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Nachlackierter Kotflügel ab Werk?!?!

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 11. April 2011 um 19:45

Nabend,

ich mußte heute leider feststellen, das bei meinem Golf (am 10.12.2010 in Wolfsburg abgeholt) auf der Beifahrerseite

die Tür beim öffnen leicht am vorderen Kotflügel entlang schrammt und an den Kontaktflächen schon ca. 3mm breit

das Blech zu sehen ist.

Ich bin darauf hin zu einer Vertragswerkstatt hier in der Nähe gefahren und bat den Werkstattmeister sich das mal

anzuschauen. Dieser schaute sich also mein Auto an und fragte mich sofort ob ich mein Auto als Unfallwagen gekauft

hätte. Ich erwiederte etwas verwirrt, das ich dieses Fahrzeug im Dezember als Neuwagen direkt in Wolfsburg

abgeholt hätte. Als Anwort kam von ihm nur ein "Ohhhh", worauf ich noch verwirrter fragte "WIE Ohhhh?".

Er zeigte mir einige kaum sichtbare Lackeinschlüsse, sagte das der Kotflügel nachlackiert wurde, holte sein

Lackdickenmessgerät und dieses bestätigte seine Vermutung wohl auch.

Ich fiel natürlich aus allen Wolken und mein Hals wurde immer dicker. Der freundliche schaute dann in der Fahrzeug-

Historie nach, meinte da sei nix vermerkt und er würde die Anfrage bei VW bezüglich Gewährleistung lieber ohne

das Lackdicken-Messprotokoll stellen, da sich VW wohl wegen Ungereimtheiten quer stellen könnte und das doch

nicht in meinem Sinne wäre.

Nun meine Fragen:

1. wie quer stellen? muß ich etwa nachweisen, das ich nicht selber irgendwas Nachlackieren hab lassen, nur weil

es nicht in meiner Fahrzeug-Historie(keine Ahnung was das ist) vermerkt ist?

2. wenn ich das Auto wieder verkaufen möchte, der Händler bzw. Käufer die Lackdicke misst und mir dann erzählt

das mein Auto ein Unfallfahrzeug ist. Wertminderung?

3. wenn an den nachgebesserten Stellen irgendwas sein sollte und die Garantie vorbei ist?

4. ist es nicht eine Frechheit, solche Nachbesserungen an einem Neufahrzeug dem Kunden zu verschweigen?

5. kann man nachweisen wie alt die Nachlackierung ist?

6. wie kann ich jetzt noch mit diesem "Makel" an meinem Baby weiter leben? ;)

Ich bitte um Entschuldigung für den Roman aber ich mußte mir mal Luft machen .

liebe Grüße

Fotos werde ich morgen mal machen wenn es heller ist.

Beste Antwort im Thema
am 11. April 2011 um 20:32

Zitat:

Original geschrieben von timido

Immer sachte: Du bekommst, was du bezahlt hast. Ein ordentlich lackiertes Auto.

Offenbar hat der TE genau das nicht bekommen ... also ist es eine Frechheit.

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31 Antworten
am 11. April 2011 um 19:54

Hallo,

ja, es ist neues, dass bei einem Lackschaden mal ein Teil nachträglich im Werk lackiert wird, bevor das Auto ausgeliefert wird. Kommt z.B. dann vor, wenn mal ein Werker aus versehen ein Lackteil so sehr zerkratzt, dass man die Macke nicht mehr herauspolieren kann.

Normalerweise sollten die Spaltmaße aber hinterher nicht schlimmer sein, als vorher ;-)

Themenstarteram 11. April 2011 um 20:06

Sind sie aber leider :(

Zwar optisch mit dem Vergleich zur anderen Seite kaum abweichend aber doch

zuviel.

am 11. April 2011 um 20:21

Zitat:

ist es nicht eine Frechheit, solche Nachbesserungen an einem Neufahrzeug dem Kunden zu verschweigen?

Immer sachte: Du bekommst, was du bezahlt hast. Ein ordentlich lackiertes Auto. Streng genommen dürfte dann bei bzw. nach der Produktion so ziemlich nichts ausgetauscht werden, wenn es nicht durch die Endkontrolle kommt, weil es dann immer eine Nachbesserung ist.

Beim Verkauf hast du davon keine Nachteile, da eine Lackdickenmessung nur ein Indiz für einen reparierten Unfallschaden ist aber kein Beweis. Mit der Zusicherung, dass kein Unfallschaden vorliegt (und das die Wahrheit ist) hast du auch keinen Nachteil.

Selbst so erlebt mit einem hochoffiziellen Sachverständigen.

am 11. April 2011 um 20:32

Zitat:

Original geschrieben von timido

Immer sachte: Du bekommst, was du bezahlt hast. Ein ordentlich lackiertes Auto.

Offenbar hat der TE genau das nicht bekommen ... also ist es eine Frechheit.

Bei einem Neuwagen ist das ein starkes Stück!

Seit dem 10.12.10 ist noch kein halbes Jahr vergangen, also hast du noch alle Gewährleistungsrechte, die sogar Gebrauchtwagenkäufer haben. Ich denke,

dass hier eine Wertminderung vorliegen könnte.

Wenn du ADAC-Mitglied bist, kannst du eine kostenlose Rechtsberatung erhalten - ruf mal da an ;)

am 12. April 2011 um 7:53

Evtl. sollte der TE erstmal abwarten bis er eine Antwort hat, dann könnte er sich Punkt 1 und 4 sparen (und viele graue Haare).

Es ist leider gängige Praxis, daß so verfahren wird. Nicht nur bei VW, sondern (soweit ich weiß) bei allen Herstellern.

Gab es da nicht mal vor ein paar Jahren Neuwagen, die ab Werk mit reparierten Hagelschäden verkauft wurden?

Wie ich beim Vorführen meines Ver Golfes zwecks Feststellung des Wiederverkaufswerts erfahren musste, ist mein KOMPLETTES Auto nachlackiert.

Die Lackdicke wurde bei mehreren VW Händlern gemessen und eindeutig belegt das jedes Teil eine zusätzliche Lackschicht trägt.

Daher musste ich mich auch überall rechtfertigen, ob ich denn sicher wäre, das der Wagen keinen großen Unfall oder Hagelschaden hinter sich hat.

Letztendlich hat mir ein Händler geglaubt.

zu 1. es wird irgendwo protokolliert sein, dass Dein auto im werk in der nacharbeit stand...

zu 4. stell Dir mal vor bei der übergabe wird Dir erzählt, dass Dein wagen nachlackiert wurde...

Zitat:

Original geschrieben von thoelz

Es ist leider gängige Praxis, daß so verfahren wird. Nicht nur bei VW, sondern (soweit ich weiß) bei allen Herstellern.

Ja, die Erfahrung durften wir in der Familie auch machen.

Ein Golf IV wurde sogar am Radlauf hinten gespachtelt (Lackdicke > 500 my meter) und als Neuwagen ausgeliefert.

Wir haben es aber erst Jahre später erfahren.

Gruß Jörg

Manchmal ist es wohl besser wenn man nicht weiß, was mit dem Fahrzeug vor (End-)Auslieferung passiert ist...:(

Etwas OT: Machen wir´s wie der Det von Grip mit seinem Magneten:D

is ja wohl ne echte Sauerrei, und was Lernen wir draus? Wenn der nächste Wagen abgeholt wird Lackdicke selber messen, solche Geräte kann man sich ja ausborgen oder ebend mal Kaufen.

Mfg

am 12. April 2011 um 14:51

Ich hatte mal dasselbe Problem, also das mit der am Kotflügel schleifenden Tür. Beide Teile wurden ohne Probleme lackiert (Tür beilackiert und Koti Neulack)und auch ohne Lackdickenmessung. Da möchte sich dein Freundlicher wohl gut hinstellen, aber ist ja auch egal jetzt.

Ich verstehe, dass du dich darüber aufregst, dass dein Koti angeblich nachlackiert wurde, das würde ich auch tun wenn ich sowas erfahre. Allerdings machst du dir zuviel Gedanken, wie du die Nachlackierung (ab Werk) bei einem Wiederverkauf des Fahrzeugs rechtfertigen sollst, denn durch die Lackierung die jetzt kommen wird, brauchst du die "Werkslackierung" gar nicht erklären, sondern sagst einfach, wie es ist: " Tür schleifte am Koti, deswegen wurde neu lackiert". Das zu Frage 2.

Zu 1 hab ich ja eigentlich oben schon etwas geschrieben, querstellen werden die sich wohl nicht, denn bei mir hat der Händler einfach ein paar Fotos gemacht und als "Beweis" nach Wob geschickt. Das hat gereicht, und es war auch keine Lackdickenmessung erforderlich.

Wegen der Garantie bin ich mir nicht ganz sicher, ich meine aber, dass Reparaturen auf Garantie die Garantie nicht verlängern. Allerdings wird dein Händler dir dazu sicherlich mehr sagen können.

Zu4: Sollte es sich um eine Nachlackierung handeln, ist es sicherlich eine Frechheit. Ich weiss aber nicht, wo die Dicke gemessen wurde. Nur ist es so, dass sich an scharfen Kanten (Designlinien oder wie die heissen, die Abkantung des Materials zur A-Säulenbefestigung) gerne etwas mehr Lack sammelt. Wäre also evtl. eine Erklärung. Ob der von dir angegebene Wert zu hoch ist, kann ich dir nicht beantworten.

Zu 5: Man könnte zumindest über die Zusammensetzung des Lacks erfahren, ob es sich um Originallack handelt, was allerdings sehr teuer wäre. (Für den Fall, dass man dir vorwirft, den Koti schonmal anderweitig lackiert zu haben).

Zu 6: Gute Frage, aber es sollte dich nicht dazu treiben dich von einem Dach zu stürtzen. ;-)

 

 

Zitat:

Original geschrieben von timido

 

Beim Verkauf hast du davon keine Nachteile, da eine Lackdickenmessung nur ein Indiz für einen reparierten Unfallschaden ist aber kein Beweis. Mit der Zusicherung, dass kein Unfallschaden vorliegt (und das die Wahrheit ist) hast du auch keinen Nachteil.

Selbst so erlebt mit einem hochoffiziellen Sachverständigen.

Wer das glaubt... Jeder Händler zieht bei sowas etwas ab... Ist doch ganz logisch und verständlich. Ob Beweis oder nicht. Der Händler wird es zur Not nicht kaufen und der Verkäufer kann es wieder mit nach Hause nehmen. Der Händler ist ja nicht verpflichtet ein Auto zu kaufen - ergo er sitzt am längeren Hebel.

Zitat:

Original geschrieben von der_Thomas

Normalerweise sollten die Spaltmaße aber hinterher nicht schlimmer sein, als vorher ;-)

Kaum ein Golf hat überall korrekte Spaltmaße ;) Traurig aber wahr :( Zieht sich bei VW aber über die Modelle hinweg... Also auch Turan usw. haben diese Probleme. Müsst ihr mal im Schauraum eures :) genau drauf achten. Wie es bei andere Herstellern ist, weiß ich nicht.

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