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NeonrÖhren Als Bremslichter
kennt sich hier einer n bisschen mit der StVZO aus ?
genauer gesagt:
darf man sich eine (bzw. 2) rote neonröhren als bremslichter ins heck "basteln" ? voraussetzung ist natürlich die weitere funktionsfähigkeit der originalbremsleuchten ...
falls jemand da ne info abgeben kann ... immer her damit
MfG BassSuchti
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26 Antworten
Nein...Kannste nur Leuchten nehmen,die als solche gebaut,geprüft und zugelassen sind
hi ... danke erstmal für die info, aber ich heb neulich schon mal einen gesehen, der sowas in seinem kombi drin hatte, die polizei fuhr hinter ihm, und als ich drauf zeigte, winkten sie nur ab ... kurze zeit später hab ich mit den grün weißen an ner ampel nochmal geredet und die sagten, es sein okay, sollange es nur als bremslicht dient und funktionsfähig ist ...
sollte ich vielleicht mal beim TÜV nachfragen ?
ich meine sicher is sicher ... wenn es erlaubt ist, dann bau ich mir sowas auch ein ...
gruß von: BassSuchti
gruß an: KamikazeAstraF
Wie Neonröhren?????????????????????????
Wie soll denn das funktionieren - du meinst bestimmt keine Neonröhren!
Bei der elektrischen Entladung in einer Neonröhre (Leuchtstofflampe) kann es nach einer gewissen Zeit zu Verzögerungen kommen und dann wäre es gewiss sehr ungeeignet für ein Bremslicht.
"Für alle Scheinwerfer und Leuchten...und es dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden." (§ 49a StVZO)
Das heißt es müssen zugelassene Leuchtmittel sein, weswegen auch LED-Technik bislang vorne nicht eingebaut werden darf!
Eine moderne Leuchstofflampe ist etwas anderes als eine "Neonröhre"
cu
Öhm Neonröhren als Bremslicht.
Du kannst nicht einfach mal die so einbauen und dann losfahren und auf die Aussage von Polizisten beruhren.
Wie schon hier erwähnt muss alles amtlich sein typisch Deutschland
Das einzigste Fahrzeug das Neon verbaut hat ist ein BMW Z8
cya
@ Astra GSi '83
doch, ich meine NEONröhren
das was andere unters auto packen will ich als bremslicht haben ...
natürlich mit nem kleinen extrateil, damit ich nich erst n bremslicht zeige, wenn die ampel grün wird ...
ich frag morgen mal bei tüv nach, bin ja wegen was anderem auch noch da ... mal schauen was der dazu sagt ...
trotzdem schonmal danke an alle für eure hilfe
MfG BassSuchti
soweit ich weiß dürfte man das übern TÜV auch eingetragen bekommen.
Das Fahrzeug ist ja in drei Teile aufgeteilt was die Beleuchtung angeht.
vorne weiß, hinten rot und seitlich orange.
wenn also dieses rote licht in der heckscheibe, gekoppelt mit der bremsleuchte, nur aufleuchtet wenn man auf die bremse drückt, dann sollte das per TÜV eintragbar sein, solange es rot ist und nur leuchtet wenn man auf die bremse tritt.
Normaler Weise braucht eine Neonröhre eine gewisse Zeit bis sie angeht (zündet). Kann mir das eigentlich nicht vorstellen das das erlaubt ist.
Das ganze ist sehr einfach zu erklären, solange du die Leuchten so einbaust, dass sie außen am Fahrzeug sind, also in der Stoßstange oder so, müssen sie ein E-Prüfzeichen haben und dürfen nur mit den dazugehörigen Leuchtmitteln bestückt werden. Wenn du aber eine oder mehrere ROTE Neonröhren hinter der Heckscheibe anbringst und sie ausschließlich mit dem Bremslicht gekoppelt sind ist dies erlaubt. Du darfst sie sogar frei Schnauze anbringen, senkrecht waagerecht diagonal......
Übrigens haben die nachrüstbaren 3. Bremsleuchten aus diesem Grund auch kein E-Prüfzeichen.
@Queequec:
Okay,also bau ich mir ne Lampe auf die Hutablage mit ner 500 Watt Birne,dass es bei jeder Bremsung meinem Hintermann die Netzhaut wegbrennt?
Ist ja im Fahrzeuginneren
Ne,ich glaub ned,dass es so einfach ist
@wild_eraser:
Eine andere Möglichkeit als Neonröhren wären da Kaltlichtkathoden.
Die laufen über 12V und haben eine sehr kurze Reaktionszeit.
Grüße,
Matze
eben, neonröhren darfst du garantiert nicht als bremsleuchte verwenden, egal ob über elektronik oder starter gezündet, sie brauchen in jedem fall um die 2 sec. um zu zünden!!! und die hat auch garantiert keiner unterm auto!!! du meinst leuchtstoffröhren anderer art!
Nein, ich habe geschrieben, dass es kein Problem ist solange es eine Bremsleuchte ist. So eine Neonröhre oder Kaltlichtkathode hat eine normale Helligkeit und der Punkt ist, dass man dafür keine E-Prüfzeichenlampe braucht, wenn sie rot ist und ausschließlich als Bremsleuchte fungiert!
das mit der reaktionszeit lassen wir jetzt mal außen vor da hier wohl doch eher eine kaltlichtkathode gemeint ist und die brauch keine zeit um "anzuspringen"
fakt ist doch, Das Fahrzeug wird in seinem Lichtbild nicht verändert, die Leuchten blenden niemanden und sie sind auch nicht an der außenseite des Fahrzeugs angebracht wo sie im Falle eines Unfalls vielleicht jemanden unnötig verletzten könnten.
so, ich nochmal ... erstmal danke für die vielen tips ...
die dinger die ich meine, die haben ein vorschaltgerät ... das heißt, es simuliert einen permanenten strom .. sobald ich also das bremspedal betätige, geht die lampe/röhre/kathode/lichtquelle oder wie auch immer, sofort an ... ohne verzögerung ...
ich frag morgen einfach mal beim tüv nach, wie das da nu is ... und wenn der nein sagt, dann hab ich ja noch meinen privaten tüvprüfer ... da bekommste autos sogar mit unterbodenbeleuchtung durch ... aber pssst .. hat niemand gehört okay ??
grüße mal an alle von
BassSuchti
also mach ich mir morgen ne Bohrschablone von:
GIB GAS!
setz da 1000 rote leds ein, mach ne leichte streuscheibe drüber und setz mir das hinter die heckscheibe?