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Nachts rote Ampel umgangen
Guten Abend liebe Community,
gestern um Ca. 23.30 war ich mit meinem Motorrad auf dem Weg nach Hause. Ich bin von der Autobahn abgefahren und die Ampel an der Ausfahrt wurde grade grün und so konnte ich ungebremst Links abbiegen.
Rechts an der Kreuzung stand ein Auto dem ich zunächst keine Beachtung schenkte.
Ich bin brav mit den dort erlaubten 50 kmh weiter die Straße hinunter gefahren, bis ich an der nächsten Ampel rot hatte,wo ich rechts abbiegen wollte.
Dort stand ich Ca 2 Sekunden und dachte mir, dass mein Handy vorhin vibriert hatte und bin mit dem Motorrad im Leerlauf auf den Bürgersteig. Da mir das Gekrame mit den Motorradhandschuhen allerdings zu nervig war habe ich mich dann doch entschlossen weiterzufahren und tat dies dann auch nachdem ich geguckt hab ob ein Auto kommt.
Kurz danach sah ich ein Auto zu mir aufschließen, das noch ein weites Stück von mir entfernt war.
Bald darauf durfte ich dann durch den roten Schriftuug erkennen, dass es sich um ein Polizeifahrzeug handelte.
Dort stiegen zwei Beamte aus und irgendwann erfuhr ich dann im genervten Ton, dass ich eine rote Ampel überfahren habe.
Ich stritt dies ab und meinte ich hätte mein Motorrad auf den Fußweg geschoben. Ein Video hat die Polizei nicht gemacht.
Nun zu meiner Frage:
Das Polizeiauto muss mindestens 200 Meter von mir entfern gewesen sein als ich mit dem Motorrad auf den Bürgersteig bin. Es war stockfinster, doch der Polizist der mit mir sprach meinte, dass die beiden gesehen hätten wie ich auf den Bürgersteig gefahren bin und ich somit eine rote Ampel überfahren hab.
Da ich dies allerdings anders sehe bin ich am überlegen nicht auf die kommende Anzeige zu reagieren und vor Gericht zu gehen?
Meint ihr, dass ich eine Chance habe dass mir geglaubt wird dass ich geschoben habe oder habe ich schon direkt verloren weil die Polizisten zu zweit waren?
Vielen Dank für eure Hilfe
Mfg.
Dennis
Beste Antwort im Thema
Du bist doch drüber und warum jetzt nach Gründen suchen?
Dass einer nachts vom Bock steigt, über den Fußweg schiebt, das glaubt doch nur einer der die Hose mit der Kneifzange anzieht.
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81 Antworten
Du bist doch drüber und warum jetzt nach Gründen suchen?
Dass einer nachts vom Bock steigt, über den Fußweg schiebt, das glaubt doch nur einer der die Hose mit der Kneifzange anzieht.
Zitat:
Original geschrieben von dennis-gsxr
... bin mit dem Motorrad im Leerlauf auf den Bürgersteig. Da mir das Gekrame mit den Motorradhandschuhen allerdings zu nervig war habe ich mich dann doch entschlossen weiterzufahren und tat dies dann auch nachdem ich geguckt hab ob ein Auto kommt.
Mit anderen Worten du hast dein Motorrad rechts über den Bürgersteig an der Ampel vorbeibewegt. Oder verstehe ich das falsch? Da hätte ich dich auch angehalten.
Gruß Metalhead
Zitat:
Original geschrieben von dennis-gsxr
… bin mit dem Motorrad im Leerlauf auf den Bürgersteig … habe ich mich dann doch entschlossen weiterzufahren und tat dies dann auch …
Das ist leider ganz klar ein Rotlichtverstoß.
Zitat:
Original geschrieben von dennis-gsxr
Da ich dies allerdings anders sehe bin ich am überlegen nicht auf die kommende Anzeige zu reagieren und vor Gericht zu gehen?
[Ironie on]
Ja, mach das auf jeden Fall, würde ich ebenfalls!!
Zitat:
Original geschrieben von dennis-gsxr
Meint ihr, dass ich eine Chance habe dass mir geglaubt wird dass ich geschoben habe...
Aber natürlich, unbedingt!!
[Ironie off]
wenn Du geschoben hast (Motor aus) warst Du Fußgänger und man dürfte Dir den Rotlichtverstoß nicht vorwerfen. Glauben wird man Dir die etwas abstruse Story aber vermutlich nicht.
Zitat:
Original geschrieben von dennis-gsxr
Es war stockfinster
verfügt dein motorrad nicht über eine eigene beleuchtung (rücklicht, bremslicht) sowie refklektoren und ein refkletierendes kennzeichen?
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
wenn Du geschoben hast (Motor aus) warst Du Fußgänger und man dürfte Dir den Rotlichtverstoß nicht vorwerfen. Glauben wird man Dir die etwas abstruse Story aber vermutlich nicht.
Wenn das so geschehen ist, wird jeder Richter das Verfahren sofort einstellen. Der Aufwand war wesentlich höher als auf Grün zu warten. Und für Fussgänger sieht die Sache halt ganz anders aus als für Kradfahrer.
Aber: war es wirklich so?
Also der Thread ist somit ja quasi abgeschlossen?
Ich kidnappe ihn mal indem ich eine ähnliche Fragestellung habe: Wie sieht es mit dem "legalen" Umfahren von Ampeln aus? (Siehe Bild)
Also wir haben eine 4 Wege Kreuzung mit Ampeln. Meine Spur hat eine Rechtsabbiegerspur ohne Ampel, aber ich will gerade aus. Es ist nichts los also nutz ich die rechtsabbiegespur, biege aber nicht rechts ab sondern überquere die Querstraße und nutze dann die Rechtsabbiegespur der Querstraße um wieder gerade aus zu kommen. Gegen welche Regeln hätte man hier verstoßen (Keine Gefährdung, da kein anderer VT in der Gegend)?
Also Fahrtweg ist im Bild über 1 nach 2
Das ist auch ein Rotlichtverstoß und wird genauso geahndet.
Gruß Metalhead
echt jetzt? Rechtsgrundlage?
Zitat:
Original geschrieben von MrTall
echt jetzt? Rechtsgrundlage?
Echt, googlen darfste selber.
Bei uns gibts eine Rechtsabbiegerampel die man durch einen Waschplatz "umfahren" kann. Da steht auch regelmäßig die Rennleitung und zieht die Delinquenten raus.
Gruß Metalhead
Erste Antwort bei google sagt aber schonmal was anderes:
http://www.anwalt.de/.../darf-man-eine-rote-ampel-umfahren_049466.html
Da ist einer über eine Tankstelle links abgebogen und wurde frei gesprochen (ist ja vergleichbar mit deinem Waschplatz)
"Wer eine rote Ampel über einen nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich – hier ein Tankstellengelände – umfährt, begeht keinen Rotlichtverstoß. Das hat der 1. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 02.07.2013 unter Abänderung eines Urteils des Amtsgerichts Dortmund entschieden. "
Quelle: http://www.juraforum.de/.../...ankstellengelaende-umfahren-wird-450289
Deine Ansicht, dass mein Vorhaben ein Rotlichtverstoß sei, ist also anscheinend veraltet. Aber gegen irgendwelche Regeln muss das ja verstoßen, oder?
Zitat:
Original geschrieben von MrTall
Deine Ansicht, dass mein Vorhaben ein Rotlichtverstoß sei, ist also anscheinend veraltet.
Möglich, muß ich mir mal durchlesen...
... ja, ist prinzipiell genau wie der von mir beschriebene Fall. Urteil ist noch recht neu und in jüngster Zeit war ich nicht mehr an der Stelle (weiß nicht ob das noch immr praktiziert wird).
Zitat:
Aber gegen irgendwelche Regeln muss das ja verstoßen, oder?
Im zweifelsfall überfährst du Sperrflächen bzw. durchgezogene Linien.
Um weit genug in die Straße abzubiegen und dann zu wenden dürfte die Zeit IMHO nicht reichen.
Gruß Metalhead