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Nebelscheinwerfer

Themenstarteram 18. März 2004 um 14:44

Hey Leute.

Ich hab ein großes Problem. Und zwar will ich mir NSW nachrüsten aber nicht die Originalen. Ich wollte sie unter die normalen Blinker in die Öffnung setzen. Geht das?

Schonmal vielen Dank im Vorraus

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28 Antworten

Hallihallo...

Ich schätze, das geht nicht. Denn für die NSW muß eine Mindesthöhe eingehalten werden...

Themenstarteram 18. März 2004 um 14:49

und die wäre? aber er ist nicht mal tiefer gelegt oder so.

am 18. März 2004 um 14:52

Mindesthöhe >250mm

Max.höhe: unter Abblendlicht

Abstand zur max. breite d. Fahrzeuges: <400

Max. 2 Nebelscheinwerfer

hatte am vento auch unten drin, da an den luftöffnungen, so runde, die gibts bei ebay für ca. 30€ mit winkel, kannst dann also hinmachen wo du willst.

Polizei hat auch nichts gesagt wegen mindesthöhe und so,

stimmt zwar schon das man die normal einhalten muß, aber bei mir gab es nie ein Problem.

ich würde es wieder machen wenn ich keine Originalen hätte.

Zitat:

Original geschrieben von golfgtitdi

kannst dann also hinmachen wo du willst.

Polizei hat auch nichts gesagt wegen mindesthöhe und so,.

Man kannse eben nicht hinmachen, wo man will. Wenn bei dir die Bullen und der TÜV Tomaten auf den Augen haben, ists woanders noch lange nicht so. Finde ich echt Scheiße, was zu empfehlen, was nicht legal ist...

@Iceboy19: Halte dich an die Daten von ]{laus, dann kann dir niemand was...

ich kann dir nur mal zur Suchfunktion raten ... wurde auch schon des öfteren diskutiert!

http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

.. bitte schön!

was stresst du jetzt auf einmal so rum, habe doch gesagt das man es normal einhalten muß.

habe nur gesagt das ich es nicht gemacht habe, und nie einer was wollte.

ist doch seine entscheidung.

wenn er nicht die originalen will, wird es wohl kaum einen anderen platz geben als diese.

im schlimmsten fall mußt sie dann eben wieder abbauen, habe ich aber noch nie gehört.

ist zwar bestimmt möglich, aber nicht im Kreis RT

von mir wollte noch niemand etwas

Zitat:

Original geschrieben von Totti-Amun

Man kannse eben nicht hinmachen, wo man will.

das war auf die halterungen bezogen! richtig lesen.

mit den winkeln bekommst die überall hin

Themenstarteram 18. März 2004 um 15:10

Dankeschön für eure zahlreichen Antworten. Kann ich die da einfach so festschrauben oder muss ich da was besonderes beachten? hab schon die mit diesen bügeln. wie sieht das überhaupt aus?

kann mir mal bitte jemand sagen, wo genau das steht...

ich durchforste die stvzo nun schon auf mehreren seiten, aber unter nebelscheinwerfern (§52, abs.1) steht absolut nix von einer mindesthöhe.

am 18. März 2004 um 15:20

Also nochmal zu dem Mindestabstand von der Seite...

also wenn man sich die originalen Golf Nebels anschaut, dann glaub ich kaum, das die nur 40 cm von der seite aus weg sind. Und beim golf 5 ist so weit ich das abschätzen kann die Mindesthöhe auch nicht eingehalten...

Naja, ich hab mir die Nebels auch untern Blinker montiert, und bin jetzt mal auf TÜV gespannt, wenn ich meinen Golf aus dem Winterschlaf hol...

Themenstarteram 18. März 2004 um 15:21

Das steht glaub in der Einbauanleitung. Wo würdet ihr den Schalter hinmachen? Dachte an nen Kippschalter in Edelstahl

wenn sie mehr als 40cm von der seite entfernt sind dürfen sie nur zusammen mit abblendlicht angehen, ansonsten auch nur mit standlicht

am 18. März 2004 um 16:54

Moin!

Stvo §52

Zu den Nebelscheinwerfern gibt es folgendes in den Richtlinien zur Lichttechnischen Einrichtung an mehrspurigen KFZ:

Vorhandensein:

zulässig

Anzahl:

zwei

Farbe:

weiß oder hellgelb

in der Breite:

keine besondere Vorschrift

in der Höhe:

nicht höher als die Scheinwerfer für Abblendlicht; nach ECE-Richtlinie mindestens 250mm

elektrische Schaltung:

mit Abblendlicht, Fernlicht, mit Begrenzungslicht möglich, wenn die Lichtaustrittsfläche nicht mehr als 400mm vom äußersten Punkt der Breite entfernt ist!

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