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Nebler als Tagfahrlicht???

Themenstarteram 14. April 2010 um 18:01

Hallo.

Mal ne kurze Frage in Raum werf.

Kann ich die Nebelscheinwerfer um klemmen das ich sie als Tagfahrlicht nutze???

Habe schon einige Autos gesehen die das so machen.

Ist das erlaubt???

sonst nimmt man die Nebler ja eh extrem selten (weil nur selten Nebel ist)

Muss ich das eintragen lassen???

Escort mk7 1,6 16V turnier

Danke für die Tips schon mal :D

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von -mirco-

 

nich ganz aber egal... leuchten mit standlicht ist trotzdem net wirklich erlaubt... laut meinem kenntnisstand jedenfalls was aber nix zu heissen hat :D

bei mir funzen se ja auch mit nur standlicht und auch mit fernlicht...

Doch, das ist legal:

Es heißt in der StVO § 17 Abs. 1 bis 3:

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.

Das heißt, wenn die Voraussetzung zum Betrieb der Nebelscheinwerfer gegeben ist, dann darf auch zusammen mit Ablendlicht gefahren werden. Und das macht bei wirklich dicker Suppe auch Sinn.

So, und nun noch zu der Sache:

"Nebelscheinwerfer und Fernlicht".

Dazu muss man den §52 StVZO Abs. 1 bemühen (Nicht zu Verwechseln mit der StVO)

Dort heisst es:

Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten

Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.

Früher waren Nebelschweinwerfer eher selten serienmäßig vorhanden und nur als Zubehör erhältlich.

Die Teile hat man sich dann manchmal (technisch unsinnig) z.B. vor den Kühlergrill geklatscht.

Genauso wie zusätzliche Fernscheinwerfer. Hintergrund ist wohl, das ein entgegen kommendes Auto auch unbedingt als solches erkennbar bleiben soll.

Serienmäßige Fahrzeuge dürften die Norm dagegen einhalten und deswegen leuchten am Essi die Nebler auch zusammen mit dem Fern/Standlicht.

Joe

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Glaub nicht dass die freundlichen in Grün das gutheissen würden.

Nebellampen sind Nebellampen. Statt dem Standlicht gibt es ja nun bei einigen Typen die LED Tagfahrlichter, die sind aber glaube ich so eingetragen.

Ob das Zeug, welche du im Zubehör dafür kriegst "legal" ist, weiss ich nicht.

Da gibt es schon zuviel "legales" Zubehör, welches doch nicht legal ist.

Da verliert man schon den Überblick.

Frag lieber gleich bei den zuständigen Experten (TÜV/DEKRA) nach, bevor du blechen musst.

Da muss man nicht viel nachfragen! Das ist nicht zulässig! Es müssen an der Stelle der Nebler, für TFL zulässige Leuchten verbaut werden. einfach die Nebelscheinwerfer umklemmen, ist unzulässig.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Dani ESSI98

Ist das erlaubt???

Das "Umklemmen", nein.

Die dürfen nur zusammen mit den Begrenzungsleuchten (Standlicht) oder dem Fahrlicht (Ablendlicht) leuchten. Wobei es mein Essie damit offenbar nicht so genau nimmt. Die (Serienmäßigen) Nebeldinger bleiben auch bei Fernlicht an.

Ich versteh jetzt aber auch das Problem nicht.

Wenn ich bei Tag mit Licht unterwegs sein will, dann schalt ich halt das Fahrlicht ein, oder meinetwegen auch nur die Begrenzungsleuchten, obwohl das nach vorne nicht viel Aufmerksamkeit bringt. Ich finde das sehr vernünftig und fahre immer mit Licht, denn entscheidend ist, stets gesehen zu werden. Gerade als Ford, der bekanntlich ja in jeder Farbe verfügbar ist, vorausgesetzt, sie ist Schwarz.

Und bevor der Einwand kommt:

Ich fahre auch Motorrad, und halte "gesehen werden" für kein Privileg nur für Zweiradfahrer. :)

Also was soll es mit den Neblern:

Schalt halt einfach das Licht an, und gut ist.

Joe

 

 

 

 

am 14. April 2010 um 22:52

Natürlich ist gesehen werden sehr wichtig, schalte auch bei Regen, starkem Schneefall oder düsterer Witterung immer mein Abblendlicht ein. Finde es aber übertrieben, bei Sonnenschein und heller Witterung mit Licht zu fahren. 

 

Als Zweiradfahrer bin ich allerdings auch der Meinung, man sollte IMMER mit Licht fahren, denn man wird anders schnell mal übersehen. Wenn ich mal mit Frauchen´s 50ccm-Roller unterwegs bin, ist auch stets das Licht eingeschaltet.

am 15. April 2010 um 3:03

EDIT: Ups, wollte in einem anderen Thread antworten. :D

Aber erlaubt ist es glaube ich nicht zwecks Tagfahrlicht Nebler.

am 15. April 2010 um 6:09

Bei unseren Firmenautos ist das so, das immer bei Zündung das Nebellicht an ist, diese sich aber Ausschalten soweit man Fahrlicht einschaltet. Also ist immer eine Lichtquelle angeschaltet.

Wir haben Lichtpflicht.

 

Merle

Zitat:

Original geschrieben von Schweisserin

Wir haben Lichtpflicht.

Lichtpflicht?? Von der Firma aus oder warum?

am 15. April 2010 um 7:19

Zitat:

Original geschrieben von Schweisserin

Bei unseren Firmenautos ist das so, das immer bei Zündung das Nebellicht an ist, diese sich aber Ausschalten soweit man Fahrlicht einschaltet. Also ist immer eine Lichtquelle angeschaltet.

Wir haben Lichtpflicht.

Lebst Du in Schweden?

Das entspricht nämlich den dortigen Vorschriften.

Dort muss mit Tagfahrlicht gefahren werden, Neblscheinwerfer dürfen als Ersatz verwendet werden.

(Aber nicht zusammen mit Ablendlicht - und auch nur am Tag)

In Österreich dürfen Nebelschweinwerfer als Tagfahrlicht verwendet werden.

In Deutschland eben nicht.

§ 17 StVO:

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.

Joe

Warum schaltest du nicht dein normales Abblendlicht ein, die Nebler ziehen doch auch 55Watt pro Seite ?

Ansonsten besorge dir ein zugelassenes Tagfahrlicht mit entsprechendem Modul, bei dem die Scheinwerfer mit Einschalten der Zündung angehen . Leider vergessen viele dann aber im Tunnel ihr Licht einzuschalten und werden so nur von vorne gesehen:(

Themenstarteram 15. April 2010 um 11:21

 

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.

Joe

Ich hatte mal bei starkem Schneefall die Nebler an, und wurde daraufhin vom Freund und Helfer zurecht gewießen, das ich die nur bei Nebel anmachen darf. obwohl ich es damals (vor vielen vielen Monden) in der Fahrschule anders gelernt habe.

Wann darf ich die denn da anmachen außer bei Nebel???

Warum fahren so viele mit Neblern als Tagfahrlicht rum wenns nicht erlaubt ist???

werd mich mal beim TÜV schlau machen. danke Trotzdem für euere Tips

:D:D:D

Zitat:

Original geschrieben von Dani ESSI98

[/quote

Warum fahren so viele mit Neblern als Tagfahrlicht rum wenns nicht erlaubt ist???

werd mich mal beim TÜV schlau machen

Da brauchst Du eigentlich nicht zum TÜV gehen. Zu dem Thema warum das andere machen eine Anmerkung:

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Verboten ist vieles, getan wird es dennoch.

Die Antwort warum einige am Tage mit Neblern fahren liegt doch klar auf der Hand, meine ich.

Es sieht für einige eben cooler aus mit Neblern zu fahren, warum auch immer.

 

Bei uns in Ungarn gibt es ausserorts auch eine Lichtpflicht:

Auch am Tag bei Sonnenschein muss mit Abblendlicht gefahren werden um besser gesehen zu werden, denn vor zehn, fünfzehn Jahren, vor der Einführung dieser Regel, gab es noch nicht soviele Autobahnen wie jetzt und auf den Landstrassen ging es heiss her, die Unfälle häuften sich zunehmend mit der zunehmenden Zahl an westlichen Fahrzeugen.

am 16. April 2010 um 12:21

Zitat:

Original geschrieben von Rottita

Die Antwort warum einige am Tage mit Neblern fahren liegt doch klar auf der Hand, meine ich.

Es sieht für einige eben cooler aus mit Neblern zu fahren, warum auch immer.

 

Bei uns in Ungarn gibt es ausserorts auch eine Lichtpflicht:

Auch am Tag bei Sonnenschein muss mit Abblendlicht gefahren werden um besser gesehen zu werden, denn vor zehn, fünfzehn Jahren, vor der Einführung dieser Regel, gab es noch nicht soviele Autobahnen wie jetzt und auf den Landstrassen ging es heiss her, die Unfälle häuften sich zunehmend mit der zunehmenden Zahl an westlichen Fahrzeugen.

...is doch klar, wenns cooler wird kommt bald der NEBEL(er)!:D!

...in der antike oder noch früher machten sich die

männer 'ZISELIERUNGEN'/Gravuren an schwert' - heut

hat man TFL u/o, NEBLER, tja, is schon coolem nebler!

claudius

 

am 17. April 2010 um 18:08

nebelschlussleuchte ist nur bei nebel erlaubt! nebelscheinwerfer nur bei schlechter sicht was auch starken schneefall oder regen einschliesst...

das die nebler beim standlicht schon funktionieren ist aber auch net so wirklich normal... normal sollen die nur bei eingeschaltetem abblendlicht funktionieren und beim fernlicht auch ausgehen. das se bei fernlicht aber ausgehen halte ich für schwachsinn weil da ja eh niemand vor mir ist wo geblendet werden kann und wenn doch jemand kommt und sich traut vor mir aufzutauchen gehört das fernlicht ja eh aus :D

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