1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Nach Wildschaden hochgestuft

Nach Wildschaden hochgestuft

ich habe ein Problem und hoffe jemand kann mir dabei helfen.
Und zwar hatte ich im März einen kleinen Wildschaden(1200euro).
Damals habe ich die Versicherung angerufen und die meinten da ich Teilkasko habe werde ich nicht hochgestuft und der Schaden wird gezahlt.Soweit so gut der Schaden wurde gerichtet und im August habe ich das Auto verkauft.Und mir meinen FK2 geholt und dabei gleich die Versicherung gewechselt aber jetzt muss ich feststellen, das meine alte Versicherung mich jetzt von SF6 auf SF2 hochgestuft hat aufgrund des Wildschadens.
Jetzt meine Frage dürfen die das jetzt einfach machen oder machen die das nur, weil ich die Versicherung gewechselt habe was ich eher glaube?? Die können mich doch nicht einfach um 30% hochstufen???

Beste Antwort im Thema

Hab hab gerade mit den Versicherungen telefoniert und rausgekommen ist, das meien alte meine SF6 doch freigegeben hat aber davon weiß meine neue Versicherung nichts naja jetzt hoffe ich mal, das jetzt alles klar geht.
Danke mal für eure hilfe

17 weitere Antworten
Ähnliche Themen
17 Antworten

Hmm, in der Teilkasko gibt es keine "Hochstufung"
Was natürlich sein könnte ist, dass es weitere Schäden an fremden Eigentum gegeben hat (Zaun, Leitpfosten usw.) dann würde diesen Schaden deine Haftpflicht zahlen und die Hochstufung wäre erst mal korrekt.
Sprich mit der alten Versicherung, die werden dir sagen wieso oder den Fehler korrigieren.
Grüße
Steini

Moin,

nein, bei einem TK Schaden erfolgt keine Hochstufung.

Könnte es sein, dass ein Haftpflichschaden außer dem TK in 2011 vorgelegen hat ?
Wenn nicht, dann hat Deine EX Vers. einen Fehler gemacht.

Setze Dich mit der EX Vers. in Verbindung und kläre die Angelegenheit. Nach Klärung dann mit der neuen Vers. in Verbindung treten, damit diese nochmals eine Anfrage an die Vorvers. starten.

War jetzt 3 oder 4 jahre bei der Versicherung und hatte noch nie einen Schaden, der Wildschaden war der erste und dabei hat nur mein Auto und der Hase gelitten. Ich hoffe mal das es ein Fehler der Versicherung war, wäre nicht der erste :-)Oder machen die das, weil ich die Versicherung gewechselt habe?

Hast du Vollkasko, und die Hochstufung erfolgte hier?
Wäre dann der Fall, wenn es nicht eindeutig einem Wildunfall zuzuordnen wäre.
Ansonsten wie steini sagte, wahrscheinlich Haftpflicht und dann, wenn deine Angaben stimmen, ein Fehler der VS.
Dort anrufen, klären, gut is :)

War es eine Sondereinstufung bei der alten Versicherung?
Denn diese wird nicht weitergemeldet.

Moin,
obacht - ein HASE gilt in vielen AKB nicht als WILD!
Hier musst Du erst einmal nachsehen, ob in Deinem bisherigen Vertrag der Hase dem Wild gleichgestellt wurde und dies dann auch eine Erweiterung der Teilkaskodeckung ist.
Ich vermute, dass Du beim Hasen eben keinen Teilkasko- sondern einen Vollkaskoschaden hast und daher die Rückstufung.
Beste Grüße

Ich hatte eine Bescheinigung von der Polizei, das es ein Wildschaden ist und der Gutachter hat das auch so hingenommen.
Was mir grad eingefallen ist bei dem Auto hatte ich nur Teilkasko und bei dem neuen Vollkasko kann das auch was ausmachen??
Steht das in der Police ob der Hase zur Teilkasko gehört? So hab grad geschaut da steht nur was von Pferd, Reh, Wildschwein,Schaf und Ziegen aber das kann doch nciht sein was mach ich wenn mir ein Fuchs, Dachs oder wie bei mir ein Hase ist.

Wenn in den AKB steht, dass Kollisionen des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt sind, zählen auch Hasen dazu - es sei denn ein ausgebüchstes Hauskaninchen ist Dir vor den Karren gehoppelt… Einfach mal ins BJagdG schauen, da sind die Tierarten aufgeführt.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Wenn in den AKB steht, dass Kollisionen des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt sind, zählen auch Hasen dazu - es sei denn ein ausgebüchstes Hauskaninchen ist Dir vor den Karren gehoppelt… Einfach mal ins BJagdG schauen, da sind die Tierarten aufgeführt.

Genau so steht es drin und drunter steht noch das ein Zusammenstoß mit Pferden,Schafen und Ziegen auch versichert ist also dann sollte es ja klar sein, das die ein fehler gemacht haben

Nochmal zum Verständnis: Du hattest für das Altfahrzeug nur eine TK und beim neuen Fahrzeug eine VK, für die Du in SF2 eingestuft worden bist?
In welcher SF-Klasse bist Du mit der KH? Seit wann bestand für das Altfahrzeug keine VK mehr?

Zitat:

Original geschrieben von bits1011


Nochmal zum Verständnis: Du hattest für das Altfahrzeug nur eine TK und beim neuen Fahrzeug eine VK, für die Du in SF2 eingestuft worden bist?
In welcher SF-Klasse bist Du mit der KH? Seit wann bestand für das Altfahrzeug keine VK mehr?

Aber doch nie schlechter als der SFR der Haftpflicht beim Wiedereinstieg in die VK?

Grüße

Steini

... doch - wenn es zum Beispiel einen belasteten VK-Vertrag mal gab ;)
Beste Grüße

Deswegen ja meine Frage nach der akuellen SF-Klasse in der KH…

Also mein Haftpflicht liegt bei 55%.
Hatte bei dem alten Auto nur Tk da es 5 jahre alt war als ich es gekauft habe.
Mein jetziges Auto ist der erste Neuwagen und daher das erste, das ich auf VK Versichert habe.

Deine Antwort
Ähnliche Themen