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Nachträgliche Preiserhöhung nach Modellanpassungen F36
Hallo Zusammen,
meinen 420d als Firmenwagen habe ich Ende April 2015 bestellt, die Auftragsbestätigung kam von BMW kurz darauf, ebenfalls Ende April.
Heute bekam ich eine E-Mail von meinem Freundlichen, dass sich durch die Modelanpassungen die Preise geändert haben und hat mir prompt das neue Angebot mit angepassten Preisen zugeschickt. Insgesamt Netto knapp 1192,44€ mehr jetzt. Das Businesspaket wird es zukünftig nicht mehr geben.
Frage: Kann das der Händler jetzt einfach so machen? Er fragt nämlich ob ich mit dem angepassten Konfiguration einverstanden bin und er mir eine erneute Auftragsbestätigung zusenden kann. Auslieferung meines Fahrzeugs wäre im August. Kann ich den Preis verlangen, aus der April Auftragsbestätigung? Es geht mir generell um die Zuzahlung die ich leisten muss wegen Mehraustattung. Diese ist jetzt fast 900€ höher.
Ist bei denjenigen, die auch Auslieferung nach der Modellpflege haben, schon der Händler aufgeschlagen?
Gruß,
Yan
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31 Antworten
Du hattest doch die Bestellung schon unterschrieben oder?
So wie ich das sehe muss der Händler zu diesen Konditionen liefern.
Normalerweise sind die Preise 4Monate nach Unterschrift fix.
Schau mal ins Kleingedruckte von deinem Vertrag.
Da steht das exakt geregelt drinnen
Zitat:
@6ender schrieb am 16. Juni 2015 um 22:15:45 Uhr:
Du hattest doch die Bestellung schon unterschrieben oder?
So wie ich das sehe muss der Händler zu diesen Konditionen liefern.
Normalerweise sind die Preise 4Monate nach Unterschrift fix.
Schau mal ins Kleingedruckte von deinem Vertrag.
Da steht das exakt geregelt drinnen
Mittlerweile konnte ich noch folgende Infos zusammentragen, habe aber alle Unterlagen gerade nicht greifbar, sondern nur die Bestätigung als PDF, da ich gerade geschäftlich unterwegs bin.
Auf der Bestätigung steht folgendes:
Zitat:
Die angegebenen Preise sind die am Tage der Bestellung gültigen Preise des Verkäufers. Wegen etwaiger Preisänderungen wird auf Abschnitt II der beiliegenden Verkaufsbedingungen für neue Fahrzeuge besonders hingewiesen. Der Käufer ist gemäß Ziffer I.1 der Verkaufsbedingungen für neue Fahrzeuge an die Bestellung bis höchstens 3 Wochen, bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind, bis 10 Tage gebunden.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Mit dem Abschluss eines Leasingvertrages zwischen dem Kunden und dem Leasinggeber über das betreffende Fahrzeug tritt der Leasinggeber an Stelle des Kunden in den bestehenden Kaufvertrag ein. Der Leasingvertrag zwischen Leasinggeber und dem Kunden tritt in diesem Verhältnis an die Stelle des Kaufvertrages.
Beim Googlen bin ich auf die Verkaufsbedingungen für neue Fahrzeuge gestoßen - die Version ist aber von 2013 - vielleicht nicht mehr aktuell:
Zitat:
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei Fahrzeugen, die
beim Verkäufer vorhanden sind, bis 10 Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abge -
schlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeich neten
Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen in Textform be stätigt oder
die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich
zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
2. Der Käufer verpflichtet sich, die Ansprüche aus dem Kaufvertrag nicht abzutreten
und das Fahrzeug nicht innerhalb von 4 Monaten ab Erhalt des Fahrzeugs weiter -
zuverkaufen, es sei denn, dass dieser Verkauf nicht zu kommerziellen Zwecken
durchgeführt wird. Wird das Fahrzeug entgegen der vorstehenden Regelung
zu gewerblichen Zwecken oder an einen gewerblichen Wiederverkäufer
verkauft, ist der Käufer dem Verkäufer zur Zahlung einer Vertragsstrafe von
15 % des Nettokaufpreises verpflichtet.
II. Preise
Preisänderungen der im Kaufvertrag angegebenen Preise sind zulässig, wenn
zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate
liegen und der Hersteller nach Vertragsabschluss den Listenpreis ändert. In diesem
Fall kann der Verkäufer den Kaufpreis entsprechend der Änderung anpassen. Dies
gilt sinngemäß auch für eine Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.
Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 5%, kann der Käufer, durch schriftliche
Erklärung binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung des Verkäufers über die
Preisänderung vom Vertrag zurücktreten. Bei Lieferung innerhalb von vier Monaten
gilt in jedem Fall der im Kaufvertrag vereinbarte Preis. Ist der Käufer eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein
Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen
oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so gilt obige Preisänderungsre gel
auch dann, wenn zwischen Vertragsabschluss
Wenn ich das richtig verstehe, alles richtig und der Verkäufer darf mich zur Unterschrift des neuen Vertrages bitten?
Das würde hier sicherlich einige betreffen...
Ich hab bisher nur gelesen dass es billiger wurde mit gleicher Konfig. Hast Du irgendwas besonderes ? Ohne Line ?
Ich war jetzt mal neugierig und hab mal bei mir nachgeschlagen
Danke für die bisherigen Antworten. Ich telefoniere mit meinem freundlichen nochmal im Laufe des Vormittags.
Ich gebe euch Bescheid was rausgekommen ist.
Antwort:
Da ein Produkt bestellt wurde, das es ab Juli so nicht mehr gibt, hat BMW die Möglichkeit mir das neue Angebot anzubieten (gestern bereits passiert) oder ich habe die Möglichkeit vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Das dürfte also all diejenigen betreffen die von der Produktpflege betroffen sind, ihre Bestellung vor der Pflege erfolgt ist und Auslieferung aber dann im Juli/August oder später ist.
BMW müsse für all diese Bestellungen neue Angebote generieren, da sich auch die Schlüsselnummern geändert haben.
Naja naja
Dann soll er mehr Rabatt locker machen
Zitat:
@6ender schrieb am 17. Juni 2015 um 11:18:53 Uhr:
Naja naja
Dann soll er mehr Rabatt locker machen
Guter Punkt
Bringt mir persönlich beim Firmenwagen nichts, da sind die Rabatte fest. Aber bei Privat ist vielleicht noch etwas rauszuholen.
...dann muß das dem Motorenwechsel beim 420d geschuldet sein.
Ansonsten - wie 6ender schon schrieb - sind die Preise 4 Monate fix.
Ich habe mein 435ixGC im April bestellt und der ist mit der neuen Preisliste nun über 1000€ teurer - Auslieferung aber wohl Ende Juli (und damit innerhalb 4-Monatsfrist): also vereinbarter Kaufpreis bleibt :-)
Zitat:
@Gunnimog schrieb am 17. Juni 2015 um 11:51:16 Uhr:
...dann muß das dem Motorenwechsel beim 420d geschuldet sein.
Ansonsten - wie 6ender schon schrieb - sind die Preise 4 Monate fix.
Ich habe mein 435ixGC im April bestellt und der ist mit der neuen Preisliste nun über 1000€ teurer - Auslieferung aber wohl Ende Juli (und damit innerhalb 4-Monatsfrist): also vereinbarter Kaufpreis bleibt :-)
bekommst du dann das 2016er Modell oder das 2015er?
Zusatzinfo:
Weiß nicht ob es in einem anderen Thread bereits gepostet wurde oder aufgefallen ist. Im Businesskonfigurator auf der BMW Seite sind die aktualisierten Pakete etc. jetzt auswählbar.
....laut der Pressemitteilung vom 12.05.2015 beschränken sich die Änderungen im 4er/GC ja "nur" auf das Navi.
Da Auslieferung allerdings Ende Juli ist bin ich guter Dinge, daß es das Upgrade schon hat :-)
Man kann davon ausgehen, dass die Bestellverträge so formuliert sind, dass solche (nachträglichen) Änderungen seitens BMW für BMW keine Nachteile bringt.
Sprich: friss den neuen Preis oder trete zurück vom Vertrag.
Kann es sein, dass BMW für gewerblich und privat unterschiedliche Verträge hat und das mit dem 4 Monaten nur privat gilt?