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nebelscheinwerfer mit lichthupe koppeln!

VW Vento 1H
Themenstarteram 15. Juni 2003 um 8:25

servus,

darf man die nebelscheinwerfer mit der lichthupe koppeln? ist das legal? will nämlich das die nebelscheinwerfer auch leuchten wenn ich die lichthupe betätige.

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19 Antworten
am 15. Juni 2003 um 9:27

§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.

Das heißt im Klartext : Sind die NSW mit dem äüßeren Rand usw. usw. nicht mehr als 400 mm von der äußeren Fahrzeugkante entfernt, können die brennen wie sie wollen. Mit Standlicht, mit Abblendlicht sogar mit Fernlicht - oder mit allen zusammen.

Aber leider nicht alleine

zieh einfach n Kabel fon den Neblern zum Fernlicht dann leuchten Die immer wenn das Fernlicht an is.

Forteil bessere ausleuchtung nachts

Nachteil die Fernscheinerfer leuchten dann auch wenn die Nebler ansind

Lösung bastel eine Sperrdiode* dazwischen könntest auch n Schalter nemen

 

 

* http://www.moddingfaq.de/index.php?artid=301&page=1

bye zwerg

Hallo,

das ist natürlich nicht legal. Ausser, du könntest die Polizei davon überzeugen, daß du die Lichthupe nur bei schlechten Sichtbedingungen durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt ;)

Gruß

Themenstarteram 15. Juni 2003 um 9:36

das mit der sperrdiode hatte ich auch im kopf! ich mach dann sowieso noch nen schalter versteckt ins auto rein, wo ich dann alles trennen kann. ansonsten müsste der umbau ein kinderspiel sein!

jetzt weiss ich wenigstens das es nicht legal ist!

am 15. Juni 2003 um 9:40

erlaubt is alles solange man sich nich erwischen läst

und wer soll dich erwischen ich glaube nich das du mit lichthupe hinter den herren in grün hinterherfärst

oder sie wenn sie dir entgegenkommen grüßt

bye zwerg

am 15. Juni 2003 um 9:41

Oder jemand zeigt ihn an! Daran schon mal gedacht? :rolleyes:

 

Gruß

Christian ;)

Themenstarteram 15. Juni 2003 um 9:42

keine beweise kann ich da nur sagen! sonst kann ja jeder jeden anzeigen.

am 15. Juni 2003 um 9:45

Zitat:

Original geschrieben von Colossus

keine beweise kann ich da nur sagen! sonst kann ja jeder jeden anzeigen.

dann soltest du sie nich zum drängeln benutzen

bye zwerg

Themenstarteram 15. Juni 2003 um 9:57

ist doch egal! wenn er sagt ich hätte die angehabt dann sag ich das es nicht so war! aussage gegen aussage! wenn dann jemand das prüfen will dann bau ichs eben aus!

am 15. Juni 2003 um 14:24

Wie war das nun mit dem Neblern; können die bei Nacht immer an sein (Dunkelheit = Sichtbehinderung) ?

MfG Marcel

Zitat:

Original geschrieben von tc579

Wie war das nun mit dem Neblern; können die bei Nacht immer an sein (Dunkelheit = Sichtbehinderung) ?

MfG Marcel

ich meine, dass dunkelheit lustigerweise nicht zu sichtbehinderung zählt!

am 15. Juni 2003 um 14:36

Dann musst Du aber wirklich gute Augen haben :)

dunkelheiut zählt nicht zu sichtbehinderung!

aber nieselregen schon!

Kannst ja auch diese Scheibenwaschdüsen mit den Neblern koppeln. Dann hast du immer Nieselregen beim Aufblenden ... :D

am 15. Juni 2003 um 22:10

Zitat:

Original geschrieben von Mr Smile

Kannst ja auch diese Scheibenwaschdüsen mit den Neblern koppeln. Dann hast du immer Nieselregen beim Aufblenden ... :D

*ROFL*

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