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Nebelscheinwerfer als Tagfahrleuchten verwenden?

Themenstarteram 26. September 2011 um 20:34

Kann mir jemand sagen, ob das zulässig ist, wenn man die NS so stark in Richtung Fahrbahn verstellt, dass sie den Gegenverkehr nicht mehr blenden können. In meiner Gegend ist so selten Nebel, dass ich die Dinger nie als solche gebrauche. Tagfahrleuchten aber durchaus, zumal ich damit die teueren Xenon-Scheinwerfer schone und Strom- bzw Benzin durch die kleinere Wattzahl spare.

Muss man da ggfs. zum TÜV? (Bauartänderung und der ganze Circus?)

Was passiert, wenn man in einer Polizeikontrolle sagen kann:"Es blendet doch gar nichts und mit dem Licht zu fahren ist doch besser als ohne"? Weiß jemand eine Lösung?

Beste Antwort im Thema
am 26. September 2011 um 21:47

In den meisten Ländern - auch in denen eine Lichtpflicht am Tag existiert - kann man die NSW als TFL nutzen. In Deutschland geht das natürlich nicht. Der Grund wurde bereits genannt - weil NSW als NSW zugelassen sind und nicht als TFL. Das hört sich nicht nur schwachsinnig an, das ist es auch. Aber angesichts des dafür verantwortlichen Personals in unserem Land leider kaum verwunderlich...:(

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Zitat:

Muss man da ggfs. zum TÜV? (Bauartänderung und der ganze Circus?)

NSW haben eine Zulassung und Prüfzeichen (B) für NSW und nicht als TFL, du kannst die NSW tauschen gegen TFL mit Prüfzeichen (RL).

Zitat:

Original geschrieben von barmbrun

ob das zulässig ist,

nein, es ist NICHT zulässig!

nebelscheinwerfer haben eine zulassung als nebelscheinwerfer und nicht als tagfahrlicht...

NSW scheinen eher nach unten als TFL. TFL sollen am Tag den Gegeverkehr anleuchten damit du besser geshen wirst. Die NSW sollen dir die Sicht verbessern. d.h. müsste man die eher hoch stellen.

Aber NSW haben keine Zulassung als TFL, also geht das nicht. Du kannst die NSW aber auch bei Regen oder Schnee benutzen.

Zitat:

Original geschrieben von barmbrun

Kann mir jemand sagen, ob das zulässig ist, wenn man die NS so stark in Richtung Fahrbahn verstellt, dass sie den Gegenverkehr nicht mehr blenden können.

 

Nein,ist nicht zulässig

 

Tagfahrleuchten aber durchaus, zumal ich damit die teueren Xenon-Scheinwerfer schone und Strom- bzw Benzin durch die kleinere Wattzahl spare.

 

Xenon haben doch weniger Watt

Ein NSW kann man anschalten obwohl das Abblendlicht an ist. Somit ist ein NSW schon technisch nicht als TFL einsetzbar.

am 26. September 2011 um 21:47

In den meisten Ländern - auch in denen eine Lichtpflicht am Tag existiert - kann man die NSW als TFL nutzen. In Deutschland geht das natürlich nicht. Der Grund wurde bereits genannt - weil NSW als NSW zugelassen sind und nicht als TFL. Das hört sich nicht nur schwachsinnig an, das ist es auch. Aber angesichts des dafür verantwortlichen Personals in unserem Land leider kaum verwunderlich...:(

..kann mir in dem Zusammenhang mal jemand erklären, warum viel neue Golf 6 oder Passat mit Neblern rumfahren obwohl weder Abblendlicht noch Standlicht leuchtet? :confused: Mich stört es nicht, finde es sogar gut, aber eigentlich sollte das ja lt. Euren Ausführungen nicht erlaubt sein.

Zitat:

Original geschrieben von dodo32

aber eigentlich sollte das ja lt. Euren Ausführungen nicht erlaubt sein.

das geht schon...die lampen müssen halt dann zusätzlich als tfl geprüft und zugelassen sein...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von dodo32

aber eigentlich sollte das ja lt. Euren Ausführungen nicht erlaubt sein.

das geht schon...die lampen müssen halt dann zusätzlich als tfl geprüft und zugelassen sein...

ah, ok. Wieder was gelernt. Und ich hab mich schon gewundert. Das "Phänomen" sieht man in jüngster Zeit öfter. Mir lieber als das LED Zeug.., das blendet im Zweifel nur. Unangenehm...

Der Sinn eines TFL ggü. dem Abblendlicht sollte eigentlich ein geringerer Stromverbrauch sein, sonst kann man ja gleich das Abblendlicht einschalten. Wenn im NSW wie im Abblendlicht 55W Glühlampen zum Einsatz kommen ist also nichts gewonnen und bei Xenonscheinwerfern steigt sogar - wie oben bereits erwähnt - der Stromverbrauch.

Die haben halt die nötige Kennzeichnung RL noch dazu, musst mal schauen wenn einen von denen auf den Parkplatz siehst. Für nen Hersteller ist das kein Thema bei der Entwicklung nur als Privatmann kann man das so nicht einfach umrüsten.

Beim Caddy meiner Eltern wird einfach das Standlicht benutzt, da ist es als TFL auf voller Leistung, und als Positionslicht wird es dann gedimmt. Ist auch eine Möglichkeit. Sowas ist aber nur erlaubt wenn es der Hersteller macht.

Als Privatmann kann nur das Abblendlicht anschalten(auch automatisch) oder sich TFL nachrüsten.

Zitat:

Original geschrieben von dodo32

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

das geht schon...die lampen müssen halt dann zusätzlich als tfl geprüft und zugelassen sein...

ah, ok. Wieder was gelernt. Und ich hab mich schon gewundert. Das "Phänomen" sieht man in jüngster Zeit öfter. Mir lieber als das LED Zeug.., das blendet im Zweifel nur. Unangenehm...

Nennt sicbei VW Tagfahrlich und kostet 50,- Euronen extra.

MfG aus Bremen

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

In den meisten Ländern - auch in denen eine Lichtpflicht am Tag existiert - kann man die NSW als TFL nutzen. In Deutschland geht das natürlich nicht. Der Grund wurde bereits genannt - weil NSW als NSW zugelassen sind und nicht als TFL. Das hört sich nicht nur schwachsinnig an, das ist es auch. Aber angesichts des dafür verantwortlichen Personals in unserem Land leider kaum verwunderlich...:(

Wenn Dein Beitrag den Anspruch erhebt, mehr als Stammtisch-Gesülze zu sein, dann lass uns wissen, welches Personal in unserem Land dafür verantwortlich ist und aus welchem Grund es nicht verwunderlich ist, dass dieses Personal "schwachsinnigen" Verordnungen erlässt.

 

O.

am 27. September 2011 um 9:36

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

Zitat:

Original geschrieben von dodo32

 

ah, ok. Wieder was gelernt. Und ich hab mich schon gewundert. Das "Phänomen" sieht man in jüngster Zeit öfter. Mir lieber als das LED Zeug.., das blendet im Zweifel nur. Unangenehm...

Nennt sicbei VW Tagfahrlich und kostet 50,- Euronen extra.

MfG aus Bremen

Haben die Golf VI die Tagfahrlichter nicht im Hauptscheinwerfer integriert?

Bei denen mit NSW waren wohl eher wieder du Codierer am Werk.

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