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Nach Vollkasko schaden Versicherung wechseln
Hallo hätte da Mal eine Frage.
Ich hatte Letztes Jahr ein Auffahrunfall an einer Kreuzung Ich und der Unfallgegner beide abbiegend auf eine Zweispurig Straße, ich auf die Linke spur er auf die Rechte spur, er ist beim abbiegen auf meine spur gekommen. Die Polizei wahr da und sagte das keiner schuld hatte und es wohl 50/50 gewesen ist.
Ich habe denn schaden an meinem Auto über meine Vollkasko reparieren lassen da ich auf mein auto angewiesen bin 6800 € Schaden
jetzt zahle ich 199€ im Monat für meine Versicherung 2390 € im Jahr für ein bj 2014 mit 174000km,
was zu viel ist.
Was kann ich jetzt machen Versicherung auf Teilkasko geht ja erst Anfang des Jahres wieder da ich das Sonderkündigungsrecht nicht genutzt habe (wusste ich nicht).
#1 Auto Abmelden und auf mich neu Versichern (Andere Versicherung)?
#2 Auto Abmelden und auf meine Mutter Versichern?
Was kann ich machen?
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11 Antworten
Zitat:
@OpelixWAK schrieb am 6. Mai 2021 um 09:21:40 Uhr:
Hallo hätte da Mal eine Frage.
#1 Auto Abmelden und auf mich neu Versichern (Andere Versicherung)?
#2 Auto Abmelden und auf meine Mutter Versichern?
Was kann ich machen?
Die Frage musst du dir selbst beantworten,
nachdem du deine Möglichkeiten durchgerechnet hast.
#1 Versicherung wechseln:
Versicherungsvergleichsrechner bemühen
bedenke, dass die Höherstufung zur neuen Vs weitergereicht wird
da jede Vs anders zurückstuft, musst du in deinen Unterlagen nach den neuen SFs suchen
#2 Halterwechsel:
Vs-Vergleich mit den SF-Daten des neuen Halters durchführen
Jahreslaufleistung, Fahrerliste, Standplatz, usw
musst du bei den Vergleichen identisch lassen.
Ich würde einfach mal eine Mail an die Versicherung schicken und nachfragen, ob auch eine sofortige Umstellung auf Teilkasko möglich ist. (z.B. wegen Zahlungsschwierigkeiten)
Danke für die Antwort
Andre Versicherung mit Teilkasko 65-85€ im Monat wenn ich es über meine Mutter laufenlasse, und über mich 90€ mit Teilkasko.
Frage ist nur da ich ende des Jahres ein Neu Fahrzeug kaufen möchte oder Mitte Nächstes Jahr, habe ich ein wenig bedenken wegen Möglichen sperren der Teil und Vollkasko. Haftflicht wird denke ich keine problem werden, aber bei einem Neufahrzeug ist das denke ich Mal keine Alternative.
Im Gegensatz zur KH gibt es in der Kasko keinen Kontrahierungszwangs seitens der VS. Aber ich sehe quasi keinen plausiblen Grund, warum eine VS dir den Kasko-Schutz verweigern sollte, es sei denn, du bist notorisch in SF M eingestuft oder hast wg. Betrugsversuch einen negativen Eintrag in der HIS
Wechsel der Versicherung geht ohne Halterwechsel erst zur Hauptfälligkeit.
Es geht ja darum, dass der TE die VK von der Backe haben möchte. Dazu hat celica ja was Sinnvolles geschrieben.
Bei KFZ-Wechsel auf Neuwagen ist dem TE ja die ganze bunte Welt der VS offen
Wenn man direkt nach der Regulierung das Sonderkündigungsrecht verpennt hat, steht bestimmt in den AKB, kann man ja nur freundlich anfragen.
Ich weiß ja nicht ob man als VN nach der Regulierung von der VS noch einmal auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden muß, wenn das so wäre könnte man ja noch auf eine fehlerhafte Standardmitteilung zur Regulierung mit fehlendem Hinweis seitens der VS hoffen und das als Argument anführen.
Sonderkündigungsrecht 1 Monat nach Abschluss des Vorfalls steht in denn AGB´s habe ich verpennt, da hätte aber auch mein Versicherung´s Mensch was sagen können
Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Versicherung einer sofortigen Umstellung von VK auf TK zustimmen wird.
Also Kontakt aufnehmen und den Wunsch äußern.
Bei meiner Versicherung geht der Wechsel auch von heute auf morgen. Also, nachfragen.
Zitat:
@OpelixWAK schrieb am 6. Mai 2021 um 09:21:40 Uhr:
Hallo hätte da Mal eine Frage.
Ich hatte Letztes Jahr ein Auffahrunfall an einer Kreuzung Ich und der Unfallgegner beide abbiegend auf eine Zweispurig Straße, ich auf die Linke spur er auf die Rechte spur, er ist beim abbiegen auf meine spur gekommen. Die Polizei wahr da und sagte das keiner schuld hatte und es wohl 50/50 gewesen ist.
Ich habe denn schaden an meinem Auto über meine Vollkasko reparieren lassen da ich auf mein auto angewiesen bin 6800 € Schaden
jetzt zahle ich 199€ im Monat für meine Versicherung 2390 € im Jahr für ein bj 2014 mit 174000km,
was zu viel ist.
Was kann ich jetzt machen Versicherung auf Teilkasko geht ja erst Anfang des Jahres wieder da ich das Sonderkündigungsrecht nicht genutzt habe (wusste ich nicht).
#1 Auto Abmelden und auf mich neu Versichern (Andere Versicherung)?
#2 Auto Abmelden und auf meine Mutter Versichern?
Was kann ich machen?
Erstmal solltest Du ein Schritt zurücktreten und wirklich überlegen, was das richtige ist. Hier wurden ja leider wiedermal schön wild und undifferenziert Ratschläge erteilt, wo ich nicht zwingend weiß, ob diese zu Deiner Risikolage passen.
Du hast zwar nicht gesagt, um welches Auto es geht. Aber aus Deinem Nic und diesem Post von Dir bzw. 10 Stellige der FIN, die ungünstigerweise gepostet hast, entnehme ich das es sich um einem Opel Insignia Cosmo 2014 mit 194 PS handelt.
Der dürfte auch nach 7 Jahre und 170TKM noch ein nennenswerten Wert haben.
Demnach musst Du zunächst überlegen, ob Du Dir den Ausschluss der Vollkasko - gerade vor dem Hintergrund jüngster Erfahrung - leisten
- darfst: --> Fahrzeug noch finanziert? --> Meist gibt es aus dem Finanzierungsvertrag eine Verpflichtung zur Kasko.
- kannst: --> Was passiert, wenn Du das die Kasko ausschließt und Du den Wagen platt fährst. Kannst du dann locker 6-8TEUR aus der Sparbüchse holen und für ein Ersatz sorgen, oder geht es dann per pedes zur Arbeit, Einkaufen, etc.
- und willst: --> wenn beide Vorbedigung grün, musst Du Dir noch im klaren werden, ob Du das Risiko eingehen willst - in Abwägung zum Kasko-Mehrbeitrag
Ansonsten kannst Du den Vollkasko-SFR nach marktgängigen Bedingungen an den Haftpflicht-SFR angleichen, wenn ein Jahr lang keine Vollversicherung bestand und selbige für mindestens ein Jahr abgeschlossen wird.
Allerdings beschreibst Du ja, dass es sowohl einen Haftpflichtschaden als auch einen Vollkaskoschaden gab. Insofern wird ja auch der Haftpflicht-SFR zurückgestuft und marktgängig ist, dass Vollkasko SFR weicher zurückgestuft wird als der Haftpflicht-SFR. Wenn Du also von SF X jeweils in KH und VK kommst mit einem 1 Schaden für jede Sparte ist unwahrscheinlich, dass es vorteilhaft ist nach einem Jahr den VK SFR wieder anzugleichen.
Zu der 50% / 50% - Haftung die Anmerkung, dass Du Dir den Selbstbehalt von der gegenerischen Versicherung holen kannst. Hier ist das Stichwort Quotenvorrecht bei Legalzession zu nennen.
Die Versicherung auf Deine Eltern könnte eine Möglichkeit sein.
Für eine Beurteilung sind aber zu wenig Tarifmerkmale bekannt, um das abschließend beurteilen zu können. Typsche Fallstricke ist die Tatsache, dass mit der Ummeldung auch das Alter des Fahrzeug bei erstmaliger Zulassung auf den VN sich verändert und das ist wiederum ein Tarifmerkmal.
Zudem könnten sich die Regionalklassen ändern, wenn Deine Eltern woanders wohnen.
Meldest Du nicht um sondern machst lediglich eine Versicherungsnehmerwechsel gibt es i.d.R. ein Halterzuschlag bis zu 25% und mehr, usw... Also alles nicht ganz leicht.
Der Versichererwechsel bzw. Vergleich kann sich natürlich immer lohnen. Das An- und Wiederabmelden bei gleichen Halter wird nicht klappen. Dein Versicherer wird auf Vertragsfortführung bestehen.
In welchem SFR bist Du denn derzeit und wo wird es hingehen?