ForumF30, F31, F34 & F80
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. F30, F31, F34 & F80
  7. Nach wirtschaftliche Totalschaden erneut Unfall. Was nun?

Nach wirtschaftliche Totalschaden erneut Unfall. Was nun?

BMW 3er F31
Themenstarteram 5. Mai 2024 um 8:27

Hallo Leute,

ich habe vor ca. einem Jahr einen Unfall gehabt (seitenschaden) der Gutachter hat den Wagen als wirtschaftlichem Totalschaden eingestuft.

WBW 10.000€

Rep. 12.900€

Restwert 3600€

Die differenz habe ich ausgezahlt bekommen. Jetzt ist jedoch jemand mit der Tür gegen die andere unbeschädigte Seite gestoßen. Was soll ich jetzt am besten machen? Erneut Gutachten? Kostenvoranschlag? Oder garnichts weil der Wagen schon W. Totalschaden ist? Würde mich auf Antworten freuen. Lg

Ähnliche Themen
21 Antworten

Am besten mal bei der Versicherung nachfragen aber ich denke Dein Wagen wurde ja bereits ersetzt und hat somit versicherungstechnisch keinen Wert mehr!

Ich würde mich hier privat mit dem Schadenverursacher auf eine für beide Seiten akzeptable Lösung einigen, zumal die Funktionalität des Fahrzeugs durch den kleinen Blechschaden nicht eingeschränkt wird.

Themenstarteram 5. Mai 2024 um 8:49

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 5. Mai 2024 um 10:47:59 Uhr:

Ich würde mich hier privat mit dem Schadenverursacher auf eine für beide Seiten akzeptable Lösung einigen, zumal die Funktionalität des Fahrzeugs durch den kleinen Blechschaden nicht eingeschränkt wird.

Das habe ich ihm angeboten, wollte er nicht weil es ein Firmenwagen ist. Und der Chef sagte auch dass es über die Versicherung laufen soll…

Der Wagen hatte doch noch einen Restwert - und hast Du gar nix dran gemacht?

Null ist er jedenfalls nicht wert…kann natürlich wieder ein wirtschaftlicher Totalschaden werden ;)

Vermute ich richtig, dass du 6.400 Euro ausgezahlt bekommen hast, weil dein BMW noch 3.600 Euro Restwert hatte? Ich meine, auch der Restwert kann ja weiter geschädigt werden - und wurde es auch. Der Wagen mit Beschädigung auf der vorher noch guten Seite ist nun eben noch weniger wert. Somit ist ein Schaden für dich entstanden, denke ich.

Trotzdem kannst du unter den Bedingungen natürlich relativ kulant sein. Nur blöd, dass der Fahrer und sein Chef das nicht wollen. Na dann eben über deren Versicherung. Ob das den Aufwand lohnt, musst du entscheiden.

Themenstarteram 5. Mai 2024 um 9:17

Zitat:

@S5-JR schrieb am 5. Mai 2024 um 10:59:52 Uhr:

Vermute ich richtig, dass du 6.400 Euro ausgezahlt bekommen hast, weil dein BMW noch 3.600 Euro Restwert hatte? Ich meine, auch der Restwert kann ja weiter geschädigt werden - und wurde es auch. Der Wagen mit Beschädigung auf der vorher noch guten Seite ist nun eben noch weniger wert. Somit ist ein Schaden für dich entstanden, denke ich.

Trotzdem kannst du unter den Bedingungen natürlich relativ kulant sein. Nur blöd, dass der Fahrer und sein Chef das nicht wollen. Na dann eben über deren Versicherung. Ob das den Aufwand lohnt, musst du entscheiden.

Ja genau so war es. Also wieder zum Gutachter? Hätten die sich darauf eingelassen, hätte ich sogar gesagt, nen Kasten Bier und gut ist!! da der Wagen im Sommer sowieso komplett neu lackiert wird. Aber naja so ist das nunmal

Zitat:

@Brk9090 schrieb am 5. Mai 2024 um 11:17:03 Uhr:

Also wieder zum Gutachter?

Ja, unter diesen Voraussetzungen definitiv.

Ich weiß nicht, ob die Bestellung eines Gutachters eine gute Idee ist, denn ein Gutachten kostet Geld. Da die Versicherung vermutlich nichts bezahlen braucht oder nur einen kleinen Betrag, wird sie vermutlich die Bezahlung eines Gutachtens ablehnen, der teurer ist, als die Summe, die die Versicherung zu bezahlen hat. Auch als Geschädigter hat man die Verpflichtung die Kosten so gering wie möglich zu halten, so zumindest wird die Versicherung argumentieren.

Bedenke bitte, dass der Wagen bereits von einer Versicherung komplett bezahlt worden ist und erneut etwas für das Fahrzeug zu bezahlen, dazu ist die jetzige Versicherung wahrscheinlich nicht verpflichtet.

Daher würde ich zuerst mal nachschauen, ob der damalige Totalschaden in der HIS-Datenbank eingetragen ist. Nur, wenn das nicht der Fall ist, macht der normale Weg Sinn, Gutachter (aber den reparierten Totalschaden dem Gutachter mitteilen) und dann normale Abrechnung des Schadens über die gegnerische Versicherung. Vorher sollte man sich aber einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt für die Reparatur des jetzigen Schadens geben lassen, denn vielleicht reicht das der Versicherung auch schon als Beleg aus. Zumindest wird das die Versicherung eventuell bei einem kleinen Schaden behaupten, wenn man gleich einen Gutachter beauftragt, und wird die Zahlung der Gutachterkosten verweigern oder kürzen (Verletzung der Schadenminderungspflicht des Geschädigten).

Weiter ist bei solchen Fragen wie deine hier immer wichtig anzugeben, ob eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist oder nicht, denn davon hängen auch die Antworten ab.

 

Gruß

Uwe

Hallo Uwe, ein guter Punkt. Aber, nach meiner Lesart wurde der Wagen nicht komplett bezahlt, da der Restwert üblicherweise nicht ausbezahlt wird - warum sollte er auch? Damit hat der Wagen immer noch 3.600 Euro Restwert. Und der Restwert ist durch den Schaden nun weiter vermindert.

Bezüglich Gutachter stimme ich dir absolut zu: Besser erst mal bei der gegnerischen Versicherung nachfragen. Vermutlich wollen die ja auch unnötige Kosten vermeiden, und schlagen eine kulante Lösung vor. Sonst bleibt der Themenstarter möglicherweise auf den Kosten für ein hier ggf. gar nicht erforderliches Gutachten sitzen.

Zitat:

@S5-JR schrieb am 5. Mai 2024 um 12:42:11 Uhr:

Hallo Uwe, ein guter Punkt. Aber, nach meiner Lesart wurde der Wagen nicht komplett bezahlt, da der Restwert üblicherweise nicht ausbezahlt wird - warum sollte er auch? Damit hat der Wagen immer noch 3.600 Euro Restwert. Und der Restwert ist durch den Schaden nun weiter vermindert.

Deswegen habe ich oben ja auch geschrieben:

Zitat:

Da die Versicherung vermutlich nichts bezahlen braucht oder nur einen kleinen Betrag,…

Mit kleinem Betrag ist hier die Differenz zwischen dem damaligen und dem jetzigen durch den erneuten Unfall reduzierten Restwert gemeint, falls sich da überhaupt ein Unterschied ergibt.

 

Gruß

Uwe

Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt sollte es auch tun. Den bei der gegnerischen.Vericherung einreichen und schauen ob das akzeptiert wird. Wenn die noch ein zusätzliches Gutachten wollen ... bitte sehr.

 

Aber ... nach meiner Erfahrunge mit gegnerischen Versicherungen red ich erst gar nicht mit denen. Die finden immer abwegige Wege zu kürzen und zu verzögern. Das Spiel mach ich nicht mehr mit.

Wenn die Schuldfrage relativ eindeutig ist und der Gegner über die Vericherung abrechnet, dann lass das alles über einen Anwalt laufen. Den zahlt ja dann auch die gegnerische Versicherung.

Nach meinen Erfahrungen muss ich leider sagen: Die Versicherungen wollen das wohl so.!-/

Themenstarteram 5. Mai 2024 um 11:40

Dann hab ich ja quasi mit einem Kostenvoranschlag mehr als mit einem Gutachten. Oder habe ich das falsch verstanden?

Ein Kostenvoranschlag ist günstiger und somit auch die Kosten, auf die du eventuell sitzen bleibst.

Noch mal, frage die HIS-Datenbank ab. In der sind Unfallschäden eingetragen, bei denen nicht nachgewiesen wurde, dass der Unfallschaden fachgerecht repariert wurde. Wenn an gleicher Stelle erneut ein Schaden am Fahrzeug geschieht, zahlt die Versicherung nicht.

Wenn nun ein Geschädigter einen Unfallschaden von einer Versicherung bezahlt haben möchte, fragt die Versicherung die HIS-Datenbank ab, um die Vorgeschichte des Fahrzeugs zu erfahren.

Insofern ist elementar wichtig, ob der Totalschaden deines Fahrzeug überhaupt in der HIS-Datenbank erfasst ist.

Und auch noch mal, beantworte auch die Fragen, die an dich gestellt werden, denn sonst kannst du doch wohl kaum passende Antworten erwarten.

 

Gruß

Uwe

Themenstarteram 5. Mai 2024 um 12:21

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 5. Mai 2024 um 13:54:47 Uhr:

Ein Kostenvoranschlag ist günstiger und somit auch die Kosten, auf die du eventuell sitzen bleibst.

Noch mal, frage die HIS-Datenbank ab. In der sind Unfallschäden eingetragen, bei denen nicht nachgewiesen wurde, dass der Unfallschaden fachgerecht repariert wurde. Wenn an gleicher Stelle erneut ein Schaden am Fahrzeug geschieht, zahlt die Versicherung nicht.

Wenn nun ein Geschädigter einen Unfallschaden von einer Versicherung bezahlt haben möchte, fragt die Versicherung die HIS-Datenbank ab, um die Vorgeschichte des Fahrzeugs zu erfahren.

Insofern ist elementar wichtig, ob der Totalschaden deines Fahrzeug überhaupt in der HIS-Datenbank erfasst ist.

Und auch noch mal, beantworte auch die Fragen, die an dich gestellt werden, denn sonst kannst du doch wohl kaum passende Antworten erwarten.

 

Gruß

Uwe

Zu der Frage.. ja ich habe eine Rechtsschutzversicherung.

Der Schaden ist nicht auf der selben Stelle

Fragen die auch bei einem K-Voranschlag die HIS Datenbank ab?

Ich hatte vor knapp 4 Monaten eine Abfrage gemacht, nach 2 Monaten kam die Info dass nichts vermerkt ist. Aber kann ja auch nicht sein weil damals wurde auf Totalschaden abgerechnet bzw. Ausgezahlt. Hängt dass vielleicht damit zusammen dass die gegnerische Versicherung aus der Niederlande sind?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. F30, F31, F34 & F80
  7. Nach wirtschaftliche Totalschaden erneut Unfall. Was nun?