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Neue Keskin Felgen auf Peugot 207 mit Folgen....

Peugeot 207 1 (W)
Themenstarteram 10. Oktober 2007 um 15:29

Hallo liebe Motorfans,

möchte einen Erlebnisbericht bekanntgeben der sich heute abgespielt hat.

Ich habe gestern mit Begeisterung für meinen 4 Monate alten Peugot 207 neue Keskinfelgen Crom 215/45-17 KT7 zum Preis von 1.640.00 € gekauft. (http://www.tcboxenstop.de/)

Auf dem Kaufvertrag wurde festgehalten, daß heute in einer Werkstatt Nähe Forstadt in Hessen ein Prüfungstermin stattfinden soll, durchgeführt von einem Herrn Schädel ( TÜV Hanau).

Als ich mit meinem Reifenhändler pünktlich um 13 Uhr dort in der Werkstatt der ehemaligen Fa. Prie, jetzt Reifenmüller eintraf,erklärte mir Herr Schädel der Prüfer, daß er die Prüfung zu dem bereits in der Reifen- und Felgengesamtrechnung bezahlte Betrag über 180.00 € nich durchführen kann.

Begründung: Es wurden in der letzten Zeit 3 Prüfer entlassen weil sie Prüfungen zu lasch durchgeführt hatten und es Probleme gegeben hat, was zu einer Gesetzesänderung geführt hat.

Er müßte jetzt das Fahrzeug aufwendiger prüfen, eine Testfahrt auf einer Rennstrecke in Dudenhofen bei Wetzlar machen, mit einer Fahrzeugquerstellung und dem bepacken des Fahrzeuges mit Gewichten.

Somit ein "Felgen-Festigkeitsgutachten" erstellen.

Er schlug vor wenn ich keinen Mehrpreis bezahlen wollte, dann sollte ich doch in ein anderes Bundesland, z B nach Bayern in den Ort Alzenau oder Würzburg zur Abnahme fahren, weil es dort bisher keine neue Bestimmung gibt.

Ich glaubte zunächst an einen Fernsehspaß, ähnlich versteckter Kamera, aber nichts da er meinte alles ernsthaft.

Dies alles würde dann etwa 600.00 € kosten.

Als ich ihn fragte ob er mir etwas Schriftliches über diese neue Bestimmung zeigen kann, verneinte er und verwies mich an einen Herrn Müller seinen Chef beim TÜV in Hanau.

Er gab aber auch sogleich zuverstehen, daß dieser Herr Müller diese Bestimmung aber nur ohne seinen Briefkopf geben würde. Ich verließ daraufhin diese Werkstatt zusammen mit meinem Händler und fuhren in dessen Büro nach 61184 Karben, dort setzte er sich telefonisch mit der Felgenfirma Keskin in Verbindung und erklärte den Sachverhalt, weil

er nichts von solch einer, vor dem Felgenverkauf an mich, neu entstandenen Bestimmung wußte.

Ich konnte mit dem Kekinsachbearbeiter selber sprechen und wurde aufgeklärt, daß keine Reifen bzw Felgen ohne Gutachten ausgeliefert würden.

Von einer neuen Abnahme-Bestimmung war ihm nichts bekannt, wollte aber seine Geschäftsführung informieren.

Jetzt frage ich Euch ist Euch ähnliches widerfahren?

Irre ich mich da wenn ich jetzt glaube, daß hier nicht alles mit rechten Dingen zugeht.

Bitte um Informationen die mich beruhigen, ansonsten müßte ich eine entsprechende Anzeige wegen versuchten Betruges machen.

Bitte meldet Euch,

gruß Beate

 

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12 Antworten
am 10. Oktober 2007 um 15:36

Die Felgen/Auto Kombi ist schon mal überhaupt nicht mein Geschmack...

am 10. Oktober 2007 um 17:59

Die Felgen haben keine ABE? Es gibt keine Freigabe fuer dein Fahrzeug?

Dann ist das wahrscheinlich so...

Ansonsten (mit ABE) ist eine Einzelabnahme mit Eintragung eigentlich nicht so ein zorrus, da alle (eventuell) einzuhaltenden Massnahmen in diesen beschrieben sind und der Pruefer eigentlich nur deren korrekte Umsetzung kontrolliert.

Eventuell stehen aber in diesen Papieren aber auch genau diese Abnahmeprozedere, auch dann waere dies so...

Hi,

hmm..also ich kenn das so, dass wenn ein Gutachten für die Felgen existiert und in dem Gutachten das Fzg. mit den entspr. Schlüsselnummern

vorhanden ist, dann ist "nur" eine Eintragung im "Brief" erforderlich...

Von einer erneuten Prüfung habe ich nix gehört, ausser die Felgen hätten keins..

Eine ABE wiederrum "befreit" den Inhaber von der Eintragung..

So kenn ich das bei meinen Motorrädern und ich bin fest der Meinung, dass es bei PKW's genauso gehandhabt wird..

Daher ist mir diese Art der "Sonderprüfung" sehr suspekt..

Tip :

- fahre mit Deinem Auto & den Felgen incl. Deinem Gutachten zum "normalen" TÜV / Dekra und lass Dir sie eintragen..

Kostenpunkt ~ EUR 100,00 (Eintragung + neue "Papiere)

Viel Erfolg

Themenstarteram 19. Oktober 2007 um 12:55

Zitat:

Original geschrieben von Guzzi97

Hi,

hmm..also ich kenn das so, dass wenn ein Gutachten für die Felgen existiert und in dem Gutachten das Fzg. mit den entspr. Schlüsselnummern

vorhanden ist, dann ist "nur" eine Eintragung im "Brief" erforderlich...

Von einer erneuten Prüfung habe ich nix gehört, ausser die Felgen hätten keins..

Eine ABE wiederrum "befreit" den Inhaber von der Eintragung..

So kenn ich das bei meinen Motorrädern und ich bin fest der Meinung, dass es bei PKW's genauso gehandhabt wird..

Daher ist mir diese Art der "Sonderprüfung" sehr suspekt..

Tip :

- fahre mit Deinem Auto & den Felgen incl. Deinem Gutachten zum "normalen" TÜV / Dekra und lass Dir sie eintragen..

Kostenpunkt ~ EUR 100,00 (Eintragung + neue "Papiere)

Viel Erfolg

Hallo,

mri kommt das auch alles sehr sonderbar vor, deshalb hab ich

diese Angelegenheit meinem Rechtsanwalt vorgelegt.

Er hat nun alles notwendige veranlaßt.

 

am 21. Oktober 2007 um 14:48

Zitat:

Original geschrieben von Guzzi97

 

Eine ABE wiederrum "befreit" den Inhaber von der Eintragung..

Ob Eintragungsfreiheit besteht, oder nicht, ist immer der jeweiligen ABE zu entnehmen.

Eine generelle Eintragungsfreiheit ergibt sich aber, durch vorhandensein einer ABE, sicher nicht...

ABE bedeutet Allgemeine Betriebs Erlaubnis. Diese ist mitzuführen, und wenn das Fahrzeug in der ABE aufgeführt ist (genauer Typ) und eventuelle Auflagen erfüllt sind, dann ist das Eintragungsfrei!

am 21. Oktober 2007 um 18:33

Ja genau.

Und zu diesen Auflagen/Bedingen laut ABE, koennen dann auch eine Abnahme nach §19 (2), oder §19 (3) STVZO zaehlen (relativ haeufig bei Felgen, die nicht vom Hersteller freigegeben sind)...

Da muss man dann eben nicht nur die ABE mitfuehren, sondern nach Montage der Felgen, Rad/Reifenkombination, diese einer zustaendigen Prueforganisation zwecks Abnahme vorfuehren...

Wie gesagt, eine generelle Eintragungs- oder Abnahmefreiheit durch ABE gibt es so sicher nicht, sowas ist immer der jeweiligen ABE zu entnehmen...

Themenstarteram 21. Oktober 2007 um 18:34

Hallo, es geht hier nicht um eine ABE!

Diese habe ich garnicht gesehen bisher....

Dieser Reifenhändler hat mir nur ein sogenanntes :

"Gutachten über die Dauerfestigkeit von Sonderfelgen"

ausgehändigt, wollte wohl damit eine TÜV Abnahme vornehmen.

Das Auto steht in der Garage und hat keine Betriebserlaubnis!

Mir hängt dieser Felgenkauf schon zum Halse raus...

 

am 21. Oktober 2007 um 18:40

Ebendiese ABE waere schon wichtig gewesen!

Die Bescheinigung ueber die Festigkeit ist, gelinde gesagt, fuer den Po.

Wenn man Teile ohne ABE kauft, ist deren Eintrag eben meist mit nicht unerheblichem Aufwand moeglich...

Themenstarteram 23. Oktober 2007 um 18:21

Hallo,

nach vielem hin und her habe ich heute meine TÜV Eintragungen erhalten.

Der Reifenhändler aus Karben und die Firma Keskin haben das Problem schließlich auf unkomplizierte Weise zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt.

Jetzt kann ich endlich als stolze Besitzerin diese neuen Felgen polieren....

Gruß Beate:)

Hallo Beate

Bin durch Zufall auf dein Schreiben gestoßen, und habe ein paar Fragen an dich.

Weil ich dasselbe Auto wie du habe, und genau dieselben Felgen mit genau der selben Bereifung.

Und ich möchte diese beim TüV eintragen lassen!

Wäre Super wenn du mir eine E-Mail Adresse geben könntest über die ich dir ein paar fragen stellen könnte

Mit freundlichen Grüßen Markus

Ich glaube du könntest einen Preis bekommen. Ich habe in meiner Zeit ihr schon viele neue User erlebt, die alte Themen "wiederbeleben". Aber ich bin mir nicht sicher, ob das schon mal jemand nach fast 9 Jahren geschafft hat.

Hier noch zwei Tipps:

1.) Achte bitte künftig darauf, wann der entsprechende Beitrag erstellt wurde.

2.) Wenn du jemand direkt ansprechen willst, dann zitiere doch am Besten den entsprechenden Beitrag oder nenn zu mindestens den Usernamen in deinem Beitrag.

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