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neue besteuerung für 2,8 tonner ab 04 2005 ?

VW T4
Themenstarteram 14. Februar 2005 um 17:57

NEUE KFZ STEUER für 2,8 tonner ab 04 2005 ?

 

ich habe gelesen das ab aprill

eine neue besteuerungsformel für 2,8 tonner gilt.

demnach wird dann nicht mehr nach gewicht sondern nach hubraum besteuert und der schöne steuervorteil ab 2,8 tonnen ist weg.

wer weiss ob dies auch sonderkfz z.b. wohnmobile betrifft ?

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22 Antworten

Wohmobile sollen auch weiterhin nach Gewicht besteuert werden.

Wie das bei den anderen aussieht weiß ich auch nicht.

Man hört ja an jeder Ecke etwas anderes.

Mal gucken was kommt

Gruß

michel

am 14. Februar 2005 um 18:25

ab 01.05. nicht 01.04.

und was mit WoMo ist weiß noch keiner... das stieht wohl so aus als würde der Staat da aus Geldnot auch einen Riegel vor schieben.

Themenstarteram 15. Februar 2005 um 7:11

aus "geldgnot"

 

dann fehlt das geld eben an anderer stelle.

ich nenne das umverteilung.

weis noch jemand mehr ?

im www habe ich nichts finden können

Zitat:

im www habe ich nichts finden können

Nunja... Dann haste entweder nicht wirklich tief gesucht - oder aber lauter sich widersprechende Gerüchte gefunden.

Kurz und knapp: Man weiß noch nichts genaues. in den Foren geht's ab wie immer, jeder hat irgendwo was gehört. Insbesondere wegen den sonstigen KFZ geht's drunter und drüber und bei eBay werden dubiose Umschreibungen mit nachher wieder ausgebauten Küchenzeilen angeboten, etc.

Bleiben also: Die Auflastungsinfosammlung, die Forensuche im bunten T4-Forum, die Forensuche im gelben T4-Forum sowie die Forensuche hier bei Motortalk, insbesondere bei Geländewägen und auch den Expeditionsfahrzeugen.

CU Martin

Ach ja: Es gibt KEINE "Sonder-KFZ"!

CU Martin

Hört sich komisch an aber es muß ein Kühlschrank verbaut sein für die wohnmobil zulassung. die genauen bestimmungen hat noch nicht mal der TÜV !!!

Fahre meine Caravelle auch mit 143,00 € Steuern (2,5l) mal sehen wie lange noch....

Es ist aber wiedermal eine maßlose sauerei den "Familienkutschen" an die Wäsche zu gehen...

Cayenne , Touareg , ML 400 CDI sollten eine vergnügungssteuer als sonderumlage aufgebrummt bekommen....

Zitat:

die genauen bestimmungen hat noch nicht mal der TÜV !!!

Die hat der TÜV sehr wohl - und ein Kühlschrank kommt darin nicht vor.

Eine ungenaue Formulierung erlaubt es, entweder eine Spüle oder eine Kochecke als "Minimum" zu haben. Ansonsten wird Stauraum und eben ein Bett verlangt.

Wenn während der Fahrt Passagiere im "wohnlichen Bereich" mitfahren sollen => keine Trennwand oder eben eine Gegensprechanlage.

Weiterhin Fenster als Fluchtwege sowie wenn ein Kocher verbaut wird => zu öffnendes Fenster beim fest installierten (!) Kocher. Varianten mit Kocher bei Heckklappe oder Schiebetüre sind auch zulässig.

Die Anforderungen sind bei jedem TÜV in der Broschüre für Selbstausbauer zu finden. Ob diese auch in den neuen Bundesländern durch Dekra ausliegen => weiß ich nicht.

CU Martin

am 20. Februar 2005 um 7:37

Hmmm...

wenn se nen benziner hast dann mach nen euro2 kat rein und bau die kiste auf lpg um denn haste weniger steuern , was für umwelt getan ...und sparst noch kohle wennze auf gas unterwegs bist.....

 

grüne grüsse

Marcus

Das ist schön das euer TÜV kompetenter ist als der unsere. Da bekommt man nur mit einen bösen Gesicht eine abfällige Antwort . (Trotz Freundlichem auftreten) Naja wollte die Caravelle nicht umbauen weil ich die 7 Sitze benötige.

Welche möglichkeiten bieten sich denn noch alternativ. ?

 

Gruß Lord

Sonstiges KFZ Bürofahrzeug. Siehe bereits verlinkte Auflastungsinfosammlung.

CU Martin

Hallo,

erstmal toll das es so ein Forum gibt über den T4

So jetzt meine Frage, wir fahren einen T4 lang 2,5 KW75

sein Zul. Gesamtgewicht 2810kg müssen wir jetzt auch mehr bezahlen oder bleibt es bei 172€.

HaraldHeidi

dann wollen wir mal

sämtliche technischen Kombinationskraftfahrzeuge

"sollen" weiterhin mit 172,60 € besteuert werden.

zu diesen Fahrzeugen gehören die Fahrzeuge deren Rückbank

wickelbar, verschiebbar und ohne Werkzeug ausbaubar sind

das trifft im Moment nur auf den T5 Multivan zu.

Den Begriff Kombinationsfahrzeuge gibt es nicht mehr dieser wird bei neuausstellung des Fahrzeugscheins in PKW umgeändert.

es gibt aber auch die Möglichkeit eine Umschreibung des Fahrzeuges auf M1AF durchführen zu lassen

siehe hier:

http://t5-board.de/.../thread.php?...

Fakt ist bis heute

die Änderungen treten dieses Jahr in Kraft. Für gewsse Gewerbetreibende wird gerade an einem Freibetrag gedreht so daß die Gewerbetreibenden mit ihren X5 und der M-Klasse nicht soviel STeuern zahlen müssen.

Wie im Endeffekt die umsetzung aussieht weiß keiner.

Kein seriöser Händler kann mit heutigen Datum sagen welche Steuer welches Auto dieses Jahr zu bezahlen hat.

Die Stellen die es wissen müßten wisssen es leider auch nicht

Danke für die Info !!!!!

Tja es ist schon zum kotzen......sorry.

Meiner einer ist nicht aufgelastet und auch kein Womo hat auch noch nen Euro1 Kat.

Wenn ich nur wüste was im Moment der Beste Deal wäre ??????????????????????????????????

 

ein ratloser

Marcus

93er 2,5i Allstar => Benziner => Euro 2 Kat => ab 2004 184 Euro

Wenn ich mich recht erinnere. Kosten für den Kat angeblich zwischen 400 und 600 Euro (bei Selbstmontage) zzgl. ca. 50 Euro für Änderung der Papiere.

Mir ist leider niemand bekannt, der einen solchen Kat nachgerüstet hat, obwohl sich nach und nach jetzt eigentlich die Kats der alten T4 verabschieden müssten (Rost).

CU Martin

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