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Neue Gurte einbauen: vorher ohne Gurtstraffer => jetzt mit Gurtstraffer

Themenstarteram 13. Juni 2009 um 16:59

Hi Leute,

hab für meinen Golf sehr günstig die kompletten roten Gurte aus dem Jubi bekommen.

Nun ist es so, dass ich noch die alten Gurte vorne habe, ohne Gurtstraffer (dieser 30cm lange Zylinder) und die neuen mit Gurtstraffer sind. Kann mir jemand sagen wie und wo die befestigt werden? Mit Bild wäre natürlich super.

Da das Auto kein Airbag hat kann ich die Dinger doch auch einfach abpetzen und die Gurte ohne einbauen oder?

Danke

Gruß

Michael

Beste Antwort im Thema
am 13. Juni 2009 um 17:44

Zitat:

Original geschrieben von CoNtAcT2000

ob es erlaubt ist - ist hier nicht die primärfrage!

vielmehr ob man die Straffer einfach abpetzen kann - oder aber wie und wo die befestigt werden.

Mag nicht die primäre Frage sein, wäre aber in Bezug auf die NUB`s von MT zu beachten.

Da in den Dingern ein mechanischer Sprengaufschlagzünder verbaut ist, und man aufgrund Deiner Fragestellung nicht davon ausgehen kann, daß Du an solchen Dingen rumbasteln darfst, solltest Du die Bestimmungen des SprengG. beachten und in diesem Zusammenhang auch die NUB`s von MT.

=> Die Beantwortung Deiner Fage ist so einfach nicht konform der NUB`s von MT möglich !

==> Um es klar auszudrücken: weder der Einbau mit Gurtstraffern ist umproblematisch, noch das Entfernen der Gurtstraffer durch Dich oder sonst jemanden ist zulässig.

Nerbenbei bemerkt ist der Einbau von Gebrauchtteilen, die der T1-Klassifizierung laut SprengG. unterliegen (Gurtautomaten mit Gurtstraffer sowie Airbageinheiten), entsprechend geltenden Bestimmungen (Altfahrzeugverordnung) nicht zulässig.

Genausowenig, wie die Veräußerung und der Erwerb durch Privatpersonen.

Man könnte es auch so ausdrücken:

Du hast Sondermüll käuflich erworben.

Hoffe, Deine Frage konform den NUB`s von MT beantwortet zu haben, auch wenn es nicht unbedingt das war, was Du hören wolltest.

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Im Grunde genommen ist es doch egal ob du die Gurtstraffer

befestigst.

Nutzen kannst du die eh nicht,weil gar keine Verkabelung dafür vorhanden ist.

ist es erlaubt die zu verbauen ?

Keine Ahnung.

Ich weiß vor allem auch gar nicht genau ob durch

den,ganz sicher,etwas anderen Aufbau der Aufroll/Aulöseautomatik,

es nicht evtl. Probleme bei einem Unfall geben könnte.

Themenstarteram 13. Juni 2009 um 17:23

ob es erlaubt ist - ist hier nicht die primärfrage!

vielmehr ob man die Straffer einfach abpetzen kann - oder aber wie und wo die befestigt werden.

Die Patronen der Straffer werden,soweit ich weiß,von Kunststoffklammern gehalten.

Der Straffer besteht im wesentlichen aus einem Drahtseil das in die

Halteautomatik des Gurtes eingreift.

Schau doch mal beim Verwerter,da sollten doch solche Halter zu finden sein.

am 13. Juni 2009 um 17:44

Zitat:

Original geschrieben von CoNtAcT2000

ob es erlaubt ist - ist hier nicht die primärfrage!

vielmehr ob man die Straffer einfach abpetzen kann - oder aber wie und wo die befestigt werden.

Mag nicht die primäre Frage sein, wäre aber in Bezug auf die NUB`s von MT zu beachten.

Da in den Dingern ein mechanischer Sprengaufschlagzünder verbaut ist, und man aufgrund Deiner Fragestellung nicht davon ausgehen kann, daß Du an solchen Dingen rumbasteln darfst, solltest Du die Bestimmungen des SprengG. beachten und in diesem Zusammenhang auch die NUB`s von MT.

=> Die Beantwortung Deiner Fage ist so einfach nicht konform der NUB`s von MT möglich !

==> Um es klar auszudrücken: weder der Einbau mit Gurtstraffern ist umproblematisch, noch das Entfernen der Gurtstraffer durch Dich oder sonst jemanden ist zulässig.

Nerbenbei bemerkt ist der Einbau von Gebrauchtteilen, die der T1-Klassifizierung laut SprengG. unterliegen (Gurtautomaten mit Gurtstraffer sowie Airbageinheiten), entsprechend geltenden Bestimmungen (Altfahrzeugverordnung) nicht zulässig.

Genausowenig, wie die Veräußerung und der Erwerb durch Privatpersonen.

Man könnte es auch so ausdrücken:

Du hast Sondermüll käuflich erworben.

Hoffe, Deine Frage konform den NUB`s von MT beantwortet zu haben, auch wenn es nicht unbedingt das war, was Du hören wolltest.

am 13. Juni 2009 um 20:48

Der Vorredner hat hierzu wohl alles gesagt und das Wort "abpetzen" , soll wohl demontieren heissen gibts in dem Zusammenhang mit sicherheitsrelevanten Teilen schon mal garnicht.

Wenn die Finger weg sind wird der TE schon schön grell gucken. Von unsachgemässen basteleien mit sowas ist nur abzuraten.

am 13. Juni 2009 um 21:25

Es stimmt, die Gurtstraffer sollte man nicht in die Hand nehmen. Das dürfte man dann doch Fachpersonal überlassen.

Aber in vielen steckt ein Bastler... Die Gurte können problemlos nachgerüstet werden. Die Gurtstraffer werden unabhängig vom Airbag gesteuert - einfach durch Schwerkraft. Die Zylinder zeigen in Fahrtrichtung nach vorn. Bei einem Aufprall fliegt ein Schlagbolzen durch seine Schwerkraft nach von und löst die Zündung des Straffers aus. Wenn das Ding nicht funktioniert - Schade. Test siehe weiter unten. Auf keinen Fall die Straffereinheit abbauen! Der Zylinder wird mit Kunststoffklammern gehalten. Diese gibt es noch bei VW als Ersatzteil. So eine Klammer war bei mir auch schon mal zerbrochen, kann aber nachgekauft werden. Was mir nur etwas zu Denken gibt ist der Umstand, dass die Straffer bei einer dollen Erschütterung u.U. auslösen. Wenn du die Teile per Paketdienst geliefert bekommen hast, könnten die Patronen schon hinüber sein. Das kannst du aber Testen. Den Retraktor in Einbaulage halten und dann das Gurtband herausziehen. Wenn das nicht funktioniert, oder der Mechnanismus hakt oder knartzt, dann ist das Teil hinüber. Bitte dann nicht mehr einbauen! Das Gurtband muss sich problemlos abrollen lassen. Wenn du es schneller hausziehst, muss der Retraktor verriegeln. Aber bitte den Test nur in Einbaulage vornehmen, sonst funktioniert er nicht.

Themenstarteram 13. Juni 2009 um 23:45

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Zitat:

Original geschrieben von CoNtAcT2000

ob es erlaubt ist - ist hier nicht die primärfrage!

vielmehr ob man die Straffer einfach abpetzen kann - oder aber wie und wo die befestigt werden.

Mag nicht die primäre Frage sein, wäre aber in Bezug auf die NUB`s von MT zu beachten.

Da in den Dingern ein mechanischer Sprengaufschlagzünder verbaut ist, und man aufgrund Deiner Fragestellung nicht davon ausgehen kann, daß Du an solchen Dingen rumbasteln darfst, solltest Du die Bestimmungen des SprengG. beachten und in diesem Zusammenhang auch die NUB`s von MT.

=> Die Beantwortung Deiner Fage ist so einfach nicht konform der NUB`s von MT möglich !

==> Um es klar auszudrücken: weder der Einbau mit Gurtstraffern ist umproblematisch, noch das Entfernen der Gurtstraffer durch Dich oder sonst jemanden ist zulässig.

Nerbenbei bemerkt ist der Einbau von Gebrauchtteilen, die der T1-Klassifizierung laut SprengG. unterliegen (Gurtautomaten mit Gurtstraffer sowie Airbageinheiten), entsprechend geltenden Bestimmungen (Altfahrzeugverordnung) nicht zulässig.

Genausowenig, wie die Veräußerung und der Erwerb durch Privatpersonen.

Man könnte es auch so ausdrücken:

Du hast Sondermüll käuflich erworben.

Hoffe, Deine Frage konform den NUB`s von MT beantwortet zu haben, auch wenn es nicht unbedingt das war, was Du hören wolltest.

Ja du hast Recht, genau solche Beiträge brauche ich keine. Ich habe mit Sicherheit in meinem Leben schon gefährlichere Dinge in der hand gehabt als einen Gurtstraffer....und mache mir auch keinerlei Sorgen diesen in die Hand zu nehmen und zu montieren. (Die Werkstatt wird den wohl kaum im Splitterschutzanzug montieren...also bitte mal etwas auf die Bremse treten)

Daher brauche ich solche Belehrungen nicht. Trotzdem danke für deine Hinweise. Weitere solcher Posts brauche ich allerdings nicht...verkneift sie euch also BITTE!

Übringends die Gurte sind mittels Peketdienst angeliefert worden und funktionieren tadellos - beide!

@uscam: Habe ich dein Posting so richtig verstanden, dass ich die Gurtstraffer auf jeden Fall dran lassen muss weil sich sonst der Gurt nicht mehr richtig abrollt? Dann muss ich mir halt noch diese Halteklammern besorgen dann sollte das Thema gegessen sein oder?

am 14. Juni 2009 um 6:44

Hallo

eigentlich sollte dieser Text hier inzwischen jedem bekannt sein:rolleyes:

Zitat:

Zitat:

jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Siehe hier § 4 Abs.3 und 4

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachlundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang. Da hier im Forum aber nur Privatpersonen lt. Nutzungsbedingungen etwas anbieten dürfen, kann der gewerblche Background ausgeschlossen werden und somit ist auch dort keine Erlaubnis mehr gegeben.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Daher sind solche Themen hier auch nicht gestattet !

 

**** closed ****

Gruß Mcaudio

MT Moderation

 

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