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Neue Mängel nach Rückgabe
Hallo Zusammen,
Eure Meinung zum folgenden Sachverhalt ist hier gefragt.
Alles in Kurzfassung:
Am 27.02.2003 eine 3Wege- Finanzierung bei Peugeot abgeschlossen, 36 Monate Laufzeit, 20.000 KM pro Monat,
am 08.03.2006 den Wagen mit 47.815 auf der Uhr zurück an den Händler, nach 2 Durchsichten & einer minimalen Mängelliste (ein defekter Lenkstab + 2 abgefahrene Sommerreifen), wurde der Wagen durch den freundlichen für XXX€ wieder zurück gekauft.
Abmeldung durch den Freundlichen 11,20 € Gebühr + 100,00€ für neuen TÜV & AU & 80,00€ für die Lenkstange, all das wurde von der Summe der Minderkilometer abgezogen.
Verblieben sind ca. 500€ die wieder an mich gehen sollten.
Am Dienstag habe ich von meiner Versicherung erfahren, dass mein Wagen noch immer angemeldet ist, ein Anruf bei meinem ehemaligen Freundlichen bestätigte das ganze, nach einem Gespräch mit dem Geschäftsführer kam heute ein Schreiben des Autohauses mit einer Auflistung von neuen Mängeln mit Gesamtkosten von 1.500€.
Was sagt die Community???
Greetingz
Roman
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16 Antworten
Was soll MANN/FRAU da sagen:
Privatleasing: NEIN DANKE...
Und wenn es Firmenleasing ist: ABSCHREIBEN...
In diesem Fall liegt doch wohl ein wasserdichtes Übergabeprotokoll vor, oder? Dann sollte es mit Hilfe eines Rechtsbeistandes keine Probleme geben.
Gruß
Prinzipal
Klar habe ich ein Übergabeprotokoll, einen Ankaqufschein des Freundlichen & das erste Protoll der Durchsicht.
Habe gestern mit dem Hautohaus nochmals gesprochen, der Geschäftsführer war nicht zusprechen. Man versprach mit einen Rückruf, dieser erfolgte dann gut eine Stunde später.
Hier bekam ich die Aussage, dass man bei der ersten Durchsicht davon ausging, dass ich einen neuen Wagen finanzieren würde & aus diesem Grund war man sehr kullant bei der Durchsicht des Wagens.
Allerdings stand zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht fest, ob ich mir einen neuen Wagen kaufen will.
Was soll ich sagen, die ganze Sache geht am Montag an meinen Rechtsbeistand.
Hab auch schon überlegt, ob ich nicht an AUTOBILD einen netten Leserbrief schreibe, die drucken doch solche Geschichten immer wieder gerne ab.
Greetingz
Roman
Die Übegabebestätigung, die Du zuerst unterschrieben hast, ist für den Händler verbindlich. Er kann die Bewertung des Fahrzeugs nicht davon abhängig machen, ob Du ein neues bei Ihm kaufst, oder nicht. Die Bewertung muß immer gleich sein. Er hat aber danach die Möglichkeit, bei einem Neukauf auf die Reparaturkosten für den Alten zu erlassen( was in der Regel aber auf den Kaufpreis aufgeschlagen wird). Davon mal abgesehen... 100,-- Euronen für TüV/AU???? Ist ja Wucher!!
Zitat:
Original geschrieben von melzerro
Klar habe ich ein Übergabeprotokoll, einen Ankaqufschein des Freundlichen & das erste Protoll der Durchsicht.
Damit solltest du bzw. dein Rechtsbeistand auf der sicheren Seite sein.
Update der Lage
Hallo Zusammen,
hier mal ein kurzes Update.
Gestern sollte der Geschäftsführer des Freundlichen wieder im Lande sein. Nach einem Anruf durch erfuhr ich, dass er nicht zu sprechen sein.
Heute habe ich an Ihn (Juniorgeschäftsführer) & an seinen alten Herrn eine Mail mit allen Punkten geschrieben.
Sollte ich bin Mittwoch der kommenden Woche keine Antwort haben, werde ich das Ganze am Donnerstag an meinen Anwalt geben.
Greetingz
Roman
Ja, ist schon in Ordnung, aber:
warum rennst du denen hinterher?!
Die wollen doch was von dir.
Ich würde in Ruhe abwarten, bis die sich melden.
Grüßle
~
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Ja, ist schon in Ordnung, aber:
warum rennst du denen hinterher?!
Die wollen doch was von dir.
Ich würde in Ruhe abwarten, bis die sich melden.
Grüßle
~
Ich renne den hinterher, weil mir durch die Minderkilometer ca. € 700 zustehen!
Da würdest Du auch nicht einfach nur warten, oder?
Gruß
Roman
Zitat:
Original geschrieben von melzerro
Ich renne den hinterher, weil mir durch die Minderkilometer ca. € 700 zustehen!
Da würdest Du auch nicht einfach nur warten, oder?
So sehe ich das auch. Solange die mit dem Geld arbeiten, ohne dafür Zinsen zu zahlen, ist Abwarten die falsche Strategie.
Ups, die Minderkilometer habe ich doch glatt überlesen!
Na dann: scho klar.
~
Zitat:
Original geschrieben von silver75
Davon mal abgesehen... 100,-- Euronen für TüV/AU???? Ist ja Wucher!!
Hab ich gestern auch (fast) bezahlt, für den ~5 Jahre alten Toyota D4D...
es geht weiter...
Hallo Zusammen,
hatte heute ein längeres Gespräch mit dem Geschäftsführer des FREUNDLICHEN...
Das Ergebnis ist, dass er Sein Angebot, alles unter den Tisch fallen zu lassen, für sehr kulant hält.
Er hat auch kein Problem damit, dass ich die KFZ- Schiedsstelle einschalte & auch meinen Rechtsbeistand involviere.
Nach Seiner Aussage wird es auf einen Vergleich hinauslaufen.
Soviel zum Thema „Service bei alten Kunden“
Habe am Mittwoch einen Termin bei der Schiedsstelle des KFZ- Dachverbandes. Mal sehen was die so sagen.
Ich halte alle Interessierten auf dem Laufenden.
Gruß & „dicke Eier“ wünsche ich. ;o)
Roman
Re: es geht weiter...
Zitat:
Original geschrieben von melzerro
Habe am Mittwoch einen Termin bei der Schiedsstelle des KFZ- Dachverbandes. Mal sehen was die so sagen.
Bist du schon zu einem Ergebnis gekommen?
Hallo Zusammen,
langsam zweifel ich an mir selbst.
Nach Aussagen der Schiedsstelle ist mit einem Abnahmeprotokoll noch lange nicht alles geklärt. Der Händler kann innerhalb einer Frist den Wagen nochmals prüfen. Sollten dann weitere Mängel festgestellt werden, muss ich für diese aufkommen. Wenn mir dies nicht passt wird ein Sachverständiger eingeschaltet, das ist in der Regel auch der Herr, den das Autohaus bei Unfallaufnahmen beauftragt (also sicherlich absolut unparteiisch), dieser Sachverständige nimmt dann erneut die Mängel auf & sichtet das gesamte Fahrzeug.
Nach deren Aussagen kann es sehr gut sein, dass ich dann noch mehr nachzahlen muss.
Man hat mir empfohlen mich so mit dem Händler zu einigen.
Gruß
Roman
durchhalten, Junge, möge die Macht mit Dir sein !!
Rechtsanwalt und Gegengutachten
Verbraucherschutzzentrale informieren
kann ja alles wohl wohl nicht war sein !