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Nebelscheinwerfer in Xenon

Audi A4 B7/8E
Themenstarteram 27. August 2007 um 20:55

Hat schon jemand die Nebel SW zu Xenon umgebaut? Wenn ja mit welchen Birnen und Steuergeräten (Marke,Bezugsquelle)? Wie aufwendig ist es?

 

Gruß R1000

Beste Antwort im Thema

Also dann doch hier. :(

Im Gesetz befassen sich die Themen rund um Xenon mit den Hauptscheinwerfern von PKW's. Dort ist auch beschrieben, dass Fahrzeuge, die älter als Bj. 2000 sind und die es auch mit Xenon serienmässig gab, mit den Serien-Xenon-Lampen ausgerüstet werden dürfen. In diesem Fall kann die aLWR und die SRA entfallen. Solche Fahrzeuge, wie z.b. die ersten 7er BMW's, die als erstes Xenon hatten, hatten diese Vorrichtungen noch nicht und brauchen sie deshalb auch nicht. Diese Zusatzeinrichtungen wurden erst später wegen den Beschwerden über die ach so blendenden Xenon-Lampen eingeführt. Damals reagierten die Hersteller freiwillig auch mit der Zurücknahme des Kelvin-Wertes von ehemals 5500-6000K auf die heute üblicen 4000-4500K, die so schön gelb leuchten. Nirgendwo steht, dass 6500K verboten sind. Das Licht muss nur weiss sein - auch mit Gelbstich - und nicht blau oder pink (8000-12000K). Weil es gibt ja Verkehrsteilnehmer, die wollen das blaue Licht alleine für sich haben. :D

Viele Neuwagen haben Brenner mit so einem herrlichen hellen weiss (, worum ich sie sehr beneide). Wenn die mal einen neuen Brenner brauchen, was ja selten passiert, bekommen die diese Brenner nicht mehr, auch nicht vom :) als Originalersatzteil. Die Hersteller wollen gerne, dass der Kunde, der schliesslich 1500-2500 Euro Aufpreis für Xenon bezahlt hat, den Unterschied zu seinen Typkollegen mit Halogen auch sieht. Somit liefern die Hersteller Brenner für die Neuwagenausrüstung aus, wo zwar 4000-4500K drauf steht, die aber tatsächlich 5500-6000K haben. Die bekommen auch nur die Werke, niemals der Kunde übers Ersatzteillager. Das ist jetzt ne Unterstellung, die niemals jemand bestätigen wird. Aber wer hat nicht schon mal ein Fahrzeug gesehen, wo ein Scheinwerfer schön weiss, der andere aber ziemlich gelblich ist? Deswegen soll man die Brenner auch immer schön paarweise austauschen und nicht einzeln. Damit der Kunde nicht über den Unterschied meckert. Beschwerden die dennoch kommen über gelbes Licht, werden beruhigt damit, dass die Brenner sich erst einbrennen müssen. Es wird schon noch weisser nach ca. 50-100 Stunden Brenndauer. Bis dahin hat sich der Kunde beruhigt, sich an das neue Leuchtbild gewöhnt und hält eine Reklamation sowieso für aussichtslos.

So, und nun zu den Neblis:

Nebelscheinwerfer gelten nicht als Fahrlicht, sondern als Zusatzbeleuchtung. Sie dürfen nur unter bestimmten Bedingungen benutzt werden und nur zusammen mit dem Stand- oder dem Fahrlicht. Für sie ist im Gesetzestext keine Vorschrift vorgesehen, was aLWR oder SRA betrifft. Auch bei der Farbe ist man da tolerant, sie dürfen auch gelb sein, wie bei den Franzosen. Man muss sie auch ausschalten, wenn der Gegenverkehr Gefahr läuft geblendet zu werden. Mit Xenon wäre das halt etwas früher. Die Steuergeräte der Umrüstsätze haben eine E-Nummer und es gibt auch ein Gutachten dafür. Auch die Brenner sind geprüfte Teile.

Einschränkung (die Grauzone): Jede Lampe hat eine Typprüfung. die in Verbindung mit dem verbauten Leuchtmittel steht. Das Leuchtmittel ist festgelegt mitsamt dem dazugehörigen Sockel. Wenn jetzt der Brenner den gleichen Sockel hat, wie die Originalbirne und der Lichtbogen den gleihen Winkel und Abstand zum Reflektor aufweist, wie die Halogenbirne, dann könnte man sich darauf berufen, dass nirgendwo steht, mit welchem Gas der Glaskolben gefüllt ist. Schliesslich gibt es ja auch H4-Lampen, die mit Xenon gefüllt und deswegen mehr Leuchtkraft haben. Durch diese Lücke erlangen auch die +30%, +50% und sogar die +80% Birnen ihre Legalität. Und die Xenon's haben sogar nur 35W statt 55W.

Zugegebenermaßen würde ich nicht so zum TÜV fahren. Aber im Alltag, wenn ich nicht nachts mit Standlicht und Nebelscheinwerfern durch die Stadt prolete, wird mich über Land, wo Wildgefahr ist, oder bei Nebel oder Schnee niemals eine Streife anhalten, weil mein Licht hell ist. Es muss natürlich richtig eingestellt sein und darf nicht in die Sterne oder direkt in die Augen des Gegenverkehrs strahlen. Dann nutzen sie nämlich auch nichts.

Die Umbausätze gibt es bei www.day-lights.de mit Sockeln für fast alle gängigen Halogen-Sockel, sogar für Motorräder mit 2-Faden-H4-Birnen. Dort gibt es auch die Gutachten für die Steuergeräte zum Download (für registrierte Kunden) und die bieten auch Bausätze für Universal-SRA und Universal-aLWR an zur Nachrüstung von Xenon-Fahrlicht. Auch mit Gutachten.

Á propos Motorräder: Den Beweis für meine Aussage, dass sich das Gesetz nur mit den Hauptscheinwerfern für PKW's beschöftigt liefert BMW, die auch Motorräder mit Xenon gegen Aufpreis anbieten. Und die haben weder eine aLWR noch eine SRA. Ausnutzen einer Gesetzeslücke halt.

Ich habe das jetzt erklärt und es gibt bestimmt viele Schlaue, die mich wiederlegen können. Deshalb möchte ich ungern weiter darüber diskutieren. Ich gehe gewissenhaft mit meinen Xenon-Neblis um und stehe dazu, dass ich es umgebaut habe. Wer es auch machen will, sollte auch so gewissenhaft sein. Aber es ist eine Grauzone, die genutzt wird und da gibt es halt immer eine weisse und eine schwarze Seite. Noch ist hier fast alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist und nicht alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Soll jeder selbst entscheiden.

Ich bitte die Mod's auch zu entschuldigen, dass ich das geschrieben habe, da ich weiss, dass sie dieses Forum von halbseidigen Tips am Rande der Legalität sauber halten wollen. Es bestand halt ein Interesse an der Erklärung.

Bitte diskutiert das jetzt nicht mit mir hier. Danke!

Gruß

Rainer

BTW: Bei Xenon-Ausrüstung der Hauptscheinwerfer mutieren die originalen Neblis doch wirklich zu Ballast oder bestenfalls zu Positionslampen. Erhellen tun die doch maximal den Bereich unmittelbar vor der Stoßstange. Kurz: sie sind Mist!

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Du weißt aber das es verboten ist? Zumal es auch Quatsch ist, außer man will mit Standlicht&Nebelscheinwerfern prollen.;)

*lol* :D

Zitat:

Original geschrieben von R1000

Hat schon jemand die Nebel SW zu Xenon umgebaut? Wenn ja mit welchen Birnen und Steuergeräten (Marke,Bezugsquelle)? Wie aufwendig ist es?

 

Gruß R1000

Ja, ich habe das gemacht. Aber nicht, um mit Standlicht und Nebelscheinwerfern rumzuprollen, sondern weil ich die Nebelscheinwerfer mit der Leuchtkraft eines Teelichtes nicht nur spazieren fahren will, sondern auch etwas damit sehen will. Bei Interesse, da es sich um eine Grauzone im Gesetz handelt, bitte PM an mich. Will ich hier nicht posten und mir den Ärger der Mods auf mich ziehen. Nur soviel sei gesagt: Illegal ist es nicht, aber (s.o.) eine Grauzone im Gesetz. Ergebnis: GEIL!

Gruß

Rainer

Zitat:

Original geschrieben von Rowdy_ffm

Nur soviel sei gesagt: Illegal ist es nicht, aber (s.o.) eine Grauzone im Gesetz. Ergebnis: GEIL!

Gruß

Rainer

BITTE?!

Natürlich ist es Illegal! Deine Nebelscheinwerfer sind NICHT für den Betrieb mit Xenonleuchtmitteln zugelassen. Das du für die Nebelscheinwerfer eine aut. LWR und eine SRA hast, möchte ich auch bezweifeln.

Da ist nichtsmehr mit Grauzone... Selbst H7 in den Dingern wäre bereits unzulässig!

Übrigens ist es Quatsch die Nebelscheinwerfer zu Xenonlicht umzubauen, wenn man die Nebelscheinwerfer ausschließlich dafür verwendet, wofür sie da sind...;)

Das mit der Grauzone hätte ich gerne etwas genauer erläutert. Von mir aus auch gern per PN, habe mich mit dem Thema Xenonlicht legal nachrüsten bereits eingehend befasst.

Also dann doch hier. :(

Im Gesetz befassen sich die Themen rund um Xenon mit den Hauptscheinwerfern von PKW's. Dort ist auch beschrieben, dass Fahrzeuge, die älter als Bj. 2000 sind und die es auch mit Xenon serienmässig gab, mit den Serien-Xenon-Lampen ausgerüstet werden dürfen. In diesem Fall kann die aLWR und die SRA entfallen. Solche Fahrzeuge, wie z.b. die ersten 7er BMW's, die als erstes Xenon hatten, hatten diese Vorrichtungen noch nicht und brauchen sie deshalb auch nicht. Diese Zusatzeinrichtungen wurden erst später wegen den Beschwerden über die ach so blendenden Xenon-Lampen eingeführt. Damals reagierten die Hersteller freiwillig auch mit der Zurücknahme des Kelvin-Wertes von ehemals 5500-6000K auf die heute üblicen 4000-4500K, die so schön gelb leuchten. Nirgendwo steht, dass 6500K verboten sind. Das Licht muss nur weiss sein - auch mit Gelbstich - und nicht blau oder pink (8000-12000K). Weil es gibt ja Verkehrsteilnehmer, die wollen das blaue Licht alleine für sich haben. :D

Viele Neuwagen haben Brenner mit so einem herrlichen hellen weiss (, worum ich sie sehr beneide). Wenn die mal einen neuen Brenner brauchen, was ja selten passiert, bekommen die diese Brenner nicht mehr, auch nicht vom :) als Originalersatzteil. Die Hersteller wollen gerne, dass der Kunde, der schliesslich 1500-2500 Euro Aufpreis für Xenon bezahlt hat, den Unterschied zu seinen Typkollegen mit Halogen auch sieht. Somit liefern die Hersteller Brenner für die Neuwagenausrüstung aus, wo zwar 4000-4500K drauf steht, die aber tatsächlich 5500-6000K haben. Die bekommen auch nur die Werke, niemals der Kunde übers Ersatzteillager. Das ist jetzt ne Unterstellung, die niemals jemand bestätigen wird. Aber wer hat nicht schon mal ein Fahrzeug gesehen, wo ein Scheinwerfer schön weiss, der andere aber ziemlich gelblich ist? Deswegen soll man die Brenner auch immer schön paarweise austauschen und nicht einzeln. Damit der Kunde nicht über den Unterschied meckert. Beschwerden die dennoch kommen über gelbes Licht, werden beruhigt damit, dass die Brenner sich erst einbrennen müssen. Es wird schon noch weisser nach ca. 50-100 Stunden Brenndauer. Bis dahin hat sich der Kunde beruhigt, sich an das neue Leuchtbild gewöhnt und hält eine Reklamation sowieso für aussichtslos.

So, und nun zu den Neblis:

Nebelscheinwerfer gelten nicht als Fahrlicht, sondern als Zusatzbeleuchtung. Sie dürfen nur unter bestimmten Bedingungen benutzt werden und nur zusammen mit dem Stand- oder dem Fahrlicht. Für sie ist im Gesetzestext keine Vorschrift vorgesehen, was aLWR oder SRA betrifft. Auch bei der Farbe ist man da tolerant, sie dürfen auch gelb sein, wie bei den Franzosen. Man muss sie auch ausschalten, wenn der Gegenverkehr Gefahr läuft geblendet zu werden. Mit Xenon wäre das halt etwas früher. Die Steuergeräte der Umrüstsätze haben eine E-Nummer und es gibt auch ein Gutachten dafür. Auch die Brenner sind geprüfte Teile.

Einschränkung (die Grauzone): Jede Lampe hat eine Typprüfung. die in Verbindung mit dem verbauten Leuchtmittel steht. Das Leuchtmittel ist festgelegt mitsamt dem dazugehörigen Sockel. Wenn jetzt der Brenner den gleichen Sockel hat, wie die Originalbirne und der Lichtbogen den gleihen Winkel und Abstand zum Reflektor aufweist, wie die Halogenbirne, dann könnte man sich darauf berufen, dass nirgendwo steht, mit welchem Gas der Glaskolben gefüllt ist. Schliesslich gibt es ja auch H4-Lampen, die mit Xenon gefüllt und deswegen mehr Leuchtkraft haben. Durch diese Lücke erlangen auch die +30%, +50% und sogar die +80% Birnen ihre Legalität. Und die Xenon's haben sogar nur 35W statt 55W.

Zugegebenermaßen würde ich nicht so zum TÜV fahren. Aber im Alltag, wenn ich nicht nachts mit Standlicht und Nebelscheinwerfern durch die Stadt prolete, wird mich über Land, wo Wildgefahr ist, oder bei Nebel oder Schnee niemals eine Streife anhalten, weil mein Licht hell ist. Es muss natürlich richtig eingestellt sein und darf nicht in die Sterne oder direkt in die Augen des Gegenverkehrs strahlen. Dann nutzen sie nämlich auch nichts.

Die Umbausätze gibt es bei www.day-lights.de mit Sockeln für fast alle gängigen Halogen-Sockel, sogar für Motorräder mit 2-Faden-H4-Birnen. Dort gibt es auch die Gutachten für die Steuergeräte zum Download (für registrierte Kunden) und die bieten auch Bausätze für Universal-SRA und Universal-aLWR an zur Nachrüstung von Xenon-Fahrlicht. Auch mit Gutachten.

Á propos Motorräder: Den Beweis für meine Aussage, dass sich das Gesetz nur mit den Hauptscheinwerfern für PKW's beschöftigt liefert BMW, die auch Motorräder mit Xenon gegen Aufpreis anbieten. Und die haben weder eine aLWR noch eine SRA. Ausnutzen einer Gesetzeslücke halt.

Ich habe das jetzt erklärt und es gibt bestimmt viele Schlaue, die mich wiederlegen können. Deshalb möchte ich ungern weiter darüber diskutieren. Ich gehe gewissenhaft mit meinen Xenon-Neblis um und stehe dazu, dass ich es umgebaut habe. Wer es auch machen will, sollte auch so gewissenhaft sein. Aber es ist eine Grauzone, die genutzt wird und da gibt es halt immer eine weisse und eine schwarze Seite. Noch ist hier fast alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist und nicht alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Soll jeder selbst entscheiden.

Ich bitte die Mod's auch zu entschuldigen, dass ich das geschrieben habe, da ich weiss, dass sie dieses Forum von halbseidigen Tips am Rande der Legalität sauber halten wollen. Es bestand halt ein Interesse an der Erklärung.

Bitte diskutiert das jetzt nicht mit mir hier. Danke!

Gruß

Rainer

BTW: Bei Xenon-Ausrüstung der Hauptscheinwerfer mutieren die originalen Neblis doch wirklich zu Ballast oder bestenfalls zu Positionslampen. Erhellen tun die doch maximal den Bereich unmittelbar vor der Stoßstange. Kurz: sie sind Mist!

Zitat:

Original geschrieben von Rowdy_ffm

Ich habe das jetzt erklärt und es gibt bestimmt viele Schlaue, die mich wiederlegen können. Deshalb möchte ich ungern weiter darüber diskutieren. Ich gehe gewissenhaft mit meinen Xenon-Neblis um und stehe dazu, dass ich es umgebaut habe. Wer es auch machen will, sollte auch so gewissenhaft sein. Aber es ist eine Grauzone, die genutzt wird und da gibt es halt immer eine weisse und eine schwarze Seite. Noch ist hier fast alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist und nicht alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Soll jeder selbst entscheiden.

Ich bitte die Mod's auch zu entschuldigen, dass ich das geschrieben habe, da ich weiss, dass sie dieses Forum von halbseidigen Tips am Rande der Legalität sauber halten wollen. Es bestand halt ein Interesse an der Erklärung.

Bitte diskutiert das jetzt nicht mit mir hier. Danke!

Da du nicht diskutieren willst spare ich mir weitere Diskussionen mit dir... Aber soviel Mist auf einen Haufen habe ich selten gelesen! Tut mir leid dir das sagen zu müssen! Allein schon die Geschichte mit dem Xenongas in Halogenlampen...:rolleyes:

Muss jeder selbst Wissen wie er mit seinem Geld und Führerschein umgeht. Wenn Unfall, dann Ärger groß! Ganz einfach.:)

Wie du schon richtig angeführt hast, dürfen in den Nebelscheinwerfern nur ein bestimmter Lampentyp("Halogenlampen"H11 55W) verbaut werden. Du hast allerdings Gasentladungsleuchten installiert, obwohl man in dem Scheinwefer nur Halogenlampen(Typ H11 55W) verbauen darf. Ergo erlischt die Betriebserlaubnis(was das heißt lernt man ja bereits in der Fahrschule), ist eigentlich ganz logisch....

Ich fahre übrigens auch öfter Nachts und benötige zur "Verbreiterung der Ausleuchtung" definitiv keine Nebelscheinwerfer oder Nebelscheinwerfer mit illegaler Xenonbeleuchtung! Gerade auf nasser Straße blendet solch ein illegaler und unnützer Müll wie verrückt!

@TE: Wenn es dir um die Optik geht, dann besorg dir die MTEC SuperWhite. Die sind wenigstens zugelassen!

 

Moin!

Ich will auch gar nicht miesepetrig sein, sondern mich interessieren einfach nur ein paar Dinge:

Zitat:

Nebelscheinwerfer gelten nicht als Fahrlicht, sondern als Zusatzbeleuchtung. Sie dürfen nur unter bestimmten Bedingungen benutzt werden und nur zusammen mit dem Stand- oder dem Fahrlicht.

Wann kann man das Standlicht mit den Neblis zusammen nutzen?

Zitat:

BTW: Bei Xenon-Ausrüstung der Hauptscheinwerfer mutieren die originalen Neblis doch wirklich zu Ballast oder bestenfalls zu Positionslampen. Erhellen tun die doch maximal den Bereich unmittelbar vor der Stoßstange. Kurz: sie sind Mist!

Nebelscheinwerfer haben auch nicht die Aufgabe das Licht weeeiiit nach vorne zu werfen, sie sollen höchstens 20-25 Meter erreichen und den linken und rechten Fahrbahnrand erhellen ohne eine Eigenblendung zu erzeugen. Die Theorie ist durch die tiefe Anbauweise unter dem Nebel hindurch zu leuchten.

 

Zitat:

Zugegebenermaßen würde ich nicht so zum TÜV fahren. Aber im Alltag, wenn ich nicht nachts mit Standlicht und Nebelscheinwerfern durch die Stadt prolete, wird mich über Land, wo Wildgefahr ist, oder bei Nebel oder Schnee niemals eine Streife anhalten, weil mein Licht hell ist.

Habe ich nicht ganz verstanden. Die Neblis dürfen nur eingeschaltet werden bei starkem Regen, Schneefall und eben bei Nebel. Ansonsten gehören sie ausgeschaltet. Auch bei nächtlichen Überlandfahrten ohne o.g. Wetterbedingungen.

 

Vom Prinzip her finde ich das schon cool die Neblis so umzurüsten, jedoch sehe ich für mich da keinen Nutzen. Gerade wer Xenonlicht hat kann auf die Nebelscheinwerfer verzichten. Bei mir werden sie nur für die comming/leaving home Funktion genutzt.

Aber das kann ja Gott sei Dank jeder für sich entscheiden.

P.S.: Habe mal auf AMS TV gesehen, daß Brabus? auf Wunsch die Neblis auf Xenon umrüstet. Also muß es dort einen legalen Weg geben für diesen Umbau.

Viele Grüße

Zitat:

BTW: Bei Xenon-Ausrüstung der Hauptscheinwerfer mutieren die originalen Neblis doch wirklich zu Ballast oder bestenfalls zu Positionslampen. Erhellen tun die doch maximal den Bereich unmittelbar vor der Stoßstange. Kurz: sie sind Mist!

Du bist wohl nicht oft im Nebel gefahren? ;)

In dichtem Nebel stören die Hauptscheinwerfer sogar eher, als das sie nutzen. Die Nebelscheinwerfer haben ein sehr flaches Abstrahlbild und sollen eigentlich unter den Nebelbänken durchleuchten. Zudem wird das Licht der Nebelscheinwerfer aufgrund der Abstrahlcharakteristik anders refektiert und blendet den Fahrer nicht. Daher bringen Nebelscheinwerfer auf jeden Fall etwas. Allerdings nicht, wenn die Leuchtmittel einen anderen Abstrahlwinkel haben und daher nicht mehr korrekt mit den Reflektoren der Nebelscheinwerfer zusammenarbeiten. Dann ist allerdings in der Tat der Nebelscheinwerfer unnützer Ballast.

Zitat:

Es muss natürlich richtig eingestellt sein und darf nicht in die Sterne oder direkt in die Augen des Gegenverkehrs strahlen. Dann nutzen sie nämlich auch nichts.

Wer und wie kann man denn Nebelscheinwerfer einstellen?

Zitat:

Zugegebenermaßen würde ich nicht so zum TÜV fahren.

Damit ist ja dann alles dazu gesagt.

Gruß,

Thilo

Zitat:

Original geschrieben von AllesDiesel

Zitat:

Nebelscheinwerfer gelten nicht als Fahrlicht, sondern als Zusatzbeleuchtung. Sie dürfen nur unter bestimmten Bedingungen benutzt werden und nur zusammen mit dem Stand- oder dem Fahrlicht.

Wann kann man das Standlicht mit den Neblis zusammen nutzen?

Im Nebel! Den Grund hast du ja bereits in deinem zweiten Absatz erklärt.:)

Zitat:

Original geschrieben von AllesDiesel

Zitat:

BTW: Bei Xenon-Ausrüstung der Hauptscheinwerfer mutieren die originalen Neblis doch wirklich zu Ballast oder bestenfalls zu Positionslampen. Erhellen tun die doch maximal den Bereich unmittelbar vor der Stoßstange. Kurz: sie sind Mist!

Nebelscheinwerfer haben auch nicht die Aufgabe das Licht weeeiiit nach vorne zu werfen, sie sollen höchstens 20-25 Meter erreichen und den linken und rechten Fahrbahnrand erhellen ohne eine Eigenblendung zu erzeugen. Die Theorie ist durch die tiefe Anbauweise unter dem Nebel hindurch zu leuchten.

Eben! Deshalb ist es auch Quatsch die Nebelscheinwerfer auf Xenonlicht umzurüsten....

Zitat:

Original geschrieben von AllesDiesel

Zitat:

Zugegebenermaßen würde ich nicht so zum TÜV fahren. Aber im Alltag, wenn ich nicht nachts mit Standlicht und Nebelscheinwerfern durch die Stadt prolete, wird mich über Land, wo Wildgefahr ist, oder bei Nebel oder Schnee niemals eine Streife anhalten, weil mein Licht hell ist.

Habe ich nicht ganz verstanden. Die Neblis dürfen nur eingeschaltet werden bei starkem Regen, Schneefall und eben bei Nebel. Ansonsten gehören sie ausgeschaltet. Auch bei nächtlichen Überlandfahrten ohne o.g. Wetterbedingungen.

 

Vom Prinzip her finde ich das schon cool die Neblis so umzurüsten, jedoch sehe ich für mich da keinen Nutzen. Gerade wer Xenonlicht hat kann auf die Nebelscheinwerfer verzichten. Bei mir werden sie nur für die comming/leaving home Funktion genutzt.

Aber das kann ja Gott sei Dank jeder für sich entscheiden.

P.S.: Habe mal auf AMS TV gesehen, daß Brabus? auf Wunsch die Neblis auf Xenon umrüstet. Also muß es dort einen legalen Weg geben für diesen Umbau.

Viele Grüße

Waren das wirklich Nebelscheinwerfer? Brabus verbaut dort, wo normal die Nebelscheinwerfer sitzen einen Satz Fernscheinwerfer(Xenon?) und zusätzlich daneben noch Nebelscheinwerfer. Siehe aktuelle S-Klasse von denen.

Diese Scheinwerfer sind dann übrigens für Gasentladungslampen geprüft und zugelassen. Die originalen Nebelscheinwerfer von Audi sind es nicht und deshalb gibt es keine! legale Möglichkeit sie mit einer Gasentladungslampe auszustatten.

am 28. August 2007 um 8:03

Zitat:

Original geschrieben von Rowdy_ffm

. Erhellen tun die doch maximal den Bereich unmittelbar vor der Stoßstange. Kurz: sie sind Mist!

 Nur den Bereich sollen sie ja auch abdecken, also beleuchten, nicht mehr und nicht weniger.

Und auf Grund, der größeren Eigenblendung von Xenon Licht, bei Nebel oder starkem Schneefall, bringt keinem das Xenon Licht einen Vorteil, bei diesen schlechten Wetterverhältnissen. Natürlich hat das auch was mit der Höhe der Bauart zutun. Und aus diesem Grund gibt es halt NSW, denn die sollen nur den Nah Bereich erleuchten, bei solchen Wetterverhältnissen. Sie bringen aber auch nur was, wenn sie wirklich weiter unten angebracht sind. Denn dadurch können sie durch den Nebel durchscheinen, was sie auch sollen. Und da die Eigenblendung, bei dem von mir angesprochenen Wetterverhältnissen,sehr groß ist, wenn man mit Normalen Abblendlicht fährt. Ist es auch erlaubt, und teilweise sehr von Nutzen, wenn man dann das Abblendlicht ausschaltet, und nur mit Standlicht und NSW fährt.

 

 

Gruß

Hi!

Ich fahre im Wald nachts auch manchmal mit Neblis, auch ohne Nebel, Regen oder Schneefall. Die NSW's , die ich an verschiedenen Fahrzeugen hatte, haben auch sehr schön breit und etwa 20-30 Meter weit geleuchtet. Womit man Wild, dass im Graben äst deutlich früher erkennen konnte. Die NSW im Audi haben serienmässig aber lediglich einen Bereich von etwa 5x5 Meter vor der Stoßstange erhellt. Das Xenonlicht in den HSW's leuchtet deutlich! breiter. Selbstverständlich verfahre ich mit den NSW's genauso, wie mit dem Fernlicht. Ich schalte sie ab, sobald mir ein Fahrzeug entgegen kommt. Bin ja nicht verantwortungslos.

Richtig, NSW's sollen den Nebel untertauchen und die Fahrbahnmarkierungen deutlicher sichtbar machen. Dieser Funktion sind meine NSW's aber nicht nachgekommen. Und wenn das Licht nun heller und der Brennpunkt der gleiche wie bei den Halogen ist, warum sollten die NSW dann im Nebel mehr Eigenblendung verursachen wie vorher? Das hat nix mit dem verbauten Leuchtmittel zu tun, sondern - wie schon richtig bemerkt wurde - mit der Bauart des Scheinwerfers und dem Schliff dessen Spiegels. Der Lichtkegel bleibt nämlich gleich, nur eben heller und er reicht jetzt auch, um mal das Abblendlicht bei starkem Nebel abzuschalten. Angenehmer Nebeneffekt: Mein Weg zum und vom Auto ist nun auch beleuchtet und ich sehe nicht nur, wo das Auto steht weil ihm ein Lichtlein aufgeht. :D

Die Erlaubnis NSW zusammen mit dem Standlicht fahren zu dürfen soll ja bewirken, dass man die Eigenblendung des Hauptlichtes bei starkem Nebel vermeiden kann. Moderne Xenon-Lampen und andere Projektionsscheinwerfer auch haben aber eine so konkret definierte Hell-/Dunkelgrenze, dass sie kaum noch eigenblenden. Und mehr als rangieren konnte ich mit meinen NSW in Verbindung mit Standlicht nicht, weil einfach das Licht nur Dunkelheit verbreitet. 5 Meter Sichtweite taugt nicht für mehr als Schrittgeschwindigkeit.

Thilo, Du zweifelst, ob ich viel im Nebel gefahren bin? Und weisst noch nicht einmal, dass man NSW einstellen kann? Natürlich kann und MUß man die NSW einstellen. Sie haben zur Höheneinstellung eine Schraube seitlich. Zu erreichen durch ein Loch im Gitter. Richtige Einstellung, genau wie bei den HSW's, 10% Winkel. Also auf 5 Meter 5cm tiefer als Lichtaustritt. Dabei müssen sie nicht unter der Stoßstange montiert sein, sondern können auch darüber angebracht sein, wie beispielsweise bei meinem Golf II damals. Nicht optimal, aber durch den Schliff der Lampen hat auch das funktioniert.

Und aufgewachsen bin ich am Rande der Eifel. Glaub mir, ich bin schon viel im Nebel gefahren und überhaupt bei jedem Wetter. Ich fahre im Schnitt im Jahr 35000 km und das seit 1979 mit dem Höhepunkt 2004-2006. Meinen Audi habe ich 12/04 mit 33500 km gekauft und habe jetzt knapp 160.000 drauf. Abgesehen von den Motorradkilometern. Ich habe Nebelscheinwerfer zweckgebunden UND verantwortungsbewusst immer schon gerne benutzt, und alle meine Fahrzeuge hatten welche, früher meist von mir nachgerüstet. Aber keine waren so schlecht, wie diese im Audi, nur unwesentlich besser die DE-NSW im Golf III.

Mist! Ich wollte doch nicht diskutieren. :(:rolleyes:

Fakt: Es ist nicht ganz legal und es funktioniert prächtig. Ich blende niemanden, weil ich sie nur seltenst benutze, nämlich dann, wenn es notwendig ist und sie ihrem Einsatzzweck gerecht werden sollen. Aber dann können sie es jetzt auch.

Nicht ganz legal? Es gibt nur legal oder nicht legal und deine Bastellösung ist nicht legal. Ganz einfach.:)

Deshalb mein Tipp für den TE:

Wenns um den Showeffekt(weiß, Xenonoptik) geht, dann die MTEC Superwhite. Die sind wenigstens zugelassen! Wenn ihm die Leuchtkraft nicht reicht -> bessere Halogenlampen verwenden.

Zitat:

Original geschrieben von Rowdy_ffm

Im Gesetz befassen sich die Themen rund um Xenon mit den Hauptscheinwerfern von PKW's.

nicht wirklich!

auch das thema nsw und deren leuchtmittel wird indirekt angesprochen!

Zitat:

Original geschrieben von Rowdy_ffm

Dort ist auch beschrieben, dass Fahrzeuge, die älter als Bj. 2000 sind und die es auch mit Xenon serienmässig gab, mit den Serien-Xenon-Lampen ausgerüstet werden dürfen. In diesem Fall kann die aLWR und die SRA entfallen.

auch wieder FALSCH!

die umrüstung hätte bis zum jahr 2000 erfolgt sein müssen.......

so wird aus deinem "werden dürfen" ein "wurden".....

Zitat:

Original geschrieben von Rowdy_ffm

Nebelscheinwerfer gelten nicht als Fahrlicht, sondern als Zusatzbeleuchtung. ....Für sie ist im Gesetzestext keine Vorschrift vorgesehen, was aLWR oder SRA betrifft

sogar richtig von dir beobachtet.....

das trifft sogar fürs fernlicht auch zu...

Zitat:

Original geschrieben von Rowdy_ffm

Die Steuergeräte der Umrüstsätze haben eine E-Nummer und es gibt auch ein Gutachten dafür. Auch die Brenner sind geprüfte Teile.

wenn du damit auf die ebay-hid-kit's anspielst, muss ich dich leider enttäsuchen, dort haben NUR die vorschaltgeräte ein gutachten, die brenner allerdings nicht...

Zitat:

Original geschrieben von Rowdy_ffm

Einschränkung (die Grauzone): Jede Lampe hat eine Typprüfung. die in Verbindung mit dem verbauten Leuchtmittel steht. Das Leuchtmittel ist festgelegt mitsamt dem dazugehörigen Sockel.

richtig....

Zitat:

Original geschrieben von Rowdy_ffm

Wenn jetzt der Brenner den gleichen Sockel hat, wie die Originalbirne und der Lichtbogen den gleihen Winkel und Abstand zum Reflektor aufweist, wie die Halogenbirne, dann könnte man sich darauf berufen, dass nirgendwo steht, mit welchem Gas der Glaskolben gefüllt ist. Schliesslich gibt es ja auch H4-Lampen, die mit Xenon gefüllt und deswegen mehr Leuchtkraft haben.

ganz großer bullshit den du da schreibst!

in den zulassungen ist ganz genau definiert, ob der scheinwerfer mit einem glühfaden oder mit einer gasentladungslampe ausgerüstet sein muss!

Zitat:

Original geschrieben von Rowdy_ffm

Die Umbausätze gibt es bei www.day-lights.de mit Sockeln für fast alle gängigen Halogen-Sockel, sogar für Motorräder mit 2-Faden-H4-Birnen. Dort gibt es auch die Gutachten für die Steuergeräte zum Download (für registrierte Kunden) und die bieten auch Bausätze für Universal-SRA und Universal-aLWR an zur Nachrüstung von Xenon-Fahrlicht. Auch mit Gutachten.

bereits auf der ersten seite der hp dieser firma steht folgender absatz:

Gem. §22 a Abs. 1 Nr. 7 StVZO wird das Benutzen von Gasentladungslicht in nicht bauartgeprüften Scheinwerfern als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Ein Austausch von Vorschaltgeräten in bauartgenehmigten Gasentladungsscheinwerfern ist nur zulässig, wenn die Genehmigungs- und Teilenummern der Vorschaltgeräte übereinstimmen.

Gerne sind wir Ihnen bei Einzelabnahmen beim TÜV oder anderen Institutionen behilflich, können jedoch natürlich nicht für eine Zulassung speziell in Ihrem PKW garantieren. Demnach bieten wir unsere HID-Xenon Systeme generell als Sonder & Sport / Tuningzubehör ohne Straßenzulassung im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland an, bestimmt z.b. für die Verwendung in Drittländern oder zur Verwendung ausserhalb des Geltungsbereiches der Stvo zu Showzwecken und in Showfahrzeugen oder auf Messen / Aussstellungen / Events . Bitte beachten Sie das jeder Halter eines PKW`s oder Motorrad rechtlich gesehen für den verkehrssichern Zustand selbst verantwortlich ist und seine Betriebsfähigkeit sichern muss. Wir weisen daher jegliche Haftung für Zulassungsbestimmungen innerhalb der BRD von uns, da die von uns angebotenen Xenon Systeme nicht zur Verwendung im Geltungsbereich der Stvzo. angeboten werden.

deinen ganzen thread, den du hier versucht hast zu verfassen, hätte man mit dem einafchen zitat dieses o.g. absatzes einfach kommentarlos löschen können!

Zitat:

Original geschrieben von Rowdy_ffm

Á propos Motorräder: Den Beweis für meine Aussage, dass sich das Gesetz nur mit den Hauptscheinwerfern für PKW's beschöftigt liefert BMW, die auch Motorräder mit Xenon gegen Aufpreis anbieten. Und die haben weder eine aLWR noch eine SRA. Ausnutzen einer Gesetzeslücke halt.

auch wieder falsch!

im gegensatz zu deinem billig-xenon hat bmw etliche 10.tausdende €uro in die entwocklung gesteckt (näheres zu verwendeten technik, gibts in den entsprechenden unterforen !) und eine zulassung dafür erhalten.....

also wohl doch KEINE gesetzeslücke!

Ok, ich hab's gewusst und ich gestehe, ich fahre jetzt ein illegales Auto. Ich wusste auch, warum ich eigentlich nichts zu dem Thema schreiben wollte. Hätte ich's doch nur nicht getan. Muß ja jeder selber wissen und auch verantworten, sind ja alle über 18.

Ich weiss aber auch

a) dass ich jetzt mit meinen NSW was sehe, wenn ich sie brauche

b) dass ich niemanden blende, weil ich verantwortungsbewusst bin und ein Risiko nur eingehe, wenn ich es kalkulieren kann, ohne anderen zu schaden

c) dass die Händler, die solche Sachen verkaufen durch das KBA verpflichtet sind, auf die Sache mit der STVZO ausführlich hinzuweisen und es nicht damit getan ist zu sagen, "nicht zulässig im Bereich der STVZO".

d) dass die Händler auf die Möglichkeit hinweisen, dass es zulassungsfähig ist, aber auch abgelehnt werden kann

e) dass ich niemanden dazu rate diesen Umbau zu machen, nur die Möglichkeit aufzeigen wollte, weil nachgefragt wurde. Wenn es einer macht, dann muss er sich über die Konsequenzen bewusst sein

f) ihr alle auch mal 60 in der Stadt oder 120 auf der Landstrasse fahrt, was auch höchst illegal und gefährlich ist. Aber ihr riskiert das Risiko und es ist ok für euch.

Für mich ist es halt ok, dass ich jetzt die Rehe am Strassenrand sehe und bei Nebel auch umso besser.

Für mich gehören so schlechte NSW wie die originalen vom TÜV genauso verboten wie alte erblindete HSW.

Gruß

Rainer (, der mit den illegalen Xenon-NSW) :D

P.S.: @Moderation: Bin ich jetzt hier im Forum eine Persona non grata, oder darf ich mich weiter beteiligen? :confused: :( ;)

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