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navigationsprotokolle als beweis

Themenstarteram 16. April 2008 um 7:44

hallo zusammen,

da ich einen anderen thread gelesen habe, bei welchem die hier im forum anwensenden polizisten befragt wurden, starte ich doch auch mal meine frage an eben diese oder auch an die juristerei des verkehrsrechts...

gesetzt den fall, ich fahre los, fahre die ganze zeit 50 in der stadt und ein auto fährt aus ner einfahrt vor mich und es kommt zum unfall. der unfallgegener stellt die behauptung auf, ich sei viel zu schnell gewesen und trage die schuld. dies soll erstmal rein erfunden sein, jede andere situation interessiert mich auch.

kann ich dann der herbeigerufenen polizei mein navi als beweis vorlegen um meine darstellung, dass ich in keinster weise mit überhöhter geschwindigkeit unterwegs war, zu untermauern. denn: es wird ja (zumindestens beim garmin nüvi) ein fahrtprotokoll geschrieben, welches ich vor jeder fahrt neu schreiben lasse, bei welchem auch die maximal gefahrene geschwindigkeit notiert wird. liegt diese im navi also bei, was weiss ich, 52 km/h, so ist doch sichergestellt, dass ich nicht zu schnell war, oder!?

über kommentare oder rechtliche hinweise zu dieser überlegung wäre ich sehr dankbar.

soweit, eine sichere fahrt, gruss

-nepomo

Beste Antwort im Thema
am 16. April 2008 um 16:21

Vielleicht noch ein Wort zum Gutachter. Der kann zwar ca. die Geschwindigkeit beim Aufprall nennen, aber kann er auch sagen ob man 80 fuhr und 30 runterbremste was hieße dass man mit 50 wahrscheinlich kein Unfall hätte, oder dass man 50 fuhr und nahezu ungebremst reingefahren ist? Das ist der Knackpunkt in der Theorie. Man müsste wissen wann wer bremste, wie weit wer was sah, wie schnell regierte ...

Davon abgesehen wird die Vorfahrtmissachtung in einer Teilschuld enden wenn einer erheblich zu schnell war. Auch 50 in der 30er Zone führt nicht automatisch zur Schuldteilung und das müsste wie gesagt erstmal noch bewiesen werden.

Die Situation des TE ist recht gut, wer die Vorfahrt missachtete ist objektiv klar und unstrittig, die überhöhte Geschwindigkeit ist nur eine Aussage der eine gegenteilige gegenüber steht und zudem ist die Glaubwürdigkeit dieser bedingt dadurch dass eine Schutzbehauptung nahe liegt, schon mal stark eingeschränkt.

Aber zur Sache, ich habe bisher nie gehört dass so ein Navi als Beweismittel diente.

Das heißt nicht dass es nie so war, ich hätte aber schon was gehört wenn sich das gehäuft hätte.

Ich sage also: nein, kannst Du (heute) noch nicht als Beweis vorlegen.

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nein, kannst du nicht bzw. musst du nicht!

Ein "nein, ich war nicht zu schnell" reicht völlig aus.

Derjenige, der die Vorfahrt missachtet, ist in der Beweispflicht, nicht du!

PS: das ist nur als Kommentar zu verstehen.

rechtliche Hinweise wirst du hier leider nicht kriegen.

Niemand kann wirklich sagen, wie schnell man gefahren ist, geschweige denn zu schnell. Meist ist sowas eine reine Schutzbehauptung, getreu dem Motto: "Ich hab nichts falsch gemacht, ich mach ja nie was falsch" :)

Wer aus einem Grundstück herausfährt hat immer besondere Vorsicht walten zu lassen. Das schreibt auch die StVO vor. Jetzt mal nur zu deinem Beispiel.

Inwieweit so ein Protokoll eines Navis als gerichtsverwertbar gilt, kann ich dir nicht sagen. Lässt es sich ohne weiteres "manuell" verändern, dann garantiert nicht.

Themenstarteram 16. April 2008 um 8:24

danke erstmal,

nunja, dann lasst mal von dem vofahrt beispiel wegkommen, das sollte ja nur ein beispiel sein, und zu ner laser-kontrolle gehen, in der stadt. wo ich eben gleich mit anwesenheit der polizei, zu dem navi gehen kann, und jetzt mal einen allgemeinen nutzer angenommen, der nicht das navi hackt, zeigen kann, was mein protokoll aussagt.

einen verbindlichen rechtsrat erwarte ich ja nicht, aber vielleicht sagt ja einer der grünen kollegen einfach mal, was er mir sagen würde, würde ich ihm das in ner kontrolle/unfall so unterbringen.

danke schon mal, gruss

-nepomo

am 16. April 2008 um 8:25

Ein Gutachter wird anhand des Schadenbilds recht genau auf die Geschwindigkeit schließen können.

Zitat:

Original geschrieben von timovic

Ein Gutachter wird anhand des Schadenbilds recht genau auf die Geschwindigkeit schließen können.

sehe ich auch so.

- ein navi protokoll ist nicht fälschungssicher und somit auch nicht sattelfest vor gericht

- wenn der unfallgegner behauptet du warst viel zu schnell, muß das erstmal bewiesen werden

nur: diese beweisführung unterliegt dir nicht.

die schuldfrage bzw. frage einer teilschuld aufgrund zu hoher geschwindigkeit klärt in deutschland das gericht.

weder du, noch der unfallgegner, noch die polizei

in so einem fall würde ein gutachten erstellt werden. es ist durchaus anhand des schadensbild herauszufinden wie schnell du genau warst. sicherlich nicht auf 3km/h genau, aber das dürfte bei der schuldfrage unerheblich sein.

eine mitschuld kriegst du ja nicht weil du 53,1 anstatt der erlaubten 50 gefahren bist, sondern nur wenn du deutlich zu schnell warst.

wir leben nicht in den USA und das ist in rechtsfragen auch gut so.

in deutschland ist immernoch so, dass dir die schuld nachgewiesen werden mußt und du nicht, wie in den USA, deine unschuld nachweisen mußt ;)

Wenn es kracht, warst du zu schnell.

Zumindest für die Situation. Das bedeutet aber nicht das du auch der Schuldige bist.

Zitat:

Original geschrieben von DarthTK

Niemand kann wirklich sagen, wie schnell man gefahren ist, geschweige denn zu schnell.

Man kann aber anhand des Aufschlages recht genau abschätzen, wie schnell der eine beim anderen aufgeschlagen ist...

am 16. April 2008 um 15:08

Zitat:

Original geschrieben von nepomo

 

es wird ja (zumindestens beim garmin nüvi) ein fahrtprotokoll geschrieben, welches ich vor jeder fahrt neu schreiben lasse, bei welchem auch die maximal gefahrene geschwindigkeit notiert wird. liegt diese im navi also bei, was weiss ich, 52 km/h, so ist doch sichergestellt, dass ich nicht zu schnell war, oder!?

Hi,

 

jetzt bleiben wir doch mal beim technischen. Ich kenne jetzt zwar das Garmin nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass zu jeder Sekunde des Fahrtweges die Geschwindigkeit protokolliert wird. Das Fahrtprotokoll soll ja, so wie ich es kenne, eigentlich als Ersatz für ein Fahrtenbuch dienen, was aber nicht geht, und da ist die Geschwindigkeit irrelevant.

Abgesehen davon ist die Geschwindigkeitsmessung per GPS auch mit einer Toleranz behaftet.

 

Grüße

globalwalker

am 16. April 2008 um 16:21

Vielleicht noch ein Wort zum Gutachter. Der kann zwar ca. die Geschwindigkeit beim Aufprall nennen, aber kann er auch sagen ob man 80 fuhr und 30 runterbremste was hieße dass man mit 50 wahrscheinlich kein Unfall hätte, oder dass man 50 fuhr und nahezu ungebremst reingefahren ist? Das ist der Knackpunkt in der Theorie. Man müsste wissen wann wer bremste, wie weit wer was sah, wie schnell regierte ...

Davon abgesehen wird die Vorfahrtmissachtung in einer Teilschuld enden wenn einer erheblich zu schnell war. Auch 50 in der 30er Zone führt nicht automatisch zur Schuldteilung und das müsste wie gesagt erstmal noch bewiesen werden.

Die Situation des TE ist recht gut, wer die Vorfahrt missachtete ist objektiv klar und unstrittig, die überhöhte Geschwindigkeit ist nur eine Aussage der eine gegenteilige gegenüber steht und zudem ist die Glaubwürdigkeit dieser bedingt dadurch dass eine Schutzbehauptung nahe liegt, schon mal stark eingeschränkt.

Aber zur Sache, ich habe bisher nie gehört dass so ein Navi als Beweismittel diente.

Das heißt nicht dass es nie so war, ich hätte aber schon was gehört wenn sich das gehäuft hätte.

Ich sage also: nein, kannst Du (heute) noch nicht als Beweis vorlegen.

Zitat:

Original geschrieben von nepomo

danke erstmal,

nunja, dann lasst mal von dem vofahrt beispiel wegkommen, das sollte ja nur ein beispiel sein, und zu ner laser-kontrolle gehen, in der stadt. wo ich eben gleich mit anwesenheit der polizei, zu dem navi gehen kann, und jetzt mal einen allgemeinen nutzer angenommen, der nicht das navi hackt, zeigen kann, was mein protokoll aussagt.

einen verbindlichen rechtsrat erwarte ich ja nicht, aber vielleicht sagt ja einer der grünen kollegen einfach mal, was er mir sagen würde, würde ich ihm das in ner kontrolle/unfall so unterbringen.

danke schon mal, gruss

-nepomo

In diesem Fall würde ich eher dem regelmäßig geeichtem Lasergerät trauen, als einem Naviprotokoll. Aber in den meisten Fällen wird das Navi die Geschwindigkeit des Lasers bestätigen :)

am 17. April 2008 um 3:19

Gegen den Laser hast keine Chance mit einem ungeeichten, fälschungsunsicheren, nicht jede Millisekunde aufzeichnenden NAvi-Protokoll.

Was den Unfall anbelangt (auch mal weg von dem Vorfahrts oder Einfahren Fall). Ich kann mir durchaus vorstellen, dass es als Beweismittel annerkannt werden könnte je nach Einzelfall und Unfallsituation. Das kommt aber auf den Richter und die Gegenpartei an. Nicht nur der Richter muss es annerkennen, sondern die Gegenpartei (dessen Anwalt) wird ja gehörig mitreden und ein Gutachten, ein Bericht oder irgendwelche Tatsachen auf den Tisch legen, wie einfach dein Protokoll gefälscht werden kann oder dass es ungenau ist usw usw. Da muss man mit gehörig Gegenwehr rechnen, es könnte aber je nach Einzelfall mit beachtet werden.

Man denke auch mal daran, dass die Gutachten nicht immer sooo genau sind und dem Richter eine Konkretisierung über ein Protokoll oder eine Zeugenaussage gerade recht kommt. Eher zusätzlich, nicht als alleiniger Beweis.

Denn Gutachter sind keine

Hellseher wie manche hier glauben. Die haben ihre Brechnungsgrundlagen und sicherlich einige schöne Programme, das ihnen einiges an Ergebnissen automatisch ausspuckt, aber nur weil der Gutachter zwei Dellen sieht, kann er nicht sagen, dass der Pkw genau 62,7 Km/h gefahren ist.

In einem Fall, den ich kürlich hatte kam gem. Gutachten raus (Starke Eindellungen und eine schöne Bremsspur vorhanden), dass der Unfallgegner beim Überholen zwischen 68 bis 94 Km/h schnell war. Morz konkret aber immerhin. Man konnte immerhin sagen, dass die Geschwindigkeit in dem Fall dort angemessen war. Es war zuvor die Rede von stark überhöhter Geschwindigkeit im Bereich von 130-140 Km/h, was dem Herrn sicher ne Mitschuld eingehandelt hätte.

Das einzige was zählt ist ein geeichter Fahrtenschreiber oder ein Sacherverständiger, aber zu diesem Thema " Sachverständiger " steht oben ja genug.

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