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Nach Unfallschaden will der Verursacher den Schaden nicht in voller Höhe zahlen

Themenstarteram 11. November 2015 um 14:11

Hallo, ich hab da ein Problem bei dem mir hoffentlich ein guter Rat gegeben wird.

Passiert ist folgendes ein Firmnfahrzeug Sprinter hat mir auf der Vorfahrtsstrasse die Vorfahrt genommen und hat mit seiner Beifahrerseite meine Fahrerseite gestriffen. Auf ersten Blick nur ein Bagatellschaden.

Der Verursacher meinte ich sollte zu seinem Bekannten fahren der ist KFZ-Schlosser mit eigener Werke und repariert den Schaden auf seine Kosten.

Dort angekommen, stellt sich heraus der Schaden ist zwar klein aber doch recht teuer, nun meint der Verursacher den Schaden nicht in voller Höhe übernehmen zu wollen.

(Mein Schaden, der Spiegel auf der Fahrerseite ist hin, laut Renaultwerkstatt nur für den Spiegel }>149,1€ der Rahmen samt Elektronic, 26,10€ die Gehäuse abdeckung und 35,06€ das Glas das alles plus Märchensteuer, sowie Aus- & Einbau, sowie die Lackierung in Wagenfarbe alles in allem 498,56€{)

Zahlen will der Guteste aber nur 150€ und meint ich soll mir doch nen Spiegel vom Schrottplatz holen. Wäre doch die Hauptsache ich könnte wieder nach hinten schauen

Sein Meisterkumpel meint darauf sollte ich mich nicht einlassen, mein Wagen sei sowohl optisch als auch technisch in einem hervorragenden Zustand und er würds auf jedenfall nicht tun.

Achja, mein Wagen ein Clio 2 Phase 2 von 2001

Meine Frage nun, hab ich ein Anrecht auf ein Ersatzteil ab Werk? Oder muss ich echt zum Schrotty und dort nach einem "brauchbaren" Ersatzteil suchen?

Beste Antwort im Thema

Du als Geschädigter entscheidest in welcher Werkstatt der Schaden behoben wird.

Wenn es nur der Außenspiegel ist, dann fahre in deine Vertragswerkstatt und lass einen neuen Spiegel montieren. Die dafür erforderlichen Kosten hat der Verursacher zu tragen. Du kannst deine Ansprüche beim Halter, dem Fahrer oder der Fahrzeughaftpflichtversicherung geltend machen.

Wichtig ist vor der Reparatur für eine ausreichende Beweissicherung zu sorgen!

Sollte mehr als der Spiegel beschädigt sein, dann lass den Schaden von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen aufnehmen.

Wenn du weitere Probleme bei der Abwicklung erwartest, solltest du direkt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten!

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Natürlich hast du anrecht auf einen komplett neuen Spiegel.

So einem Typen würde ich helfen.

Du hast Anrecht auf Gutachter, ggf. Wertminderung, Rechtsanwalt, Nutzungsaufall oder Mietwagen und die Reparatur in einer Renaultwerkstatt.

Sein Kumpel scheint ja ganz vernünftig zu sein.

Ich würde mich mit dem Schädiger gar nicht mehr auseinandersetzen, sondern nur noch direkt mit seier Versicherung.

Du hast einen Direktanspruch gegenüber seiner Kfz Versicherung.

Warum lässt du denn den Schaden nicht in einer Werkstatt deiner Wahhl ausführen (Fachwekstatt).

Seelze 01

Stichwort Direktanspruch ;)

Einfach über den Zentralruf der Versicherer unter Angabe des Kennzeichen des Verursacher den Schaden melden. Diese hat ab dem Moment das Recht der Regulierung und wird dies bei klarer Schuldfrage recht zügig tun.

Wenn die Versicherung ein Gutachten möchte, geh zu einem Gutachter deiner Wahl. Ab 750€ Schaden ist dies auch dein Recht.

Grüße

Steini

Themenstarteram 11. November 2015 um 14:33

Zitat:

@Seelze 01 schrieb am 11. November 2015 um 15:15:46 Uhr:

Warum lässt du denn den Schaden nicht in einer Werkstatt deiner Wahhl ausführen (Fachwekstatt).

Seelze 01

Da der Verursacher angeboten hatte, dass ich den Schaden dort sofort hätte machen lassen können, bin ich natürlich dorthin gefahren. Der Meister hat auf mich auch einen Recht seriösen Eindruck gemacht.

Heute war ich dann bei Renault, die haben sich den Schaden angeschaut und gesagt, die knapp 500€ seien mehr als günstig. In einer Vertragswerkstatt wird´s teurer, da liegt der Schaden zwischen 750-800€

Du als Geschädigter entscheidest in welcher Werkstatt der Schaden behoben wird.

Wenn es nur der Außenspiegel ist, dann fahre in deine Vertragswerkstatt und lass einen neuen Spiegel montieren. Die dafür erforderlichen Kosten hat der Verursacher zu tragen. Du kannst deine Ansprüche beim Halter, dem Fahrer oder der Fahrzeughaftpflichtversicherung geltend machen.

Wichtig ist vor der Reparatur für eine ausreichende Beweissicherung zu sorgen!

Sollte mehr als der Spiegel beschädigt sein, dann lass den Schaden von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen aufnehmen.

Wenn du weitere Probleme bei der Abwicklung erwartest, solltest du direkt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten!

am 11. November 2015 um 15:38

Ich sag einmal so. Natürlich kann man sich einigen und über alles reden. Aber, wenn mir jemand einen Schaden zufügt und dann sagt: Hol dir einen Spiegel vom Schrottplatz Hauptsache........

Tja dann ist die Kommunikation vorbei und es wird sachgerecht Repariert.

Gruß Frank,

wie man in den Wald hineinruft.............

Ich persönlich finde dass Du Dich schon sehr kulanz verhalten hast.

Wenn feststeht das Du reparieren willst, würde ich das nun bei Renault machen lassen. Wer sich so uneinsichtig zeigt, muss halt die Konsequenzen tragen.

Einfach KVA geben lassen; über den Zentralruf den Versicherer auswendig machen und dort den schaden melden. KVA hinschicken und Kostenübernahmebestätigung an die Werkstatt Deines Vertrauens senden lassen.

Auto hinbringen, reparieren lassen und fertig.

gruß

Da dir überhaupt nicht klar ist welche Rechte zu hast, würde ich dir dringend raten einen Anwalt aufzusuchen. Diese Kosten kann dann die gegnerische Versicherung auch noch zahlen, soweit Du am Unfallhergang unschuldig bist.

Wenn Du schon den Schaden bei einem Kumpel des Verursachers reparieren lassen wolltest, droht vielleicht noch schlimmeres Ungemach.

ja, ich finde der TE hat schon etwas gemacht, was ich sehr löblich finde und was sehr rar ist, nämlich geschaut, wie man das für beide Seiten gütlich lösen kann.

Was macht die anderer Seite, spuckt einem dafür ins Gesicht.

Insofern: volles Programm :-)

Themenstarteram 11. November 2015 um 20:07

Hallo Leuts ganz ganz lieben Dank für eure Hilfe.

Nachdem die Mehrheit sagt, ich sollte nun auch mit harten Bandagen losgehen (ich versuch halt immer alles gütig zu klären) hab ich grad noch den ADAC angerufen bin ja da seit Jahren drin, und hab um Rechtsberatung gebeten.

Kurz darauf hat der RA auch angerufen, wollte wissen wann, was und wo passiert ist hat sich die Anschriften und Tels der Zeugen geben lassen und mir gesagt, das innerhalb von ein paar Tagen alles geklärt sei und ich unter der Voraussetzung ich suche eine ADAC-Vertragswerke auf, meinen Wagen unverzüglich reparieren lassen kann.

Also, nochmals lieben Dank

ADAC-Vertragswerkstatt - was ist denn das? Noch nie gehört und höre eigentlich alles.

Und der RA wird per Telefonanruf tätig?

Mir nur bekannt - Beratung durch Juristen der Zentrale und/oder gratis Erstberatung durch einen Fachanwalt vor Ort.

Tätig werden nur nach Beauftragung (auf eigene Rechnung oder RSV, so man hat).

Wäre nett, wenn du das Ganze etwas erläuterst.

Für gütliche Einigung bin ich auch immer - aber das hat seine Grenzen.

Wie der Ablauf mit Erstberatung und Mandatserteilung ist kann ich nicht sagen,

aber der Rechtschutz schreibt dir bei einem unverschuldeten Unfall doch nicht die Werkstatt vor?

Kann ich mir nicht vorstellen, da ist bestimmt am Telefon was durcheinander gekommen. Am besten was schriftliches abwarten.

Oder bist du auch beim ADAC versichert und die wollen das auf Vollkasko laufen lassen - kann ich mir aber genauso wenig vorstellen.

Zitat:

@SpeedyGFJ schrieb am 11. November 2015 um 21:07:07 Uhr:

Hallo Leuts ganz ganz lieben Dank für eure Hilfe.

Nachdem die Mehrheit sagt, ich sollte nun auch mit harten Bandagen losgehen (ich versuch halt immer alles gütig zu klären) hab ich grad noch den ADAC angerufen bin ja da seit Jahren drin, und hab um Rechtsberatung gebeten.

Kurz darauf hat der RA auch angerufen, wollte wissen wann, was und wo passiert ist hat sich die Anschriften und Tels der Zeugen geben lassen und mir gesagt, das innerhalb von ein paar Tagen alles geklärt sei und ich unter der Voraussetzung ich suche eine ADAC-Vertragswerke auf, meinen Wagen unverzüglich reparieren lassen kann.

Also, nochmals lieben Dank

oh da ist wohl einiges ganz schief gelaufen!

Themenstarteram 12. November 2015 um 13:00

Hallo, zu der Frage wieso Vertragswerkstatt, ich hab beim ADAC Haftpflicht, Kasko und halt Rechtschutz und Clubmitgliedschaft. Den Vertrag hab ich jedoch mit Werkstattbindung.

Ich hab nun seit 33Jahren den FS aber es war mein erster Unfall.

Also hab ich nachdem ich hier daraufhngewiesen wurde, das ich mich doch an einen Anwalt wenden sollte, an den ADAC gewendet. Kurz nachdem meine Meldung online beim ADAC eingegangen war, bekam ich einen Rückruf -

hier wurde dann gefragt was, wann, wo und wie passiert ist. Nach Zeugen, deren Daten und Rufnummern.

Zum Ende des Telefonats wurde mir dann gesagt, das ich in eine ADAC-Vertragswerkstatt aufsuchen kann um den Schaden beheben zu lassen und das alles andere über den RA geregelt wird.

Mittlerweile hab ich via Mail auch alles schriftlich bekommen und meinen Wagen kann ich gleich auch schon wieder abholen.

Ich denke der Meister aus der Werkstatt hat Recht, ich sollte das nächste Mal (das es hoffentlich erst in 33 Jahren gibt) einfach den ADAC anrufen, die Polizei rufen und mich einfach zurücklegen und den ADAC machen lassen.

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