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neuen Führerschein im Ausland machen? Gültig?

BMW 3er E36
Themenstarteram 18. August 2006 um 20:27

Hallo,

ich hab mal folgende Frage:

Wenn man in Deutschland den Führerschein entzogen bekommt für einen Monat oder länger (keine Angst, ich hab meinen Führerschein!) kann man dann einen neuen im Ausland machen? Polen Tschechei usw? Hab mal sowas gehört. Viele sagen der ist dann gültig....andere sagen der ist nicht gültig.

Was stimmt denn nun?

Gruß Frank

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14 Antworten
am 18. August 2006 um 20:28

Nein jedenfalls sind sie dabei die nicht anzuerkennen dann. Wieso auch? :) Wenn Sie den Schein einziehen und Dir Fahrverbot in D erteilen...... Selbstgänger oder? :)

Themenstarteram 18. August 2006 um 20:30

Zitat:

Original geschrieben von Vampir

Nein jedenfalls sind sie dabei die nicht anzuerkennen dann. Wieso auch? :) Wenn Sie den Schein einziehen und Dir Fahrverbot in D erteilen...... Selbstgänger oder? :)

Aber noch wär so einer gültig?

Nee ich frag nur ein Kumpel hatte den LAppen weg und meinte er hätte besser nen neuen im Ausland gemacht.

2000

 

Frank, du du weisst ja was morgen ist...! ;)

Führerschein im Ausland, falls hier weggenommen ist machbar.. ;)

Schönen Abend!

Gruss,

Mfg MICHA

am 18. August 2006 um 20:31

Ich weiss es nicht sicher, ob es schon so ist aber ich glaube es geht jetzt schon nicht mehr.

Themenstarteram 18. August 2006 um 20:32

Zitat:

Original geschrieben von mfg22m

2000

 

Frank, du du weisst ja was morgen ist...! ;)

Führerschein im Ausland, falls hier weggenommen ist machbar.. ;)

Schönen Abend!

Gruss,

Mfg MICHA

Hi,

ja morgen feier!

Meine Freundin lässt mich....

Prost! 2000POSTS :)

Grüße!

AFAIK gilt für Führerscheine die Residenzpflicht, d.h. man kann den Lappen nur da machen, wo man auch seinen Hauptwohnsitz hat...

Mit dieser Regelung hat man z.B. der Ferienfahrschule bei uns im Nachbarort die Geschäftsgrundlage entzogen...

Du darfst in D deine Fahrschule slebst wählen, solange du in D gemeldet bist.

Es gibt genug Studenten die daheim gemeldet sind und in der Uni-Stadt Führerschein machen.

Du hast als Person Fahrverbot in D, egal welchen Führerschein du von wo vorlegst. Das ist Personen und nicht FE gebunden"!

Re: neuen Führerschein im Ausland machen? Gültig?

 

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Hallo,

ich hab mal folgende Frage:

Wenn man in Deutschland den Führerschein entzogen bekommt für einen Monat oder länger (keine Angst, ich hab meinen Führerschein!) kann man dann einen neuen im Ausland machen? Polen Tschechei usw? Hab mal sowas gehört. Viele sagen der ist dann gültig....andere sagen der ist nicht gültig.

Was stimmt denn nun?

Gruß Frank

Wieso sollten man den Führerschein neu machen, wenn man ihn nach nem Monat wiedr kriegt?

Wenn, dann schon die Fahrerlaubnis entzogen mit Sperre.

Aber dafür brauch man dann einen Auslandswohnsitz mind ein halbes Jahr.

Zitat:

Original geschrieben von Marsupilami72

Mit dieser Regelung hat man z.B. der Ferienfahrschule bei uns im Nachbarort die Geschäftsgrundlage entzogen...

Die bei mir hier,mit dem Hotel drann?:D

gruß

Beim Erwerb von Führerscheinen im Ausland muß man zwischen verschiedenen Fällen unterscheiden.

1. Der Führerschein wird in einem Nicht-EU-Land erworben:

Dann ist der Führerschein nach Einreise nach Deutschland nur eine gewisse Zeit gültig. (Glaube 6 Monate, bin aber nicht sicher) Innerhalb dieser Zeit kann der Führerschein gegen einen deutschen getauscht werden, wenn der Inhaber nachweist, daß er sich mindestens 180 Tage dort aufgehalten hat, wo er den Führerschein erworben hat. (Es sei denn der Inhaber hat sich in Deutschland etwas zu Schulden komen lassen und ist deshalb gesperrt oder aber er ist noch nicht 18 Jahre alt.)

 

2. Der Führerschein wird in einem EU-Land eworben:

Für den Umtausch in einen deutschen Führerschein gilt das gleiche, wie unter 1. Zusätzlich jedoch müssen in Deutschland alle EU-Führerscheine anerkannt werden, ohne das sie umgetauscht werden. (Da gibt es europäische Gesetze, die sind ziemlich ungenau, lassen dies aber zu.) Wenn also eine ausländische Behörde einem Deutschen einen Führerschein ausstellt, so muß der anerkannt werden. (So ist also letztenendes das ausstellende Land verantwortlich ob es einem Deutschen den Führerschein ausstellt oder nicht.) Zusätzlich sind die Deutschen Behörden nicht berechtigt, diesen Führerschein zu entziehen, das kann nur die ausstellende Behörde. (Ob dem Inhaber eines ausländischen Führerscheins in Deutschland ein Fahrverbot auferlegt werden kann, weiß ich nicht.) Da sich ja Polen trotz massivem Druck aus Deutschland bisher weigert, die Ausstellung von Führerscheinen an Deutsche zu unterlassen, wird es wohl auch weiter möglich sein. Genau aus diesem Grunde soll ja auch ein europaweites Zentralregister nach Flensburger Vorbild entstehen, um ebend zu verhindern, daß Leute, die den Führerschein in einem Land entzogen bekommen haben in einem anderen einen neuen machen können, was ich in diesem Falle auch vollkommen richtig finde. Ansonsten bin ich auch der Meinung, jeder soll seinen Führerschein dort machen, wo er will, auch wenn unsere Fahrschulen mit ihren exorbitanten Preisen das natürlich anders sehen.

Mit den EU Führerscheinen isses ja nun wie folgt geregelt.

EU Bürger dürfen innerhalb der Gesamten EU ihren Führerschein machen.

Bekommen dann den EU Führerschein mit der Sprache und dem Landeskürzel wo sie ihn erworben haben.

Gultigkeit gilt für die gesamte EU und ist sogar bei z.B klasse CE die ja alle 5 jahre neu erteilt wird nach Ärztlichem Gutachten bzw DE welches zusätzlich ein Psychologischen gutachten alle 5 Jahre fordert in jedem EU land umtauschfähig sprich : eine neuasstellung bzw verlängerung wäre auch wo anders möglich.

nun zu den Fahrverboten.

Bekommt man z.B. in DE ein Fahrverbot kann man Trotzdem mit einem Polnischen oder Tschechischen oder anderen EU Führerschein noch Fahren.

Allerdings NICHT in Deutschland.

Sprich in Polen oder Dänemark etc dürfte man weiter Fahren.

Andersrum ist es genauso.

Hat der Pole in polen ein Fahrverbot dafr er trotzdem in Deutschland Fahren.

Hat ein inhaber der Deutschen Fahrerlaubniss allerdings in DE Fahrverbot muss er den bei der Behörde abgeben.

hat er einen Polnischen darf er ihn behalten aber Trotzdem in DE nicht Fahren.

Trifft auf alle weiteren EU auch zu.

Also hat der Pole in Polen Fahrverbot und ist inhaber einer Dänischen Fahrerlaubniss darf er ihn auch behalten aber nicht in Polen Fahren.

Beispiel wäre wenn du als Urlauber in Ösiland ein Fahrverbot ausgesprochen bekommst darfst du dort zwar nicht weiterfahren aber für DE und den Rest behält er seine Gültigkeit.

das kommt daher das es noch keine Einheitliche STVZO und keinen einheitlichen Bußgeldkatalog gibt.

in DE gibts z.B ein Punktesystem welches aber nicht weiter verbreitet ist.

in der Schweiz dürfen die SCHÄTZEN was wiederum in DE Unzulässig ist.

daher diese komische regelung.

also sollte man z.B in Frankfurt Oder Wohnen und in Polen Arbeiten etc und wäre dort aufs Fahrzeug angewiesen würde man mit Deutschem Fahrverbot und Polnischen oder anderem Führerschein keine Probleme haben.

bis zur Grenze mit dem Bus zu fuß rüber und ab ins Auto.

:)

Eine Bekannte von mir war vor ca. 4 Jahren, als sie gerade 17 geworden ist, mit ihren Eltern in Amerika 4 Wochen Urlaub machen. Sie hat da unten spaßeshalber nen Führerschein gemacht und durfte dann auch in ihrem Urlaub Auto fahren. Aber jetzt kommt der Hammer, als sie wieder hier war hat sie sich den Lappen umschreiben lassen und durfte dann tatsächlich hier Autofahren obwohl sie gerade erst 17 geworden ist:eek: Ich weiss nicht genau welche Behördengänge sie erledigen musste, aber sie hat das tatsächlich durch bekommen! Ich hab sie dann auch oft genug fahren sehen. Ist das nicht krass, wie geht das?

Zitat:

Original geschrieben von Beatnikk

Eine Bekannte von mir war vor ca. 4 Jahren, als sie gerade 17 geworden ist, mit ihren Eltern in Amerika 4 Wochen Urlaub machen. Sie hat da unten spaßeshalber nen Führerschein gemacht und durfte dann auch in ihrem Urlaub Auto fahren. Aber jetzt kommt der Hammer, als sie wieder hier war hat sie sich den Lappen umschreiben lassen und durfte dann tatsächlich hier Autofahren obwohl sie gerade erst 17 geworden ist:eek: Ich weiss nicht genau welche Behördengänge sie erledigen musste, aber sie hat das tatsächlich durch bekommen! Ich hab sie dann auch oft genug fahren sehen. Ist das nicht krass, wie geht das?

Geht nicht mehr! Mindestens 180Tage aufenthalt in USA/Canda, dann darfst du 6 Monate ab Einreise hier fahren und dann kannst du den Führerschein mit 18 umschreiben lassen.

Re: neuen Führerschein im Ausland machen? Gültig?

 

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

...

Wenn man in Deutschland den Führerschein entzogen bekommt für einen Monat oder länger (keine Angst, ich hab meinen Führerschein!) kann man dann einen neuen im Ausland machen? Polen Tschechei usw? Hab mal sowas gehört. Viele sagen der ist dann gültig...

Kurz und Knapp:

Der ist UNGÜLTIG!!!

Letzte Woche gab es ein gerichtsurteil, welches dies ausdrücklich bestätigte!

Gruss Martin

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