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Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht nicht bußgeldbewehrt?

Themenstarteram 3. Juli 2011 um 11:38

In einer Autosendung (Abenteuer Auto oder so) wurde kürzlich behauptet wurde, es sei zulässig, innerorts Nebelscheinwerfer auch ohne Sichtbehinderung zu benutzen. Das kam mir spanisch vor.

§ 17 STVO besagt:

"(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten."

Also war die Differenzierung innerorts-außerorts Blödsinn.

Im Netz wird immer wieder behauptet, die unbefugte Benutzung der Nebelscheinwerfer wäre mit einem Bußgeld bedroht.

Sieht man sich den Bußgeldkatalog an,

http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2002/anlage_8.html

so findet man unter Nr. 73 etwas zum Thema.

Dort heißt es: "Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder verschmutztem Zustand benutzt."

Damit ist also nur der umgekehrte Fall erfasst. Folglich gibt es gar kein Bußgeld bei unnötiger Einschaltung der Nebelscheinwerfer, etwa als Ersatz für ein Tagfahrlicht. Oder habe ich etwas übersehen?

 

Beste Antwort im Thema
am 3. Juli 2011 um 20:05

Zitat:

Original geschrieben von MPSDriver

Nahezu genialer Einwand. ;) Das würde ja auch gegen die Anwendbarkeit dieser Bußgeldvorschrift sprechen.

Das ist genau das, was ich damit sagen wollte: Da Nebelscheinwerfer nicht zur vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtung eines Kraftfahrzeuges gehören, findet der genannte Tatbestand keine Anwendung auf falschen Gebrauch der Nebelscheinwerfer.

Für falschen Gebrauch der Nebelscheinwerfer gelten die Tatbestandsnummern 117142 bis 117144.

Der Aufbau der bundeseinheitlichen Tatbestandsnummern ist:

1. Stelle: 1 für STVO

2. und 3. Stelle: Paragraf des Tatbestands

4. bis 6. Stelle: 000 - 099 Tatbestände aus dem Verwarnungsgeldbereich, die nicht im Bußgeldkatalog enthalten sind

100 - 499 Tatbestände aus dem Verwarnungsgeldbereich, die im Bußgeldkatalog enthalten

sind

(Quelle: Bundeseinheitlicher Strafbestandskatalog vom KBA)

Es handelt sich also um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von MPSDriver

Aber es ist wohl so, dass - wenn sie vorhanden sind - auch benutzt werden müssen.

Nein, §17 STVO sagt eindeutig: "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. ..."

Viele Grüße

Verdinand

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am 3. Juli 2011 um 11:46

Zitat:

Original geschrieben von MPSDriver

Dort heißt es: "Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt […]Damit ist also nur der umgekehrte Fall erfasst.

Nö, nicht vorschriftmäßige Nutzung schließt auch das Einschalten ein, obwohl es unter den gegebenen Umständen untersagt ist - darunter fällt u.a. auch innerörtliche Nutzung des Fernlichts.

Das mit den Nebelscheinwerfern habe ich mal bei einer Dienstelle angefragt!

Es ist nicht so das man dafür Zahlen muss, aber du wirst darauf hingewiesen diese bei nicht Notwendigem nutzen wieder aus zu schalten.

Des weiteren sehe ich so gut wie keine Fahrzeuge, besonders die Jungen Wilden die immer mit Nebellicht fahren, das diese so eingestellt sind das sie nicht blenden und Angeberisch und ich bin der Beste sieht es noch dazu aus!

Ich nutze die Nebelscheinwerfer so gut wie nie, doch zum Einstellen aber das war es auch, den wirklichen Nutzen konnte ich daran noch nicht erkennen! Bei Nebel sehe ich mit meinen Xenon mehr als wie mit dem Nebellicht und die sind eigentlich für Nebel gemacht und nicht für andere zwecke....

am 3. Juli 2011 um 11:51

Zitat:

Original geschrieben von metinyueksel

Das mit den Nebelscheinwerfern habe ich mal bei einer Dienstelle angefragt!

Es ist nicht so das man dafür Zahlen muss, aber du wirst darauf hingewiesen diese bei nicht Notwendigem nutzen wieder aus zu schalten.

Des weiteren sehe ich so gut wie keine Fahrzeuge, besonders die Jungen Wilden die immer mit Nebellicht fahren, das diese so eingestellt sind das sie nicht blenden und Angeberisch und ich bin der Beste sieht es noch dazu aus!

Ich nutze die Nebelscheinwerfer so gut wie nie, doch zum Einstellen aber das war es auch, den wirklichen Nutzen konnte ich daran noch nicht erkennen! Bei Nebel sehe ich mit meinen Xenon mehr als wie mit dem Nebellicht und die sind eigentlich für Nebel gemacht und nicht für andere zwecke....

Völlig SINNLOS! Bei uns in Ö darfst du die Nebelscheinwerfer immer ANLASSEN was die Sicht DEUTLICH VERBESSERT.

Zitat:

Original geschrieben von Audithebest

Zitat:

Original geschrieben von metinyueksel

Das mit den Nebelscheinwerfern habe ich mal bei einer Dienstelle angefragt!

Es ist nicht so das man dafür Zahlen muss, aber du wirst darauf hingewiesen diese bei nicht Notwendigem nutzen wieder aus zu schalten.

Des weiteren sehe ich so gut wie keine Fahrzeuge, besonders die Jungen Wilden die immer mit Nebellicht fahren, das diese so eingestellt sind das sie nicht blenden und Angeberisch und ich bin der Beste sieht es noch dazu aus!

Ich nutze die Nebelscheinwerfer so gut wie nie, doch zum Einstellen aber das war es auch, den wirklichen Nutzen konnte ich daran noch nicht erkennen! Bei Nebel sehe ich mit meinen Xenon mehr als wie mit dem Nebellicht und die sind eigentlich für Nebel gemacht und nicht für andere zwecke....

Völlig SINNLOS! Bei uns in Ö darfst du die Nebelscheinwerfer immer ANLASSEN was die Sicht DEUTLICH VERBESSERT.

Völlig Sinnlos, aber hier darf ich auch schnell fahren was ich in Österreich nicht darf, das macht mir mehr Spaß als mit Nebellicht zu fahren!

Es geht doch nicht darum was man in Österreich kann, sondern die Frage war doch auf DE gestellt! Ja in Österreich darf man damit fahren und ist erlaubt hier in DE nicht! Und das finde ich auch gut so, denn sonnst würden hier fast alle Blenden die mit Nebellicht fahren, die wollen ja auffallen und mit welchen die zu hoch strahlen fällt man ja auf, die wollen ja keine Sicherheit sondern einfach nur Cool sein! Es gibt natürlich viele die auch den Sicherheitsfaktor sehen bei der Nutzung der Nebelscheinwerfer aber das sind wenige und die lassen es richtig einstellen, aber wie erwähnt sind das nur wenige....

am 3. Juli 2011 um 12:03

Zitat:

Original geschrieben von metinyueksel

Zitat:

Original geschrieben von Audithebest

 

Völlig SINNLOS! Bei uns in Ö darfst du die Nebelscheinwerfer immer ANLASSEN was die Sicht DEUTLICH VERBESSERT.

Völlig Sinnlos, aber hier darf ich auch schnell fahren was ich in Österreich nicht darf, das macht mir mehr Spaß als mit Nebellicht zu fahren!

Es geht doch nicht darum was man in Österreich kann, sondern die Frage war doch auf DE gestellt! Ja in Österreich darf man damit fahren und ist erlaubt hier in DE nicht! Und das finde ich auch gut so, denn sonnst würden hier fast alle Blenden die mit Nebellicht fahren, die wollen ja auffallen und mit welchen die zu hoch strahlen fällt man ja auf, die wollen ja keine Sicherheit sondern einfach nur Cool sein! Es gibt natürlich viele die auch den Sicherheitsfaktor sehen bei der Nutzung der Nebelscheinwerfer aber das sind wenige und die lassen es richtig einstellen, aber wie erwähnt sind das nur wenige....

Ich habe nur gesagt das es doch völlig SINNLOS ist, ich war/bin auch öfters in DE unterwegs werde die Nebelscheinwerfer da auch AUSSCHALTEN in Zukunft!:p Aber das sich Leute mit Nebelscheinwerfer ANGEBEN ist auch etwas komisch:D:D

Nebelscheinwerfer sind auch in Kombination mit Standlicht innerorts zulässig.

Das war die Aussage von Abenteuer Auto gestern Nachmittag (gilt für DE).

Zitat:

Original geschrieben von Audithebest

 

Ich habe nur gesagt das es doch völlig SINNLOS ist, ich war/bin auch öfters in DE unterwegs werde die Nebelscheinwerfer da auch AUSSCHALTEN in Zukunft!:p Aber das sich Leute mit Nebelscheinwerfer ANGEBEN ist auch etwas komisch:D:D

Du wirst lachen, aber hier in DE gibt es sehr viele die mit Nebelscheinwerfer fahren obwohl absolut unnötig, dies ist meistens in der Stadt um zum nächsten Kiosk zu kommen, weil dort die Kumpels stehen und Ihre 3er zu Polieren oder Ihren Golf zu streicheln, oder ihre Aufgemotzten Japanschleudern der Menschheit zu Präsentieren! Es ist leider immer bei diesen besagten Personen der Fall, normale Autofahrer und Erwachsene Personen fahren entweder dann mit Normalem Licht oder TFL, das Normale Licht nutze ich auch Tagsüber um auch schneller gesehen zu werden, wozu die TFL ja auch dienen. Aber durch die Erfindung von TFL ist es ja noch schlimmer geworden, manche haben dann noch 3 bis 4 TFLs eingebaut und machen diese auch noch zu den Nebelscheinwerfern an, Hauptsache auffallen und wenn es wie eine Kirmeszelt aussieht ist es noch besser!:D

am 3. Juli 2011 um 12:19

Zitat:

Original geschrieben von metinyueksel

Zitat:

Original geschrieben von Audithebest

 

Ich habe nur gesagt das es doch völlig SINNLOS ist, ich war/bin auch öfters in DE unterwegs werde die Nebelscheinwerfer da auch AUSSCHALTEN in Zukunft!:p Aber das sich Leute mit Nebelscheinwerfer ANGEBEN ist auch etwas komisch:D:D

Du wirst lachen, aber hier in DE gibt es sehr viele die mit Nebelscheinwerfer fahren obwohl absolut unnötig, dies ist meistens in der Stadt um zum nächsten Kiosk zu kommen, weil dort die Kumpels stehen und Ihre 3er zu Polieren oder Ihren Golf zu streicheln, oder ihre Aufgemotzten Japanschleudern der Menschheit zu Präsentieren! Es ist leider immer bei diesen besagten Personen der Fall, normale Autofahrer und Erwachsene Personen fahren entweder dann mit Normalem Licht oder TFL, das Normale Licht nutze ich auch Tagsüber um auch schneller gesehen zu werden, wozu die TFL ja auch dienen. Aber durch die Erfindung von TFL ist es ja noch schlimmer geworden, manche haben dann noch 3 bis 4 TFLs eingebaut und machen diese auch noch zu den Nebelscheinwerfern an, Hauptsache auffallen und wenn es wie eine Kirmeszelt aussieht ist es noch besser!:D

Ja manche habens NÖTIG! OK stimmt das habe ich nicht bedacht, wenn die Nebelschwinwerfer einen BLENDEN ist das auch nichtmehr SPAßIG...... Aber DANKE für die Info also nächstesmal NS aus....

Zitat:

Original geschrieben von metinyueksel

Ich nutze die Nebelscheinwerfer so gut wie nie, doch zum Einstellen aber das war es auch, den wirklichen Nutzen konnte ich daran noch nicht erkennen! Bei Nebel sehe ich mit meinen Xenon mehr als wie mit dem Nebellicht und die sind eigentlich für Nebel gemacht und nicht für andere zwecke....

Bei richtigem Nebel ist Xenon eher kontraproduktiv, weil die Wassertröpfchen das extrem weiße Licht reflektieren und dabei verstärken. Aus dem Grunde sollten NSW auch einen höheren Gelbanteil haben, damit sie was bringen. Aus dem Grunde wurden auch die Xenon NSW wieder verworfen und es gibt nur wenige Fahrzeuge, die damit ausgestattet wurden.

Übrigens habe ich letzten Winter auch feststellen müssen, die Voll-LED Scheinwerfer vom Audi taufen bei Nebelk auch nur wenig, zu grelles und zu weißes Licht, was den Nebel durch die Reflektion noch verstärkt.

 

NSW als TFL ist nur zulässig, wenn die Scheinwerfer dafür zugelassen sind. Bei meinem Opel kann ich es zwar programmieren, fahre dann aber ohne Betriebserlaubnis, weil die NSW nie als TFL geprüft wurden.

Bei Nebel darf man die NSW auch mit Standlicht fahren und das nicht nur innerhalb von Ortschaften. Ich weiß noch, als ich vor ein paar Jahren abends nach Hause kam, haben hier in der Region viele Fahrzeuge in den Wald- und Feldwegen gestanden, weil sie mit Abblendlicht nichts mehr gesehen haben, so dicht war der Nebel. Mit Standlicht/ NSW konnte ich mich zumindest nach Hause "tasten"... ok, schnell fahren konnte man wirklich nicht, aber bevor ich irgendwo bei den Bären pennen muss ;)

 

Zum Schluß noch was zum Missbrauch der NSW: Normalerweise soll das laut Rennleitung 10€ kosten, wird aber meist nicht geahndet, nur mündlich verwarnt. Hier bei uns fahren die selbst zu 99% mit NSW rum, auch im Sommer :rolleyes:

Themenstarteram 3. Juli 2011 um 13:56

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

 

Nö, nicht vorschriftmäßige Nutzung schließt auch das Einschalten ein, obwohl es unter den gegebenen Umständen untersagt ist - darunter fällt u.a. auch innerörtliche Nutzung des Fernlichts.

Du musst für den OWi-Tatbestand schon den vollständigen Satz nehmen, und der enthält "obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten". Die Sichtverhältnisse können es nie erfordern, dass die Nebelscheinwerfer aus bleiben. Auf diese Formulierung kann eine Verurteilung wegen einer OWi nicht gestützt werden.

Zitat:

Original geschrieben von MPSDriver

§ 17 STVO besagt:

"(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten."

Die Nebelscheinwerfer dürfen nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen eingeschaltet sein.

 

Zitat:

Original geschrieben von MPSDriver

"Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder verschmutztem Zustand benutzt."

Nebelscheinwerfer nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse (sprich: Sonne!), es erforderten.

 

Daraus kann man lesen dass tagsüber ohne erhebliche Behinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen die Nebelscheinwerfer nicht eingeschaltet sein dürfen.

Themenstarteram 3. Juli 2011 um 14:20

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

 

Nebelscheinwerfer nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse (sprich: Sonne!), es erforderten.

Das ist zwar ein interessanter Ansatz, aber schon sprachlich nicht vertretbar. ;)

Die Sonne "erfordert" nicht das Auslassen der NSW.

Zitat:

Original geschrieben von MPSDriver

Die Sonne "erfordert" nicht das Ausschalten der NSW.

Ja stimmt.

Aber: Die Abwesenheit von erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Schnee oder Nebel erfordert das Ausschalten der NSW.

Zitat:

Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.

Themenstarteram 3. Juli 2011 um 14:31

Du darfst nicht die Regelung des § 17 StVO mit der im Bußgeldkatalog vermischen. Die Regelung im Bußgeldkatalog muss - wie jede Strafvorschrift - aus sich heraus verständlich, eindeutig und klar sein. Außerdem gilt das Analogieverbot.

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