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Nachweis Fahrten Ausland Finanzamt ?!

Themenstarteram 18. November 2010 um 14:21

Hallo alle zusammen,

Ich habe vor Kurzem einen Brief vom FA bekommen, in dem ich aufgefordert wurde, mein Auto umzumelden. Das Problem ist folgendes: Ich fahre ab und zu ein Firmenwagen aus dem Firmenpool eines ausländischen Unternehmens. Das Auto kann ich frei nutzen, aber es hat ein ausländisches Kennzeichen. Soweit kein Problem. Nun musste das Auto zum Service und ich hatte es genau zu dem Zeitpunkt bei mir für 2 Monate, also habe ich das Auto hier zum Service gebracht. Wie sich das aber herausgestellt hat, war das aber nicht sehr schlau: der Händler bei dem der Service gemacht wurde, hat die Daten des Fahrzeuges aus dem Ausland gemeinsam mit meinen Daten aus dem Inland (Name, Anschrift etc.) ans FA weitergeleitet. Das FA will jetzt von mir eine Nachzahlung und quasi eine Strafe, weil ich das Auto ständig hier fahren würde und es noch nicht umgemeldet habe.

Wie kann ich denn nun am besten nachweisen, dass es nicht ständig bei mir war? Tankbelege hab ich genug, aber nur von hier aus dem Inland - und die bringen mir ja nichts. Ich brauche welche aus dem Ausland (wo das Auto zugelassen ist). Da aber die Kollegen dort den Sprit privat zahlen müssen, sammeln die auch keine Belege. Also was tun?

Wäre euch sehr Dankbar.

Lg

yambaaa

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15 Antworten

Ähm, wie sollst du ein Fahrzeug, welches nicht dir, sondern der Firma gehört hier anmelden?

Das ist doch bitte jetzt nicht dein Problem sondern jenes der Firma. Von da her würde sich die Antwort auch recht einfach gestalten - du bist ja nicht Zulassungsbesitzer und mit einem kurzen Anruf unter Schilderung der Sachlage sollte das beim Finanzamt schnell bereinigt sein.

Wenn ich mich recht erinnere, dann darfst Du, als hier in Deutschland gemeldeter Bürger, kein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung fahren. Dabei ist es egal ob es Dir gehört oder ein Firmenfahrzeug ist.

MfG aus Bremen

 

Hi Spatenpauli,

sorry, aber das ist Schmarrn.

Ich habe schon mehrmals einen Leihwagen von einem der 3 großen Vermieter mit ausländischen Kennzeichen gehabt. Mal war's ein Spanier, mal ein Franzose und zuletzt sogar ein Portugiese.

Schau Dir auch mal die Autotests in der Autobild oder bei AMS an. Hier werden von den Herstellern, insbesondere den Franzosen oftmals nur Poolfahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen zur Verfügung gestellt. Und die sollen die Herren Redakteure dann nicht fahren dürfen???

Das Finanzamt ist aufgrund der Meldung des freundlichen Händlers davon ausgegangen, dass ein Privatfahrzeug nicht umgemeldet wurde, was nach einer gewissen Frist (3 oder 6 Monate, bin mir da nicht sicher) notwendig ist.

Gruß

ebe206

am 19. November 2010 um 11:22

Zitat:

Original geschrieben von ebe206

Hi Spatenpauli,

sorry, aber das ist Schmarrn.

Ich habe schon mehrmals einen Leihwagen von einem der 3 großen Vermieter mit ausländischen Kennzeichen gehabt. Mal war's ein Spanier, mal ein Franzose und zuletzt sogar ein Portugiese.

Schau Dir auch mal die Autotests in der Autobild oder bei AMS an. Hier werden von den Herstellern, insbesondere den Franzosen oftmals nur Poolfahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen zur Verfügung gestellt. Und die sollen die Herren Redakteure dann nicht fahren dürfen???

Das Finanzamt ist aufgrund der Meldung des freundlichen Händlers davon ausgegangen, dass ein Privatfahrzeug nicht umgemeldet wurde, was nach einer gewissen Frist (3 oder 6 Monate, bin mir da nicht sicher) notwendig ist.

Gruß

ebe206

Nein, absolut kein Schmarrn, sondern völlig korrekt. Die genannnten Fälle (Leihwagen, Testwagen) verbleiben nur sehr kurz in D, formal geht jedoch selbst das nicht (die grossen Leihwagenfirmen mögen Sonderregeln haben, aber one-way ins Ausland war zumindest früher immer unmöglich).

Ein Auto muss dort angemeldet sein, wo es genutzt wird. Die Pflicht beginnt am ersten Tag. Es gibt für Firmenwagen u.U. Ausnahmen, denen jedoch gemein ist, dass die KFZ-Steuer am Ort der Nutzung des Kfz bezahlt wird.

Der TE sollte jedoch nicht das Problem haben. Das sollte der Eigentümer haben, der das Fzg in D zur Verfügung stellt - er (also der AG des TE) muss nachzahlen - und zwar völlig zu Recht. Wenn der TE den Wagen in D mehr oder weniger "ständig mal nutzt", dann wird der Wagen überweigend in D sein.

Amen

Werde meine These noch mit einem Beispiel unterstreichen. Habe einen Polnischen Nachbar, dieser ist selbständig aber hier gemeldet mit festem Wohnsitz. Da er zum Hänger ziehen kein entsprechendes Fahrzeug hatte, hat er sich von einem Kumpel aus Polen, einen Wagen geliehen. Da er schon durch andere Sachen, bei der Polizei bekannt war, hat man ihn mit diesem Wagen fahren sehen. Und nun hat er eine dicke Rechnung auf dem Tisch.

MfG aus Bremen   

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Werde meine These noch mit einem Beispiel unterstreichen.

Kannst du deine These auch mit den entsprechenden Paragraphen aus dem KraftStG (und wenn nötig aus dem StVO oder andere Gesetze) belegen?

 

Zitat:

Original geschrieben von Nissan-Mann

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Werde meine These noch mit einem Beispiel unterstreichen.

Kannst du deine These auch mit den entsprechenden Paragraphen aus dem KraftStG (und wenn nötig aus dem StVO oder andere Gesetze) belegen?

Nichts ist leichter als das:

§1 Abs.1 Nr.2 Satz1 KraftStG

Betrifft zwar die Firma, der das Fahrzeug gehört, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Pflicht.

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

§1 Abs.1 Nr.2 Satz1 KraftStG

Betrifft zwar die Firma, der das Fahrzeug gehört, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Pflicht.

Bitte um deine Begründung.

Gibts auch rechtskräftige Urteile, nach Verhandlung in einer solche Sache?

Wenn möglich zu beide Sachverhalte, die der TE und die von Pauli's These. (es liegen imho unterschiedliche Sachverhalte vor.)

 

 

Zitat:

Original geschrieben von yambaaa

der Händler bei dem der Service gemacht wurde, hat die Daten des Fahrzeuges aus dem Ausland gemeinsam mit meinen Daten aus dem Inland (Name, Anschrift etc.) ans FA weitergeleitet.

Ist diese Art der Zusammenarbeit von Werkstätten und Finanzämtern üblich? Auf die Idee wäre ich nicht gekommen.

einfach mal beizeiten in §7 und §2 des genannten Gesetzes nachschauen.

Zitat:

Original geschrieben von situ

Zitat:

Original geschrieben von yambaaa

der Händler bei dem der Service gemacht wurde, hat die Daten des Fahrzeuges aus dem Ausland gemeinsam mit meinen Daten aus dem Inland (Name, Anschrift etc.) ans FA weitergeleitet.

Ist diese Art der Zusammenarbeit von Werkstätten und Finanzämtern üblich? Auf die Idee wäre ich nicht gekommen.

Nein, das ist nicht üblich, da muss noch etwas vorgelegen haben.

Hier http://www.copzone.de/phpbbforum/viewtopic.php?f=7&t=37144 wird 3 Seiten lang über das Thema geschrieben.

Leider nicht alles korrekt/brauchbar. Ab mitte Seite 2 wirds interessant. (hillemann)

Der Link auf Seite 3 http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=24967 beschreibt diese Thematik imho am genauesten. (Post #2 Peter Lustig)

 

Mehr sinnvolles hab ich zum Thema nicht gefunden.

Und ein Verbot ein ausländisches Fahrzeug zu führen (nicht halten), wenn ich im Inland(D) meinen Wohnsitz habe, kann ich nicht generell erkennen.

 

§ kannte ich bisher nicht dazu. Sind bisher nur Informationen aus realen Vorgängen. Bin im vorletzten Jahr in Finnland gewesen, als wir  wieder auf die Fähre fahren wollten, stand zwei Wagen vor uns ein Alter, ganz toll restaurierter Lloyd 600 Bus, mit finnischem Kennzeichen. Hörte dann, daß der Fahrer Deutsch sprach, habe ihn angesprochen, wo er dieses Schmuckstück her bekommen hat. In diesem Gespräch erzählte er mir auch, daß er in Travemünde, von einem Freund mit Anhänger abgeholt wird, da er mit dem Wagen nicht in Deutschland fahren dürfte. Vierzehntage später habe ich ihn, auf einem Lloyd Oldtimertreffen, an der B6 zwischen Bremen und Bremerhaven, mit deutschem Kennzeichen am Auto wieder getroffen. :)

 

MfG aus Bremen     

Zitat:

Original geschrieben von DerDukeX

einfach mal beizeiten in §7 und §2 des genannten Gesetzes nachschauen.

§7 nr.2 ist interessant.

Das sowas im Gesetz gelangt ist schwer zu verstehen.

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