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Nebellampe hinten

Themenstarteram 16. Mai 2006 um 20:27

Hallo zusammen.

Ich würde gerne wissen, ob der Astra hinten eine oder zwei Nebellampen hat. Habe die nämlich mal eingeschaltet und da brannte sie nur hinten rechts. Ist das standard?

Danke!

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30 Antworten

Hallo,

ja, das ist Standard bei Opel.

MfG BlackTM

Ja, bei mir auch nur eine Seite!

Achso...

hinten rechts wäre übrigens falsch im Rechtsverkehr.

Ist das ein Reimport oder sowas? (ok, ein recht merkwürdiger japanischer Reimport... es sei denn, dir ist entfallen, das das Lenkrad auf der falschen Seite ist)

Hast du Checkcontrol? Wenn ja, was wird angezeigt, wenn du die Lampe rausnimmst?

MfG BlackTM

Themenstarteram 17. Mai 2006 um 5:36

Nein, natürlich falsch. Hinten links!! Sorry!!!!

am 17. Mai 2006 um 11:03

Da den meisten Fahrzeugführern der richtige Umgang mit der Nebelschlussleuchte nicht geläufig ist, reicht die eine auch zum blenden des nachfolgenden Verkehrs.

Bei zweien, wie z.b. bei Audi, hat man keine Ausweichmöglichkeit mehr für die Augen.

am 17. Mai 2006 um 12:12

mein vectra hat aber auch 2 nebelleuchten hinten

und ist sehr nützlich wenn man leute hinter sich hat die nicht abblenden :-)

am 17. Mai 2006 um 13:02

Ich würde auch nicht abblenden wenn der idiot vor mir mit nebelschlusslicht fährt

Solange niemand was gegen Nebelscheinwerfer vorne hat is mir alles sowas von scheißegal!

am 17. Mai 2006 um 13:38

ist bei klarer sicht auch verboten ;)

das is so nen schwachsinn, mich hat noch niemand mit neblern geblendet, da sin manche Opa´s mit ihren zu hoch eingestellten Abblendlichtern viel schlimmer!

am 17. Mai 2006 um 13:52

nebelscheinwerfer (also die vorne !!!) sind VERBOTEN bei klarer sicht

kannst du nachlesen

am 17. Mai 2006 um 13:53

Das tut nichts zur Sache ob dich jemand geblendet hat oder nicht. Viele werden davon geblendet, und deshalb ists verboten.

Mehr sehen tust du deswegen doch auch nicht, also wozu schaltest dus an?

Kostet glaub ich auch 30€ oder so ;)

Und die hinteren sind eigentlich immer verboten, weil es schon extrem selten vorkommt das man weniger als 50m Sichtweite hat. Zumindest hatte ich das in über 4 Jahren noch nie

Ich weiß das sie Verboten sind, hab ni umsonst schon nen paar mal 10€ bezahlt! - Mehr isses ni! - Trotzdem kotzt mich´s an, hat euch das schon mal geblendet? - Also mich ni! - Die Gesetze hier sind eh sowas von übertrieben in der Hinsicht! - Alles was möglicherweiße in einem von einer Millionen Fälle ma was negatives sein kann, egal wie Gefährlich/ungefährlich is verboten, totaler schwachsinn!

am 17. Mai 2006 um 13:58

stvo §17 nachzulesen

kostet 10€

bei gefährdung 15€

bei beschädigung 35€

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