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Nebelscheinwerfer bei Regen?

Themenstarteram 14. April 2008 um 11:08

Ich bin grad auf folgende Frage aus einem offiziellen FS-Fragebogen gestossen und mich wundert es doch schon ob das einen Sinn hat.

(Grüne Schrift = anzukreuzende Antwort)

 

Bei Nebel bin ich ja einverstanden, bei Schnee würd auch noch gehen, aber bei Regen?

 

Frage (oder siehe Bild)

 

4. Die Sicht ist erheblich behindert. Wann dürfen Sie Nebelscheinwerfer einschalten?

(Frage: 2.2.17-005, Punkte: 3)

Bei Schneefall

Bei Regen

Bei Nebel

 

 

 

 

 

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21 Antworten

bei nebel auf jeden fall, sowie bei starkem regen und schneefall wenn die sicht deutlich eingeschränkt ist

 

behaupte ich jetzt einfach mal so :D

Meiner Meinung nach sind alle drei Antworten richtig, da ja in der Fragestellung von erheblicher Sichtbehinderung die Rede ist. Dabei ist es dann unerheblich, warum das so ist. (wäre ich jetzt durchgefallen ???)

Themenstarteram 14. April 2008 um 11:30

Alle Antworten sind anzukreuzen!

...was ich aber dumm finde, da man durch die Nebelscheinwerfer ja auch die Sicht des Gegenverkehrs beeinträchtigt.

Ich dachte immer Nebelscheinwerfer wurden erfunden um "unter dem Nebel durchzuleuchten".  :confused:

Also ich habe bei Regen eigentlich nie die Nebler an, obwohl Nässe schon einiges an Sicht auf die Straße schluckt. Mir macht es aber auch nichts, wenn entgegenkommende Autos die Nebler bei schlechter Sicht anhaben.

Ich ärgere mich nur, wenn bei schönestem Wetter bei Nacht Leute mit voller Christbaumbeleuchtung rumfahren. DAS stört und blendet dann.

Zitat:

Original geschrieben von JungleBoogie

Alle Antworten sind anzukreuzen!

...was ich aber dumm finde, da man durch die Nebelscheinwerfer ja auch die Sicht des Gegenverkehrs beeinträchtigt.

Ich dachte immer Nebelscheinwerfer wurden erfunden um "unter dem Nebel durchzuleuchten". :confused:

Ähm? der Nebel ist normalerweise (wenns kein Hochnebel ist) 20cm über dem Boden genau so dick wie 50cm oder 1m über dem Boden. Nebelscheinwerfer sind tiefer angeordnet und die "Eigenbledung" ist somit geringer als bei den Standardscheinwerfern bzw. extrem beim Fernlicht. Des weiteren streuen sie viel stärker auf die Seiten - bei starker Sichtbehinderung und schlechter Bodensicht ist es nicht unerheblich genau zu sehen wo die Straße aufhört usw.

--> Bessere Ausleuchtung direkt vor und neben dem Auto (wenn nur 20m Sichtweite ist bringt alles davor sowieso nix und führt nur zur starken Eigenblendung).

Also vor mindestens einem Jahr wurde ich angehalten, weil ich bei Regen (starker Regen war das) meine Nebelscheinwerfer an hatte. Musste 10€ zahlen.

Ist in §17(3) eigentlich recht explizit geregelt:

Zitat:

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Wenn bei starkem Regen auf der AB reichlich Sprühnebel ist, sind auch die Nebler schonmal sinnvoll.

Nebler an entgegenkommenden Fahrzeugen haben mich ehrlich gesagt noch nie gestört, wie sollen sie das auch, die können garnicht so "hoch" strahlen?

Nervig ist es allerdings schon, das es neuerdings anscheinend Volkssport in DE ist bei schlechten Sichtverhältnissen:

- mit Neblern als Tagfahrlicht zu fahren (wobei das nichtmal unbedingt die "Is cool ey" Fraktion betrifft). Dies ist die zugegebenermassen noch die sinnvollste Lösung.

- mit Standlicht zu fahren. Wirklich wichtig, das einen nur der Hintermann sieht, wenn jemand entgegenkommend einen beim Überholmanöver übersieht ist das ja nicht so tragisch. :o

- oder absolut bescheuert ganz ohne Licht! Ist wirklich erschreckend, wieviel Deppen bei wirklich schlechten Sichtverhältnissen heutzutage ohne Licht unterwegs sind.

Glauben die jetzt alle Licht auslassen spart Sprit ohne Ende oder habe ich einen wichtigen Trend übersehen? :o

Schade das die Polizei solche Delikte, genau wie penetrantes links/mitte fahren auf der AB, so garnicht ahndet.

am 14. April 2008 um 15:18

Also mal im Ernst, mich Persönlich blendet Nachts eher Xenon Licht als Nebelscheinwerfer !!

Was ich lächerlich find sind am Tage Nebels. Außer auf der Autobahn, wenn man mit über 200 unterwegs ist, weil man selbst dann viel besser zu sehen ist und besser eingeschätz wird von der Geschwindigkeit her.

Gruß

Bommel

Die Leuchten heißen irgendwie auch NSR-Leuchten (meine ich mal gelesen zu haben): N=Nebel; S=Schnee; R=Regen

Wurde in meiner Jugendzeit mal Nachts mit Licht und Neblern angehalten, was mich 10DM Strafe gekostet hat, da im Gesetzestext "NSR" steht. Schaut mal in die STVO...

Hallo,

ich kenne zwar den zu regelnden Paragraphen und weiß, dass die NSW bei Sichtbehinderung durch Regen erlaubt sind - befürworten tue ich das ganze jedoch nicht wirklich. Denn durch die Reflektion der nassen Straße empfinde ich persönlich die NSW hier schon als störend - weshalb ich sie selbst bei Nässe eigentlich auch nicht benutze.

Überhaupt nicht störend sind sie dagegen tagsüber. Wer meint, er müsse sie anhaben, oder - wie bereits erwähnt wurde - als Tagfahrlicht "mißbrauchen", der soll das tun. Hier liegt nämlich wirklich keine Blendung oder Beeinträchtigung des Gegenverkehrs vor, was für mich ein Abkassieren bei einem solchen Verstoß letztlich nur als Abzocke bewerten lässt.. :rolleyes:

Naja, hauptsache es gibt irgendwelche sinnlosen Regelungen.

Gruß Jürgen

Themenstarteram 14. April 2008 um 21:04

...und dann geht es ja auch darum was STARKER Regen denn im Vergleich zu normalem Regen ist.

 

Mal schnell OT: Kennt jemand die 110 auf AB bei Regen in Frankreich ? ...was ist denn da Regen ? ...auf dem Schild sieht man ne Regenwolke, aber man wird auch angehalten wenns nichtmehr regnet aber die Fahrbahn noch naß/feucht ist.

Zitat:

Original geschrieben von JungleBoogie

 

Mal schnell OT: Kennt jemand die 110 auf AB bei Regen in Frankreich ? ...was ist denn da Regen ? ...auf dem Schild sieht man ne Regenwolke, aber man wird auch angehalten wenns nichtmehr regnet aber die Fahrbahn noch naß/feucht ist.

Imho geht es hier um nasse Fahrbahnen. "Nass" ist eine Fahrbahn, sobald Gischt aufgewirbelt wird (meiner Interpretation nach).

Gruß Jürgen

Themenstarteram 15. April 2008 um 21:58

Zitat:

Original geschrieben von Designs

Zitat:

Original geschrieben von JungleBoogie

 

Mal schnell OT: Kennt jemand die 110 auf AB bei Regen in Frankreich ? ...was ist denn da Regen ? ...auf dem Schild sieht man ne Regenwolke, aber man wird auch angehalten wenns nichtmehr regnet aber die Fahrbahn noch naß/feucht ist.

Imho geht es hier um nasse Fahrbahnen. "Nass" ist eine Fahrbahn, sobald Gischt aufgewirbelt wird (meiner Interpretation nach).

 

Gruß Jürgen

Du sagst es, es muss interpretiert werden. Genau das, ist das Problem. Nichts ist bei beiden Problemen eindeutig und spätestens seit 9. Klasse Deutsch-Unterricht weiß jeder, dass interpretieren so weit streuen kann wie Nebeltröpfchen das Fernlicht des eigenen Fahrzeugs.  'schuldigung ich liebe Metaphern :D

Da wo Polizist A "Verwarnung wegen NSW bei Regen" erteilt, sagt Polzist B gar nichts, weil es so in der StVO steht.

 

Zum OT nochmal:

Auf den Schildern in Frankreich sieht man eine Wolke mit Regentropfen. Ich bin völlig einverstanden mit deinem Komentar bez. Gischt aber die gesunden Ansätze sollten wenigstens bis zu Ende gedacht werden.

Ich hab oft den Eindruck, dass heutzutage niemand wirklich selbst benuzt was er selber entwirft.  

 

Erläuterungen zu § 41 StVO: Zeichen 274 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit“

In Verbindung mit dem Zusatzschild „Bei Nässe“ ordnet das Zeichen wirksam an, dass die angegebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden darf, solange die Fahrbahn nass ist (BGH, Beschl. vom 20. 12. 1977 – 4 StR 560/77). Nass ist nicht schon bloße Feuchtigkeit. Nässe liegt dann vor, wenn sich auf der Fahrbahnoberfläche erkennbar eine, sei es auch nur dünne, Wasserschicht gebildet hat. Die Fahrbahn muss insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen sein (OLG Koblenz – 2 Ss 234/98); OLG Hamm v. 15. 11. 2000 in NZV 2001, 90).

Auf die schnelle konnte ich nur das finden. Leider auch sehr dehnbar diese Aussage..

Gruß Jürgen

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