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Neue Felgen + Reifen für den CLK ?
Hallo,
Ich wollte mir neue Felgen mit Sommerreifen für meinen CLK 200 cgi holen allerdings bin ich dabei auf einige Probleme gestossen.
Ich habe mich für die Axxion ax7 19 Zoll Felgen entschieden und hätte ein paar Fragen da ich mich nicht auskenne.
Aktuell hab ich 2 Angebote für die Felgen:
Einmal gebrauchte 8,5 x 19 (2mal) auf 225/35/19 und 10 x 19 (2mal) auf 255/35/19.
Und einmal neue 4 Stück 8,5 x 19 auf 255/30/19 hinten und 225/35/19 vorne.
Nun mache ich mir Sorgen das ich keine Zulassung für das Auto kriege.
Müssen die Felgen vorne und hinten unterschiedlich gross sein oder kann ich auch mit TÜV 4 Mal die gleiche grosse fahren ?
Im ABE stehen für den CLK zudem auch nirgendwo das vorne 225/35/19 und hinten 255/35/19 OK sind.
Ich kenne mich selbst null aus und bitte um hilfe.
Welche kombi.soll oder muss ich nehmen ?
ABE hab ich Mal hinzugefügt .
Danke
Beste Antwort im Thema
Ergänzend dazu: es ist unerlässlich das Kleingedruckte, also die Auflagen genau zu lesen. Selbst in einer Allgemeinen Betriebserlaubnis kann in den Auflagen stehen, das eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig ist. Eine ABE ist also kein Freifahrtschein sich die Eintragung zu sparen.
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16 Antworten
PS: Reicht es die ABE dabei zu haben oder muss ich die Felgen noch extra eintragen ?
Wenn ich es richtig sehe, ist das Dokument keine ABE, sondern ein Teilegutachten. Würde der Titel des Dokuments "Allgemeine Betriebserlaubnis" lauten, dann bedarf es keiner Eintragung. Bei diesem Teilegutachten muss dagegen eine Eintragung erfolgen.
Ja hast recht, hätte ich auch selbst drauf kommen können aber danke ^^
Das erste Angebot passt nicht. Der hintere Reifen hat einen zu hohen Querschnitt.
Wenn vorne 225/35R19 verbaut ist dann darf hinten nur 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 drauf (V19).
Für den C209 steht 265/30R19 im Gutachten bei der 10J Felge.
Also vorne 225/35R19 und hinten auf der 10J 265/30R19.
Wenn dann alle anderen Auflagen erfüllt sind steht der Eintragung nichts mehr im weg.
Es darf nicht 4 mal die selbe Felgengröße gefahren werden. 8,5J ist für Achse 1 (R02) und 10J ist für Achse 2 (R03).
Fast richtig was Saforma sagt, dem ist auch nichts mehr hinzuzufügen. Außer: Anhand diesen Gutachtens kann man die Aussage, dass 4x die selbe Felgengröße nicht erlaubt ist, nicht treffen.
Natürlich steht hier für Achse 1 und Achse 2 drin, sind ja auch verschieden breit. Wenn es ein Gutachten für ausschließlich die 8,5er gibt, dann wäre dies durchaus möglich. Ist aber eben ein separates Gutachten für andere KBA Nummern (4x 8,5)
Ergänzend dazu: es ist unerlässlich das Kleingedruckte, also die Auflagen genau zu lesen. Selbst in einer Allgemeinen Betriebserlaubnis kann in den Auflagen stehen, das eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig ist. Eine ABE ist also kein Freifahrtschein sich die Eintragung zu sparen.
Mein Fehler R02 und R03 bezieht sich natürlich nicht auf die Felge sondern auf den Reifen so wie es auch im Gutachten steht.
Okay danke für die guten Antworten.
Weiss einer von euch wie ist mit der Auflage K1C aussieht ?
Ist unter Reifenbezogene Auflagen gelistet, würde nix an der Karosserie verandern wollen nur damit die Felgen passen.
Suche Mal ob es ein Gutachten für ausschließlich 8,5er gibt.
Warum willst du hinten auch 8,5" Felgen fahren? Das sieht mehr als gewöhnungsbedürftig aus!
Achse vorne: 30° vor und bis 50° hinter Radmitte Muss die Rad/Reifenkombination Komplett abgedeckt sein und ca 1 cm drinstehen.
Da die Nennbreite des Reifen mal 1.04 genommen werden muss. Bin da auch nicht der Experte aber so müsste es in etwa passen. Ist dass nicht der Fall muss man eben die Karosserie bearbeiten oder Radabdeckungen montieren, so wie es viele Neuwagen in Deutschland auch schon ab Werk haben. Ich gehe mal davon aus das es notwendig ist, sonst würde es ja nicht im Gutachten stehen.
Bei dem Gutachten mit 4x8,5J steht es genauso drin.
Das ist blöd aber danke
Handelt es sich hierbei um ein Gutachten oder eine ABE ?
Steht ja irgendwie beides
.