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neue Navigations DVD nach Austausch des Navigitationsgeräts

VW Tiguan 1 (5N/5N2)
Themenstarteram 12. November 2013 um 20:33

Hallo, ich habe einen 06/2011 zugelassenen Tiguan mit dem Navi RNS 510. Das Navi hat 08/2013 den Geist aufgegeben und wurde gegen ein Neugerät ausgetauscht, ebenso der Antennenfuß. Warum gleichzeitig das Navi (Preis 1.625,--€) und der Antennenfuß (Preis 97,--€) defekt sind, erschließt sich mir nicht. Abzüglich einer Kulanzregelung habe ich 842,50 € bezahlt.

Meine Frage: Wenn ich ein neues Navi bekomme, habe ich dannauch Anspruch auf die neueste Navigations DVD?

Die Werkstatt verneint dies.

Schon jetzt danke ich für die Antworten.

Elbert200

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Track and Style

Entschuldigung!: Da fehlte eine  :rolleyes: Kleinigkeit*:

Zitat:

Original geschrieben von Touranheizer

Zurück zur eigentlichen Frage:

Wenn VW das RNS mit installiertem Kartenmaterial durch ein Neugerät ersetzt, sollte natürlich auch die Navigationssoftware aufgespielt werden.

 

* @ Elbert200

In deiner ursprünglichen Frage war aber von der "neuesten Navigations DVD" die Rede!

 

Vielleicht solltest du deine Form des "Anspruchs" mal .... etc.

 

Besser so ;) ? *

 

Der TE hat sich seit der Eröffnung seines threats nicht mehr zu Wort gemeldet ... und da habe ich ihn wohl etwas "aus dem Auge" verloren :p . Weil ich der gleichen Meinung war, was das Überspielen der Navi-Software angeht, hatte ich deinen Beitrag meinen Auslassungen vorangestellt ... und lediglich die ursprüngliche Adresse des TEs "fehl-kopiert"

Aber, mal ehrlich ... eigentlich hätte man den wahren "Ansprechpartner" schon aus dem Inhalt meines Textes herauslesen und verifizieren können ...  ;) ?

Bezüglich der PC- und der Navi-Software bin ich jedoch nicht deiner Meinung!

 

- Dennoch: Höfliche ! Grüße -

Was bezweckst du eigentlich mit der eigenartigen Gestaltung deiner Beiträge ?

Die Lesbarkeit fördert es jedenfalls nicht ! Willst du nur zeigen, dass du es kannst- okay das wissen wir jetzt, kannst wieder wie jeder andere User, normal schreiben...;)

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Warum solltest Du den Anspruch haben? Es wurde getauscht was defekt war. Deine DVD war offensichtlich in Ordnung

^^

Er kann keine DVD gehabt haben,VW spielt das Kartenmaterial einmalig im Werk auf die Festplatte und man bekommt kleine DVD mehr.

Wenn Dein Händler jedoch ein "netter"ist dann lässt sich da sicherlich was machen.Sonst hast Du da aber keinen Anspruch auf was "neueres".

Wenn ab Werk das Kartenmaterial nur installiert war und sonst keine DVD anbei, dann hat er ja jetzt nach dem Austausch wieder Anspruch drauf. Ihm wurde ja sogesehen etwas "weggenommen".

Zumindest auf die Version, die ursprünglich drauf war (und wenn nicht möglich, dann die nächst mögliche). Muss nicht gleich die neuste sein.

am 13. November 2013 um 22:38

Zitat:

Original geschrieben von Antoni

 

Er kann keine DVD gehabt haben,VW spielt das Kartenmaterial einmalig im Werk auf die Festplatte und man bekommt kleine DVD mehr.

Sieh an, sieh an! - "Downsizing" auch bei der Vergabe von Navi-DVDs! Geht es den Wolfsburgern inzwischen so schlecht, dass auch dieser Service inzwischen dem Rotstift zum Opfer gefallen ist?

 

:rolleyes:

^^

Ja leider schon,die Rechnung kommt aber sicherlich auf,denn die Millionen DVDs die sie sich einsparen das ist schon ein kleiner Batzen:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Antoni

^^

Ja leider schon,die Rechnung kommt aber sicherlich auf,denn die Millionen DVDs die sie sich einsparen das ist schon ein kleiner Batzen:rolleyes:

da gehts nicht um die Kosten der DVD, es soll die unbefugte Weitergabe und Erstellung von Kopien verhindert werden.

Wenn die Daten auf das aifgespielt sind, wird das schwierig.

^^

Wenn sie das erreichen wollten dann gebe es keine DVD mehr sondern das Kartenmaterial auf SD Karte siehe RNS 315,da ist es nicht mehr so einfach.Ich denke in näherer Zukunft wird das eh passieren...

am 14. November 2013 um 11:04

Zitat:

Original geschrieben von j.slr

 

da gehts nicht um die Kosten der DVD, es soll die unbefugte Weitergabe und Erstellung von Kopien verhindert werden.

...

Wie wär's denn damit: ZITAT: "da gehts nicht (nur!) um die Kosten der DVD, ...

... denn im Grunde gibt es mehrere Gründe für diese Maßnahme ;) !

 

Insofern könnten durchaus beide Argumente zutreffen!

Zitat:

Original geschrieben von Track and Style

Zitat:

Original geschrieben von j.slr

 

da gehts nicht um die Kosten der DVD, es soll die unbefugte Weitergabe und Erstellung von Kopien verhindert werden.

...

Wie wär's denn damit: ZITAT: "da gehts nicht (nur!) um die Kosten der DVD, ...

... denn im Grunde gibt es mehrere Gründe für diese Maßnahme ;) !

 

Insofern könnten durchaus beide Argumente zutreffen!

Dann scheiß ich auch noch ne Runde klug:confused:, die DVD-Hülle wird natürlich auch noch eingespart...

Ich denke die Kosten für die DVD sind im Vergleich zu den Kosten für das entgangene Geschäft durch die Raubkopien bzw. unerlaubte Weitergabe zu vernachlässigen.

Zurück zur eigentlichen Frage:

Wenn VW das RNS mit installiertem Kartenmaterial durch ein Neugerät ersetzt, sollte natürlich auch die Navigationssoftware aufgespielt werden.

 

 

 

am 16. November 2013 um 20:10

Zitat:

Original geschrieben von Touranheizer

Zurück zur eigentlichen Frage:

Wenn VW das RNS mit installiertem Kartenmaterial durch ein Neugerät ersetzt, sollte natürlich auch die Navigationssoftware aufgespielt werden.

In deiner ursprünglichen Frage war aber von der "neuesten Navigations DVD" die Rede!

 

Vielleicht solltest du deine Form des "Anspruchs" mal etwas näher unter die Lupe nehmen? Wenn ich einen alten PC in Reparatur gebe, bekomme ich ja auch nicht gleich die "neueste Software" gleich mit aufgespielt!

Eine höfliche Bitte zu formulieren könnte da u.U. zielführender sein?

 

? ;) ?

@Track and Style

Clown gefrühstückt???

 

"Meine" ursprüngliche Frage???

Habe ich etwas von neuester Software geschrieben???

Ein Vergleich PC und RNS510 hinkt gewaltig (Lizenznummer).

Anspruch auf einen Datenträger besteht natürlich nicht, wohl aber auf installiertes Kartenmaterial (Stand: mindestens Auslieferungzustand).

 

Nach wie vor bleibe ich bei meiner Antwort:

Mein Tiguan hatte bei Auslieferung Kartenmaterial installiert (kein Datenträger mitgeliefert).

Sollte das RNS zB nach 2 Jahren zwecks Defekt gegen ein Neugerät ausgetauscht werden, werde ich sicherlich auf vom :cool: instaliertes Kartenmaterial bestehen.

 

 

 

am 22. November 2013 um 20:21

Entschuldigung!: Da fehlte eine  :rolleyes: Kleinigkeit*:

Zitat:

Original geschrieben von Touranheizer

Zurück zur eigentlichen Frage:

Wenn VW das RNS mit installiertem Kartenmaterial durch ein Neugerät ersetzt, sollte natürlich auch die Navigationssoftware aufgespielt werden.

 

* @ Elbert200

In deiner ursprünglichen Frage war aber von der "neuesten Navigations DVD" die Rede!

 

Vielleicht solltest du deine Form des "Anspruchs" mal .... etc.

 

Besser so ;) ? *

 

Der TE hat sich seit der Eröffnung seines threats nicht mehr zu Wort gemeldet ... und da habe ich ihn wohl etwas "aus dem Auge" verloren :p . Weil ich der gleichen Meinung war, was das Überspielen der Navi-Software angeht, hatte ich deinen Beitrag meinen Auslassungen vorangestellt ... und lediglich die ursprüngliche Adresse des TEs "fehl-kopiert"

Aber, mal ehrlich ... eigentlich hätte man den wahren "Ansprechpartner" schon aus dem Inhalt meines Textes herauslesen und verifizieren können ...  ;) ?

Bezüglich der PC- und der Navi-Software bin ich jedoch nicht deiner Meinung!

 

- Dennoch: Höfliche ! Grüße -

 

Zitat:

Original geschrieben von Track and Style

Entschuldigung!: Da fehlte eine  :rolleyes: Kleinigkeit*:

Zitat:

Original geschrieben von Touranheizer

Zurück zur eigentlichen Frage:

Wenn VW das RNS mit installiertem Kartenmaterial durch ein Neugerät ersetzt, sollte natürlich auch die Navigationssoftware aufgespielt werden.

 

* @ Elbert200

In deiner ursprünglichen Frage war aber von der "neuesten Navigations DVD" die Rede!

 

Vielleicht solltest du deine Form des "Anspruchs" mal .... etc.

 

Besser so ;) ? *

 

Der TE hat sich seit der Eröffnung seines threats nicht mehr zu Wort gemeldet ... und da habe ich ihn wohl etwas "aus dem Auge" verloren :p . Weil ich der gleichen Meinung war, was das Überspielen der Navi-Software angeht, hatte ich deinen Beitrag meinen Auslassungen vorangestellt ... und lediglich die ursprüngliche Adresse des TEs "fehl-kopiert"

Aber, mal ehrlich ... eigentlich hätte man den wahren "Ansprechpartner" schon aus dem Inhalt meines Textes herauslesen und verifizieren können ...  ;) ?

Bezüglich der PC- und der Navi-Software bin ich jedoch nicht deiner Meinung!

 

- Dennoch: Höfliche ! Grüße -

Was bezweckst du eigentlich mit der eigenartigen Gestaltung deiner Beiträge ?

Die Lesbarkeit fördert es jedenfalls nicht ! Willst du nur zeigen, dass du es kannst- okay das wissen wir jetzt, kannst wieder wie jeder andere User, normal schreiben...;)

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