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Nebelscheinwerfer bei ausgeschaltetem Licht

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 3. August 2011 um 20:19

Hallo,

ich habe folgende Frage :

Ich würde gerne meine Nebelscheinwerfer auch bei nicht eingeschaltetem Licht also mit dem Tagfahrleuchten (LED) betreiben. Weiss jemand ob das möglich ist.

Vielen Dank.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von DVE

Mir ist nur nicht klar, für welchen Anwendungsfall das gut sein soll?

zum angeben - denn kein normaler Mensch verstößt absichtlich gegen das Gesetz und kriegt auch noch sachdienliche Hinweise dazu aus einem seriösen Forum

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Hab's noch nicht ausprobiert, ob das geht. Allerdings glaube ich, dass dies technisch so nicht vorgesehen ist, da Nebelscheinwerfer auf Grund gesetzl. Vorgabe immer ein eingeschaltetes Abblendlich voraussetzen. Die Nebler sind dann quasi bei schlechter Sicht das "lichttechnische Update".

§ 17 Abs. 3 Sätze 1 und 2 StVO lauten:

"Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein."

am 3. August 2011 um 21:06

ich errinner mich das es den Thread schonma gab und ich kann nur sagen

er wurde zerrissen :D

Mit Tagfahrlicht sollte es eigentlich nicht gehen. Hab es aber noch nicht probiert.

Wenn dann mit Standlicht und Nebler oder mit Abblendlicht und Nebler.

Beim Standlicht und Abblendlicht ist das LED-Band halt gedimmt.

Mit VCDS könnte man das aber auch umcodieren, sodass das Standlicht bzw. das Abblendlicht auf höchster Stufe leuchten, was aber im Bereich der Stvo scheinbar nicht zulässig ist.

Gruß

Themenstarteram 3. August 2011 um 22:10

Das es im Bereich der StVO wahrscheinlich nicht zulässig ist weiss ich. Wobei mir das nicht verständlich ist. Da wenn das Ablendlicht eingeschaltet ist es genauso so wenn nicht sogar heller leutet als das Tagfahrlicht.

Mit Standlicht funktioniert es. Jedoch halt gedimmt. Und ich würde es gerne mit ausgeschaltetem Licht Also. Tagfahrlicht und Nebelscheinwerfer betreiben können.

Zitat:

Original geschrieben von Moezbey

Das es im Bereich der StVO wahrscheinlich nicht zulässig ist weiss ich. 

Ungeachtet dessen. Man braucht nur die Dimmung des TFL in der Stufe "Standlicht" aufheben. Dann lassen sich auch die Nebler zuschalten. Außerdem ist dann auch das Rücklicht an.

 

Mir ist nur nicht klar, für welchen Anwendungsfall das gut sein soll?

Zitat:

Original geschrieben von DVE

Mir ist nur nicht klar, für welchen Anwendungsfall das gut sein soll?

zum angeben - denn kein normaler Mensch verstößt absichtlich gegen das Gesetz und kriegt auch noch sachdienliche Hinweise dazu aus einem seriösen Forum

Zitat:

Original geschrieben von Moezbey

... Wobei mir das nicht verständlich ist. Da wenn das Ablendlicht eingeschaltet ist es genauso so wenn nicht sogar heller leutet als das Tagfahrlicht.

Das Abblendlicht hat aber einen definierten Lichtkegel, dessen Ausrichtung man schließlich so einstellen kann, dass der Gegenverkehr zumindest auf gerader Strecke nicht geblendet wird. Das TFL leuchtet einfach diffus vor sich hin und darf deswegen nachts nur gedimmt verwendet werden (dann als Standlicht), weil es sonst blendet. Die Nebler strahlen zwar eher nach unten, aber auch ziemlich undefiniert. Wenn es keinen Gegenverkehr gäbe, könnte man sonstwas verwenden. In Rücksichtnahme auf alle Verkehrsteilnehmer ist daher die Verwendung jeglicher Außenbeleuchtung in der StVO geregelt.

Acadri

Themenstarteram 4. August 2011 um 8:29

Zitat:

Original geschrieben von DVE

Zitat:

Original geschrieben von Moezbey

Das es im Bereich der StVO wahrscheinlich nicht zulässig ist weiss ich. 

Ungeachtet dessen. Man braucht nur die Dimmung des TFL in der Stufe "Standlicht" aufheben. Dann lassen sich auch die Nebler zuschalten. Außerdem ist dann auch das Rücklicht an.

Mir ist nur nicht klar, für welchen Anwendungsfall das gut sein soll?

JA einfach zum anschau en. Es würde rein optisch super aussehen deswegen.

Themenstarteram 4. August 2011 um 8:35

Zitat:

Original geschrieben von hohirode

Zitat:

Original geschrieben von DVE

Mir ist nur nicht klar, für welchen Anwendungsfall das gut sein soll?

zum angeben - denn kein normaler Mensch verstößt absichtlich gegen das Gesetz und kriegt auch noch sachdienliche Hinweise dazu aus einem seriösen Forum

Ich habe ja auch nicht gesagt dass ich es bei Fahrt verwende. Sondern nur wenn das Auto auf einem Partplatz etc ist. Also schliess bitte nicht so soetwas ein dass ich gegen das Gesetz vertossen möchte.

Moin,

eben...deswegen heißen "Nebelscheinwerfer" auch "Nebelscheinwerfer" .....weil sie nämlich NUR bei schlechter Sicht dem Fahrer helfen sollen...oder als Coming Home auf dem Parkplatz... ;)

Gruß...

Mensch und wieder geht's los. Wenn jetzt jede Anfrage á la dem Thread "S5 auf A4-Look kastrieren" debattiert wird, dann brauchen die MT-Betreiber bald neue Server....;)

Neben dem Tipp von DVE könnte man auch per VCDS auswählen, welche Leuchtmittel beim TFL verwendet werden sollen. So können bsp. ggf. codierte mitleuchtende Blinker (bitte nicht kommentieren!), die Nebler, die LED-Streifen und andere Dinge ausgewählt werden. Allerdings sind die dann immer an wenn TFL an ist.

Zitat:

09 – Elektronische Zentralelektrik

Byte 2

Bit 0 -

Bit 1 – TFL über Markierungsleuchten (Front) aktiv (1 = aktiv)

Bit 2 – TFL über Hauptscheinwerfer aktiv (1 = aktiv)

Bit 3 – TFL über Nebelscheinwerfer aktiv (1 = aktiv)

Bit 4 – TFL über LEDs aktiv (1 = aktiv)

Bit 5 -

Bit 6 – TFL über Markierungsleuchten (Seite) aktiv (1=aktiv)

Bit 7 – TFL über Rückleuchten aktiv (1 = aktiv)

am 4. August 2011 um 10:58

Hey, um die "Diskussion" nicht anzuheizen... Ja, für den beschriebenen Anwendungsfall geht das via VCDS über CH/LH. Ich habe derzeit da nur das TFL (MIT :p Rückleuchten) an, es geht aber auch Deine gewünschte Kombination.

HAWKIS hatte auch bei seinem ein Bild gepostet auf dem er andere, hellere Leuchtmittel in den Neblern hat von denen er schrieb, dass sie auch weniger Eigenblendwirkung hätten. Damit sähe es dann auch schön harmonisch aus und es braucht keinen Hilfsscherriff zu kümern.

Wenn mir aber jemand damit Nachts bei Mondschein und Sternenklare Nacht ohne Nebel hinterherführe, ggf. sogar mit ungedimmter TFL LED Beleuchtung, dann bekäme ich Mordgedanken... Hier im Forum rate ich daher von Letzterem dringend ab, das ist pubertär und unnötig. Dafür lieber einen von diesen Eberspächer Nachrüst Lautsprechern für den Auspuff bei D&W abwarten und dann auf MAN Schiffsdiesel-Sound upgraden. ;)

Gruß,

Chris

Zitat:

Original geschrieben von Moezbey

Zitat:

Original geschrieben von hohirode

 

zum angeben - denn kein normaler Mensch verstößt absichtlich gegen das Gesetz und kriegt auch noch sachdienliche Hinweise dazu aus einem seriösen Forum

Ich habe ja auch nicht gesagt dass ich es bei Fahrt verwende. Sondern nur wenn das Auto auf einem Partplatz etc ist. Also schliess bitte nicht so soetwas ein dass ich gegen das Gesetz vertossen möchte.

Hä? Wenn's auf'm Parkplatz "ist", dann sollen die Nebler an sein?!?

War das nicht früher so, als die Führerscheinneulinge mit einem alten Opel Astra oder nem 3er Golf und einem brettharten Fahrwerk durch die Gegend gefahren sind (Marktplatz rauf - Marktplatz runter - Marktplatz rauf - Marktplatz runter... zumindest in "kleineren" Gemeinden) - Musik laut - Fenster natürlich auf - und die Nebelscheinwerfer an!

Da fällt mir der hier ein: http://www.youtube.com/watch?v=SW7oja1FKcY ;-)

Wutzl

am 4. August 2011 um 14:46

@Wutzl

G o t t e r h a l t e m i r m e i n e V o r u r t e i l e! :rolleyes:

Und das Video war ja nun in Deinem Gedächtnis - darin hatte übrigens keiner die Nebler an... :p und ja, ich war auch schonmal bei einem Systemgastronomiebetrieb vor Ort und habe abenteuerliches gesehen, aber warum machst Du die ästhetische Säuberung dieser Parkplätze zu deiner Mission - lass sie doch, solange es TÜV konform abgeht.

Mit CH/LH tut es das doch. Muss man halt immer auf und zumachen. :)

Hast Du zu lange an einem Marktplatz gelebt?

Nein...

...Nein

Nein...

...Nein

Nein...

;)

Gruß,

Chris

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