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Nebelscheinwerfer

Opel Combo B
Themenstarteram 6. April 2005 um 13:56

Hallo zusammen,

gestern abend wurde ein Kumpel von mir von der Polizei angehalten und hat eine kleine Strafe bekommen, weil er mit Nebelscheinwerfern gefahren ist. Waren zwar "nur" 10,- EUR, aber ich dachte eigentlich, dass es egal wäre, ob man mit oder ohne Nebelscheinwerfer fährt.

Wie ist das denn nun, denn ich habe mir extra eine Frontschürze von Lexmaul mit Nebelscheinwerferaussparungen gekauft.

Danke für eure Hilfe!

Gruß

Corsaner

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18 Antworten
am 6. April 2005 um 14:20

Das fahren mit Nebelscheinwerfern ist laut StvO nur erlaubt bei schwierigen Sichtverhältnissen durch: Nebel, starken Regen oder Schneefall. Ansonsten: Verboten.

am 6. April 2005 um 14:23

So wie ich es weiß ist es nur erlaubt wenn es einen Grund für nebler giebt! Bei schlechtem Wetter oder halt NEBEL!!! Aber bin mir da nicht sicher ist meiner Meinung nach ja auch nicht schlimm wenn man Nebler anhat! Aber PaPa Staat ist wohl andrer Meinung :-)..

Themenstarteram 6. April 2005 um 14:23

Okay, naja .. ich werde sie auf jeden Fall mal verbauen, nur woher bekomme ich welche? Hat jemand von euch einen Onlineshop, woher ich welche bekommen könnte, die qualitativ sehr gut sind?

Gruß

Corsaner

am 6. April 2005 um 14:31

Besorg dir die Hella Micro DE, die sind top. Waren sogar bei meiner Irmscher Front im Lieferumfang dabei, also... scheinen sie nicht so übel zu sein.

Mein altes Paar hat Fate grade, vielleicht meldet der sich ja auch nochmal.

Themenstarteram 6. April 2005 um 14:33

Ja das ist schonmal gut, dann habe ich schonmal eine Produkt, woran ich mich halten kann.

Danke schonmal dafür!

Passen die denn an jede Schürze?

Gruß

Corsaner

*meld* :D

Haben tu ich die.....immer noch im Keller :D

Man kommt ja zu nix :(

 

Aber ernste Frage....was meinste warum die Dinger NEBELscheinwerfer heißen.... ;)

am 6. April 2005 um 17:36

wo wir grad beim thema sind: darf man tagsüber eigentlich mit STANDLICHT fahren? mein vater meint nein, hab dann ma nen bekannten von mir gefragtm der polizist is und der wusste das nit, aber er meinte, es müsste eigentlich nit verboten sein.

Es heißt ja STANDlicht... Also darfst du damit nicht FAHREN. Mach ich aber auch manchmal und hab noch nie gehört, dass es da probleme gibt.

Ist genauso verboten, deswegen heißt es ja STANDlicht ;)

Kostet auch 10€ Ordnungsgeld wegen mangelhafter Benutzung der lichttechnischen Einrichtung eines KFZ.

Beim Fahren nur Abblendlicht/ Fernlicht und bei schlechter Sicht/Nebel Standlicht + Nebler (wenn diese nicht weiter als 40cm von der Fahrzeugaußenkante weg liegen) oder halt Abblendlicht+Nebler

Steht aber auch alles in der StVO auf www.verkehrsportal.de

am 6. April 2005 um 18:04

Es gibt doch auch diese tagfahrtlichter die man die ganze zeit anhaben darf würd mich mal intressiern ob es da vorschriften gibt oder ob man vielleicht auch nebelscheinwerfer ummodifizieren darf zu tagfahrlichtern? z.B. durch geringere Wattzahl der Lampen oder sowas?

Achso zwecks dem Standlichtfahrn damit hab ich noch nie ein problem bekommen die meisten bei der polizei bei uns rumfahren fahren sogar selbst mit Standlicht rum *frechheit* gibt sogar ein BMW Polizeiauto das mit Standlichtringen rumfährt tagsüber... Ungerechte Welt halt:-(...

Ummodifizieren geht mal gar net, sonst ist n Lichttechnisches Gutachten fällig (teuer).

Kauf doch direkt Tagfahrleuchten, oder riskiers halt ab und an mal im Jahr die 10€ Strafe zahlen zu müssen.

Ich finde Nebler (ordentlich eingestellte zumindest) absolut nicht störend. Besser als wenn Leute zu wenig oder gar kein Licht anhaben.

Themenstarteram 6. April 2005 um 18:30

Ja gut, Nebelscheinwerfer erklärt sich von selber, da hast du recht. Der musste sich dann gestern auch ne Standpauke von denen anhören und die 10,- EUR blechen.

Nun nochmal die offene Frage:

Passen generell alle Nebelscheinwerfer oder gibt es da unterschiedliche Größen?

Ich denke mal, ab und an kann man sich mal erlauben die Nebler dann anzumachen. Man muss ja nicht ständig damit rumgurken, so wie es mein Kumpel gemacht hat.

Gruß

Corsaner

am 6. April 2005 um 18:31

so tagfahrleuchten kann man doch auch an die stelle von den neblern machen oda?

hihi dann mach aber mal nem grünen männchen, das kein plan hat klar dass das keine nebler sind sondern TAgfahrleuchten ^^

Themenstarteram 6. April 2005 um 18:34

Das wird dann wohl eher schwer sein, da die grundsätzlich immer von verboten ausgehen. Zumindest ist es hier so. Hoffe bei euch ist das anders! Voll schlimm, die haben jedes Mal was zu kacken :(

Gruß

Corsaner

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