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Navi geklaut - Versicherung will Schaden an Auto nicht zahlen

Themenstarteram 17. Mai 2011 um 18:06

Hallo Leute,

ich bin echt verzweifelt!!

Im Dezember wurde in meinen Mini eingebrochen, um mein sichtbar befindliches Navi zu klauen. Dabei wurde die Scheibe aufgebrochen und der Lack beschädigt = 2000€ Schaden.

Meine TK liegt in der SB bei 250€.

Das da BMW-Autohaus prompt die Übernahme-Bestätigung von meiner Teilkasto erhalten hatte, wurde die Reparatur im Dezember erledigt.

Nun kommt meine Versicherung im MAI an und möchte, den Hergang geschildert haben. Ich habe mein Auto ca. 15 Uhr an der Straße vor meinem WOhngebäude (Innenstadt Würzburg / gutbefahren) abgestellt und dann erst am Morgen danach 9 Uhr festgestellt, was passiert ist.

Das Auto war natürlich verriegelt und verschlossen.

Die Versicherung beruft sich nun auf den §81 VVG, nach dem ich aus ihrer Sicht grob fahrlässig gehandelt habe und sie den entstandenen Schaden (nicht das Navi, da dieses eh mobil war) nicht vollständig übernehmen wollen.

Dass ich fahrlässig gehandelt habe, ist jetzt im Nachhinein klar. Aber kann man hier von grober Fahrlässigkeit sprechen????

Welche Möglichkeiten habe ich? Habe ich überhaupt welche????

Beste Antwort im Thema

Hi,

 

das ist aber dumm gelaufen.

Es gibt zumindest ein Urteil des LG Hannover, das Deinem Versicherer Recht gibt:

 

"30.06.2006, Wenn das Navigerät „Beine“ kriegt ...

Wird das mobile Navigationsgerät über Nacht aus dem Auto geklaut, gibt es kein Geld vom Kaskoversicherer. Ein solcher Wegweiser ist leicht zu entfernen und zu transportieren. Er ist leicht von außen zu sehen und lädt geradezu zum Diebstahl ein. Für das Landgericht Hannover (Az. 8 S 17/06) spielte es auch keine Rolle, dass der Pkw auf einem Privatgrundstück geparkt war. Der Versicherungsnehmerin hätte das Navigationsgerät über Nacht aus dem Wagen nehmen. Sie hatte sich grob fahrlässig verhalten und bleibt auf dem Schaden sitzen."

 

Quelle Bund der Versicherten

 

Auch wenn´s Dir im Moment nicht viel hilft: bei nächster Gelegenheit solltest Du einen Vertrag abschließen, bei dem der Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit Bestandteil ist.

 

Das kostet unwesentlich mehr und Du müsstest Dich jetzt nicht ärgern.

 

Grüße

Hafi

 

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Hi,

 

das ist aber dumm gelaufen.

Es gibt zumindest ein Urteil des LG Hannover, das Deinem Versicherer Recht gibt:

 

"30.06.2006, Wenn das Navigerät „Beine“ kriegt ...

Wird das mobile Navigationsgerät über Nacht aus dem Auto geklaut, gibt es kein Geld vom Kaskoversicherer. Ein solcher Wegweiser ist leicht zu entfernen und zu transportieren. Er ist leicht von außen zu sehen und lädt geradezu zum Diebstahl ein. Für das Landgericht Hannover (Az. 8 S 17/06) spielte es auch keine Rolle, dass der Pkw auf einem Privatgrundstück geparkt war. Der Versicherungsnehmerin hätte das Navigationsgerät über Nacht aus dem Wagen nehmen. Sie hatte sich grob fahrlässig verhalten und bleibt auf dem Schaden sitzen."

 

Quelle Bund der Versicherten

 

Auch wenn´s Dir im Moment nicht viel hilft: bei nächster Gelegenheit solltest Du einen Vertrag abschließen, bei dem der Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit Bestandteil ist.

 

Das kostet unwesentlich mehr und Du müsstest Dich jetzt nicht ärgern.

 

Grüße

Hafi

 

Juristisch:

Hier kann bestenfalls anteilig reguliert werden, da ja anscheinend die Einrede der groben Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist (nochmal nachprüfen zur Sicherheit).

Was mich allerdings etwas nachdenklich macht, ist die Bestätigung der Schadensregulierung im Dezember seitens der VS. Was hast du denn beim Schadenshergang damals erläutert?

Das wäre vielleicht und ganz eventuell ein Ansatzpunkt.

Wobei es an der anteiligen Kürzung wahrscheinlich auch nichts ändern würde, muss mich grad mal berichtigen.

Noch ein Tip: Falls du eine Hausratsversicherung hast, in der das KfZ-ED-Risiko eingeschlossen ist, könntest du zumindest das Navi ersetzt bekommen.

Falls keine Zusatzklausel bestünde, wäre eine Regulierung dann möglich, wenn sich das Fahrzeug in einem Gebäude befunden hätte (Fahrzeug im Gebäude = Behältnis. Lustig, aber stimmt).

Nützt dir wahrscheinlich aber auch nicht viel, da der Einbruchschaden wohl wesentlich höher ist. Wollte es aber trotzdem gesagt haben :)

am 17. Mai 2011 um 19:54

Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Juristisch:

Hier kann bestenfalls anteilig reguliert werden, da ja anscheinend die Einrede der groben Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist (nochmal nachprüfen zur Sicherheit).

Was mich allerdings etwas nachdenklich macht, ist die Bestätigung der Schadensregulierung im Dezember seitens der VS. Was hast du denn beim Schadenshergang damals erläutert?

Das wäre vielleicht und ganz eventuell ein Ansatzpunkt.

Wobei es an der anteiligen Kürzung wahrscheinlich auch nichts ändern würde, muss mich grad mal berichtigen.

Noch ein Tip: Falls du eine Hausratsversicherung hast, in der das KfZ-ED-Risiko eingeschlossen ist, könntest du zumindest das Navi ersetzt bekommen.

Falls keine Zusatzklausel bestünde, wäre eine Regulierung dann möglich, wenn sich das Fahrzeug in einem Gebäude befunden hätte (Fahrzeug im Gebäude = Behältnis. Lustig, aber stimmt).

Nützt dir wahrscheinlich aber auch nicht viel, da der Einbruchschaden wohl wesentlich höher ist. Wollte es aber trotzdem gesagt haben :)

Navi gibt es auch nicht von der Hausrat erstattet, es sein denn es steht EXTRA mit drin !!!!!!!

Das Urteil oben ist von 2006. Damals war ein Navi sicherlich noch was besonders wertvolles. Und deshalb wurde das offene rumliegenlassen als grob fahrlässig eingestuft. Heute kriegste die Dinger ja nachgeschmissen. Wenn ich eine Oakley-Brille im Auto liegen lasse, dann ist die meistens wertvoller als so ein Navi. Wo zieht denn die Versicherung da die Grenze? Ich würde vor weiteren Einlassungen gegenüber der Versicherung direkt zum Anwalt gehen und mich beraten lassen. Sonst drehen sie Dir hinten nach noch das Wort im Mund rum. Die kennen sich aus in der Rechtsprechung und sind Dir damit überlegen. Anwalt einschalten und Waffengleichheit herstellen! Mein Tip.

Themenstarteram 17. Mai 2011 um 20:06

Naja vielen Dank erstmal.

Das Navi ist mir wirklich ziemlich egal, um das geht es mir nicht. Damit hatte ich letztlich auch eh schon völlig abgeschlossen....wie auch mit dem gesamten Fall überhaupt.

Es ist so, dass ich das Auto um 15 Uhr abgestellt habe und der Fall um 9 Uhr am Morgen entdeckt wurde. Ob das Ganze nachts passiert ist, ist in keinem Fall gesagt. Zumal es in der Nacht ab ca. 22Uhr begonnen hat zu schneien und man mal abgesehen von der eingeschlagenen Seite nirgendwo in das Auto Einsicht hatte.

Zitat:

Original geschrieben von Road-Star

Anwalt einschalten und Waffengleichheit herstellen! Mein Tip.

Dann aber auch bitte den Tipp gegenüber der TE dahingehend ergänzen dass das Anwaltshonorar bei Ihr hängen bleibt. Da wird nämlich in der Kasko nicht erstattet.

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 17. Mai 2011 um 20:11

@ Road-Star:

Vielen Dank!

Ich habe gerade lediglich erstmal auf das Schreiben mit genaueren Fragen der Versicherung geantwortet.

Die wollen wissen:

- Aktenzeichen bei Polizei und wann gemeldet

- War das Auto abgeschlossen

- Wo stand das Auto (belebte Straße oder in der Pampa)

- Welche Einbruchspuren gab es und wie ist der Täter in mein Fahrzeug gelang (hier habe ich auf den Polizeibericht verwiesen, der mir selber nicht vorliegt....damals war aber die Kripo da und hat den Sachverhalt genau aufgenommen)

All die Fragen habe ich wahrheitsgemäß und objektiv beantwortet und mich in meinem Abschlusssatz von dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit distanziert bzw. dem widersprochen. Eine Begrüdung oder Argumentation habe ich erstmal nicht vorgebracht, da ich jetzt erstmal die Antwort/Reaktion der Ergo abwarten will.

Zitat:

Original geschrieben von Road-Star

Das Urteil oben ist von 2006. Damals war ein Navi sicherlich noch was besonders wertvolles. Und deshalb wurde das offene rumliegenlassen als grob fahrlässig eingestuft. Heute kriegste die Dinger ja nachgeschmissen.

Tatsächlich spielt es eine Rolle, dass das Urteil von 2006 ist.

Aber nicht wie von Dir angenommen, weil Navis heute billiger sind als damals. Bei derartigen Delikten handelt es sich häufig um Beschaffungskriminalität und dem Junkie, der die Scheibe einschlägt und das Teil rausholt, ist es völlig egal, ob es ein billiges Navi oder eine teure Brille ist. Tatsächlich wäre das offene Zurücklassen anderer Wertgegenstände genauso grob fahrlässig.

Gelegenheit macht Diebe. Und das ist eben grob fahrlässig.

Der Unterschied ergibt sich vielmehr aus dem weiter oben bereits vage angedeuteten Wegfall des "Alles-oder-nichts"-Prinzips mit dem neuen VVG 2008.

Der TE könnte heute versuchen, zumindest eine teilweise Regulierung zu erreichen während es 2006 nur "alles-oder nichts" gab.

Die Entschädigung ist nach heutiger Rechtslage entsprechend dem Grad des Verschuldens zu quotieren.

Und ob das Zurücklassen des Geräts im Auto zu einer Quote von 0%, 50% oder 100% führt, darüber kann man trefflich streiten.

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Bei derartigen Delikten handelt es sich häufig um Beschaffungskriminalität und dem Junkie, der die Scheibe einschlägt und das Teil rausholt, ist es völlig egal, ob es ein billiges Navi oder eine teure Brille ist. Tatsächlich wäre das offene Zurücklassen anderer Wertgegenstände genauso grob fahrlässig.

Gelegenheit macht Diebe. Und das ist eben grob fahrlässig.

Wie gesagt: wo fängt der Wertgegenstand an. Ist ein Navi heutzutage überhaupt noch ein Wertgegenstand. Im Prinzip würde man ja jedem im Auto rumliegenden Gegenstand einen "Wert" beimessen können, den ein Beschaffungskrimineller zu Geld machern könnte. Da dürfte ich ja auch nicht den teuren Recaro-Kindersitz im Auto lassen. Sowas kostet wesentlich mehr als ein schnödes Navi. Ich müsste ja, wenn es keine betragliche Grenze gäbe, das Auto jedesmal ausräumen, wenn ich es irgendwo abstelle. Könnte ja was drinliegen, was für irgend jemand einen "Wert" darstellt. Und wenn es dann geklaut wird, kommt die Versicherung immer mit "grober Fährlässigkeit" durch? Das kann ich mir nicht ganz vorstellen. In der TK sind ja auch verschiedene Gegenstände genannt, die mitversichert sind, wenn sie aus dem Auto geklaut werden. Aber nach Deiner Argumentation würde ja gerade im Diebstahlsfalle dem Autobesitzer die Regulierung verweigert / eingeschränkt wenn er genau die Dinge im Auto liegen lassen hat, die eigentlich versichert sind, wenn sie dann geklaut werden. Irgendwie nicht schlüssig.

Wenn ich einen 25 Karat Diamanten aufs Armaturenbrett lege, brauche ich mich nicht zu wundern, wenn der geklaut wird. Das würde ich auch als grob fahrlässig einstufen.

Handle ich aber auch schon grob fahrlässig, wenn ich in der Mittelkonsole den teuren Mont Blanc Kuli (wertvoller als ein Navi) sichtbar liegen lasse? Wie gesagt - wo ist die Grenze? Was ist grob fahrlässig?

Ist es grob fahrlässig ein iphone liegen zu lassen, nicht hingegen ein 5 Jahre altes Handy mit monochrom-Schirm? Wo ist die Grenze?

 

 

Man nennt es -meine ich- kognitive Dissonanz, dass es dem Menschen generell unangenehm ist, in Situationen zu geraten, die ihm widersprüchlich oder nicht eindeutig auflösbar erscheinen.

Wir wünschen uns immer ein eindeutiges ja oder nein, an dem wir uns festhalten können.

Aber genau das ist -wie bei jeder juristischen Auslegung- die Schwierigkeit: Es gibt kein eindeutiges "richtig" oder "falsch".

Es gibt einen Sachverhalt und Auslegungskriterien. Alles andere ist Frage des Einzelfalls.

Je offensichtlicher es ist, dass ein Verhalten zum Eintritt des Versicherungsfalls führen kann, desto höher ist der Grad des Verschuldens. (Reichsgericht: "Wer nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müßte", handelt grob fahrlässig.)

Wenn der hochwertige Kuli gut sichtbar in der Mittelkonsole liegt und ein schlechter Mensch sieht und erkennt ihn, kann das ohne weiteres den Tatentschluss beeinflussen.

Und was eine Wertsache ist, dafür wird doch jeder Mensch ein natürliches Gespür haben, oder nicht?

 

Themenstarteram 18. Mai 2011 um 4:45

Naja also für mich ist grob fahrlässig, dass Auto nicht zugeschlossen haben oder vielleicht die Scheibe einen Spalt geöffnet zu lassen....Schiebedach auflassen.

Außerdem war das mitten in der Innenstadt, an einer selbst nachts gut beleuchteten Straße mit viel Verkehr. Da halte ich das Risiko erwischt oder gesehen zu werden für relativ hoch und abschreckend.

In dem Brief heißt es auch, dass ich meine Sorgfalt in einem überdurchschnittlich hohem Maße verletzt habe. Auch grobe Fahrlässigkeit bedeutet eine subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten.

Sorry????? Ich habe einfach nur mein Navi im Auto vergessen! Mir ging es an dem Tag scheiße und ich hatte genug andere Probleme.

Gibt es daher irgendwem das Recht in mein Auto einzubrechen? Dürfte ich dann nicht mal mit meiner Handtasche durch die Stadt laufen, weil Gelegenheit ja Diebe macht und man mir die einfach aus der Hand reißen darf? Ich kann doch nicht alles was ich tue danach hinterfragen, ob ich gerade jemandem Gelegenheit gebe, etwas blödes zu tun. Da wird man am Ende ja noch paranoid.

Natürlich will ich, dass es positiv für mich ausgeht. Ich finde aber, es muss immer noch einen Unterschied geben zwischen "man lässt das Auto/ die Wohnung unverschlossen oder nicht abgesperrt" "fährt über die Rote Ampel" usw. und "man vergisst etwas im Auto" usw..... das kann doch auch juristisch gesehen nicht einfach in einen Topf geschmissen werden.

Ich wusste gar nicht das es sowas gibt......

Denn ich hatte mal eine Notebooktasche auf der Hutablage liegen.

In der Tasche waren Kinderbücher und ein Kopfhörer.

Ich hab die Total vergessen, und die Autoknacker dachten natürlich da wäre ein Notebook drin.

Nachts wurde mir die Hintere Seitenscheibe mit einem Stein eingeschlagen und dabei auch noch der Rahmen verbogen. Schaden 1000€.

Die Vesicherung hat das Problemlos (TK ohne SB) gezahlt. Die wollten nichtmal eine Schriftliche Stellungnahme haben.

Am Telefon bei der Schadenmeldung sagte ich denen aber auch genau was passiert ist, ich habe also nix verschwiegen oder so.

Darum bin ich so erstaunt, das es beim TE solche Probleme gibt.

Themenstarteram 18. Mai 2011 um 5:11

Ja, ich hatte das damals auch alles telefonisch geschildert und der Fall wurde ja zunächst anstandslos übernommen und bezahlt.

Da vor zwei Wochen einer dämlicher Auffahrunfall (mir ist eine in die Tür gefahren) passiert ist, in dem wahrscheinlich doch meiner Gegnerin wegen absolutem Pennen auch 40% der Schuld zugesprochen werden, kann es natürlich auch sein, dass ich denen plötzlich ein Dorn im Auge bin bzw. die damals jetzt auch noch mal aufrollen.

In dem jetzigen Fall musste ich meine VK anwenden mit einer SB von 1000€ .... mein Schaden bei ca. 1500€ bis 2000€.

1000€ SB???:eek::eek::eek::eek:

Ich hab mal Grade 300 in VK und 0 in TK, denn die 40€ im Jahr ist es mir Wert.

 

Und jetzt wirst Du auch noch doppelt gestraft.

1. Hochstufung wenn Du jetzt den ehemaligen TK Schaden über die VK laufen lässt.

2. Hochstufung wenn Du jetzt die Teilschuld über die VK laufen lässt.

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