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Neue Blinker, standlichtfrage;)

Themenstarteram 23. September 2004 um 11:20

Neue Blinker, standlichtfrage;) !!!

 

Also hab mir neue Chromblnker mit Standplichtfunktion gekauft. wen ich die jetz einfach so einbaue habe ich ja theoretisch und praktisch 4* Standlicht;) muss ich die standartbirnen innen hauptscheinwerfern jetz abklemmen oder können die zusätzlich zu den neuen auch an sein?

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42 Antworten

müssen abgeklemmt werden. In D-Land sind nur zwei Standlichter zulässig.

Also einfach den Stecker abziehen. Birne bzw. den Sockel würd ich drin lassen, da sonst Feuchtigkeit in den Scheinwerfer kommt und er blind wird mit der Zeit.

Themenstarteram 23. September 2004 um 11:45

alles klar, ich danke dir (dachte mir shcon sowas:( ) hier is ja fast alles verboten...

naja thx;)

gruß

Mal ne indirekte Frage zum Thema Standlicht.

Darf man am Tag mit Standlicht fahren?

ich würde mal spontan sagen darf man nicht.

am 23. September 2004 um 12:49

Hmm, wieso nicht? Mit Abblendlicht darf man doch tagsüber auch fahren...

ja aber du darfst ja mit standlicht auch nachts nicht fahren

Zitat:

Original geschrieben von BlackMagic

ja aber du darfst ja mit standlicht auch nachts nicht fahren

das is doch was ganz anderes!

bin auch schon tagsüber mit licht gefahren damit mich andere verkehrsteilnehmer besser sehen!

z.B. wenn die Sonne blendet oder so!

mfg chrisi

am 23. September 2004 um 13:00

natürlich darfst du tagsüber nicht mit standlicht fahren. es könnte ja sein, dass du in ner unterführung oder nem dunklen waldstück vom gegenverkehr gesehen wirst =)

 

soweit ich weiß machen die grünen kollegen auch stress, wenn dein standlicht IM blinker gelb ist und der blinker nur zusätzlich blinkt...blink.

am 23. September 2004 um 13:03

Ich würd jetzt einfach sagen STANDlicht ist ja eigentlich nicht rein zum fahren da oder?

siehe Beispiel mit den Nebelscheinwerfern die dürfen ja auch nicht so zum spaß eingeschaltet sein (auch wenn viele megacoole leute das machen)

Gruß Christian

Nebels könnten ja blenden. Aber Standlicht nicht!

Weiß das denn keiner 100%ig?

Standlicht darf nicht eingeschaltet werden, um es zur Beleuchtung des KFZ's zu verwenden.

Siehe hierzu:

STVO §17 Abs.: 2

Zitat:

Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

Standlicht erklärt sich ja eigentlich schon durchs Wort. Zum STEHEN.

Danke querys!

gerne, sowas muss doch geklärt werden.

trotzdem bin ich persönlich der meinung, dass es immer noch sinniger ist tagsüber mit standlicht zu fahren, als komplett ohne licht.

viele firmen schreiben ihren aussendienstlern übrigens auch vor, tagsüber mit abblendlicht zu fahren, weil es die sicherheit erhöhen soll.

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