ForumBiker-Treff
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. Neuer Auspuff zu laut?

Neuer Auspuff zu laut?

Themenstarteram 27. Februar 2014 um 14:40

Hallo zusammen,

wie vielleicht ein paar mitbekommen haben, habe ich mir vor 2 Wochen einen neuen Auspuff gekauft. Der ist jetzt montiert und passt auch alles soweit. Nur kommt mir der sehr laut vor. Bekomm ich beim TÜV Probleme mit sowas? Oder was sagt die Rennleitung dazu?

Montiert hab ich den StormGP. Auf Youtubevideos hört der sich nicht so laut an und auch nicht so tief.

Der Auspuff hat natürlich eine E-Nummer und so ein Zettel war auch dabei, das der Auspuff genau für dieses Motorrad zugelassen ist.

Gruß poldi

Edit: Eine Rücksendung des Auspuffs fällt weg, da ich die Halteschelle für den Auspuff bearbeiten musste damit sie passt und somit nicht mehr im Originalzustand ist.

Beste Antwort im Thema

Mich würde mal interessieren, wann das war und auf welcher rechtlichen Grundlage man 700 Euro abstecken sollte, weil ein Auspuff zu laut ist, den man in gutem Glauben angeschraubt hat, dass er legal ist.

Ich darf daran erinnern, dass es hier um einen Zubehör-Auspuff geht, der ohne Manipulation und meinetwegen aufgrund von Materialermüdung nach einigen Monaten lauter sein sollte als erlaubt.

Bis 2007 führten Manipulationen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 18 StVZO alt). Kostenpunkt 50 Euro plus 3 Punkte plus Gebühr (23 Euro).

Bei der Einführung der FZV durch EU-Recht fiel § 18 weg, keiner hats gemerkt, Erlöschen der BE gabs nicht mehr. Manipulationen an Schalldämpferanlagen konnten mit maximal 25 Euro Verwarnungsgeld wegen "unvorschriftsmäßiger Ausrüstung" geahndet werden.

Es soll Exekutivorgane gegeben haben, einschließlich Bußgeldbehörden, die das nicht bemerkt haben. Im Zusammenspiel mit einem Betroffenen, der ebenfalls nicht ins Gesetz schaut oder einen Rechtskundigen beauftragt, kann es durchaus sein, dass noch Bußgelder nach einer längst verflossenen Vorschrift verhängt wurden.

6 Jahre lang war diesbezüglich rechtsfreier Raum, Bußgeldstellen versuchten mit hanebüchenen Konstruktionen den Mist zu rechtfertigen, den bayrische Sheriffs gebaut haben, als sie auf Anweisung ihres Innenministers (Beckstein) Motorräder zur Gefahrenabwehr beschlagnahmten, deren db-eater ausgebaut waren (wobei ein solcher Schwachsinn auch geahndet gehört, aber eben nicht nach dem Polizirecht )

Diese Vorgehensweise (und alleine damit lässt sich die Horrorstory von ruebe-ruebe erklären) wurde später von Verwaltungsgerichten als unverhältnismäßig und rechtswidrig eingestuft. Zudem wars ein bayerischer Alleingang. Aber ein vorsätzlich ausgebauter db-eater ist nicht Thema dieses threads.

Seit dem 1.6.2013 greift 19 Abs 2 Satz 3 StVZO in der neuen Fassung und wurde in den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog aufgenommen.

Geahndet wird das im Höchstfall mit bis zu 135 Euro und 4 Punkten für den Fahrzeughalter bzw. 90 Euro und 3 Punkte beim Führen eines solchen Fahrzeuges.

Bei vorsätzlichen Manipulationen und ggflls. Fälschen der Zulassungspapiere, die eine Urkunde darstellen, sieht das anders aus. Da bewegen wir uns im Strafrecht und nicht mehr im Bereich StVZO/FZV). Aber das ist ja überhaupt nicht das Thema dieses threads, deshalb will ich darauf nicht weiter rechtlich eingehen, das ist mir zu aufwändig.

Wenn der junge Mann einen Schalldämpfer an seine Suzuki schraubt, der ein E-Prüfzeichen hat und zu dem er ein Papier hat, das seine Konformität mit EU-Vorschriften belegt, passiert

... gar nichts.

82 weitere Antworten
Ähnliche Themen
82 Antworten

Beim TÜV nicht. Bei einer Geräuschmessung durch die Rennleitung eventuell, wenn die Tüte "serienmäßig" lauter ist als sie sein sollte.

Kommt vor.

Schützt aber nicht vor Strafe, auch wenn man nichts dran gemacht hat.

 

 

Storm GP ist MIVV.

Hat ABE.

Die Geräuschgrenzwerte sollte er einhalten, sonst meckert auch der TÜV.

Bei uns jedenfalls. Im Zweifel machen die nämlich auch eine Geräuschmessung.

Die MIVV-Storm sind generell rechte Brülltüten. Vor Zeiten gab es mal einen recht informativen Beitrag, in dem auch auf die Problematik eingegangen wurde - gerade mit diesem Fabrikat. Bei einer Geräuschmessung vor Ort sind aber die Grenzwerte einzuhalten, ABE her oder hin. Je nach aktueller Vorgehensweise gibt´s dann Probleme vor Ort.

Themenstarteram 27. Februar 2014 um 15:15

ok danke, ich werd mal schaun was die Werkstadt meines Vertrauens dazu sagt, bzw. lass da ne kurze Lautstärken Messung machen.

Und wenn er zu laut ist, hol ich mir mal den kleineren DB-Eater.

Gruß poldi

Einfach kleineren Eater wird vermutlich aber auch die Leistung verschlechtern.

Und Youtube-Videos taugen in den wenigsten Fällen was um einen Eindruck von einem ESD zu bekommen.

Kleiner? Der muss langer werden.

Themenstarteram 27. Februar 2014 um 17:31

ja für den Storm GP gibts einen kleineren DB-Eater, längeres Rohr und kleinerer Durchmesser :)

am 28. Februar 2014 um 10:17

Da ist vor kurzem was interessantes im TV gekommen, bei so ner Reality-Doku: Bei einer Kontrolle wurde eine Bikerin mit einem zu lauten Auspuff rausgezogen und jammerte, daß das Ding EU-Zulassung hat und eingetragen ist. Da meinte der Polizist, daß das öfter vorkommt. Grund: Auspuffe müssen nur ein Mal in der EU zugelassen werden, und das machen die immer im Hochsommer in der spanischen Wüste. Je heißer die Luft ist, desto schlechter trägt sie den Schall, und desto leiser ist der Auspuff. Man kann also in Spanien einen Auspuff zulassen, der dann in Deutschland im Frühjahr eben doch um einiges zu laut ist. So ganz scheint das mit der EU-Norm also nicht hinzuhauen.

Ich hab übrigens schon gerüchteweise gehört daß Porsche auch in Spanien seine Lärm-Messungen macht.... ;)

Porsche nutzt doch Klappensyteme, denen dürfte das ziemlich bumms sein.

Zitat:

Original geschrieben von Softail-88

Bei einer Kontrolle wurde eine Bikerin mit einem zu lauten Auspuff rausgezogen und jammerte, daß das Ding EU-Zulassung hat und eingetragen ist. Da meinte der Polizist, daß das öfter vorkommt. Grund: Auspuffe müssen nur ein Mal in der EU zugelassen werden, und das machen die immer im Hochsommer in der spanischen Wüste. Je heißer die Luft ist, desto schlechter trägt sie den Schall, und desto leiser ist der Auspuff.

Hilft zwar dem TE nix; aber ich finde es eine Sauerei, daß die Hersteller hier offenbar gewaltig schlampen, aber das interessiert hinterher keinen, der Moppedfahrer wird als der einzig Schuldige hingestellt! :mad:

Es gab wohl auch früher schon mal Fälle, wo - bei Serienauspuffen - diese bedingt durch die Serienstreuung oftmals zu laut waren.

Kann eigentlich nicht sein, daß hier der Endverbraucher der Doofe ist. Irgendwo muß man sich ja drauf verlassen, daß die Hersteller solcher Teile keinen Murks bauen, schließlich verlangen sie ja auch gutes Geld dafür.

Zitat:

Original geschrieben von poldi1608

Hallo zusammen,

 

 

Gruß poldi

 

Edit: Eine Rücksendung des Auspuffs fällt weg, da ich die Halteschelle für den Auspuff bearbeiten musste damit sie passt und somit nicht mehr im Originalzustand ist.

Verstehe ich nicht, wenn die Schelle i.O. wäre würden "Die" den benutzten und verußten Auspuff retour nehmen.

 

Ich denke eher umgekehrt wird ein Schuh daraus: Unbenutzt retour schicken und die montierte Schelle bezahlen, sprich vom Erstattungsbetrag abziehen lassen.

Ich verstehe nicht wo das Problem liegt?

Ich nutze selbst den Storm GP, Eater rein und gut ist, ich hatte nie Probleme bei Kontrollen. Die Sache mit Stilllegung des Mopeds obwohl E-Nr/ ABE und Eater vorhanden sind halte ich für ein Märchen.

Das ist kein Märchen. Ist das Ding zu laut, biste raus aus dem Verkehr. Da kann auch dein ganzes Mopped voller Stempel sein. Der Halter hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug in Ordnung ist. Fertig.

Ganz so einfach ist das nicht.

Grundsätzlich kann sich der Verbraucher darauf verlassen, dass so ein Anbauteil, das ein E-Prüfzeichen und ein COC - Papier hat, sofern es nicht manipuliert ist, den geltenden Vorschriften entspricht und im Bereich der StVZO/FZV verwendet werden darf.

In 99,9 Prozent aller Fälle ist das auch so. Aus dem Rahmen fielen die Rombo-Tüten und bei allem was ein E11-Prüfzeichen hat, runzeln TÜV und Polizei (soweit sachkundig) die Stirn.

Bei Geräuschgrenzwerten ist auch die EZ der Maschine maßgebend.

Die Sache mit der Zwangs-Stilllegung ist natürlich ein Märchen, denn das würde bedeuten, dass man die Zulassungsstempel entfernt. Die Untersagung des Betriebs des Motorrads bei erheblichen Mängeln wie übermäßige Geräuschemission bis zu deren Beseitigung ist eine andere Geschichte.

Es ist hilfreich, die Unterschiede zu kennen und entsprechend zu argumentieren.

Sofern keiner an dem Auspuff rumgefummelt hat, kann der Halter/Fahrer sich grundsätzlich auf die bescheinigte Vorschriftsmäßigkeit seines Fahrzeugs verlassen und sich im Falle einer Beanstandung auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen.

Ich wäre in dem Fall völlig entspannt, würde das Ding anschrauben, bei Kontrollen auf das E-Prfz. verweisen und gut.

Deine Antwort
Ähnliche Themen