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Nebelscheinwerfer vom Avantgarde w212 in Elegance nachrüsten?

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 4. April 2016 um 18:51

hallo,

wollte fragen ob man diese dinger (siehe bild) in elegane nachrüsten kann? wie teuer?

Slika-zaslona-2016-04-04-u-20-51-14
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@MiReu schrieb am 6. April 2016 um 12:10:51 Uhr:

  1. Es gibt kein Standlicht. Was du meinst sind Begrenzungsleuchten.
  2. Fahren mit Begrenzungsleuchten ist zulässig.
  3. Fahren mit Begrenzungsleuchten und NSW ist zulässig.
  4. Nacht ist auch eine "erhebliche Sichtbehinderung".
  5. Du bist zu selten bei Regen, Nebel oder Schneefall unterwegs.
  6. Die "Nebelfunktion" ist innerhalb von Ortschaften verboten!

Mir scheint, du bist einer der Rotstiftpiloten der Daimler AG und versuchst den Fehler hier zu verteidigen.

Egal, können wir bitte wieder zur Eingangsfrage zurückkommen?

Gruß

MiReu

Nein, denn falsche Aussagen kann man so nicht im Raum stehen lassen!

Die Benutzung der Nebelscheinwerfer als Ersatz für das Tagfahrlicht ist nicht gestattet. Die Benutzung der Begrenzungsleuchten in Verbindung mit Nebelscheinwerfern ist nur dann erlaubt, wenn die Wetterbedingungen es erforderlich machen (StVO §17 Absatz 3). Sollte also das Abblendlicht eher zur Blendung führen, darf es ausgeschaltet werden und die Nebelscheinwerfern dürfen verwendet werden. Ansonsten ist es nicht erlaubt! Die Bemaßung liegt beim Polizisten, aber zu pauschalisieren es sei erlaubt, ist falsch! Es gehört dazu sich richtig zu informieren, denn nicht nur die StVO ist hier ausschlaggebend, sondern auch entsprechende Gerichtsurteile.

Weiterhin werden die Begrenzungsleuchten auch in der StVO in Klammern als Standlicht bezeichnet. Somit sind beide Bezeichnungen richtig!

Weiterhin laut StVO §17 Absatz 2, ich zitiere: "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren."

Niemand muss hier irgendeinen "Fehler" verteidigen! Denn du verteidigst hier deinen eklatanten Fehler noch weit mehr! Und du bist Berufsfahrer, was noch viel erschreckender ist. Ich sehe die Nebellichtfunktion als durchaus sinnvoll an, denn mir gehen die Leute mit ihren NSW auf die Nerven. Es wird doch eh nur eingeschaltet weil man meint, es sieht dann tiefer und cooler aus!

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Zum Einen sind es TFL und zum Anderen kommt es auf das Bj. an.

Gruß

MiReu

Wenn es der VorMopf ist, dann hast du im Elegance die 4 Lampen. 2 Lampen als Nebellicht und 2 als Abbiegelicht. Das aber nur bei Halogenscheinwerfern. Sobald ILS geordert wurde, wird das TFL als Hockey-TFL oder als Balken-TFL verbaut (je nach Baujahr) und das Abbiegelicht befindet sich im Hauptscheinwerfer. Wenn du also auf die Hockey-TFL umbaust, steht dir nicht mehr das Abbiegelicht zur Verfügung. Hast du ILS und willst von Balken- auf Hocley-TFL umsteigen, dann schau mal in die FAQ, da ist glaube ich das Thema behandelt.

Hallo ins Forum,

so einfach ist's leider nicht. Ab Einführung der graden TFL sind die auch in Serie gekommen. Damit sind die Nebelscheinwerfer einfach entfallen. Von daher braucht man das genaue Baujahr, um auch auf den Stand der Steuergeräte schließen zu können (die Winkel-TFL brauchen bestimmte Varianten).

Viele Grüße

Peter

Zitat:

@212059 schrieb am 4. April 2016 um 22:14:32 Uhr:

Hallo ins Forum,

so einfach ist's leider nicht. Ab Einführung der graden TFL sind die auch in Serie gekommen. Damit sind die Nebelscheinwerfer einfach entfallen. Von daher braucht man das genaue Baujahr, um auch auf den Stand der Steuergeräte schließen zu können (die Winkel-TFL brauchen bestimmte Varianten).

Viele Grüße

Peter

Das stimmt so nicht ganz! Richtig ist, dass mit ILS die separaten Nebelscheinwerfer entfallen sind. Wenn man ILS hat, ist die Nebelfunktion Bestandteil der Lichtsteuerung!

Siehe auch hier: http://www.motor-talk.de/.../...rfer-nebelschlussleuchte-t3046275.html

Seit dem es keine NSW mehr gibt, gibt es keine NSW mehr.

Die "Nebelfunktion" ist in keinster Weise mit NSW zu vergleichen und ist auch nur gegeben wenn man das NSL einschaltet. Somit keine Nebelfunktion innerhalb geschlossener Ortschaften und eigentlich nie eine echte Verbesserung des Lichts bei Nebel.

NSW wegzulassen gehört für mich zu den dümmsten Entscheidungen die ein Fahrzeugbauer machen kann. Ich verstehe bis heute nicht warum die nicht Pflicht sind!?!?!?

Aber darum geht es hier ja nicht. Die Lösung zur Frage habe ich ja schon geschrieben.

Gruß

MiReu

Hallo. Ich meine an meinem wagen beobachtet zu haben das wenn isch die NSL eins halte sich das Xenon Licht leicht anders positioniert und etwas in die breite geht.

 

Ist es bei euch auch so?

Das ist die Nebellichtfunktion des ILS, ja. Das funktioniert (bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege) nur bis 70km/h, ab da regelt er es wieder auf Normal.

Hallo ins Forum,

Zitat:

@Gork-vom-Ork schrieb am 5. April 2016 um 09:41:44 Uhr:

Das stimmt so nicht ganz! Richtig ist, dass mit ILS die separaten Nebelscheinwerfer entfallen sind. Wenn man ILS hat, ist die Nebelfunktion Bestandteil der Lichtsteuerung!

die sog. Nebelfunktion des ILS kenne ich gut (hab's ja selber drin), nur ist diese Funktion nicht mit echten Nebelscheinwerfern vergleichbar. Da wird einfach die Lichtverteilung etwas breiter und tiefer gesteuert, aber es bleibt das Problem, dass die Lichtquelle viel zu hoch ist. Dazu kommt noch, dass die Funktion mit der Nebelschlussleuchte gekoppelt ist, so dass die Einsatzbereiche doch arg begrenzt ist (wann ist die Suppe so dicht, dass die Sichtweite <50 m ist).

Ich vermisse die echten Nebelscheinwerfer durchaus, da ich mit denen (z.B. beim 211er) die ILS-Brenner ausschalten und mit aktiven Nebelscheinwerfern sowie Positionslicht fahren konnte, wenn z.B. dichter Schneefall nervte. Mit dieser Lichtkombination konnte ich soweit ganz gut sehen. Beim 212er müssen die Brenner anbleiben, so dass es bei Schneefall quasi eine weiße Wand mit Eigenblendung gibt. Die Nebelfunktion hab' ich da auch mal probiert (obwohl's eigentlich keine Freigabegrund für die Schlussleuchte gab). Dies war nur geringfügig besser, aber immer noch Murks.

Somit ist's für mich (und wohl auch andere) ein einfacher Entfall der Nebelscheinwerfer, den ich nicht nachvollziehen kann. Auch die neueren Modelle haben ja leider keine mehr.

Viele Grüße

Peter

Geht alles. Muss nur anschließend korrekt codiert werden.

Dann leuchten auch die Hockeyschläger richtig.

Zitat:

... Dazu kommt noch, dass die Funktion mit der Nebelschlussleuchte gekoppelt ist, so dass die Einsatzbereiche doch arg begrenzt ist (wann ist die Suppe so dicht, dass die Sichtweite <50 m ist).

Ich vermisse die echten Nebelscheinwerfer durchaus, da ich mit denen (z.B. beim 211er) die ILS-Brenner ausschalten und mit aktiven Nebelscheinwerfern sowie Positionslicht fahren konnte, wenn z.B. dichter Schneefall nervte. ...

Bitte mich jetzt nicht als Korinthenkacker abtun, aber:

1. Ist fahren nur mit Standlicht verboten! Auch wenn es bei Schneetreiben besser erscheint, nicht den Schneefall anzustrahlen.

2. Sind Nebelscheinwerfer laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen erlaubt. Bei normalen Sichtverhältnissen blenden man andere Verkehrsteilnehmer mit eingeschalteten (oft falsch eingestellten) Nebelscheinwerfern. Erheblich heißt auch, dass hierbei die Geschwindigkeit anzupassen ist. Wenn man vom Schneetreiben bei eingeschalteten Abblendlicht geblendet wird, also nichts sieht, dann sollte man dann bitte auch seine Geschwindigkeit reduzieren, sonst gefährdet man zudem andere Verkehrsteilnehmer. Das ist auch bei Nebel so.

Ich selbst bin immer etwas verwundert, dass einige Verkehrsteilnehmer denken, dass man bei Nebel mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern einfach auf die Tube drücken kann. Es ist einfach trügerisch, dass man damit angeblich besser sieht. Nebel ist Nebel. Selbst wenn man hundert Meter sehen kann, ist dies bei höheren Geschwindigkeiten (> 50 km/h) schon mehr als gefährlich/fahrlässig, weil jeder Mensch eine gewisse Reaktionszeit hat um zum Stillstand zu kommen. Nicht umsonst gibt es genügend Unfälle. Und bei "Schönwetter" braucht man keine eingeschalteten Nebelscheinwerfer.

Mercedes hat sich genau dies zu Herzen genommen, und die Nebelscheinwerferfunktion genau mit den Rückleuchten und der Max.-Geschwindigkeit kombiniert. Denn erhebliche Sichtbehinderungen gehen einher mit Geschwindigkeitsreduzierung. Verstehen einige nicht. Und unter 50 m Sichtbehinderung kann/darf man eh die Nebelrückleuchte einschalten.

Wie gesagt, ist meine eigene Meinung.

  1. Es gibt kein Standlicht. Was du meinst sind Begrenzungsleuchten.
  2. Fahren mit Begrenzungsleuchten ist zulässig.
  3. Fahren mit Begrenzungsleuchten und NSW ist zulässig.
  4. Nacht ist auch eine "erhebliche Sichtbehinderung".
  5. Du bist zu selten bei Regen, Nebel oder Schneefall unterwegs.
  6. Die "Nebelfunktion" ist innerhalb von Ortschaften verboten!

Mir scheint, du bist einer der Rotstiftpiloten der Daimler AG und versuchst den Fehler hier zu verteidigen.

Egal, können wir bitte wieder zur Eingangsfrage zurückkommen?

Gruß

MiReu

Zitat:

@MiReu schrieb am 6. April 2016 um 12:10:51 Uhr:

  1. Es gibt kein Standlicht. Was du meinst sind Begrenzungsleuchten.
  2. Fahren mit Begrenzungsleuchten ist zulässig.
  3. Fahren mit Begrenzungsleuchten und NSW ist zulässig.
  4. Nacht ist auch eine "erhebliche Sichtbehinderung".
  5. Du bist zu selten bei Regen, Nebel oder Schneefall unterwegs.
  6. Die "Nebelfunktion" ist innerhalb von Ortschaften verboten!

Mir scheint, du bist einer der Rotstiftpiloten der Daimler AG und versuchst den Fehler hier zu verteidigen.

Egal, können wir bitte wieder zur Eingangsfrage zurückkommen?

Gruß

MiReu

Nein, denn falsche Aussagen kann man so nicht im Raum stehen lassen!

Die Benutzung der Nebelscheinwerfer als Ersatz für das Tagfahrlicht ist nicht gestattet. Die Benutzung der Begrenzungsleuchten in Verbindung mit Nebelscheinwerfern ist nur dann erlaubt, wenn die Wetterbedingungen es erforderlich machen (StVO §17 Absatz 3). Sollte also das Abblendlicht eher zur Blendung führen, darf es ausgeschaltet werden und die Nebelscheinwerfern dürfen verwendet werden. Ansonsten ist es nicht erlaubt! Die Bemaßung liegt beim Polizisten, aber zu pauschalisieren es sei erlaubt, ist falsch! Es gehört dazu sich richtig zu informieren, denn nicht nur die StVO ist hier ausschlaggebend, sondern auch entsprechende Gerichtsurteile.

Weiterhin werden die Begrenzungsleuchten auch in der StVO in Klammern als Standlicht bezeichnet. Somit sind beide Bezeichnungen richtig!

Weiterhin laut StVO §17 Absatz 2, ich zitiere: "Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren."

Niemand muss hier irgendeinen "Fehler" verteidigen! Denn du verteidigst hier deinen eklatanten Fehler noch weit mehr! Und du bist Berufsfahrer, was noch viel erschreckender ist. Ich sehe die Nebellichtfunktion als durchaus sinnvoll an, denn mir gehen die Leute mit ihren NSW auf die Nerven. Es wird doch eh nur eingeschaltet weil man meint, es sieht dann tiefer und cooler aus!

@Nico21784

Danke!

 

Ich wollte diesmal nicht alles mit Paragraphen der STVO hinterlegen. Sowas muss ich den ganzen Tag. Und oft hängt mir das zum Halse raus.

Ich arbeite nämlich im öffentlichen Dienst und nicht als

Zitat:

...einer der Rotstiftpiloten der Daimler AG und versuch st e den Fehler hier zu verteidigen...

:D

Und interessant ist nicht das was im Gesetz zu stehen scheint, sondern das was juristische Kommentare zu Gesetzen und gerichtliche Urteile sagen! Und da gibt es oft Urteile, welche nur zu unverständlichem Kopfschütteln führen.

Naja, selbst wenn man auf die Nebelscheinwerfer selber verzichten kann, so fände ich eine Taste um die Nebelfunktion des Ils zu aktivieren nicht schlecht.

Die Nebelschlussleuchte nutze ich nie, bzw in den letzen 10 Jahren gab es einen Fall wo sie angebracht war. Sie hat ja nur eine Freigabe für Nebel unter 50 Meter Sicht und nicht für Schnee/Regen. Da schaltet man aber eben doch schon mal die Nebelscheinwerfer (legal) ein, bzw es wäre angenehm das Licht etwas in der Höhe zu begrenzen.

Was ich noch sinnvoll fände, wäre eine Abschaltung der Nebelschlussleuchte wenn man eine gewisse Geschwindigkeit überschreitet. 100 km/h und unter 50 Meter Sicht passen ja nicht zusammen.

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