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Navigon in Deutschland verboten?

Themenstarteram 8. Mai 2014 um 6:47

Ich verwende ein ipad mini mit der Navigon App als Navi. Da ist auch ein Radarwarner dabei. Ist das in Deutschland verboten? Ich bin öfters mit dem Auto in Deutschland.

Wenn ja: reicht es diese Funktion zu deaktivieren?

In der Schweiz ist ja das bloße mitführen eines Gerätes (etwa im Kofferraum) mit der Möglichkeit einen Radarwarner zu verwenden (installierte App) verboten.

Für mich als Österreicherin ist das neu, weil es hierzulande erlaubt ist einen Radarwarmer zu verwenden.

Was würde denn passieren, wenn ich mit der Navigon App erwischt werde? Wird da (so wie in der Schweiz) das Gerät behördlich konfisziert? Wie hoch ist die Geldstrafe?

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Wir wissen ja, das Männer noch nicht mal die Butter im Kühlschrank finden, auch wenn sie sich direkt vor der Nase befindet.

Dafür können wir aber rechts von links unterscheiden. :D

Gruß Metalhead

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Keine Panik, nahezu alle erhältlichen Navis ("Scheibennavis, nicht Festeinbauten) haben Blitzerwarner standardmäßig dabei. Ich wüsste auch keinen einzigen Fall in D wo die Verwendung eines solchen Navis geahndet worden wäre.

Fakt ist, dass der Gesetzestext hierzu so dämlich formuliert ist dass gar nicht klar ist, ob der Blitzerwarner im Navi überhaupt darunter fällt.

Anders in der Schweiz. Darum wird die Schweiz in meinem TomTom auch hinsichtlich der Blitzerwarnungen ausgespart...

Es ist eigentlich schon klar daß das verboten ist.

Allerdings so lange du das dem Polizisten nicht unter die Nase hälts (oder im moment der Kontrolle die Ansage "Blitzer in 500m" kommt), wird das niemanden interessieren.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 8. Mai 2014 um 7:53

Dann bin ich schon erleichtert.

Danke

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

(oder im moment der Kontrolle die Ansage "Blitzer in 500m" kommt),

Beim Navigon werden keine Blitzer angesagt, sondern nur "Gefahrenstellen". Ein Blitzer fällt, wenn man es denn aktiviert, unter einer Gefahrenstelle.

Im normalem Straßenverkehr ist die Funktion aber eigentlich nur für Männer sinnvoll, weil man die angesagten Blitzer schon von weitem sieht. (Wir wissen ja, das Männer noch nicht mal die Butter im Kühlschrank finden, auch wenn sie sich direkt vor der Nase befindet.)

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Wir wissen ja, das Männer noch nicht mal die Butter im Kühlschrank finden, auch wenn sie sich direkt vor der Nase befindet.

Dafür können wir aber rechts von links unterscheiden. :D

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Wir wissen ja, das Männer noch nicht mal die Butter im Kühlschrank finden, auch wenn sie sich direkt vor der Nase befindet.

Dafür können wir aber rechts von links unterscheiden. :D

Gruß Metalhead

Ich hatte da nie ein Problem mit. Links ist die Partei mit Gregor Gysi, und die rechte Partei ist die mit Gerhard Frey.

Die rechtspartei gibts nicht mehr, sondern nur noch links. Man vermutet, das Alice Schwarzer dahinter steckt.

am 8. Mai 2014 um 8:33

Zitat:

Original geschrieben von MvM

(Wir wissen ja, das Männer noch nicht mal die Butter im Kühlschrank finden, auch wenn sie sich direkt vor der Nase befindet.)

Wen interessiert die Butter im Kühlschrank, wenn es um das Auto im Parkhaus geht :D

Auch geil. Mann macht einen Witz mit links und rechts zurück und Frau fühlt sich gleich angegriffen. :D

Ja und... ich weiß halt nicht immer, wo meine Frau was hingeschleppt hat. Ich weiß aber, wo mein Werkzeug liegt.

Das leiht sich meine Frau mittendrin mal aus und packt es ganz woanders wieder hin. Und dann kriege ich die Krise, wenn ich das Teil brauche.

Aber... halb so schlimm. :)

 

Ich bin schon oft durch A und CH mit Navigon App gefahren, ich hab halt nichts anderes. Und ich bin auch noch nie angehalten worden, selbst im Berner Oberland nicht, als mich über eine halbe Stunde ein X3 der Kantonspolizei verfolgt hat. Bzw. der ist halt dieselbe Strecke gefahren.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Auch geil. Mann macht einen Witz mit links und rechts zurück und Frau fühlt sich gleich angegriffen. :D

Wieso, ich hab doch mit dem Witz Männer, und die "unsichtbaren" Sachen vor der Nase angefangen. :p

Allerdings kann ich mit der links/rechts Schwäche leben. Wenn meine Tochter sagt, das ich links abbiegen soll, dann biege ich rechts ab, und wir beide sind glücklich, da wir genau dahin fahren, wo wir hin müssen. Ob ein Mann auch so glüklich ist, wenn er dauernd was suchen muss, das sich vor seiner Nase befindet, bezweidle ich mal.

Zitat:

Original geschrieben von MvM

Ob ein Mann auch so glüklich ist, wenn er dauernd was suchen muss, das sich vor seiner Nase befindet, bezweidle ich mal.

Nach ein bestimmte Zeit im Ehe hat Man(n) diverse Dingen gelernt ;)

- rechts links nicht aussprechen aber selber fahren.

- statt suchen gleich fragen oder erst gar nicht anfangen mit suchen

- im end Effekt ist es besser das sie denkt recht zu haben...

;) :)

am 8. Mai 2014 um 12:01

Zitat:

Original geschrieben von xylzi

In der Schweiz ist ja das bloße mitführen eines Gerätes (etwa im Kofferraum) mit der Möglichkeit einen Radarwarner zu verwenden (installierte App) verboten.

Diese Aussage ist so nicht richtig. Das Bundesgericht hat ein Gerät als verboten eingestuft, das Passiv auf Blitzer prüft. Genau genommen ist das betroffene Gerät ein Radarwarner (und das ausschliesslich). Er überprüft anhand der Datenbank und der ermittelten GPS-Position, ob dort ein Blitzer stehen soll oder nicht. http://www.20min.ch/schweiz/news/story/21702788

Ich habe mir selbst vor wenigen Wochen ein Navi (Garmin nüvü 66 LMT) in der Schweiz gekauft. Hier nervt auch so ein Blitzerwarner.

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Fakt ist, dass der Gesetzestext hierzu so dämlich formuliert ist

Der Text ist eigentlich nicht dämlich, nimmt man es genau, dann sind es die Geräte selbst.

Das Radarwarner-Verbot stammt, wie das "Handy-Verbot" aus einer Zeit, in der jede Funktion ein eigenständiges Gerät benötigte und man ganz einfach eben dieses Gerät verboten hat - war ja nicht verkehrt.

"Dämlicherweise" gibt es da was mit dem technischen Fortschritt, wo man jetzt nicht mehr 3 Geräte für drei Funktionen hat, sondern ein Gerät mit 30 Funktionen und da wird es dann mit den alten Gesetzestexten strittig und unklar.

Ganz so einfach lassen sich aus vielen Gründen auch diese Gesetze nicht neu formulieren. Wenn man 20 Jahre den Griff zum Telefon als das Böse überhaupt nachgewiesen hat, dann wird es nicht einfach, dies nun doch in bestimmten Bereichen zu erlauben. Umgekehrt aber nicht anders, was 15 Jahre völlig in Ordnung war, zumindest vom Gesetzestext, kann nicht einfach per Fingerschnipp ab morgen nur noch Teufelswerk sein.

Und selbst wenn eine Formulierung dann gefunden wäre, sind die Geräte- und Softwareanbieter bereits 2-4 Generationen weiter und der neue Text wäre das Selbe wie der derzeitige Text: "dämlich", weil an der dann aktuellen Realität vorbei.

 

Es ist (und bleibt) hoch strittig und nicht eindeutig.

Ich würde die POI-Funktion oder Warner-App vor einer Kontrolle abschalten und damit dürfte das dann erledigt sein. Es könnte zwar sein, dass diese Funktion auch im ausgeschalteten Zustand unzulässig ist, aber da niemand im Handy oder Tablett wühlen darf, sondern die Privatsphäre beachten muss, kann das im abgeschalteten Zustand auch nicht entdeckt werden. Und gut ist (für Deutschland).

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Fakt ist, dass der Gesetzestext hierzu so dämlich formuliert ist

Der Text ist eigentlich nicht dämlich, nimmt man es genau, dann sind es die Geräte selbst.

Das Radarwarner-Verbot stammt, wie das "Handy-Verbot" aus einer Zeit, in der jede Funktion ein eigenständiges Gerät benötigte und man ganz einfach eben dieses Gerät verboten hat - war ja nicht verkehrt.

"Dämlicherweise" gibt es da was mit dem technischen Fortschritt, wo man jetzt nicht mehr 3 Geräte für drei Funktionen hat, sondern ein Gerät mit 30 Funktionen und da wird es dann mit den alten Gesetzestexten strittig und unklar.

Das Gesetz trat 2002 in Kraft, also zu einer Zeit, als es "Scheibennavis" mit Blitzer-Datenbanken schon gab.

Dämlich ist der fett gedruckte Passus im Gesetzestext:

(1b) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Mein Navi ist dafür bestimmt, mich von A nach B zu navigieren. Die Warnung vor Gefahrenstellen ist dabei nur ein nettes Nebengimmik. Darüber hinaus zeigt das Gerät ja keine aktiven Radarfallen an, sondern nur potentielle Standorte (wiederum im Gegensatz zu Radarwarnern), ob der Starenkasten aktiv ist oder nicht, weiß das Navi nicht (ok, der Radarwarner systembedingt auch nicht).

Diese uneindeutige Formulierung dürfte auch der Grund sein, warum (zumindest mir) kein einziger Fall in D bekannt ist, wo die Nutzung dieser Funktion im Navi irgendwelche rechtlichen Konsequenzen gehabt hätte...

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Das Gesetz trat 2002 in Kraft, also zu einer Zeit, als es "Scheibennavis" mit Blitzer-Datenbanken schon gab.

Sicherlich vormittags noch Chip, Heise und Computerbild gelesen, Text formuliert und auf dem Nachmittag in Kraft treten lassen.

 

Zitat:

Diese uneindeutige Formulierung dürfte auch der Grund sein, warum ...

... es strittig ist.

Es sagt ja niemand, auch keine obere Rechtsprechung, dass Deine Meinung falsch ist. Aber es gibt auch eine zweite Meinung mit dem Gegenteil zum Inhalt, die auch nicht argumentativ falsch ist oder von einer Rechtsprechung widerlegt wurde - es gibt zu dem Thema derzeit keine Rechtsprechung.

Nicht ohne Grund existieren die drei Begriffe mit "richtig", "falsch" und "strittig".

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