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Nebelscheinwerfer im Automatikmodus einschalten

VW
Themenstarteram 28. Dezember 2006 um 18:30

Wie der Titel schon sagt, bin ich einfach zu doof dafür oder gibt es da nen Trick ? Ich muss jetzt den Schalter erste ganz nach rechts drehen und dann kann ich ihn eine Stufe für die Neben rausziehen. Wenn er auf Auto steht kann ich ihn net rausziehn :-(

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18 Antworten

Ist ja auch klar. Die Nebler sind für Nebel bzw. schlechte Sicht unter 150 m. Der Lichtsensor erkennt aber nur hell/dunkel, somit kann er keine Nebler steuern und müssen daher manuell aktiviert werden.

Themenstarteram 28. Dezember 2006 um 18:40

OK, dachte der ist so schlau ^^

Ja, das ist so gewollt und auch richtig. So brennen die dämlichen NSW nur dann, wenn sie auch wirklich benötigt werden.

Noch besser wäre eine automatische Geschwindigkeitsbegrenzung mit NSW bzw. NSL. Maximal Tempo 120 mit eingeschalteten NSW und max. Tempo 60 mit eingeschalteter Nebelschlußleuchte würden die Fahrer wohl endlich mal dazu bringen, die Dinger nur dann einzuschalten, wenn es notwendig ist.

Themenstarteram 28. Dezember 2006 um 18:42

Rolling Thunder lass uns das Thema lieber lassen, das gibt wieder ne endlos Diskussion. Ich habe heute die Nebel zum ersten mal angemacht und die NSL hatte ich noch nie an ;-)

Im Automatikmodus kriegst du die Nebler nicht an!!!Der Lichtsensor kann ja nur Dunkelheit festellen und keinen Nebel oder ähnliches. Und die Nebler sind nur erlaubt wenn die Sicht durch Nebel, Schneefall usw. beinträchtigt ist. Dunkelheit alleine reicht da nicht aus. Oder bist du auch so ein Nebelscheinwerfer am Tag Benutzer...??

Themenstarteram 28. Dezember 2006 um 18:52

Gerade diese Diskussion wollte ich vermeiden .... Ich habe die heute zum ersten mal angehabt weil es wirklich dicke Luft

ist !!!!!

Zitat:

Original geschrieben von thiz rox

Gerade diese Diskussion wollte ich vermeiden .... Ich habe die heute zum ersten mal angehabt weil es wirklich dicke Luft

ist !!!!!

Innerhalb geschlossener Ortschaften? Oder wo? So dick kann der Nebel in der Stadt gar nicht sein, dass man nicht doch noch etwas sehen könnte. Aber diese Diskussion wollten wir hier doch nicht :D

am 28. Dezember 2006 um 19:38

Ich glaube, hier reden manche aneinander vorbei: Nebelscheinwerfer <-> Nebelschlussleuchte :)

"Der Vollständigkeit halber: Bereits bei "erheblicher"

Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall

muss das Abblendlicht eingeschaltet werden. Dann ist

auch die Benutzung der Nebelscheinwerfer erlaubt –

aber noch nicht der Nebelschlussleuchten: Ihre

Verwendung ist auf ausgesprochene "Waschküchen"

limitiert, sprich auf Nebel mit einer Sichtweite unter

50 Metern."

Quelle TÜV-Süd.

was ich sehr komisch/blöd finde ist folgendes: Ich habe den Lichtschalter immer auf Automatik stehen. So, neulich war auch hier dicke Luft, ich also einfach an dem Hebel gezogen, damit die Nebler angehen. 1.: Ich habe im KI keine Anzeige das der Nebelleuchte vorne an ist??? Dann 2.: Wenn ich den Schalter rausziehe, dreht er sich ja autmatisch weiter, weil man ja im Automatikmodus ist. Er rutscht aber nur auf Standlicht. Hab mich das erste mal sehr gewundert, warum es auf einmal dunkler wurde... Wär doch viel besser wenn ich im Automodus den Schalter auch ne Stufe rausziehen könnte!

Zitat:

Original geschrieben von OPAmitTDI

Ich glaube, hier reden manche aneinander vorbei: Nebelscheinwerfer <-> Nebelschlussleuchte :)

"Der Vollständigkeit halber: Bereits bei "erheblicher"

Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall

muss das Abblendlicht eingeschaltet werden. Dann ist

auch die Benutzung der Nebelscheinwerfer erlaubt –

aber noch nicht der Nebelschlussleuchten: Ihre

Verwendung ist auf ausgesprochene "Waschküchen"

limitiert, sprich auf Nebel mit einer Sichtweite unter

50 Metern."

Quelle TÜV-Süd.

Und nicht zu vergessen bei MAXIMAL 50 km/h.

Zum Thema: Das ist auch gut so, denn damit wird vermieden, dass man die Nebelscheinwerfer anschaltet, ohne das der Lichtsensor das normale Abblendlicht zuschaltet, z.B. bei Tag.

Gruß

Heiko

Dennoch...

 

Ich erlaube mir dennoch einen Hinweis, und sollte ich mich irren, laß ich mich gerne vom Gegenteil überzeugen:

Die vorderen Nebelscheinwerfer am PKW dürfen niemals alleine, aber zusammen mit Abblendlicht oder auch zusammen mit Standlicht in Deutschland als Beleuchtung benutzt werden, unabhängig von Witterung und Nebelaufkommen, also auch tagsüber.

Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft verboten sind nur: 1. Fernlicht; 2. Nebel- S C H L U S S leuchten. Letztere dürfen nur ab Sichtweite unter 50 m bei entsprechedn angepasster Geschwindigkeit außerorts benutzt werden.

Selbstverständlich verboten ist die a l l e i n i g e Benutzung von NSW. Dies geht aufgrund der Schaltung auch gar nicht im serienmäßigen Zustand.

Es wäre also durchaus auch denkbar, bei der Lichtautomatik die NSW mit dem anderen Licht zuverknüpfen.

Re: Dennoch...

 

Zitat:

Original geschrieben von Sprinter7

Ich erlaube mir dennoch einen Hinweis, und sollte ich mich irren, laß ich mich gerne vom Gegenteil überzeugen:

Die vorderen Nebelscheinwerfer am PKW dürfen niemals alleine, aber zusammen mit Abblendlicht oder auch zusammen mit Standlicht in Deutschland als Beleuchtung benutzt werden, unabhängig von Witterung und Nebelaufkommen, also auch tagsüber.

Das ist der Irrglaube dem viele unterliegen. Lies Dir einfach mal die StVO durch. Da steht geschrieben, dass die Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher Sichtbehinderung zB Regen, Schnee, Nebel eingeschaltet werden dürfen. Solltest Du die NSW einschalten obwohl keine Sichtbehinderung vorliegt, freut sich die Rennleitung über Dein Geld :-)

am 28. Dezember 2006 um 20:55

Da zitiere ich mich mal selbst:

Zitat:

Original geschrieben von OPAmitTDI

Bereits bei "erheblicher"

Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schneefall

muss das Abblendlicht eingeschaltet werden. Dann ist

auch die Benutzung der Nebelscheinwerfer erlaubt

aber noch nicht der Nebelschlussleuchten: ..."

Quelle TÜV-Süd.

Die Betonung liegt auf DANN.

Andere Infos vom TÜV-Süd:

"Sind die äußeren Ränder der Nebelscheinwerfer mehr als 40

Zentimeter vom Umriss des Pkw entfernt – sprich so weit nach

innen versetzt –, muss auch das Abblendlicht mitbrennen.

Anderenfalls genügt es, dass die Begrenzungsleuchten ("Standlicht")mitbrennen.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gebietet, dass Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch

Nebel, Schneefall oder Regen benutzt werden dürfen."

am 28. Dezember 2006 um 21:04

Ich find nur blöd wenn man von Automatik nach Fahrtlicht schaltet (und es ist stock dunkel) das es schon heikel ist. Wenn man bummelt ist kurze zeit Blindflug angesagt.

Persönlich finde ich das Nebler nur der Optik dienen, da man nicht wirklich mehr sieht (egal bei welchen Auto) Das Fahrtlicht heutigen Fahrzeuge ist so gut da fallen die keinen Hallis da unten nicht ins Gewicht. Aber im Stand in der Sommersonne kommen sie halt gut ;)

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