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Neue Masche bei KFZ-Zulassungsstellen: unterschiedliche Namen & Adressen in Fahrzeugbrief & Schein!
Die neueste Masche bei Kfz Zulassungsstellen: unglaublich aber wahr, die Kfz Zulassungsstelle MKK Hat hier im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein unterschiedliche Namen und unterschiedliche Adressen eingetragen.
Laut Auskunft dieser Kfz Zulassungsstelle müssen die eine AnOrdnung des Darmstädter Regierungspräsidiums befolgen, und dürfen angeblich bei Ausfuhrkennzeichen und fünf Tage Kurzzeitkennzeichen keine ausländischen Adressen mehr in den Fahrzeugschein eintragen.
Der berechtigter Einwand, dass ja Ausfuhr Kennzeichen benötigt werden, um das Fahrzeug ins Ausland zu verbringen, und es folgerichtig dort auch zugelassen werden soll, die Zulassungsstelle jedoch nicht interessiert.
Viele Zulassungsstellen im europäischen Ausland verlangen für eine Umschreibung beziehungsweise Anmeldung identische Angaben d.h. gleicher Name und gleiche Adresse in Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein.
Der berechtigte Einwand bei der Kfz Zulassungsstelle in Schlüchtern, Das es hier erhebliche Schwierigkeiten bei der Anmeldung im Ausland geben kann, hat diese nicht interessiert.
EDIT: Angehängte Bilder habe ich wegen der lesbaren Adressen und Namen entfernt - twindance/MT-Moderation
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 3. September 2017 um 00:24:21 Uhr:
Der berechtigte Einwand bei der Kfz Zulassungsstelle in Schlüchtern, Das es hier erhebliche Schwierigkeiten bei der Anmeldung im Ausland geben kann, hat diese nicht interessiert.
Vollkommen zu Recht. Die Zulassungsstelle hat das deutsche Zulassungsrecht zu vollziehen, nichts anderes. Irgendwelche anderen Hintergründe oder persönliche Befindlichkeiten hat sie nicht zu interessieren, seien es steuerliche Interessen, privatrechtliche Sachverhalte oder eben wie hier ausländische Praktiken.
Bleibt also nur der Ansatz zu überprüfen, ob die Vorgehensweise der Zulassungsstelle sich im rechtlichen Rahmen der FZV bewegt. Dazu bringt es aber nichts, der Zulassungsstelle populistisch eine "Masche" vorzuwerfen, da sie ja offensichtlich nur auf Anweisung einer vorgesetzten Behörde handelt. Der richtige Weg wäre also, sich an diese Behörde zu wenden und um Aufklärung und Begründung nachzufragen.
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20 Antworten
Zitat:
@Linksfahrer64 schrieb am 3. September 2017 um 00:24:21 Uhr:
Der berechtigte Einwand bei der Kfz Zulassungsstelle in Schlüchtern, Das es hier erhebliche Schwierigkeiten bei der Anmeldung im Ausland geben kann, hat diese nicht interessiert.
Vollkommen zu Recht. Die Zulassungsstelle hat das deutsche Zulassungsrecht zu vollziehen, nichts anderes. Irgendwelche anderen Hintergründe oder persönliche Befindlichkeiten hat sie nicht zu interessieren, seien es steuerliche Interessen, privatrechtliche Sachverhalte oder eben wie hier ausländische Praktiken.
Bleibt also nur der Ansatz zu überprüfen, ob die Vorgehensweise der Zulassungsstelle sich im rechtlichen Rahmen der FZV bewegt. Dazu bringt es aber nichts, der Zulassungsstelle populistisch eine "Masche" vorzuwerfen, da sie ja offensichtlich nur auf Anweisung einer vorgesetzten Behörde handelt. Der richtige Weg wäre also, sich an diese Behörde zu wenden und um Aufklärung und Begründung nachzufragen.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 3. September 2017 um 07:24:49 Uhr:
Vollkommen zu Recht. Die Zulassungsstelle hat das deutsche Zulassungsrecht zu vollziehen, nichts anderes. Irgendwelche anderen Hintergründe oder persönliche Befindlichkeiten hat sie nicht zu interessieren, seien es steuerliche Interessen, privatrechtliche Sachverhalte oder eben wie hier ausländische Praktiken.
Wobei sich hier aber die Frage stellt, warum denn überhaupt ausfuhrkennzeichen geholt werden?
Es ist doch somit vielmehr die Tatsache, dass solche Kennzeichen von Ausländern geholt werden, um
1.) das Fahrzeug legal mit Versicherung von Ort A - Deutschland nach Ort B - Ausland zu verbringen
Und
2.) das Fahrzeug dann innerhalb der 30 Tage Gültigkeit zu verkaufen, bzw. Beim heimatlichen TÜV vorzuführen und dann anzumelden.
Erweist sich jetzt für den ausländischen Händler oder ausländischen Käufer, dass die Beantragung und Ausstellung der ausfuhrkennzeichen erhebliche Schwierigkeiten im Heimatland mit sich bringt wegen nicht inhaltlich identischer Fahrzeugpapiere bezüglich Zulassung und Anmeldung des Fahrzeuges im Heimatland, so werden ganz schnell Ausweichmöglichkeiten gesucht, die da wären:
1.) er kauft nicht mehr in Deutschland, sondern in anderen Ländern, womit die deutschen Händler betroffen sind, somit weniger Umsatz, weniger Steuern für die Gemeinden usw.
2.) er kommt mit einem Autoanhänger / Trailer und holt somit das Auto abgemeldet aus Deutschland ab.
Somit ist wieder der deutsche Kleinunternehmer wie schilderdienst usw. Betroffen, weil wenn weniger oder gar keine ausfuhrkennzeichen mehr verkauft werden, so sinkt der Umsatz und somit die Steuern für die Gemeinde usw.
3.) eine immer noch gängige Praxis von Händlern aus dem Ausland, die wirklich mit jedem Euro rechnen:
Er ruft vor dem Kauf beim Händler in Deutschland an, lässt sich die Papiere in Kopie per Fax oder per Email als PDF oder jpg Datei zusenden, somit weiß er das Kennzeichen und lässt sich diese im Heimatland incl. Perfect nachgebauter Plaketten (zulassungsplaketten und TÜV Plaketten) nachbauen, und schraubt diese dann an das gekaufte Auto an, um so im Besitz der "alten Papiere" zu bleiben, um keine Schwierigkeiten in seinem Heimatland bei Zulassung des Autos zu haben.
Dann überführt er mit solchen Kennzeichen einfach das Auto ins Heimatland, und viele solcher Autos werden dann aus Bequemlichkeit oder um Geld zu sparen gar nicht auf ausländische Kennzeichen angemeldet, und fahren mit deutschen Kennzeichen jahrelang weiter!
In Polen übrigens eine gängige Praxis, da dort tatsächlich zur autoanmeldung immer die alten Kennzeichen mit vorgelegt werden müssen. Da aber viele Autos abgemeldet sind und keine alten Kennzeichen mehr haben, hat sich in grenznähe eine richtige Schilder Industrie entwickelt, die deutsche und andere ausländische Kennzeichen nachprägen / nachbauen und auch gleich die passenden Plaketten dazu liefern.
Wenn jetzt die deutsche Behörde auch noch künstliche Schwierigkeiten macht, indem unterschiedliche Angaben im fahrzeugbrief und Fahrzeugschein geschrieben werden, was wieder zu Schwierigkeiten im Ausland mit der Anmeldung / Zulassung des Fahrzeuges führt, so leisten die solchen Praktiken nur noch Vorschub.
Zitat:
Bleibt also nur der Ansatz zu überprüfen, ob die Vorgehensweise der Zulassungsstelle sich im rechtlichen Rahmen der FZV bewegt. Dazu bringt es aber nichts, der Zulassungsstelle populistisch eine "Masche" vorzuwerfen, da sie ja offensichtlich nur auf Anweisung einer vorgesetzten Behörde handelt. Der richtige Weg wäre also, sich an diese Behörde zu wenden und um Aufklärung und Begründung nachzufragen.
Die Begründung ist denkbar einfach:
Es geht um knöllchen und Geschwindigkeiten / Übertretungen, deswegen will die Behörde eine deutsche Adresse im Fahrzeugschein haben, um dann ggf. den deutschen empfängsbevllmächtigten anschreiben zu können bezüglich einer Verkehrs Übertretung , die der deutsche ja nachweislich nicht begangen hat.
Also eine völlig sinnlose Aktion, denn der deutsche kann ja nicht für OWiG bestraft werden, die er nachweislich nicht begangen hat!
Hakterhaftung gibt es meines Wissens nicht in Deutschland.
Einen Empfangsbevollmächtigten kann man auch so erfassen, ohne dass es eines Eintrags in der ZB I bedarf...
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 3. September 2017 um 11:20:07 Uhr:
Einen Empfangsbevollmächtigten kann man auch so erfassen, ohne dass es eines Eintrags in der ZB I bedarf...
Und warum hat man das nicht gemacht?
Weil sie eine anderslautende Weisung einer vorgesetzten Behörde befolgen müssen?!
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 3. September 2017 um 13:24:07 Uhr:
Weil sie eine anderslautende Weisung einer vorgesetzten Behörde befolgen müssen?!
Ja, wahrscheinlich....
Wo muss man sich nun beschweren / Widerspruch einlegen?
Bei der KFZ Zulassungsstelle schlüchtern, welche den Fahrzeugschein falsch ausgestellt haben
Oder
Beim Regierungspräsidiums Darmstadt, auf wessen Befehl das so gehandhabt werden musste...
Habe jetzt einmal dieses schreiben als Entwurf aufgesetzt....
Wenn jemand eine noch bessere Idee haben sollte, was ich der KFZ Zulassungsstelle schreiben kann, dann bitte hier posten, da ich das schreiben erst morgen, am Montag den o4. September 2017 abschicken kann...
Ich würde dort anrufen, das Problem freundlich schildern und um Unterstützung zur Lösung desselben bitten. Wenn man Menschen spricht, kommt man oft am weitesten …
Zitat:
@birscherl schrieb am 3. September 2017 um 18:15:22 Uhr:
Ich würde dort anrufen, das Problem freundlich schildern und um Unterstützung zur Lösung desselben bitten. Wenn man Menschen spricht, kommt man oft am weitesten …
Bringt gar nichts. Der schriftliche Weg ist schon richtig.
Na dann … mich hat’s bislang immer weitergebracht. Aber hängt vielleicht auch davon ab, wie man in den Wald hineinruft.
Zitat:
@birscherl schrieb am 3. September 2017 um 18:15:22 Uhr:
Ich würde dort anrufen, das Problem freundlich schildern und um Unterstützung zur Lösung desselben bitten. Wenn man Menschen spricht, kommt man oft am weitesten …
Ist ja schon Freitag geschehen.
Die Dame von der Zulassungsstelle sagte mir, die müssen so auf Anweisung des Regierungspräsidiums Darmstadt handeln, und nur dort können die etwas tun...
Also Anruf beim Regierungspräsidiums Darmstadt, dort war auch wieder eine nette Dame, die mir sagte, ich müsse mich an die Zulassungsstelle schlüchtern wenden, denn nur die können etwas tun!
Am solchen Stellen frage ich mich dann im Stillen, wer von den beiden Stellen Pontius und wer Pilatus heißt.
In USA - America nennt man das "run around"
Wenn du dir die Mühe machen willst - schrieb vielleicht einen Brief an die beiden Behörden und berichte freundlich und sachlich von dem Erlebnis. Wäre mal interessant, welche Reaktionen kommen. Und vielleicht gibt's ja auch noch was Substantielles zur Sache an sich.