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Neue Bußgelder im Straßenverkehr

Themenstarteram 3. April 2007 um 10:09

Wie man am günstigsten fährt:

(bisl spaß muß auch mal sein)

Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell mit seinem Auto über die

Autobahn huschen will und irgendein Penner träumt mal wieder auf der linken

Fahrspur.

Drängeln ? Lichthupe ? Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift der

StVO sehr teuer werden!

Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 Euro - 4

Punkte - 3 Monate Fahrverbot.

Fazit: Lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO nämlich

im Moment: 50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei mehrmaligen

Wiederholungen.

Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart!

Noch mehr sparen?

Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. gültiger StVO im Moment:

50 Euro - 2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht

aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch 200

Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.

Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!

Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst

Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.

Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische

20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann

aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen

im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.

Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!

So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt.

Gruß Stefan

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17 Antworten
am 3. April 2007 um 10:27

Genau! :D :D :D

hab ich auch neulich im Radio gehört----Ungaublich aber wahr...

Ich hab sogar so ein kleines Spielzeugblaulicht --wenn ich da starke Batterien rein mache dann geht das :-)

am 3. April 2007 um 12:16

Tjo, es sollten eben endlich mal Strafen für die Linke-Spur-Blockierer eingeführt werden. Wenn einer mit nem Kleinwagen ein paar überholen möchte sehe ich es ja noch ein, aber nicht wenn die mittlere/rechte Spur völlig frei ist und da einer links dahinzuckelt...

am 3. April 2007 um 13:55

Die Strafe ist generell ja vorhanden:

http://www.autowallpaper.de/Bussgeldkatalog/Autobahn.htm

Es aber i.A. nur mit einem Video(wagen) nachweisebar und deshalb sehr aufwendig.

Die Tipps sind schon ein paar Tage alt und teilweise äußerst riskant.

Denn bei Rechtsüberholern oder gar Standspurrambos kommt dann u.U. schnell eine Gefährdung des Straßenverkehrs dazu.

Nicht so lustig und geht direkt auf den FS.

Blaulicht einsetzen ist u.a. eine Amtsanmassung und anderes mehr.

Kommt es zu einem Unfall, weil etwa jemand beim Ausweichen einen Fehler macht, wird es richtig teuer und geht wieder direkt in den Bereich einer Straftat.

Optimal:

Ruhig bleiben und warten bis die Spur frei ist. ;

am 3. April 2007 um 16:32

Richtig!

am 3. April 2007 um 17:16

Re: Neue Bußgelder im Straßenverkehr

 

Zitat:

Original geschrieben von LA-TT-225

Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!

Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du kannst

Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.

Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische

20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann

aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in größeren Mengen

im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.

Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!

Nööööp ... das ist noch nicht alles, es kommt noch eine Amtsanmaßung dazu. Und die wird richtig teuer. Das hat damals unser Werkstattmeister gerissen, da war ein Blaulicht im Auto das er bei der Probefahrt dann aus Jux auf das Dach klemmte. Nur dumm das die grünen Männchen ihn dann am Arsch hatten.

Und es kostete ihn weit mehr als nur 20€...

Ja? Sowas haben wir auch mal gemacht. Im Urlaub in Oberfranken. Anzeige kam auch. Aber nichts von wegen Amtsanmassung oder so. Die Anzeige war über gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr und traf Fahrer sowie Beifahrer. Wir mussten schriftlich Stellung nehmen, dann passierte ne Weile nix bis das das Verfahren schliesslich eingestellt wurde.

Auf der Polizeiwache gabs dann nen Alkotest. Fahrer 0,0

Beifahrer (Ich :D ) 2,16 und die beiden auf der Rückbank 1,6 Promille.

War allerdings nachts um 1, da war net viel los auffer Strasse. Bis auf die Bullen die dann auf einmal da waren :D

Kennt denn keiner mehr "Interstate 76"?

Kleinen Schalter mir der Aufschrift [R] plus Zubehör einbauen und unter das linke Hinterrad des Träumers zielen... Rest erledigt sich von selbst...

am 3. April 2007 um 20:07

Intersate 76 kenn ich tatsächlich nicht. Bitte um Erklärung !

am 3. April 2007 um 20:09

was ist eigentlich, wenn ich mit 200 schön über die linke spur tanze und opa mit seinem fiesta auf einmal rüber zieht? das ist ja nich in ordnung. Aber ich drück dann auch ganz gern mal auf die hupe. darf ich das eigentlich? is ja n warnzeichen. hm...

am 4. April 2007 um 7:25

Zitat:

Original geschrieben von Grimmbold

was ist eigentlich, wenn ich mit 200 schön über die linke spur tanze und opa mit seinem fiesta auf einmal rüber zieht? das ist ja nich in ordnung. Aber ich drück dann auch ganz gern mal auf die hupe. darf ich das eigentlich? is ja n warnzeichen. hm...

Lichthupe ist erlaubt, aber auch nur einmal und nicht dauernd ;o) Wobei es dann natürlich ganz besondere Exemplare gibt, die sich von einer Lichthupe bedrängt fühlen und das Steuer verreisen :(

am 4. April 2007 um 8:44

in so einem fall wird sicherlich der jenige zur kasse gebeten, der die blödheit des bedrängten angestachelt hat. mit anderen worten, der lichthuper.

am 14. Mai 2007 um 13:13

tatsächlich

 

Hallo,

kennt sich hier jemand wirklich aus, oder ist das Hörensagen?

Mit dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr würde ich noch mitgehen, das muss dann aber wirklich gefilmt werden, also da muss ne Nötigung dabei sein, oder?

Aber Amtsanmaßung, lautet:

Zitat:

„Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Wer sagt denn das ich sowas tue? Sobald ne Polizei Schild oder ne Kelle ins Spiel kommt ist das klar, aber ist denn einfach nen blaues Blinklicht eine solche Handlung?

Ich glaube auch zu wissen das die Feuerwehr kein öffentliches Amt ist, also könnte ich ja auch Feuerwehr spielen mit meinem Blaulicht.

MfG CA

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