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Nachbaufelgen Styling 23

BMW 3er E36
Themenstarteram 2. Mai 2017 um 19:40

Moin,

habe aufgrund eigener Dummheit und im Irrglauben ein absolutes Schnäppchen zu machen Styling 23 in 16 Zoll ET35 gekauft - nur um festzustellen, dass die von R.O.D. Aluett sind. Die Reifen waren stark verdreckt und uralt, daher das R16 nicht sichtbar und die Rückseite der Felgen komplett schwarz. Habe gedacht, ich kaufe die originalen in 17 Zoll - ich war mir meiner Sache so sicher, dass ich mehr auf den schönen E38 des Verkäufers geachtet habe, als auf die Räder.

Nun meine Frage: Muss ich da Bedenken haben bzgl. Festigkeit usw, da es ja Nachbauten sind oder ist R.O.D. da qualitativ vergleichbar? Das Felgenbett ist teilweise oxidiert und nun habe ich ein wenig Bedenken, dass sie von der Sicherheit her eine ähnliche Qualität aufweisen.

Jemand Erfahrungen oder n Tipp?

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12 Antworten

Qualitativ vergleichbar sind die nicht, aber wenn da eine KBA-Nummer drauf ist, dann brauchst du dir keine Sorgen zu machen.

Hast du auch ein Gutachten dazu?

Nicht das du Probleme beim Eintragen bekommst.

Themenstarteram 4. Mai 2017 um 8:25

@ti_comp

KBA Nummer kann ich nicht finden - hinten eingestanzt sind:

X 5375635

R.O.D. Aluett Germany

97 (Herstellungsdatum?)

WKS-G

Gutachten habe ich natürlich nicht - aber kriegt man da wirklich Probleme, sprich bemerkt ein Polizist oder TÜV'er den Unterschied zu ner originalen Felge?

Wahrscheinlich nicht - aber ein kleines Restrisiko besteht immer.

Das Problem ist eher, wenn nach einem Unfall ein Gutachter darauf schaut, der findet fast alles.

Du musst von vorne rauf schauen. Da muss dick stehen: KBA und dann ne Nummer.

Und die Aussage über mir kann vH nicht teilen!

Klar sieht er das, wenn er die KBA Nummer sieht und dann dich fragt wo die Eintragung ist und halt die Sache mit der Versicherung beim Unfall. Aber es ist eure Sache.

Was genau passiert einem denn bei einem Unfall und nicht eingetragenen Sachen wie Fahrwerk oder Felgen genau?

Gibts da Teilschuld, auch wenn man eigentlich nicht schuld wäre etc...?

Theoretisch könnte man doch sagen, dass man die Sachen gestern angebaut hat, jetzt die Testfahrt macht und morgen beim Tüv vorfährt oder?

Bitte nicht falsch verstehen, ich lasse meine Sachen immer zeitnah abnehmen!

Wenn de ein Menschen umfährst und der stirbt und du keine Versicherung hast (diese ist ja erloschen) dann zahlst dein Leben lang. Kenn so ein Fall.

Also überlege es dir.

Mal langsam mit solchen Pauschalaussagen....

Wenns zu nem Unfall kommt,egal welcher Art,und die UnfallURSACHE ist auf ein angebautes,aber nicht eingetragenes oder nicht zugelassenes Bauteil zurückzuführen,DANN und NUR dann,wird es versicherungsseitig zu Regreßforderungen gegenüber des Unfallverursachers kommen.

Die Versicherung des Verursachers zahlt die Schäden des Geschädigten und fordert hier die Summe zu einem Teil oder auch komplett vom Verursacher/Versicherten zurück und meist fliegt derjenige danach aus der Police.

Kommt es dabei zu Personenschäden,werden die eh nicht von der Versicherung bezahlt,das ist Zivilrecht soweit ich das weiß,da wird der Geschädigte den Verursacher verklagen,der selbst bei vorhandener Haftpflicht (nicht Kfz) die Behandlungskosten des Geschädigten selbst tragen muß.Sollte der Geschädigte in Dauerbehandlung verbleiben müssen,wird er Zeit seines Lebens für diese Behandlungen aufkommen müssen,in VOLLER Höhe!

In diesem speziellen Fall glaube ich aber erstmal nicht daran,das Räder,die die zwei Tonnen eines E38 seit Jahren ausgehalten haben bei der ersten Fahrt an einem 600kg leichteren Fahrzeug plötzlich aufgeben und in tausend Teile zerspringen und dadurch einen schweren VU mit Personenschäden verursachen.

Trotzallem sollte man die Dinger eintragen lassen.

Ein Rad mit zum TÜV schleppen,die sollen in ihrer Datenbank mal schauen,ob sie Dokumente finden können.Damit ist dann eine Einzelabnahme möglich oder,wenn es entsprechende Papiere in dieser Datenbank gibt,eine normale Eintragung für ca. 40€,sofern alle geforderten Voraussetzungen im Gutachten erfüllt sind.

 

Greetz

Cap

Themenstarteram 4. Mai 2017 um 17:31

Zitat:

@ShadyTuner schrieb am 4. Mai 2017 um 15:26:33 Uhr:

Du musst von vorne rauf schauen. Da muss dick stehen: KBA und dann ne Nummer.

Und die Aussage über mir kann vH nicht teilen!

Klar sieht er das, wenn er die KBA Nummer sieht und dann dich fragt wo die Eintragung ist und halt die Sache mit der Versicherung beim Unfall. Aber es ist eure Sache.

Vorne steht auf der Felge nix drauf.

Themenstarteram 4. Mai 2017 um 17:32

@ Cap: Danke für die Ausführungen. In einer Sache muss ich dich jedoch korrigieren. KFZ-Haftpflicht zahlt auch bei Personenschaden. Das weiß ich, da ich im Bereich Autovermietung arbeite und mit diversen Versicherungen zu tun habe.

Zitat:

@CaptainFuture01 schrieb am 4. Mai 2017 um 18:34:25 Uhr:

Wenns zu nem Unfall kommt,egal welcher Art,und die UnfallURSACHE ist auf ein angebautes,aber nicht eingetragenes oder nicht zugelassenes Bauteil zurückzuführen,DANN und NUR dann,wird es versicherungsseitig zu Regreßforderungen gegenüber des Unfallverursachers kommen.

Gibts denn da Unterschiede bei "nicht eingetragenes oder nicht zugelassenes Bauteil"?

Wenn die den Unfall z.B. auf eine Felge zurückführen könnten und man diese aber eigentlich ohne Probleme eintragen lassen könnte, dann sollte das doch nicht so schlimm sein als eine in Deutschland nicht zugelassene oder?

Sorry für den OT aber ich finde das sehr interessant.

Da ich kein Rechtsanwalt bin und ich auch sonst keinerlei direkte Erfahrung mit so etwas habe und dies so gut wie möglich vermeide,kann ich dir dazu nichts weiter sagen,evtl. spuckt Google was dazu aus.

Ich vermute mal,wenn du nachweisen kannst,das du gerade auf dem DIREKTEN Weg zum TÜV-Termin für die Abnahme warst,wird es zu keiner Regreßforderung,sondern zu einem normalen Versicherungsfallablauf kommen.

Nachweis für sowas ist einfach,da man für solche Abnahmen immer einen Termin fest vereinbaren muß bei der abzunehmenden Prüfstelle.

@Shobizz

Dankeschön für die Korrektur!

Vor Regreßforderungen wird das aber sicher trotzdem nicht schützen und bestimmt auch nicht gegen die zivilrechtlichen,finanziellen Folgen bei Personenschäden.

Ich persönlich würde es jedenfalls nicht drauf anlegen.

 

Greetz

Cap

Zitat:

@CaptainFuture01 schrieb am 4. Mai 2017 um 20:54:25 Uhr:

Nachweis für sowas ist einfach,da man für solche Abnahmen immer einen Termin fest vereinbaren muß bei der abzunehmenden Prüfstelle.

Hatte noch nie einen Termin bei einer Eintragung. Fahre aber auch immer zu einer "freien" Prüfstelle und nicht zum TÜV direkt.

Aber z.B. bei Gewindefahrwerken muss man ja vorher ein paar Tage rumfahren, um zu sehen, wie weit es sich setzt, ob es schleift etc., um gegebenenfalls nochmal nachzustellen ...

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