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Nebelscheinwerfer erlaubt?

Themenstarteram 13. Oktober 2002 um 19:01

Ein Freund hat mir erzählt, dass es seit neuestem erlaubt sein soll, mit Nebelscheinwerfern zu fahren, auch wenn kein Nebel herrscht ( so, wie wir es ja alle gern machen!). Er meint er hätte das in der " Auto, Motor und Sport " gelesen. Stimmt das?

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12 Antworten

Heut abend kam noch ein bericht im fernsehen über Nebelscheinwerfer. Kostet 10 euro und ist eben nur bei Nebel-Regen und starkem Schneefall erlaubt.

jo ist verboten. aber die meisten polizisten schaun drüber hinweg.... solange das normale abblendlicht eingeschaltet ist.

Also erlaubt ist das ganze nicht, aber wenn die Grünen was dafür kassieren, dann aber nur 5 Euro und nicht 10 Euro.

am 14. Oktober 2002 um 5:30

Ich will hier ja keinen angreifen, aber es ist doch schwachsinn mit Nebels rumzudüsen wenn man sie nicht braucht?!?!

Das blendet unter umständen nur die anderen Verkehrsteilnehmer.

Zugegeben, bei den BMW´s, MB´s, Audis, Volvos oder anderen gehobeneneren Autos sieht des gut aus. Aber dann gibt´s ja noch die Kleinwagen-Kinder, die meinen ihr Auto würde mit Flutlichtanlage auch besser aussehen, lassen sich davon noch anstecken und blenden noch mehr die Leute...

Wenn die Leute ihre Nebels (die richtig eingestellt direkt vor`s Auto leuten) anhaben habe ich überhaupt nichts dagegen. Wenn die Dinger aber gen Himmel leuchten und blenden, könnte ich die Wände hochgehen. Dann mache ich schon mal langsam, lass sie überholen und fahr dann mit Fernlicht hinterher.

Am besten sind die mit den selbstangebauten Zubehör-Nebels. Die blenden fast immer, weil sie viel zu hoch eingestellt sind.

Dies alles hat zwar nichts mit Deiner Frage zu tun, aber es soll ein Aufruf an alle sein, die mit Nebels herumfahren, diese nicht so einzustellen, dass sie blenden.

Dann wird sich auch niemand darüber aufregen.

Ja also es gibt nichts schlimmeres als falsch eingestellte Scheinwerfer. Passiert oft genug, dass in der Nacht einer hinter mir herfährt, der total überladen ist und meint seine Scheinwerfer net entsprechend einstellen zu müssen. Das ist dann genauso wie Fernlicht in meinem Rückspiegel... bääh.

Mit Neblern fahr ich ab und zu ganz gerne rum.. wenns richtig finster ist. Die Straße wird direkt vor dem Auto einfach weiter ausgeleuchtet. Ist einfach irgendwie angenehmer find ich. Und wenn die Dinger richtig eingestellt sind, blenden die auch niemanden. Mich hat auch noch kein Polizist deswegen angesprochen.. bin so schon 3x durch ne Alkoholkontrolle gefahren... kein Wort. Wenn ich mal 10 € deswegen zahlen muss... Ok. Ich weiß ja, dass es verboten ist.

am 23. November 2002 um 12:31

Zitat:

Original geschrieben von IQ-Man

Ja also es gibt nichts schlimmeres als falsch eingestellte Scheinwerfer. Passiert oft genug, dass in der Nacht einer hinter mir herfährt, der total überladen ist und meint seine Scheinwerfer net entsprechend einstellen zu müssen. Das ist dann genauso wie Fernlicht in meinem Rückspiegel... bääh.

Du sagst es. ICh weiß nicht was die da alles machen. ob die echt ne Flutlichanlage des Fussballspielfeld eingebaut haben oder so. Aber das regt sooooo auf, da will man direkt stoppenund die lichter ausschlagen(naja oder was gewaltfreieres). Oder sind es solche 100W birnen?

ja du hast recht das sind die scheiß 100 watt birnen.

wenn die scheinwerfer richtig eingestellt sind ist doch kein problem. z. b. beim benz sind die nebels auch von innen einstellbar

gruß

robert

Zitat:

Original geschrieben von alexb

Wenn die Leute ihre Nebels (die richtig eingestellt direkt vor`s Auto leuten) anhaben habe ich überhaupt nichts dagegen. Wenn die Dinger aber gen Himmel leuchten und blenden, könnte ich die Wände hochgehen. Dann mache ich schon mal langsam, lass sie überholen und fahr dann mit Fernlicht hinterher.

Am besten sind die mit den selbstangebauten Zubehör-Nebels. Die blenden fast immer, weil sie viel zu hoch eingestellt sind.

Dies alles hat zwar nichts mit Deiner Frage zu tun, aber es soll ein Aufruf an alle sein, die mit Nebels herumfahren, diese nicht so einzustellen, dass sie blenden.

Dann wird sich auch niemand darüber aufregen.

Ja. da hast Du Recht, die nachgerüsteten Nebler sind echt die Pest. Dafür gibts keinen TÜV, aber für jeden Scheiß wollen se ne exra Abnahme.

Nun noch ein Anfruf an alle Kleinwagen mit eingeschalteten Neblern, die hoch in den Himmel strahlen: E.T. sieht euch nicht, E.T. will euch nicht und er kommt auch nicht hier runter, wenn ihr noch Oben leuchtet.

Danke

Also ich denke hier wird es zeit den thread zu schliessen, denn diese diskusion hatten wir schon soooooo oft und auch schon sooooo oft ohne irgend einen ausgang das muss nicht wieder sein.

 

mfg XeN

am 24. November 2002 um 13:31

Also meiner Meinung nach

 

hat der Freund von Touring-Maniac unrecht !

Maßgeblich hierfür isz der § 17 der Straßenverkehrsordnung.

Zitat:

§ 17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

(4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelb-rote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.

(5) Führen Fußgänger einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mit, so ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.

(6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.

Laut Bußgeldkatalog sind da mal eben 10 Euro fällig

Zitat:

Beleuchtung

73 Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt

Mit Gefährdung anderer 15 Euro

Mit Sachbeschädigung 35 Euro

Hier stehts geschrieben

Themenstarteram 24. November 2002 um 17:02

Nicht schlecht! Danke. Also das bischen Bußgeld tut ja jetzt wirklich nicht besonders weh.

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