Nach Unfall
Hallo!
Ich möchte mich gleich vorab dafür entschuldigen, dass ich das Forum mit einer etwas eigenartigen und nicht ganz A6-bezogenen Frage "belästige". Leider konnte ich im Internet und auch im Forum selbst nicht fündig werden und da ich die Beiträge hier schon lange verfolge, hoffe ich auf eventuelle Hilfe von euch.
Ich hatte mit meinem Dicken letzte Woche Freitag einen Unfall. Ein anderes Fahrzeug hatte mich geschnitten und ich musste stark abbremsen um eine Kollision mit diesem zu vermeiden. Daraufhin ist mir ein kleiner Skoda Fabia mit ca. 50 km/h in mein Heck gerast. Jedenfalls ist niemandem etwas passiert. Auch die Polizei vor Ort konnte bei niemandem eine Verletzung feststellen und auch die Unfallursache bzw. der Unfallverursacher war schnell gefunden. Skoda ist zum Schmeissen und der Dicke bekommt ein neues Heck. Meiner Tochter und mir ist Gott sei Dank auch nichts passiert. Sicherer Wagen eben, der A6!
Vor ca. 20 Minuten erhielt nun ich einen Anruf der Staatsanwaltschaft, dass ich wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt worden wäre. Die Beifahrerin des Unfallverursachers hatte nämlich durch den Gurt (sie war angeschnallt) eine Prellung des Brustkorbs erlitten und ich wäre Schuld, da ich gebremst hätte und somit den Unfall provoziert hätte.
Hat eventuell jemand damit Erfahrung?
Ich versteh die Welt nicht mehr. Ihr mann verursacht den Unfall und ich soll Schuld sein?!
Vielen Dank für etwaige hilfreiche Kommentare. Sollte ich durch diesen Beitrag gegen etwaige Forenregeln verstoßen, bitte kurz Bescheid geben.
Lg.
S.
Beste Antwort im Thema
Diesen Brief wird deine KFZ-Haftpflicht "abwehren." Da diese Forderung unberechtigt ist. Hätte der Stecher der Beifahrerin einen ausrechenden Sicherheitsabstand eingehalten, wäre er nicht nur nicht in dich reingefahren sondern hätte auch nicht besonders stark verzögern müssen. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass der Skoda die meiste Schuld bekommt, obwohl der "Schneider" der Auslöser war.
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29 Antworten
Diesen Brief wird deine KFZ-Haftpflicht "abwehren." Da diese Forderung unberechtigt ist. Hätte der Stecher der Beifahrerin einen ausrechenden Sicherheitsabstand eingehalten, wäre er nicht nur nicht in dich reingefahren sondern hätte auch nicht besonders stark verzögern müssen. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass der Skoda die meiste Schuld bekommt, obwohl der "Schneider" der Auslöser war.
Schön gelassen bleiben. Da die "Grünen" den Unfall offenbar aufgenommen und dokumentiert haben (Du hast Zeugen für den Hergang?), müsste ein Anwalt (unbedingt nehmen!) kein Problem haben, ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren und Deine Ansprüche geltend zu machen (Heckschadensbehebung). Solche "Auffahrer", die den nach §1 StVO nötigen Bremsabstand nicht einhalten, versuchen's halt immer wieder. Dreck am Stecken und dreist werden geht nicht selten Hand in Hand... Dumm nur, dass im Skoda offenbar zwei Zeugen saßen und Du "nur" Deine (kleine?) dabbei hattest. Rein taktisch wäre vielleicht sogar eine Gegenanzeige überlegenswert, da der "Angeklagte" nicht gleichzeitig als Zeuge auftreten kann. Gruß, EffDee
Danke für die schnellen Antworten.
Leider gibt es keinen Zeugen der den "Schneider" bzw. den Unfall an sich gesehen hat bzw. der einzige Anrainer kann nur bestätigen, dass ein Fahrzeug kurz vor dem Unfall (1-2 Sekunden) bei ihm vorbei gefahren ist. Seine Sicht zum eigentlichen Unfallort ist aber durch eine Hecke getrennt und er hat das Fahrzeug bei seiner Einfahrt vorbeifahren gesehen.
Ich sehe das ähnlich, dass der nachfolgende Fahrer Abstand halten muss. Was ich aber nicht nachvollziehen kann, was erhofft sich der Verursacher durch diese schwachsinnige Anzeige? Reicht es nicht, dass er den Unfall verursacht hat und sich die Kleine erschreckt hat, dass der Dicke für zwei Wochen bei Audi in der Werkstatt stehen muss und ich die ganzen Scherereien habe???
Ich konnte leider meinen Anwalt noch nicht erreichen, daher auch die Frage hier im Forum. Tut mir echt Leid, aber ich versteh das noch immer nicht!
ganz so schwachsinnig ist sie nicht. die wollen geld. grundsätzlich trägst du schon mit dem betrieb eines kfz eine gefährdungshaftung - ich glaube das heißt so. aber die müssten dir nachweisen, dass du zum spaß gebremst hast. ich kann mir nicht vorstellen, dass deine haftpflicht da verliert. die haftplicht agiert ja wie eine rechtsschutz bei unberechtigten forderungen. die werden also zuerst ablehnen und dann, wenn es sein muss auch vor gericht gehen. du brauchst in der regel keinen anwalt.
zumal ich glaube, dass wenn deine haftpflicht sagen würde: "ach komm, die 500€ schmerzensgeld überweisen wir halt" die auch den blechschaden am regulieren müssen.
Zitat:
Original geschrieben von EffDee
Dreck am Stecken und dreist werden geht nicht selten Hand in Hand... Dumm nur, dass im Skoda offenbar zwei Zeugen saßen und Du "nur" Deine (kleine?) dabbei hattest.
Völigst wurst, und wenn die zu zehnt in der Kiste gesässen hätten. Die bilden eine Interessensgemeinschaft und somit zählt deren Aussage soviel wie eine, auch wenn du alleine bist. Anders würde es sich zB bei einem Taxi verhalten, da werden Beifahrer schon mal als neutrale Zeugen bewertet.
Fakt ist, du hast dich korrekt verhalten und hätte sich Mr. Skoda auch korrekt verhalten (genug Abstand) wäre nichts passiert.
Ich würde mir da keine großen Sorgen machen, Beule hinten gegen Beule vorne. Recht eindeutige Sache und wird mittlerweile idR noch nichtmal mit ner Teilschuld bewertet.
Nimm dir easy nen Anwalt und Freu Dich aufs Ergebnis. Ne Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung ist Standart bei solchen Unfällen- ob Gurt oder das klassische Schleudertrauma. Selbst wenn du schuld wärst, würde das Verfahren vrmtl. eingestellt werden.
Gruß CindeR
Zitat:
Original geschrieben von ka184
ganz so schwachsinnig ist sie nicht. die wollen geld. grundsätzlich trägst du schon mit dem betrieb eines kfz eine gefährdungshaftung - ich glaube das heißt so. aber die müssten dir nachweisen, dass du zum spaß gebremst hast. ich kann mir nicht vorstellen, dass deine haftpflicht da verliert. die haftplicht agiert ja wie eine rechtsschutz bei unberechtigten forderungen. die werden also zuerst ablehnen und dann, wenn es sein muss auch vor gericht gehen. du brauchst in der regel keinen anwalt.
zumal ich glaube, dass wenn deine haftpflicht sagen würde: "ach komm, die 500€ schmerzensgeld überweisen wir halt" die auch den blechschaden am regulieren müssen.
Die Versicherung des Verursachers hat bereits die Schuld eingestanden und übernimmt auch den vollen Schaden. Also bin ich ja damit so oder so nicht Schuld am Unfall, sondern der Verursacher. Nein?
sag niemals nie. aber ich denke, dass denen nur jemand geflüster hat, dass die 500€ mehr haben könnten. einen versuch ist es halt wert und die machen das. normalerweise werden die überall ausgelacht. nur der anwalt von denen war wahrscheinlich der meinung:" ja! verklagen sie den bonzen mit dem a6." der anwalt verdient ja auch wenn er verliert. ich würde mich entspannen. fax das schreiben an deine kfz-vers. und ruf das paar tage später an. dann weißt du was die damit anstellen. ist der schaden bei deiner vers. gemeldet?
Richtig!
Der Versicherer hört sich, vor einer Zusage, beide Seiten der Unfallbeteiligten an und stellt für sich fest wer die Schuld trägt. Bei einem Auffahrunfall steht die Schuld immer fest, da zu geringer Abstand war (wird zumindest immer unterstellt).
Sprich mit deinem Versicherer und teile Ihnen mit, dass die gegnerische Versicherung den Schaden komplett übernimmt, normalerweise kommt dann sowas: "Der Personenschaden der Beifahrerin wird über die Haftpflichtversicherung des Verursachers getragen. In dem Fall, die Frau gegen Ihren Mann." Allerdings muss die Frau gegen Ihren Mann die Anzeige erstatten (glaube ich).
Du hast den Schaden nicht verursacht und bist somit nicht haftbar zu machen für den Personenschaden!
was mich dabei stört ist das verhalten der leute...da fährt dir der freund von der dame ins heck und beschwert sich auch noch das du gebremst hast. dazu zeigt sie dich auch noch an......wenn das so weitergeht. aber solange anwälte hier geld verdienen können raten die zu allem..
Zitat:
Original geschrieben von Carsdeluxe
Richtig!
Der Versicherer hört sich, vor einer Zusage, beide Seiten der Unfallbeteiligten an und stellt für sich fest wer die Schuld trägt. Bei einem Auffahrunfall steht die Schuld immer fest, da zu geringer Abstand war (wird zumindest immer unterstellt).
Sprich mit deinem Versicherer und teile Ihnen mit, dass die gegnerische Versicherung den Schaden komplett übernimmt, normalerweise kommt dann sowas: "Der Personenschaden der Beifahrerin wird über die Haftpflichtversicherung des Verursachers getragen. In dem Fall, die Frau gegen Ihren Mann." Allerdings muss die Frau gegen Ihren Mann die Anzeige erstatten (glaube ich).
Du hast den Schaden nicht verursacht und bist somit nicht haftbar zu machen für den Personenschaden!
Ich sehe das auch so. Normalerweise müsste sie ihre Ansprüche, sprich Schmerzensgeld, gegen ihren eigenen Mann geltend machen. Habe gerade mit meiner Rechtschutz telefoniert und die hat gesagt, dass sie alle Ansprüche abwehren wird. Leider kann mir hier mein Firmenanwalt nicht helfen, weil es eben um Schadensersatzforderungen geht und nicht um Unternehmensrecht
Aber ich sollte einen fähigen Rechtsbeistand bekommen.
Bin gespannt. Bin jetzt auch für Monatg vorgeladen zur Zeugenaussage.
Aber das Wichtigste ist, dass hoffentlich der Dicke bald wieder brummt ...
Zitat:
Original geschrieben von nickf4
was mich dabei stört ist das verhalten der leute...da fährt dir der freund von der dame ins heck und beschwert sich auch noch das du gebremst hast. dazu zeigt sie dich auch noch an......wenn das so weitergeht. aber solange anwälte hier geld verdienen können raten die zu allem..
Wollte ich gerade sagen: Da versucht bloß ein Anwalt Geld zu machen. Der bekommt sein Lohn ja so oder so von der Rechtsschutz oder vom Mandanten selber. Also mach dir kein Kopf! Da haben sich einfach 2 Menschen die Welt schön reden lassen.
So, nun hat sich auch Audi gemeldet und will mir in den nächsten Minuten einen kurzen Zwischenbericht mit Schadensfotos schicken. Bin mal gespannt.
ist echt dreißt wegen was einige Leute Anzeigen erstatten.
Mir kommt es manchmal so vor das die ganze Anzeigerei immer schlimmer wird, umso mehr Leute eine Rechtsschutzversicherung haben.
Du bist 100% im Vorteil und dir kann keiner was wegen Körperverletzung.
Wenn die so dreist sind und dich jetzt abzuzocken versuchen, kannst ja bei der zeugenaussage behaupten, dass die frau sich nicht verletzt hätte, wenn sie den kopf rechtzeitig aus dem schoß des mannes genommen hätte. dann wäre er nicht abgelenkt gewesen und hätte rechtzeitig bremsen können.
SPAAAAAß