Neue Regelungen in 2012
Sicherer und umweltfreundlicher soll das Autofahren werden ab 2012. Hier die wichtigsten Neuerungen von Autobahn-Baustellen bis Wechselkennzeichen.
Autobahn-Baustellen: Die linke Spur von Autobahn-Baustellen soll künftig breiter ausgelegt werden - von 2,0 auf mindestens 2,10 Meter. Das erleichtert es Überholern, an den oftmals über ihre Fahrspur hinausreichenden Lkw vorbeizukommen.
Biosprit E10: Der umstrittene Kraftstoff mit zehnprozentigem Bioethanolanteil soll 2012 auch in Österreich auf den Markt kommen. Im Vorfeld gibt es in der Alpenrepublik ein ähnliches Hickhack wie in Deutschland. Wann genau es soweit ist, bleibt also abzuwarten.
Entfernungspauschale: Ab 2012 gibt es Änderungen durch das so genannte Steuervereinfachungsgesetz. Was vielversprechend klingt, bringt de facto Nachteile mit sich für alle, die bislang wechselnde Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit nutzten und in der Steuererklärung geltend machten.
Ab Januar besteht das Wahlrecht zwischen Pendlerpauschale (0,30 Euro pro Kilometer/einfache Strecke) und ÖPNV-Tarif nicht mehr tageweise, sondern nur noch fürs ganze Jahr. Entweder oder ist jetzt die Maxime – und 4.500 Euro sind die Obergrenze.
Förderung für Elektroautos: Ein Referentenentwurf des Finanzministeriums sieht vor, die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos von derzeit fünf auf zehn Jahre anzuheben. Dadurch soll ein Kaufanreiz gegeben und mittelfristig das Ziel der Bundesregierung erreicht werden, bis 2020 eine Million Elektroautos auf die Straßen zu bringen. Die Steuerbefreiung soll für alle E-Fahrzeuge gelten, die zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2015 erstmals zugelassen werden.
Gigaliner: Am 1. Januar 2012 tritt die Ausnahmeverordnung zum Feldversuch mit Lang-Lkw in Kraft. Die „Gigaliner“ dürfen bis zu 44 Tonnen schwer und 25,25 Meter lang sein. Maximal 400 dieser überlangen Lastwagen dürfen die kommenden fünf Jahre auf Deutschlands Straßen bewegt werden. Von Fahrern mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung, maximal drei Punkten in Flensburg und einer speziellen Einweisung. Das größere Ladevolumen soll eine Kraftstoff- und CO2-Ersparnis von bis zu 30 Prozent ermöglichen im Vergleich zum Transport mit herkömmlichen Lkw.
Hauptuntersuchung: Ab April 2012 arbeiten alle Prüforganisationen – also TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ und andere – bundesweit mit einem einheitlichen Prüfbericht. Das Mängeltool soll um einiges detaillierter ausfallen. Bei Fahrzeugen, die nach dem 1.4.2012 erstmals neu zugelassen werden, wird zudem eine Probefahrt Pflicht. Unterm Strich dauert die Hauptuntersuchung (HU) dadurch länger – und wird mit Sicherheit neue Gebühren mit sich bringen. Wann und um wie viel die HU teurer wird, ist allerdings noch offen.
Positiv für Autofahrer: Die Rückdatierung der Plaketten fällt im Zuge der Novellierung weg. Bedeutet: Wer zu spät zur HU erscheint (und besteht), erhält die begehrte Plakette für volle 24 Monate. Bislang wurde die „Überziehung“ von der neuen Laufzeit abgezogen. Führte ein Autofahrer sein Fahrzeug z. B. erst im Juni bei einer der Prüforganisationen vor, hätte aber schon im April vorstellig werden müssen, bekam er auch nur eine bis zum übernächsten April gültige Plakette. Heute blüht ihm bei zweimonatiger oder noch längerer Überziehung eine Ergänzungsuntersuchung. Und ein Gebührenaufschlag in Höhe von 20 Prozent.
Knöllchen: Die EU-weite Vollstreckung von Knöllchen aus dem Ausland soll effizienter gestaltet und flächendeckend umgesetzt werden. Zeitgleich beginnt der EU-weite Austausch von Halterdaten.
Öko-Label für Reifen: 2012 wird ein weiteres buntes Öko-Label in den Autofahrer-Alltag einziehen. Nach Vorbild der Neuwagen (ab Dezember 2011) sollen auch Reifen ihre Umweltfreundlichkeit vor dem Kauf preisgeben. Sieben bunte Balken im Farbverlaufsschema dunkelgrün (Klasse A, sehr umweltfreundlich) bis dunkelrot (Klasse G, nicht umweltfreundlich) bringen dann Farbe auf die schwarzen Pneus. Verbrauch, Nässehaftung und Abrollgeräusch sind die drei entscheidenden Faktoren. Ab dem 1. November 2012 soll das neue Öko-Label Pflicht sein. Vorerst jedoch nur für Reifen, die nach dem 1. Juli 2012 hergestellt werden.
Punktesystem in Flensburg: Hoffnung für Verkehrssünder! Zentralregister und Punktesystem sollen in 2012 komplett reformiert werden. Details wurden bislang nicht kommuniziert. Nur so viel: Es soll unter anderem leichter werden, bestehende Punkte abzubauen.
Reifendruckkontrollsystem: Alle nach dem 1. November 2012 typgeprüften Pkw müssen serienmäßig mit einem Reifendruckkontrollsystem ausgerüstet sein. Bedeutet für Autofahrer: Die Neuheiten des Jahres 2013 melden ab Werk, wenn an einem der vier Räder Luft entweicht.
Rußpartikelfilter: Endlich mal eine gute Nachricht für (Alt-)Dieselfahrer. Die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern für Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t) wird ab 2012 wieder mit 330 Euro gefördert.
Umweltzonen: In 21 weiteren deutschen Städten und Gemeinden (z. B. Freiburg, Heidelberg, Mannheim) gilt ab 1. Januar 2012 die Stufe 2. Das heißt: Es dürfen nur noch Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette einfahren. Frankfurt am Main, Krefeld, Osnabrück und Stuttgart erhöhen ab Januar auf Stufe 3. Wie bereits jetzt schon in Berlin, Bremen, Hannover und Leipzig darf dann nur noch mit grüner Plakette in den ausgewiesenen Umweltzonen gefahren werden. München will im Oktober nachziehen.
Die neue Umweltzone Ruhrgebiet vereint neue mit bestehenden Umweltzonen (Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herne, Herten, Mülheim, Oberhausen und Recklinghausen). Ganz neue Umweltzonen entstehen im Januar 2012 in Hagen, Heidenheim, Schramberg, Urbach und im Verbund Pleidelsheim-Ingersheim-Freiberg. Anfangs genügt zur Einfahrt die gelbe Plakette (Hagen: rot/Stufe 1), ab 2013 muss es die grüne sein (Hagen: ab 2014). Wer ohne passenden Umweltaufkleber erwischt wird, zahlt 40 Euro und kassiert einen Punkt in Flensburg.
Wechselkennzeichen: Wer mehr als ein Auto hat, darf sich jetzt freuen. Mitte 2012 soll endlich das Wechselkennzeichen kommen, Vorbild sind unsere Nachbarländer Österreich und die Schweiz. Ein Kennzeichen kann dann für zwei abwechselnd genutzte Autos zugelassen werden. Das lästige An- und Abmelden von Oldtimern oder saisonal genutzten Sportwagen entfällt ein für allemal
Beste Antwort im Thema
Sicherer und umweltfreundlicher soll das Autofahren werden ab 2012. Hier die wichtigsten Neuerungen von Autobahn-Baustellen bis Wechselkennzeichen.
Autobahn-Baustellen: Die linke Spur von Autobahn-Baustellen soll künftig breiter ausgelegt werden - von 2,0 auf mindestens 2,10 Meter. Das erleichtert es Überholern, an den oftmals über ihre Fahrspur hinausreichenden Lkw vorbeizukommen.
Biosprit E10: Der umstrittene Kraftstoff mit zehnprozentigem Bioethanolanteil soll 2012 auch in Österreich auf den Markt kommen. Im Vorfeld gibt es in der Alpenrepublik ein ähnliches Hickhack wie in Deutschland. Wann genau es soweit ist, bleibt also abzuwarten.
Entfernungspauschale: Ab 2012 gibt es Änderungen durch das so genannte Steuervereinfachungsgesetz. Was vielversprechend klingt, bringt de facto Nachteile mit sich für alle, die bislang wechselnde Verkehrsmittel für den Weg zur Arbeit nutzten und in der Steuererklärung geltend machten.
Ab Januar besteht das Wahlrecht zwischen Pendlerpauschale (0,30 Euro pro Kilometer/einfache Strecke) und ÖPNV-Tarif nicht mehr tageweise, sondern nur noch fürs ganze Jahr. Entweder oder ist jetzt die Maxime – und 4.500 Euro sind die Obergrenze.
Förderung für Elektroautos: Ein Referentenentwurf des Finanzministeriums sieht vor, die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos von derzeit fünf auf zehn Jahre anzuheben. Dadurch soll ein Kaufanreiz gegeben und mittelfristig das Ziel der Bundesregierung erreicht werden, bis 2020 eine Million Elektroautos auf die Straßen zu bringen. Die Steuerbefreiung soll für alle E-Fahrzeuge gelten, die zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2015 erstmals zugelassen werden.
Gigaliner: Am 1. Januar 2012 tritt die Ausnahmeverordnung zum Feldversuch mit Lang-Lkw in Kraft. Die „Gigaliner“ dürfen bis zu 44 Tonnen schwer und 25,25 Meter lang sein. Maximal 400 dieser überlangen Lastwagen dürfen die kommenden fünf Jahre auf Deutschlands Straßen bewegt werden. Von Fahrern mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung, maximal drei Punkten in Flensburg und einer speziellen Einweisung. Das größere Ladevolumen soll eine Kraftstoff- und CO2-Ersparnis von bis zu 30 Prozent ermöglichen im Vergleich zum Transport mit herkömmlichen Lkw.
Hauptuntersuchung: Ab April 2012 arbeiten alle Prüforganisationen – also TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ und andere – bundesweit mit einem einheitlichen Prüfbericht. Das Mängeltool soll um einiges detaillierter ausfallen. Bei Fahrzeugen, die nach dem 1.4.2012 erstmals neu zugelassen werden, wird zudem eine Probefahrt Pflicht. Unterm Strich dauert die Hauptuntersuchung (HU) dadurch länger – und wird mit Sicherheit neue Gebühren mit sich bringen. Wann und um wie viel die HU teurer wird, ist allerdings noch offen.
Positiv für Autofahrer: Die Rückdatierung der Plaketten fällt im Zuge der Novellierung weg. Bedeutet: Wer zu spät zur HU erscheint (und besteht), erhält die begehrte Plakette für volle 24 Monate. Bislang wurde die „Überziehung“ von der neuen Laufzeit abgezogen. Führte ein Autofahrer sein Fahrzeug z. B. erst im Juni bei einer der Prüforganisationen vor, hätte aber schon im April vorstellig werden müssen, bekam er auch nur eine bis zum übernächsten April gültige Plakette. Heute blüht ihm bei zweimonatiger oder noch längerer Überziehung eine Ergänzungsuntersuchung. Und ein Gebührenaufschlag in Höhe von 20 Prozent.
Knöllchen: Die EU-weite Vollstreckung von Knöllchen aus dem Ausland soll effizienter gestaltet und flächendeckend umgesetzt werden. Zeitgleich beginnt der EU-weite Austausch von Halterdaten.
Öko-Label für Reifen: 2012 wird ein weiteres buntes Öko-Label in den Autofahrer-Alltag einziehen. Nach Vorbild der Neuwagen (ab Dezember 2011) sollen auch Reifen ihre Umweltfreundlichkeit vor dem Kauf preisgeben. Sieben bunte Balken im Farbverlaufsschema dunkelgrün (Klasse A, sehr umweltfreundlich) bis dunkelrot (Klasse G, nicht umweltfreundlich) bringen dann Farbe auf die schwarzen Pneus. Verbrauch, Nässehaftung und Abrollgeräusch sind die drei entscheidenden Faktoren. Ab dem 1. November 2012 soll das neue Öko-Label Pflicht sein. Vorerst jedoch nur für Reifen, die nach dem 1. Juli 2012 hergestellt werden.
Punktesystem in Flensburg: Hoffnung für Verkehrssünder! Zentralregister und Punktesystem sollen in 2012 komplett reformiert werden. Details wurden bislang nicht kommuniziert. Nur so viel: Es soll unter anderem leichter werden, bestehende Punkte abzubauen.
Reifendruckkontrollsystem: Alle nach dem 1. November 2012 typgeprüften Pkw müssen serienmäßig mit einem Reifendruckkontrollsystem ausgerüstet sein. Bedeutet für Autofahrer: Die Neuheiten des Jahres 2013 melden ab Werk, wenn an einem der vier Räder Luft entweicht.
Rußpartikelfilter: Endlich mal eine gute Nachricht für (Alt-)Dieselfahrer. Die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern für Diesel-Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t) wird ab 2012 wieder mit 330 Euro gefördert.
Umweltzonen: In 21 weiteren deutschen Städten und Gemeinden (z. B. Freiburg, Heidelberg, Mannheim) gilt ab 1. Januar 2012 die Stufe 2. Das heißt: Es dürfen nur noch Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette einfahren. Frankfurt am Main, Krefeld, Osnabrück und Stuttgart erhöhen ab Januar auf Stufe 3. Wie bereits jetzt schon in Berlin, Bremen, Hannover und Leipzig darf dann nur noch mit grüner Plakette in den ausgewiesenen Umweltzonen gefahren werden. München will im Oktober nachziehen.
Die neue Umweltzone Ruhrgebiet vereint neue mit bestehenden Umweltzonen (Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herne, Herten, Mülheim, Oberhausen und Recklinghausen). Ganz neue Umweltzonen entstehen im Januar 2012 in Hagen, Heidenheim, Schramberg, Urbach und im Verbund Pleidelsheim-Ingersheim-Freiberg. Anfangs genügt zur Einfahrt die gelbe Plakette (Hagen: rot/Stufe 1), ab 2013 muss es die grüne sein (Hagen: ab 2014). Wer ohne passenden Umweltaufkleber erwischt wird, zahlt 40 Euro und kassiert einen Punkt in Flensburg.
Wechselkennzeichen: Wer mehr als ein Auto hat, darf sich jetzt freuen. Mitte 2012 soll endlich das Wechselkennzeichen kommen, Vorbild sind unsere Nachbarländer Österreich und die Schweiz. Ein Kennzeichen kann dann für zwei abwechselnd genutzte Autos zugelassen werden. Das lästige An- und Abmelden von Oldtimern oder saisonal genutzten Sportwagen entfällt ein für allemal
Ähnliche Themen
13 Antworten
da hat sich aber einer zeit genommen danke!
reifendruck gefällt mir!!!
neue HU macht mir angst
Ja, Reifendruckkontrollsystem ist ganz toll.
Das braucht kein Mensch.
Die Systeme sind alle doof. Es gibt welche mit Geber im Rad, was natürlich toll ist, denn, wenn du dann z.B. Winterreifen kaufen willst, darfst du dir hinterher beim Autohersteller anlernen lassen.
Dann gibt es Systeme (Opel), die über die Drehzahl der Räder gehen, klappt aber nur wenn die Räder wirklich sauber und gleichmäßig abgefahren sind. Einen neuen Reifen und 3 gebrauchte macht da schon gerne Probleme, also wenn du einen Reifen kaputt fährst, kaufst du dann mindestens 2 neue.
Ist schön wenns funktioniert, wäre ich aber nicht bereit Geld für aus zu geben, vor allem nicht, wenn es kaputt ist. Ist aber auf jeden Fall ein System, welches die Wartungskosten eines KFZ wieder erhöhen wird.
Zitat:
Original geschrieben von Mark-86
Ja, Reifendruckkontrollsystem ist ganz toll.
Das braucht kein Mensch.
Die Systeme sind alle doof. Es gibt welche mit Geber im Rad, was natürlich toll ist, denn, wenn du dann z.B. Winterreifen kaufen willst, darfst du dir hinterher beim Autohersteller anlernen lassen.
Dann gibt es Systeme (Opel), die über die Drehzahl der Räder gehen, klappt aber nur wenn die Räder wirklich sauber und gleichmäßig abgefahren sind. Einen neuen Reifen und 3 gebrauchte macht da schon gerne Probleme, also wenn du einen Reifen kaputt fährst, kaufst du dann mindestens 2 neue.
Ist schön wenns funktioniert, wäre ich aber nicht bereit Geld für aus zu geben, vor allem nicht, wenn es kaputt ist. Ist aber auf jeden Fall ein System, welches die Wartungskosten eines KFZ wieder erhöhen wird.
Also die Reifendrucküberwachung über die ABS- Sensoren finde ich super.
Das System läßt sich doch anlernen, dann gehts auch mit unterschiedlich abgefahrenen Reifen.
Der zusätzliche Systemaufwand ist minimal.
Somit sind auf Dauer normalerweise keine zusätzlichen Kosten zu erwarten.
Bin sicher nicht mit jedem Schnickschnack einverstanden aber dieses System bietet einen echten Sicherheitsgewinn.
Echt?
Ist es echt so schwer an der Tankstelle ab und zu mal den Luftdruck zu überprüfen?
Statistisch gibt es immer weniger Reifenpannen, aber trotzdem hat es irgendein Hersteller geschafft sich unter den Poltikern so viel Lobby zu verschaffen, daß er jetzt mal eben richtig Geld drucken kann.
Gut, daß uns noch keiner vorschreibt, in welcher Situation wir wie schnell atmen müssen
fleibaka
Reifendruckkontrolle über die Raddrehzahl erfüllt die aktuellen Bestimmungen leider nicht mehr.
Stirbt also.
Das mit der HU ist eigentlich gut, denn ich muss eigentlich im März zum TÜV.
Im Grunde ist diese Umstellung jedoch reiner Zirkus mit mehr Nachteilen als Vorteilen. Ein detaillierter Prüfbericht ist zwar schön, aber der Sicherheit würde das zurückdatierten mehr dienen. Mehr Details dienen vor allem den Prüforganisationen in finanzieller Hinsicht und sonst niemanden. Was bringen heute schon die Bremswerte, wenn damit die meisten (auch Werkstätten) eh nichts anfangen können?
Man kann wahrscheinlich ein paar Jahrzehnte lang den Tüv-Termin aufschieben (um sich alle zwei Jahre 2-3 Monate zu sparen) und die Kosten für die nun teurere Untersuchung kriegt man trotzdem nicht rein.
Da haben die Lobbyisten ganz Arbeit geleistet. Denn mit hohen Unfallzahlen wegen sicherheitsrelevanter Mängel gibt es Deutschland eher weniger Probleme.
betr. HU- wird nicht mehr zurückdatiert.
Hat aber auch einen erzieherischen Wert-der über das Portmonee geht- in der Zeit der HU -überziehung erlischt der Versicherungsschutz.
Sprich: hast Du in der Überziehungszeit nach abgelaufener HU , vor der neuen HU einen Unfall mit Fremdschaden, ist Deine Versicherung fein raus - den bezahlst Du.
....oder war das eine Zeitungsente ? fürchte :nein
Zitat:
Original geschrieben von chauvi
betr. HU- wird nicht mehr zurückdatiert.
Hat aber auch einen erzieherischen Wert-der über das Portmonee geht- in der Zeit der HU -überziehung erlischt der Versicherungsschutz.
Sprich: hast Du in der Überziehungszeit nach abgelaufener HU , vor der neuen HU einen Unfall mit Fremdschaden, ist Deine Versicherung fein raus - den bezahlst Du.
....oder war das eine Zeitungsente ? fürchte :nein
Natürlich ist das eine Ente, bzw. bestand die Regel schon immer.
Das Fahrzeug muß Verkehrssicher sein. Ist der Unfall aufgrund eines Mangels am Fahrzeug aufgetreten, der bei regelmäßiger Wartung oder rechtzeitiger HU hätte beseitigt werden können, dann hat man in der Tat ein Problem.
Hierfür muß jetzt aber auch noch grobe Fahrlässigkeit im Spiel sein. Der Halter war sich der Mängel bewußt und hat deshalb den TÜV überzogen, wäre dafür ein passendes Beispiel.
Dann zahlt die Versicherung dennoch den gegnerischen Schaden und nimmt dich bis zu einer, in den AGBs festgelegten Summe in Regress. Das sind meist 5000 Euro.
fleibaka
Zitat:
Original geschrieben von fleibaka
Zitat:
Original geschrieben von chauvi
....oder war das eine Zeitungsente ? fürchte :nein
Natürlich ist das eine Ente, bzw. bestand die Regel schon immer.
Das Fahrzeug muß Verkehrssicher sein. Ist der Unfall aufgrund eines Mangels am Fahrzeug aufgetreten, der bei regelmäßiger Wartung oder rechtzeitiger HU hätte beseitigt werden können, dann hat man in der Tat ein Problem.
Hierfür muß jetzt aber auch noch grobe Fahrlässigkeit im Spiel sein. Der Halter war sich der Mängel bewußt und hat deshalb den TÜV überzogen, wäre dafür ein passendes Beispiel.
Dann zahlt die Versicherung dennoch den gegnerischen Schaden und nimmt dich bis zu einer, in den AGBs festgelegten Summe in Regress. Das sind meist 5000 Euro.
fleibaka
das war doch schon immer so: bestanden (bekannte) Mängel zB am Bremssystem und Du bist deshalb aufgefahren- war der Vers.Schutz nicht mehr gewährleistet- selbst mit gültigem TÜV.
Wenn ich den Artikel richtig verstanden habe- wovon ich schon ausgehe- besteht die laut verkaufte Neuerung -einerseits wieder 24Mon. TÜV zu bekommen- andererseits gerade in dem (weniger deutlich herausgehobenen) versicherungsfreundlichen Neben-Effekt, dass die VErsicherung zunächst ohne weitere Prüfung in der Überziehungszeit leistungsbefreit ist.
In der krassen Konsequenz ist das sonst im Netz nicht zu lesen- es wird eher vorsichtig formuliert: das man zukünftig bei TÜV-Überziehung Probleme mit seiner Versicherung bekommen "könnte,würde"- die über das Bussgeld weit hinausreichen würden .
Ob die VErs. dann letztlich tatsächlich komplett aus der Leistung befreit ist- wird die Zukunft zeigen- die entsprechenden Weichen scheinen jedoch gestellt.
kassandra-mike
So ziemlich alles, was irgendwie mit Tüv, Verkehrssicherheit, Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz zusammenhängt, ist erfunden. Wer hat was davon? Die Versicherungen.
Natürlich kann eine Versicherung mal zickig werden, wenn irgendetwas ganz offensichtlich und obendrein noch grob fahrlässig sein sollte, aber selbst das haben immer noch Gerichte zu entscheiden.
Aber mal ernsthaft, einen der wenigen hier im Forum relevanten Fälle angenommen: Knarrzende und brechende Traggelenke. Warum sollte die Versicherung nicht zahlen, wenn man durch einen solchen Bruch einen Unfall verursacht? Fahrzeug war doch schließlich beim Tüv...
Aber wie soll der Tüv das merken? Thema gabs ja neulich...oder was soll mit der Bremsanlage sein? Werte haben beim letzten Tüv gepasst, undicht war auch nichts, also fertig. Viele hier im Forum merken es natürlich relativ bald, wenn irgendwas nicht stimmen sollte. Aber das Forum ist eben nicht der Durchschnitt der Bevölkerung.
Ist natürlich etwas anderes, wenn man vor jedem Bremsen pumpen muss, das Problem zuvor hier im Forum öffentlich breittritt, dann trotzdem fährt wider besserer Ratschläge, und in einen Unfall verwickelt ist. Dann muss "nur noch" die Versicherung (oder die des Unfallgegners) hier mitlesen und die Person zuordnen können. Das Ganze dann aber immer noch vor Gericht irgendwie beweisen, dass grob fahrlässig war.
Genauso kann man nicht pauschal einfach mal sagen, dass der Tüv abgelaufen ist und nicht zahlen wollen.
Der Gesetzber kann selbst Strafen auferlegen für den Fall, dass da was abgelaufen ist. Die Versicherungen würden sich so auch sehr gerne reinwaschen. Das mag vielleicht bei einigen Geschädigten funktionieren, aber spätestens, wenn der erste den gesamten Schaden nicht bar bezahlen kann, gehts vor ein Gericht und die Versicherung zahlt wieder selbst.
Wenn die Versicherungen solche Regeln aufstellen könnten, dann könnten die Verkehrsteilnehmer auch freiwillig auf eine Haftpflicht verzichten. In eine solchen Fall würde die Justiz das Problem sehr schnell lösen. Im Zweifel der Bundesgerichtshof.
Jetzt fängt Österreich auch noch mit dem E10 Schmarrn an...
http://www.rocksonora.com/file/sns_uploads/5475/images/facepalm.gif
warum "jetzt"? ist die E10 einführung nicht bundesweit einheitlich??
(dachte österreich gehört seit '38 dazu)
Zitat:
Original geschrieben von 320sel.w140
warum "jetzt"? ist die E10 einführung nicht bundesweit einheitlich??
(dachte österreich gehört seit '38 dazu)
das lass blos keinen Austrianer lesen... Du weisst aber..was ein temporäres file ist ?