Denn die Sache ist eindeutig. Schon eigentlich eine Frechheit, dass das Gericht den Fall so angenommen hat.
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 23. April 2015 um 18:01:11 Uhr:
Zitat:
@BigMäc schrieb am 23. April 2015 um 17:55:07 Uhr:
Mal was anderes (rein interessehalber): Wie kommt denn überhaupt die Fahrsituation zustande daß auf einer dreispurigen Autobahn (nehme ich jetzt mal an, da du von "dritter Spur" redest) ein PKW rechts fährt und links davon auf der Mittelspur ein LKW?
Z. B. wenn man der PKW-Fahrer vorausschauend fährt und sich wegen einer Abfahrt bereits rechtzeitig auf der rechten Spur einsortiert hat ... auch bei dichtem Verkehr kommt es durchaus häufiger vor, dass LKW die mittlere Fahrspur nutzen ...
So absonderlich finde ich diese Fahrsitution nicht ...
Gruß
Der Chaosmanager
Naja, sogesehen ist die Fahrsituation schon absonderlich, weil der LKW selber abfahren wollte, und für LKW´s sowieso besonders ein Rechtsfahrgebot besteht, selbst innerorts.
Diese beiden Fakten zusammen ergeben eigentlich eher das Bild, dass der Fehler beim LKW Fahrer bestand.
@ Dixie
Polizeibeamte die als Zeugen vor Gericht auftreten gelten immer als Privatperson und müssen so auch Ihre Aussage tätigen. Da keiner der Polizisten dabei war, können Sie auch nichts bezeugen. Sie können lediglich vor Gericht aussagen, ob der Unfallgegner irgendwas vor Ort zu seiner Schuld oder Unschuld geäußert hat.
Und sich anzumaßen, ein Unfallhergang zu konstruieren, wird kein Polizist machen, da es dafür Gutachter gibt.
LG Cali
Zitat:
@U.S.-Marshal schrieb am 23. April 2015 um 07:34:24 Uhr:
was nützt es denn, zu wissen, wie schnell Du gefahren bist? Zusätzlich müsste man auch die Geschwindigkeit des LKW ermitteln. Glaube nicht, dass man auf der Tachoscheibe erkennen kann, wie schnell der LKW genau in dieser Sekunde war.
Man kann!Glaubt es mir.Ich hatte als Lkw Fahrer einen ziemlich schweren Unfall,da wollte man mir die Schuld anhängen.
Der hinzugezogene Sachverständiege hat anhand der Tachoscheibe (war noch nicht elektronisch) und anderer Fakten sämtliche relevanten Daten erfaßt.
Sogar den Schalldruckpegel der beim Aufprall entstanden ist als ich auf den anderen Lkw auffuhr.
Gruß