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Nebler als Tagfahrlicht - in AT jetzt legal!!
Zitat:
ARBÖ:
BMVIT-Erlass garantiert Straffreiheit für derzeit noch verbotenes Nebellicht am Tag
Die Verwendung von Nebelscheinwerfern, die in die Fahrzeugfront integriert sind, ist bereits ab 15. April als Tagfahrlicht gestattet - obwohl die dazugehörige KFG-Novelle, die dies dezidiert erlaubt, noch nicht in Kraft ist.
Ein neuer Erlass des Verkehrsministeriums vom 6. April garantiert Straffreiheit für jene Autofahrer, die vor Inkrafttreten der Gesetzesnovelle mit eingeschaltetem Nebellicht als Tagfahrlicht "erwischt werden".
Bisher war die alleinige Verwendung von Nebellicht als Taglicht dezidiert verboten. Mit der 27. KFG-Novelle, die bereits im Nationalrat beschlossen wurde, aber noch vom Bundesrat behandelt und veröffentlich werden muss, darf in Zukunft auch bei Tag und guter Sicht integrierte Nebelscheinwerfer eingeschalten werden und somit als Taglicht fungieren.
Weiterhin nicht als "Licht am Tag" zulässig sind jedoch Nebelscheinwerfer, die nicht in die Fahrzeugfront integriert sind, also z.B. an der Stoßstange montiert wurden. "Diese extra aufgesetzten Nebelscheinwerfer sind jedoch nur mehr bei wenigen älteren Fahrzeugen vorhanden", sagt ARBÖ-Techniker Franz Pfeiffer. "Alle neuen KFZ-Modelle sind bereits serienmäßig mit integrierten Nebellichtern ausgestattet".
Das Verkehrsministerium wolle durch diese Neuregelung eine Alternative zum Abblendlicht oder den Tagfahrleuchten schaffen, die den Vorteil habe, die Glühlampen des Abblendlichtes zu schonen und dadurch deren Lebensdauer zu verlängern.
Der ARBÖ rät jedoch keinesfalls Nebelscheinwerfer gemeinsam mit dem Abblendlicht zu verwenden, da es zu Überblendungen kommt. und zudem der Vorteil des "Lamperlsparens" nicht mehr gewährleistet ist.
Wer jedoch ab 15. April gänzlich gegen die Lichtpflicht verstößt und keinerlei als Licht am Tag vorgesehen Lichtquelle am Tage einschaltet, muss mit einer Strafe von 15 Euro rechnen.
Um die Autofahrer nicht völlig zu verunsichern, welche Lichter ab wann taglicht-tauglich sind und welche nicht, fordert der ARBÖ für alle neu zugelassenen KFZ eine einheitliche EU-weite Ausstattungspflicht mit Tagfahrleuchten, die mit Einschaltung der Zündung automatisch eingeschaltet werden.
Der ARBÖ steht nach wie vor der Lichtpflicht am Tag eher skeptisch und abwartend gegenüber. Abgewartet werden vorerst die Ergebnisse einer ersten Evaluierung im nächsten Jahr, die Aufschluss über die Auswirkungen der Lichtpflicht auf die Verkehrssicherheit geben soll.
Somit bin ich ab sofort nicht mehr illegal am Weg mit meinem Golf V
Dank meines Mj. '06 Bordnetzsteuergerät lassen sich ja auch die Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht codieren
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48 Antworten
in deutschland weiterhin nicht erlaubt!
Zitat:
Original geschrieben von herr b
in deutschland weiterhin nicht erlaubt!
jops ich weiss...
...aber ich darf mit einem in AT zugelassenen Wagen mit dieser Funktion auch in DE fahren
Na super, jetzt sind die ganzen Schwachmaten, die mir immer in den Kofferraum steigen wollen, auch noch legal unterwegs. Am Besten noch in Kombi mit Standlicht. Das sind die Größten.
Einfach normales Abblendlicht am Tage an und fertig. Mach ich auch so, weil man eben an einem sonnigen Tag in einer Allee besser gesehen wird.
Zitat:
Original geschrieben von ANDY7
jops ich weiss...
...aber ich darf mit einem in AT zugelassenen Wagen mit dieser Funktion auch in DE fahren
du darfst es aber nicht nutzen
Zitat:
Original geschrieben von tino27
Na super, jetzt sind die ganzen Schwachmaten, die mir immer in den Kofferraum steigen wollen, auch noch legal unterwegs. Am Besten noch in Kombi mit Standlicht. Das sind die Größten.
Einfach normales Abblendlicht am Tage an und fertig. Mach ich auch so, weil man eben an einem sonnigen Tag in einer Allee besser gesehen wird.
110% Zustimmung! Ich ha**e Leute mit Standlicht und Nebelleuchten an, hab echt ne Allergie dagegen
Mfg,
Zitat:
Original geschrieben von audirs2000
110% Zustimmung! Ich ha**e Leute mit Standlicht und Nebelleuchten an, hab echt ne Allergie dagegen
Mfg,
So etwas sollte eigentlich gar nicht möglich sein. Die Nebler dürfen doch nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen.
Zumindest ist (war) das in AT so.
..sorry. Falsch erwischt.
und so läufts bei uns klick
Zitat:
Original geschrieben von herr b
du darfst es aber nicht nutzen
Doch, da es fest im Fahrzeug integriert ist und nicht durch einen Schalter o.ä. deaktiviert werden kann.
Zitat:
Original geschrieben von tazbanx
Doch, da es fest im Fahrzeug integriert ist und nicht durch einen Schalter o.ä. deaktiviert werden kann.
dann ist das natürlich etwas anderes, dachte er muss es erst per schalter einschalten!
Zitat:
Original geschrieben von audirs2000
110% Zustimmung! Ich ha**e Leute mit Standlicht und Nebelleuchten an, hab echt ne Allergie dagegen
Mfg,
geht bei mir eh nicht... meine Nebelscheinwerfer leuchten nur bei Abblendlicht. Bei Standlicht und Fernlicht sind die deaktiviert.
Zitat:
Original geschrieben von tazbanx
geht bei mir eh nicht... meine Nebelscheinwerfer leuchten nur bei Abblendlicht. Bei Standlicht und Fernlicht sind die deaktiviert.
Hast Du Dir zufällig Tagfahrlicht per OBD programmieren lassen? Habe ich nämlich auch so gemacht. Ist so am genialsten in der Kombination.
Zitat:
Original geschrieben von Torsten1983
Hast Du Dir zufällig Tagfahrlicht per OBD programmieren lassen? Habe ich nämlich auch so gemacht. Ist so am genialsten in der Kombination.
wird wohl daran liegen...
Zitat:
Original geschrieben von audirs2000
110% Zustimmung! Ich ha**e Leute mit Standlicht und Nebelleuchten an, hab echt ne Allergie dagegen
Mfg,
und wo is jetz das Problem ?