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Neu im Forum und schon Fragen -

Opel Omega B
Themenstarteram 12. April 2006 um 5:58

Hallo an alle im Forum!

Mein Name ist Bernd und ich bin seit 1 Woche "stolzer" Besitzer eines 2.0 16V Caravan. Ich schraube schon seit fast 20 Jahren an Autos rum (hpts. Opel) und hoffe in Zukunft auch mit einigen Antworten helfen zu können.

Leider habe ich jetzt schon ein grösseres Problem mit dem Wagen und ich brauche Tipps von Euch!!

Aber alles der Reihe nach:

Vor einer Woche kaufte ich mir im Rheinland von einem Händler folgenden Omega Caravan:

2.0 16V

Baujahr 4/1997

TÜV /AU : Neu

90 TKM

Preis: 2300.- Euro

Ich habe den Wagen gründlich durchgesehen und auch ausgiebig Probe gefahren. Bei besten Willen konnte ich an dem Wagen keine Fehler finden und auch der TÜV sagte "ohne erkennbare Mängel". Okay, das hat nicht viel zu bedeuten.

Lange Rede, kurzer Sinn: Auto gekauft, Kurzzeitkennzeichen drauf und ab damit nach Hause. Letzten Freitag fuhr ich also 650 KM nach Hause (lebe auf Sylt) und als ich ankam, klackerte der Motor. Getsern bekam ich die vernichtende Diagnose : Kurbekwellenlager und Lagerzapfen! Das ist ein Reperatur von fast 1800.- beim FOH.

Ich setzte mich also mit dem Vorbesitzer in Verbindung (nicht dem Händler) und der bestätigte mir das und auch, dass er den Wagen wegen diesem Schaden verkauft hat.

Jetzt meine Frage an Euch: Was hat der Händler getrickste um das Lagergeräusch zu vertuschen??

Ich hoffe irgendwer kennt die Tricks damit ich das nachkontrollieren kann. Damit kann ich dann dem Händler vorsätzlichen Betrug nach §263 StGb unterstellen.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Viele Grüsse

Bernd

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15 Antworten

Vorsätzlichen Betrug nachzuweisen wäre ja noch nicht einmal nötig. Da der Händler in Sachmängelhaftung steht, muß er den Schaden reparieren. Die Rechtslage geht davon aus, daß wenn ein Schadenin den ersten 6 Monaten auftritt, daß der Schaden schon vor dem Kauf da war. Du hingegen kannst das mit der Aussage vom Vorbesitzer sogar beweisen. Also Kontakt mit dem Händler aufnehmen und um Nachbesserung bitten. Da kann er sich noch so quer stellen, er muß das tun !!!

Willkommen - sehe das genauso...

am 12. April 2006 um 6:34

die rechtslage geht zwar nicht davon aus, dass wenn der schaden in den ersten 6 monaten auftritt, er schon vorher war sondern. die ersten 6 monate hat der verkäufer die beweislast und danach der käufer. beweislast ist eben (wenn nicht wie in diesem fall einfach) ein gutachten. also in deinem fall ganz klar gewährleistungsfall (ausser du hast das dezitiert beim kauf ausgeschlossen).

dann musst du auf betrug plädieren.

lg

Klaus

Themenstarteram 12. April 2006 um 8:05

Hallo,

das der Händler in der Gewährleistung steht ist mir schon klar. er hat es ja auch schon telefonisch zugegeben, dass er von dem Schaden wusste.

Mich interessiert eben nur, wie er das Geräusch beseitigen konnte. So etwas grenzt für mich an argliste Täuschung und Betrug. Solchen Händlern gehört das Handwerk gelegt und das kann nur im Interesse aller Käufer und anständigen Händlern liegen.

Ausserdem gibts ja noch ein kleines Problem: Der Wagen steht hier auf Sylt, der Händler ist in der Nähe von Köln und dem Motor traue ich diese Strecke nicht mehr zu.

Viele Grüsse

Bernd

Hi,

das scheint ja ein recht gewiefter Händkler zu sein. der einzige Trick, den ich ih dieser Hinsicht kenne, wäre, dickes Öl, also Einbereichsöl in hoher Viskosität da einzufüllen. Zumindest haben das einige Kumpels früher mit Ihrem Motorrädern gemacht, wenn die Kiste zu sehr geklackert hat.

Ich würde mich mal evt mit einem Rechtsberater kurzschliessen und fragen, ob der Händler den Transport per Hänger oder ADAC bezahlen muss. Soweit mir bekannt ist, muss er alle im Zusammenhang mit der Beseitigung des Schadens anfallenden Kosten tragen. Man kann ihn ja freundlich drauf hinweisen, dass man den Eindruck hat, dass der Motor der Strapaze nicht mehr gewachsen sein dürfte, und ein neuer Motor ist sicher teurer als die Instandsetzung und der Transport des Wagens. Sollte er sich da nicht drauf einlassen, kann man den Rechtsverdreher ja immer noch offiziell mit der Geschichte betrauen, und dann aber mit dem vollen Pfund. Wenn er zusagt, dann lass Dir das aber schriftlich bestätigen.

Grüssle

Jackson5

Hallo,

also zu der rechtlichen Sache sag' ich mal nix, weil ich damit eh nicht auskenne. Was aber die Trickserei angeht, sehe ich das genauso, wie Jackson5. Ein dickflüssigeres Öl wäre auch das einzige, was mir da einfällt, wenn man ungeliebte Geräusche aus Motor oder Getriebe zaubern will.

Soweit ich weiß, wurde das auch bei Mercedes beim W124 gemacht, wenn Kunden sich über Getriebegeräusche beklagt hatten. Die Geräusche kamen angeblich von zu großen Toleranzen, und wurden mit einem dickeren Öl beseitigt. Das hat mir zumindest mal ein W124-Fahrer mal so erzählt.

Grüße

Andi

am 12. April 2006 um 10:38

dem würde ich versuchen über den Anwalt eine einzuschenken.

Kann man das nicht auf Sylt reparieren lassen und die Rechnung beim Händler einklagen ?

Ich hätte ein Problem damit, diesem Händler mein Auto nach der Vorgeschcihte anzuvertrauen.

am 12. April 2006 um 10:57

Moin,

warum willst Du den Scahden denn reparieren lassen? Bei der von Dir angegebenen Schadenshöhe zzgl dem evtl. Transport zum Händler bist schon in einem Kostenbereich der den Wiederbeschaffungswert erreichen könnte. Somit kann auch eine Wandlung in Betracht kommen. BTW: Wer sagt Dir denn das dieser Schadeb der einzige an dem Wagen ist? Denk mal darüber nach. Andere Händler könnten evtl auch vergleichbare Autos zu verkaufen haben. Und die wohnen vllt nicht ganz so weit weg....

Zitat:

Original geschrieben von Achim61

.....Kann man das nicht auf Sylt reparieren lassen und die Rechnung beim Händler einklagen ?

.....

Damit wäre ich vorsichtig. Nach dem BGB hat der Händler das Recht den verkauften Gegenstand nachzubessern und Ihn so Sachmängelfrei zu machen. Eine Reparatur durch einen Dritte muss durch den Verkäufer genehmigt werden...

 

Gruss

Marcus

@StressMann

Hallo, ich bin derselben Meinung wie driver2211. Ich würde vom Kauf zurück treten und mir bei einem anderen Händler einen Omega kaufen gehen! Du hast 2300,- € Bezahlt. Nun soll die Reparatur 1800,- € kosten + ggf. runde 500,- € für den transport zum Händler und zurück! Da gibt Dir der Händler eher Dein Geld zurück und nimmt den Wagen wieder zurück und verkäuft den Wagen für 400,- € mehr an irgend einen anderen!

Aus solchen Gründen kaufe ich meine Autos immer nur beim FOH. Ok, ist zwar etwas teurer aber dafür mit Garantie und es gibt nicht solche großen Probleme. Naja, bis auf das die in meiner Opel Werkstatt wohl keine Krümmer am MV6 richtig Tauschen können! ;)

Themenstarteram 12. April 2006 um 11:35

Hallo zusammen,

erst einmal vielen Dank für die ganzen Antworten. Ich komme grade wieder vom FOH.

Dem Öl ist in grossen Mengen ein Aditiv zugesetzt und das verhindert das Klackern für eine kurze Zeit. Damit sind wir im Straftatbestand und das habe ich eben dem Händler auch klar gemacht.

Ferner war ein Opel Aufkleber (Zahnriemenwechsel) gefälscht worden. Das hat auch der FOH festgestellt. Ein Lob auf die Datenbanken :D

Der Händler hat jetzt die Möglichkeit den Wagen hier abzuholen und mir das Geld wieder auf den Tisch zu legen, oder mir 1000.- Euro auf mein Konto zu überweisen.

Zusammen mit den 1000.- werde ich mir einen neuen ATM einbauen lassen. Den Rest lege ich selber drauf.

Der Wagen ist selber ansonsten in einem tadellosen Zustand. Das ist eben noch einmal überprüft worden.

Wenn ich nun die 1000.- bekomme und evt. noch 1000.- drauflege, dann habe ich einen tadellosen Omega mit neuem ATM für insgesamt 3300.- und ich denke das ist ein gutes Geschäft.

Was meint ihr?

Viele Grüsse

Bernd

am 12. April 2006 um 11:44

Moin,

da verstehe ich Dich jetzt aber nicht. Im ersten Post hast Du geschrieben das der Schaden iHv 1800,00 € vorliegt. Warum willst Du Dich denn jetzt mit 1000,00 € abgeben? bestehe auf Reparatur oder Wandlung aber lasse Dich nicht auf so eine Krumme Sache ein! Das ist mir jetzt dann doch unverständlich! Wenn sich jetzt auch noch rausstellt das der Zahnriemen nicht gemacht wurde solltest Du Dich Ffragen was noch alles auf Dich zukommen könnte.

Gruss

Marcus

Hi,

das würde ich aber nicht machen. Wenn der Händler schon offenkundig versucht, Dich zu betrügen, dann sollte er keinerlei Kulanz erwarten. Zumindest hätte er das bei mir nicht. Die einzige Kulanz wäre, auf eine Anzeige nach den Par. 263 und 269 des Strafgesetzbuches zu verzichten. Aber Geld würde ich den keines hinterherwerfen. Du hast ein nach den Dir vorgelegten Unterlagen einwandfreies Fahrzeug gekauft, und das muss der Händler liefern. Wie er das macht, ist nicht mehr Dein Problem.

Jackson5

hi,

da kann man den Vorrednern nur zustimmen,

lass den Wagen zurückbringen und dir dein Geld erstatten.

Und für deine oben angebenen 3300 Euro findest du bestimmt auch eine Variante die voll und ganz zusagt.

Da fängt zwar die Suche wieder von vorne an, aber das ist doch immer noch besser als auf einem

Unberechenbahren Wagen zu sitzen!

Zumal wer weiß was da noch kommt...wie schon erwähnt wurde.

edit:

deshalb kauf ich nur von Privat da passiert einem soetwas auch nicht, die meisten Händler sind einfach nur aufs schnelle Geld aus

gruß

Hallo,

ich verstehe Dich jetzt auch nicht ganz. Wenn die Rearatur 1800 Euro kosten soll, dann laß Dir wenigstens diese 1800 überweisen, wenn Du Dich schon selber um die Reparatur kümmern willst. Andernfalls soll er den Wagen in Ordnung bringen oder ihn wieder abholen. Wobei man sich natürlich fragen muß, ineieweit man dem Händler noch vertrauen darf, wenn er den Schaden beheben sollte.

Aber mit 1000 Euro würde ich mich hier nicht zufrieden geben.

Grüße

Andi

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