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  7. Neue Richtlinie für Abgas-Nachrüstlösungen wird erwartet: Schadstoffschlüssel-Änderung

Neue Richtlinie für Abgas-Nachrüstlösungen wird erwartet: Schadstoffschlüssel-Änderung

Themenstarteram 23. April 2010 um 20:13

Hallo zusammen,

falls nicht schon bekannt:

In der noch ausstehenden 55. Ausnahmeverordnung zur StVO werden voraussichtlich

neue Rechtsgrundlagen geschaffen, um bei Abgas-Nachrüstlösungen einen besseren

Schadstoffschlüssel für Benziner und Diesel-Fahrzeuge durch eine Umschlüsselung

zu erreichen.

Die Voraussetzungen sind u. a. dann erfüllt, wenn die gemessenen Werte

von 4 relevanten Abgas-Schadstoffemissionen um 30 % niedriger ausfallen

als zum Zeitpunkt der Messung für eine EG-Typgenehmigung (Markteinführung).

Die bestehenden Soll-Grenzwerte für Abgas-Schadstoffemissionen sind dabei unerheblich.

Für PKW und Nutzfahrzeuge gelten unterschiedliche Bestimmungen.

Ein On-Board-Diagnose-System muss bei Benzinern ab EZ 01.01.2001 und

bei Dieseln ab EZ 01.01.2004 vorhanden sein.

Zeitpunkt: Evt. noch in diesem Jahr

Eine Umschlüsselung wird dann wieder möglich sein.

Mit Hilfe von Nachrüst-Systemen zur Schadstoffminderung (beim Diesel reicht nur

eine Partikelminderung nicht aus), können die Halter älterer Fahrzeuge zumindest

auf eine (bessere) Feinstaubplakette hoffen, die bislang leer ausgegangen sind...

fiskalisch ist diese Sache z. Zt. noch nicht geklärt. Einzelheiten wird der genaue

Wortlaut aufzeigen. Wie werden die Nachrüst-Anbieter darauf reagieren?

Per Saldo handelt es sich um eine Verschärfung bisheriger Regelungen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schadstoffschl%C3%BCssel

http://de.wikipedia.org/wiki/Abgasuntersuchung

http://de.wikipedia.org/wiki/Abgasnorm

http://de.wikipedia.org/.../...zeichnung_emissionsarmer_Kraftfahrzeuge

Viele Grüsse aus dem Bergischen Land, 11 Grad, wolkenlos. Walter

 

Ähnliche Themen
4 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von WalterE200-97

Hallo zusammen,

 

falls nicht schon bekannt:

In der noch ausstehenden 55. Ausnahmeverordnung zur StVO werden voraussichtlich

neue Rechtsgrundlagen geschaffen, um bei Abgas-Nachrüstlösungen einen besseren

Schadstoffschlüssel für Benziner und Diesel-Fahrzeuge durch eine Umschlüsselung

zu erreichen.

 

Die Voraussetzungen sind u. a. dann erfüllt, wenn die gemessenen Werte

von 4 relevanten Abgas-Schadstoffemissionen um 30 % niedriger ausfallen

als zum Zeitpunkt der Messung für eine EG-Typgenehmigung (Markteinführung).

Die bestehenden Soll-Grenzwerte für Abgas-Schadstoffemissionen sind dabei unerheblich.

Für PKW und Nutzfahrzeuge gelten unterschiedliche Bestimmungen.

Ein On-Board-Diagnose-System muss bei Benzinern ab EZ 01.01.2001 und

bei Dieseln ab EZ 01.01.2004 vorhanden sein.

Zeitpunkt: Evt. noch in diesem Jahr

Eine Umschlüsselung wird dann wieder möglich sein.

 

Mit Hilfe von Nachrüst-Systemen zur Schadstoffminderung (beim Diesel reicht nur

eine Partikelminderung nicht aus), können die Halter älterer Fahrzeuge zumindest

auf eine (bessere) Feinstaubplakette hoffen, die bislang leer ausgegangen sind...

fiskalisch ist diese Sache z. Zt. noch nicht geklärt. Einzelheiten wird der genaue

Wortlaut aufzeigen. Wie werden die Nachrüst-Anbieter darauf reagieren?

Per Saldo handelt es sich um eine Verschärfung bisheriger Regelungen.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Schadstoffschl%C3%BCssel

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Abgasuntersuchung

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Abgasnorm

 

http://de.wikipedia.org/.../...zeichnung_emissionsarmer_Kraftfahrzeuge

 

Viele Grüsse aus dem Bergischen Land, 11 Grad, wolkenlos. Walter

 

 

 

Danke Walter

Habe schon Umgerüstet und habe jetzt Euro 5 bzw D4 , habe beim Boschdienst auch Abgas bzw. Russtets nach ADAC - Kriterien gefahren und das sah ganz gut aus . Allerdings wäre mir ein Umrüstung beim Diesel ein Werksseitige Lösung lieber , Komplett mit Motormanagment abstimmung .

Original geschrieben von Dieseltrucker

 

Original geschrieben von WalterE200-97

Zitat:

Hallo zusammen,

falls nicht schon bekannt:

In der noch ausstehenden 55. Ausnahmeverordnung zur StVO werden voraussichtlich

neue Rechtsgrundlagen geschaffen, um bei Abgas-Nachrüstlösungen einen besseren

Schadstoffschlüssel für Benziner und Diesel-Fahrzeuge durch eine Umschlüsselung

zu erreichen.

Die Voraussetzungen sind u. a. dann erfüllt, wenn die gemessenen Werte

von 4 relevanten Abgas-Schadstoffemissionen um 30 % niedriger ausfallen

als zum Zeitpunkt der Messung für eine EG-Typgenehmigung (Markteinführung).

Die bestehenden Soll-Grenzwerte für Abgas-Schadstoffemissionen sind dabei unerheblich.

Für PKW und Nutzfahrzeuge gelten unterschiedliche Bestimmungen.

Ein On-Board-Diagnose-System muss bei Benzinern ab EZ 01.01.2001 und

bei Dieseln ab EZ 01.01.2004 vorhanden sein.

Zeitpunkt: Evt. noch in diesem Jahr

Eine Umschlüsselung wird dann wieder möglich sein.

Mit Hilfe von Nachrüst-Systemen zur Schadstoffminderung (beim Diesel reicht nur

eine Partikelminderung nicht aus), können die Halter älterer Fahrzeuge zumindest

auf eine (bessere) Feinstaubplakette hoffen, die bislang leer ausgegangen sind...

fiskalisch ist diese Sache z. Zt. noch nicht geklärt. Einzelheiten wird der genaue

Wortlaut aufzeigen. Wie werden die Nachrüst-Anbieter darauf reagieren?

Per Saldo handelt es sich um eine Verschärfung bisheriger Regelungen.

Viele Grüsse aus dem Bergischen Land, 11 Grad, wolkenlos. Walter

Zitat:

Danke Walter

Habe schon Umgerüstet und habe jetzt Euro 5 bzw D4 ,

Wie hast Du das denn geschafft und wen hast Du wie und womit bestochen? :D

Durch die Nachrüstung eines DPF ändert sich legal an der Schadstoffklasse gar nichts.

Einzig und allein wird die Partikelminderungsstufe um eine Stufe besser und man bekommt z.B. an Stelle einer gelben, eine grüne Feinstaubplakette.

Zitat:

Original geschrieben von oparudi

Original geschrieben von Dieseltrucker

 

 

Original geschrieben von WalterE200-97

Zitat:

Original geschrieben von oparudi

Zitat:

Hallo zusammen,

 

falls nicht schon bekannt:

In der noch ausstehenden 55. Ausnahmeverordnung zur StVO werden voraussichtlich

neue Rechtsgrundlagen geschaffen, um bei Abgas-Nachrüstlösungen einen besseren

Schadstoffschlüssel für Benziner und Diesel-Fahrzeuge durch eine Umschlüsselung

zu erreichen.

 

Die Voraussetzungen sind u. a. dann erfüllt, wenn die gemessenen Werte

von 4 relevanten Abgas-Schadstoffemissionen um 30 % niedriger ausfallen

als zum Zeitpunkt der Messung für eine EG-Typgenehmigung (Markteinführung).

Die bestehenden Soll-Grenzwerte für Abgas-Schadstoffemissionen sind dabei unerheblich.

Für PKW und Nutzfahrzeuge gelten unterschiedliche Bestimmungen.

Ein On-Board-Diagnose-System muss bei Benzinern ab EZ 01.01.2001 und

bei Dieseln ab EZ 01.01.2004 vorhanden sein.

Zeitpunkt: Evt. noch in diesem Jahr

Eine Umschlüsselung wird dann wieder möglich sein.

 

Mit Hilfe von Nachrüst-Systemen zur Schadstoffminderung (beim Diesel reicht nur

eine Partikelminderung nicht aus), können die Halter älterer Fahrzeuge zumindest

auf eine (bessere) Feinstaubplakette hoffen, die bislang leer ausgegangen sind...

fiskalisch ist diese Sache z. Zt. noch nicht geklärt. Einzelheiten wird der genaue

Wortlaut aufzeigen. Wie werden die Nachrüst-Anbieter darauf reagieren?

Per Saldo handelt es sich um eine Verschärfung bisheriger Regelungen.

 

Viele Grüsse aus dem Bergischen Land, 11 Grad, wolkenlos. Walter

Zitat:

Original geschrieben von oparudi

Zitat:

Danke Walter

Habe schon Umgerüstet und habe jetzt Euro 5 bzw D4 ,

Wie hast Du das denn geschafft und wen hast Du wie und womit bestochen? :D

 

Durch die Nachrüstung eines DPF ändert sich legal an der Schadstoffklasse gar nichts.

Einzig und allein wird die Partikelminderungsstufe um eine Stufe besser und man bekommt z.B. an Stelle einer gelben, eine grüne Feinstaubplakette.

 

Hallo Oparudi

Da muß ich mich Entschuldigen . Habe noch mal ganz genau nach gelesen  :confused: ( lesen bildet :rolleyes: ) und habe Schlüsselnummer 44 / also Euro 3 mit Grüner Plakette . War ein versehen von mir , der Abgastest bzw. wie stark der Motor rußt nach Umrüstung war wahrscheinlich nix anderes als die normale AU . :)

Zitat:

Original geschrieben von Dieseltrucker

 

Original geschrieben von oparudi

 

Wie hast Du das denn geschafft und wen hast Du wie und womit bestochen? :D

Durch die Nachrüstung eines DPF ändert sich legal an der Schadstoffklasse gar nichts.

Einzig und allein wird die Partikelminderungsstufe um eine Stufe besser und man bekommt z.B. an Stelle einer gelben, eine grüne Feinstaubplakette.

Zitat:

Hallo Oparudi

Da muß ich mich Entschuldigen . Habe noch mal ganz genau nach gelesen  :confused: ( lesen bildet :rolleyes: ) und habe Schlüsselnummer 44 / also Euro 3 mit Grüner Plakette . War ein versehen von mir , der Abgastest bzw. wie stark der Motor rußt nach Umrüstung war wahrscheinlich nix anderes als die normale AU . :)

Alles klar! ;)

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