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Nach Wild VU Auto abgemeldet,Prämie zurück ?
Hallo ,ich hatte einen Wild VU und vie HUK24 bezahlte den Wiederbeschaffungswert.
Da ich das FZ abgemeldet habe, bekomme ich einen Teil der VS Prämie zurück bzw. wenn ich dort ein neues Auto versichere, wird es dann verrechnet oder bekomme ich nix wieder bzw. muss die volle Prämie fürs neue FZ zahlen ?
Gruß Golf Rolf
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23 Antworten
Logischerweise bekommst du, - wie bei [fast] allen Versicherungen, - IMMER einen Teil der (deiner) gezahlten Jahresprämie zurück, wenn [d] ein Fahrzeug stillgelegt bzw. verkauft wurde, da ja bei der HUK24 die Prämie für ein Jahr im Voraus bezahlt wurde.
Danach, also bei Neuanmeldung eines neuen Fahrzeugs oder der Inbetriebnahme des ursprünglichen Fahrzeugs beginnt alles wieder neu oder von vorne.
Sollte der Schaden innerhalb einer Teilkaskoversicherung reguliert worden sein, bleibt alles beim Alten, das heißt, dann erfolgt keine Höherstufung deines Tarifes.
Wurde hingegen der Schaden 'im Vollkaskobereich' reguliert, so steigt in einer künftig abgeschlossenen Vollkaskoversicherung (mit oder ohne Selbstbeteiligung, das ist gleich) dein Beitrag für eine neuerliche Vollkaskoversicherung auch bei der HUK24.
Mitlerweile ist es bei fast jedem Versicherer üblich auch bei Stillegung die Prämie zu erstatten.
Zitat:
@SCR_190iger schrieb am 8. Februar 2020 um 22:57:46 Uhr:
Mitlerweile ist es bei fast jedem Versicherer üblich auch bei Stillegung die Prämie zu erstatten.
Nicht bei der HUK24, die behält und rechnet nach Wiederzulassung an
Zitat:
Nicht bei der HUK24, die behält und rechnet nach Wiederzulassung an
Also beim Motorrad bekam ich nach Stilllegung anteilig meinen Beitrag zurück bei der HUK24
Zitat:
@Gamsbock schrieb am 8. Februar 2020 um 23:18:08 Uhr:
Zitat:
@SCR_190iger schrieb am 8. Februar 2020 um 22:57:46 Uhr:
Mitlerweile ist es bei fast jedem Versicherer üblich auch bei Stillegung die Prämie zu erstatten.
Nicht bei der HUK24, die behält und rechnet nach Wiederzulassung an
und was passiert dann, wenn man nicht wieder zulässt?
Naja die Ruheversicherung endet ja nach 18 Monaten.
Die Ruheversicherung ist aber in der Regel kostenfrei.
@Gamsbock
Es ist einfach falsch bzw. unsinnig zu behaupten, dass die HUK24 die Restprämie für das im Voraus bezahlte Jahr einbehält... DENN NDLimit fragt nicht zu Unrecht: "und was passiert dann, wenn man nicht wieder zulässt?" Ich ergänze: Oder nicht mehr zulassen kann (z. B. bei einem Totalschaden) wie es mir passiert ist u n d ich bin Mitglied der HUK24...
Zitat:
@e-donki schrieb am 9. Februar 2020 um 00:08:47 Uhr:
u n d ich bin Mitglied der HUK24...
Um diese Uhrzeit ist Zeit zum "Klugscheissen"
Du bist kein Mitglied, Du bist Versicherungsnehmer oder Teil der Versicherungsgemeinschaft des Konzerns
Ich korrigiere: Bei ner endgültigen Stilllegung wird der Vertrag beendet und man bekommt die Überzahlung zurück, das muss man aber aktiv an die HUK24 melden.
Bei Außerbetriebsetzung behält sie den Rest und rechnet bei Wiederinbetriebnahme an.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 8. Februar 2020 um 23:39:25 Uhr:
Die Ruheversicherung ist aber in der Regel kostenfrei.
Jupp und ihr Ablauf stellt das Vertragsende dar, aus dem sich die Rückzahlungspflicht ergibt.
Zitat:
@SCR_190iger schrieb am 9. Februar 2020 um 00:26:50 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 8. Februar 2020 um 23:39:25 Uhr:
Die Ruheversicherung ist aber in der Regel kostenfrei.
Jupp und ihr Ablauf stellt das Vertragsende dar, aus dem sich die Rückzahlungspflicht ergibt.
Dazu hätte ich eine Frage.
Bsp. 1
Ich zahle im Janur den Jahresbeitrag und melde im Februar ab. Dann bekomme ich ich für 18 Monate Ruheversicherung und anteilig Dann bekomme ich nichts erstattet und hätte bis August des Folgejahres die Ruheversicherung?
Bsp 2
Jahrebeitrag wieder Januar. Ich melde im Dez. ab. Dann müsse ich ja noch eine Resterstattung bekommen.
Oder?
"Du bist kein Mitglied, Du bist Versicherungsnehmer oder Teil der Versicherungsgemeinschaft des Konzerns."
Chapeau! + 100% richtig, - besten Dank an den in diesem Fall - 'Nicht-Klugscheisser!'